SOZIALPLANUNG KREIS PINNEBERG Handbuch 1 Verantwortliche / Ansprechpartner: Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit Katja de Jong, Telefon 04121/4502-3394 E-Mail: k.dejong@kreis-pinneberg.de Christoph Kennerknecht, Telefon 04121/4502-3393 E-Mail: c.kennerknecht@kreis-pinneberg.de Hinweis Das Handbuch Sozialplanung beschreibt das System und die Grundprinzipien der Sozialplanung ausführlich und erläutert die einzelnen Prozessschritte sowie die Aufgaben der Beteiligten. Es dokumentiert alle bisher gesammelten Erkenntnisse des Abstimmungsprozesses in der Planungsgruppe Sozialplanung und beschreibt mit welchen Elementen und Methoden die Sozialplanung im Kreis Pinneberg arbeitet. Als verlässliche Arbeitsgrundlage lässt es bewusst Raum, die konkreten Vorgehensweisen und die Ausführung im Detail im partizipativen weiteren Sozialplanungsprozess laufend zu ergänzen, zu hinterfragen und anzupassen. Der dazugehörige „Rote Faden“ ermöglicht einen kompakten und schnellen Überblick über die Ziele und die Struktur der Sozialplanung im Kreis Pinneberg. Er beantwortet die zentralen Fragen zu den Prinzipien der Sozialplanung und verweist bei Interesse auf die jeweiligen Kapitel im Handbuch Sozialplanung. Stand: 04/2017 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort ........................................................................................................................................................... 4 2 Intention der Sozialplanung im Kreis Pinneberg ............................................................................................. 5 3 Merkmale der Sozialplanung .......................................................................................................................... 5 3.1 Verbindung zum Haushalt ...................................................................................................................... 6 3.2 Strategische Ziele des Kreises ............................................................................................................... 6 3.3 Rollierendes System .............................................................................................................................. 6 3.4 Optimierung des Ressourceneinsatzes ................................................................................................. 7 4 Handlungsempfehlungen ................................................................................................................................ 7 4.1 Strategische Handlungsempfehlung ...................................................................................................... 7 4.2 Operative Handlungsempfehlung........................................................................................................... 8 5 Elemente der Sozialplanung ........................................................................................................................... 8 5.1 Politische Gremien ................................................................................................................................. 8 5.2 Verwaltung ............................................................................................................................................. 8 5.2.1 Fachplanungen durch die Facheinheiten ........................................................................................... 9 5.2.2 Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung ......................................................................................... 9 5.2.3 Zusammenarbeit von Sozialplanung, Fachcontrolling und Zentralcontrolling .................................... 9 5.3 Gruppen und Arbeitsformen ................................................................................................................. 10 5.3.1 Netzwerkstruktur .............................................................................................................................. 10 5.3.2 Fokusgruppen .................................................................................................................................. 10 5.3.3 Ergänzende Arbeitsstrukturen ......................................................................................................... 11 5.3.4 Sozialplanungskonferenz ................................................................................................................. 11 5.3.5 Steuerungsgruppe Sozialplanung .................................................................................................... 11 5.4 Sozialberichterstattung ........................................................................................................................ 12 5.4.1 Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ ....................................................................... 13 5.4.2 Sozialbericht .................................................................................................................................... 13 5.4.3 Fachbericht ...................................................................................................................................... 13 5.5 Sozialmonitoring .................................................................................................................................. 14 5.5.1 Qualitätsanforderungen an Daten .................................................................................................... 15 5.5.2 Indikatoren und Kennzahlen ............................................................................................................ 15 5.5.3 Aufbau und Ebenen des Sozialmonitoring ....................................................................................... 16 5.5.4 IT-Umsetzung .................................................................................................................................. 16 6 Sozialplanungssystem .................................................................................................................................. 17 6.1 Darstellung des Ablaufs und der Prozessschritte ................................................................................ 17 6.2 Kommunikation innerhalb des Systems ............................................................................................... 19 6.3 Evaluation des Sozialplanungssystems ............................................................................................... 19 3 7 Endnoten ...................................................................................................................................................... 20 In diesem Text wird mit Endnoten gearbeitet. 4 1 Vorwort Im Kreis Pinneberg haben die sozialpolitisch Tätigen und Verantwortlichen auch angesichts kontinuierlich steigender Kosten und Fallzahlen immer wieder nach geeigneten Modellen zur verbesserten Steuerung von sozialen Dienstleistungen gesucht. Im Jahre 2014 wurden in einem Auftragsklärungsprozess zunächst unterschiedliche Ansätze und Vorgehensweisen mehrerer andere Kommunen zur Steuerung der Sozialpolitik genauer betrachtet, um die Umsetzungsfähigkeit und Erfolgsaussichten dieser planerischen Prozesse einzuschätzen und einen für den Kreis Pinneberg möglichen Weg zu entwickelt. Im Januar 2015 hat der Kreistag dann nachfolgend den grundlegenden Beschluss für die Entwicklung eines Konzeptes sozialer Entwicklung und Steuerung und damit zum Aufbau einer Sozialplanung im Kreis Pinneberg gefasst. Gleichzeitig hat er festgelegt, diesen Prozess mit einem mittleren Grad von Partizipation umzusetzen und auch die dafür benötigten Personal- und Sachkosten bereitgestellt 1 . Die Ergebnisse aus den Beteiligungsprozessen sollen den politischen Entscheidungsfindungsprozess und die Wahrnehmung der Verantwortung durch die gewählten Abgeordneten unterstützen. Der gesamte Prozess wurde wegen der Querbezüge zu verschiedenen Fachausschüssen von Beginn an von einer interdisziplinär besetzten Planungsgruppe intensiv begleitet. Sie hat nicht nur den Auftragsklärungsprozess geplant, die Beteiligten, die Terminplanung und die eingesetzten Methoden festgelegt sondern das Projekt auch inhaltlich strukturiert und wichtige Grundsätze für die künftige Zusammenarbeit im Sozialplanungssystem mit entwickelt. In das nun vorliegende Handbuch Sozialplanung sind die in den vergangenen drei Jahren gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse der Planungsgruppe eingeflossen und ihr gilt ein besonderer Dank. In der Planungsgruppe mitgewirkt haben in alphabetischer Reihenfolge: Frau Grelck / Frau Pinzek für das Projektteam Sozialplanung Frau Kell-Rossmann für die SPD-Fraktion Frau Kohlschmitt für die Kreisarbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtsverbände Frau Stockfleth für das Projektteam Sozialplanung Frau Thies-Klapp / Frau Frahm als Gleichstellungsbeauftragte Frau von Soden-Stahl / Frau Schäfer-Maniezki für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Behrens für die Kreisarbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtsverbände Herr Behring für den Jobcenter Herr Bockisch für die FDP-Fraktion Herr Brüggemann für die ehrenamtlich verwalteten Kommunen Herr Brügmann / Frau Wiechers für die Fraktion Linke & Piraten Herr Helms für das Projektteam Sozialplanung Herr Janssen für das Schulamt Herr Keck für das Projektteam Sozialplanung Herr Kuckuck für das Team Regionalmanagement Herr Lammers für die Bundesagentur für Arbeit Herr Saborowski für die CDU-Fraktion Herr Schalhorn als fraktionsloser Abgeordneter Herr Springer / Frau Binge für die hauptamtlich verwalteten Kommunen Herr Treiber / Herr Schwerin für das Projektteam Sozialplanung Herr Vogt als Beauftragter für Menschen mit Behinderung Herr Waschkau für die in Vereinen organisierten Kinder und Jugendlichen Herr Westphal / Herr Wenskat für den Kreisseniorenbeirat Herr Willmann für das Projektteam Sozialplanung 5 2 Intention der Sozialplanung im Kreis Pinneberg Die Sozialplanung im Kreis Pinneberg zielt auf eine Optimierung im Planungsprozess. Diese ermöglicht eine verbesserte Abstimmung zwischen Bedarfen und Angeboten, um den steigenden Anforderungen an einen effizienten und effektiven Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen bei allen Beteiligten gerecht zu werden. Um Wirkungen und Erfolg der Leistungserbringung in Form von Sozialcontrolling messbar und auswertbar zu machen, müssen sich kommunale Verwaltungen und viele weitere Behörden und Institutionen auf einheitliche Bewertungsmaßstäbe verständigen. Auf der Basis systematischer Sozialberichterstattung und mit einem gemeinsamen Problemverständnis können entsprechende Vorschläge für eigene passgenaue Maßnahmen und Angebote sowie die Weiter- und Neuentwicklung der strategischen Ziele oder der Produkte des Haushaltes entwickelt werden. Der Planungsdialog mit internen und externen Akteuren wird systematisiert. Sozialplanung stellt über organisationsübergreifende und vernetzte Regelkreise eine wirksame Balance zwischen der Selbststeuerung aller im Prozess beteiligten Träger, Kommunen etc. und einer zentralen Gesamtverantwortung des Kreistages her. Die systemimmanente Partizipation und Vernetzung mit ihrer mehrseitigen Bewertung sozialer Problemlagen sorgt dafür, dass allen Beteiligten verschiedene Sichtweisen zugänglich gemacht werden. Der Sozialplanungsprozess im Kreis Pinneberg ist kein linear bzw. hierarchisch durchkomponierter Managementprozess von oben nach unten. Er nutzt bewusst das Wechselspiel zwischen den Ausschüssen, dem Kreistag und der Netzwerkstruktur aus den unterschiedlichsten Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen. Die Prozessarchitektur ist nach dem Gegenstromprinzip angelegt, das eine Synthese zwischen einer top-down- und einer bottom-up-Vorgehensweise ermöglicht. Die Sozialplanung agiert nicht ausschließlich auf der Ebene von Verwaltung und Politik, sondern bezieht die dazugehörigen Systeme (Arbeitsgruppen, Netzwerke etc.) systematisch in ausreichendem Maße in die strategische Diskussion mit ein 2 . Die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen dieser Akteure werden „auf die Bühne geholt“ und damit sichtbar. Ihnen wird dadurch systematisch ein entsprechender Platz in der Auseinandersetzung um die Zukunftsstrategie der sozialen Infrastruktur und die Umsetzung auf Kreisebene zugeschrieben. Das Prozessmodell löst zudem den Anspruch ein, dass alle Beteiligten von Beginn an die finanzwirtschaftlichen Fragen parallel zu den inhaltlichen Aspekten mit verarbeiten. Konkret bedeutet dies, dass die vorhandenen Einflussbeziehungen, das Zusammenwirken von Arbeitsgruppen und die finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge etc. nicht ausgeblendet sondern im Strategieprozess nutzbar gemacht werden. Der Sozialplanungsprozess ist gekennzeichnet durch die effektive und effiziente Nutzung vorhandener Gremien, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen, wie z.B. für das Handlungskonzept Integration oder den Aktionsplan Inklusion etc. und deren Ergänzung durch sinnvolle weitere Gremien. Eine rollierende Planung ermöglicht permanent flexible Anpassungen und eine Neujustierung. Relevante Akteure und Experten werden sinnvoll einbezogen. Sozialplanung versteht sich als offener Prozess im Sinne einer Einladung an alle zur sinnvollen Mitwirkung an der Gestaltung der Sozialpolitik. Das vorliegende Handbuch versteht sich als Nachschlagewerk, welches dynamisch weiterentwickelt werden kann. Es beschreibt das verlässliche Verfahren zur Vorbereitung von politischen Steuerungsentscheidungen und ist eingebettet in die Steuerungsgrundsätze und Regelungen (Steuerungskonzept) des Kreises Pinneberg. Es gilt unabhängig von aktuell definierten und priorisierten sozialpolitischen Handlungsfeldern und ist auch nach deren Anpassung anwendbar. Sämtliche im bisherigen Verlauf gewonnenen Erkenntnisse insbesondere aus den Sitzungen der Planungsgruppe Sozialplanung sind in dieses Handbuch eingeflossen. Das beschriebene Verfahren soll möglichst fünf Jahre durchgeführt werden, um alle Prozessschritte wie auch Veranstaltungen und die Haushaltsplanung mindestens einmal realisieren zu können. Anschließend wird die Struktur der Sozialplanung evaluiert (siehe Kapitel 6.3). Die Merkmale und Elemente der Sozialplanung werden in den folgenden Kapiteln ausführlich erläutert. 3 Merkmale der Sozialplanung Das Handbuch beschreibt die Prozessschritte und den Ablauf der Sozialplanung, definiert Aufgaben und Verantwortliche und erläutert mit welchen Elementen und Methoden die Sozialplanung im Kreis Pinneberg arbeitet. Die Darstellung der einzelnen Schritte des Prozesses innerhalb der Gesamtstruktur zeigt auf, wie die qualitativen und finanziellen Entwicklungen im Sozialbereich systematisch beeinflusst werden können. Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, aus dem Sozialplanungssystem generierte Erkenntnisse für ihren eigenen Aufgabenbereich zu nutzen. 6 3.1 Verbindung zum Haushalt Das System der Sozialplanung ist im Kreis Pinneberg derart aufgebaut, dass bei steuerungsrelevanten Prozessschritten immer der Bezug zum Produkthaushalt des Kreises hergestellt wird, indem Fach- und Finanzdaten miteinander verknüpft werden. Um die Steuerungsfähigkeit im Sozialbereich zu erhöhen müssen Leistungen und Angebote in Ausrichtung und Qualität messbar gemacht werden. Um Ressourcen für nachhaltig wirksame Angebote einzusetzen ist das Prinzip der Wirkungsorientierung als handlungsleitend im Fachbereich verankert. Zur Umsetzung dieses Prinzips ist eine Verknüpfung von Wirkungs- und Finanzinformationen unerlässlich. Die Verknüpfung erfolgt zum Einen, indem die Basisinformationen in Monats- und Quartalsberichten zu Fallzahlen und Kosten für Hilfen bzw. soziale Dienstleistungen um Wirkungsinformationen in Form von wirkungsorientierten Kennzahlen ergänzt und ebenfalls im Business-Intelligence-System des Kreises abgebildet werden. Eine Darstellung der Kosten-Nutzen-Relation ermöglicht dann Veränderungen im Rahmen des Produkthaushalts, weniger wirksamer Angebote können z.B. angepasst oder konzeptionell weiterentwickelt werden. Zum anderen wird die Verknüpfung durch die Vorschläge zur Steuerung in Form von Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 4) im jährlichen Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ (siehe Kapitel 5.4.1) hergestellt. Die Handlungsempfehlungen beinhalten nicht nur den Vorschlag selbst und die zu erreichenden Ziele, sondern auch Informationen über die bereits aufgewendeten Mittel verschiedener staatlicher Ebenen für das Thema und die für die Umsetzung des Vorschlags benötigten Ressourcen. Handlungsempfehlungen können von der Zielrichtung her strategischer oder operativer Natur sein und sich dementsprechend auf die Anpassung von Zielen oder Produkten beziehen. 3.2 Strategische Ziele des Kreises Sämtliche Aktivitäten der Sozialplanung im Kreis Pinneberg orientieren sich an den vom Kreistag beschlossenen strategischen Zielen (aktuell Strategie 2018+ 3 ). Für den Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit bedeutet dies, dass der Fachbereich sich zu einem strategischen Kompetenzzentrum für alle Fragen des Sozialen im Kreis Pinneberg weiterentwickelt und für ein bedarfsgerechtes, leistungsfähiges und wirtschaftliches Angebot sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen sorgt. Es ist sichergestellt, dass alle aus der Sozialplanung heraus entwickelten operativen Maßnahmen und Vorschläge zur Steuerung automatisch immer mit den strategischen Zielen des Kreises abgeglichen sind. Darüber hinaus kann die Sozialplanung aber auch Erkenntnisse liefern, die sich auf die strategischen Ziele selbst beziehen und auswirken können. Die Ergebnisse und Hinweise können in Form von strategischen Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 4.1) somit auch als Impulse für eine Weiterentwicklung bzw. Anpassung der strategischen Ziele dienen. 3.3 Rollierendes System Der Sozialplanungsprozess ist gekennzeichnet durch die permanente Möglichkeit der Anpassung, auch bezeichnet als „rollierendes System“. Dieses kann trotz eines festgelegten Planungsablaufes jederzeit aktuelle Entwicklungen, wie z.B. die Herausforderungen der Flüchtlingskrise oder andere sich ergebende Bedarfe, zeitnah berücksichtigten. Diese Flexibilität ist mindestens genauso wertvoll und bedeutsam wie eine gründliche systematische Bearbeitung im Rahmen von Planung. Neben den zum Teil in größeren Zeitabständen durchgeführten Fachplanungen liefert die Sozialplanung regelmäßig mindestens einmal im Jahr steuerungsrelevante Informationen in Form des Planungsdossiers „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ (siehe Kapitel 5.4.1), das Erkenntnisse aus den partizipativen Prozessen, veränderte Datenlagen, Ergebnisse der Fachplanungen und den Kontext sich ergebender genereller gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. 7 3.4 Optimierung des Ressourceneinsatzes Eine verantwortliche, integrierte und partizipative Planung sichert einerseits die Bereitstellung von Ressourcen, mit denen die benötigten Angebote und Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können. Sie bietet andererseits aber auch die Möglichkeit, dass sich alle Aktivitäten im sozialpolitischen Bereich an der klaren Struktur der Sozialplanung mit den definierten und priorisierten Handlungsfeldern ausrichten können und die erzielten Ergebnisse systematisch eingebunden und für die politische Entscheidungsfindung nutzbar gemacht werden können. Auf diese Art und Weise können vorhandene und neue Aufgaben- und Themenbereiche klarer zugeordnet und teilweise parallel laufende Prozesse und Doppelstrukturen vermieden werden. Die dadurch ggf. freigesetzten Ressourcen können z.B. für benötigte aber noch nicht oder noch nicht bedarfsorientiert zur Verfügung gestellte Angebote eingesetzt werden. 4 Handlungsempfehlungen Zentrale Ergebnisse der Arbeit der Sozialplanung werden im jährlichen Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ in Form von Handlungsempfehlungen, die zuvor in einer breiten Diskussion erarbeitet und aus verschiedenen Perspektiven eingeschätzt wurden, festgehalten. Diese Handlungsempfehlungen in Form von Steckbriefen sind den jeweiligen sozialpolitischen Handlungsfeldern zugeordnet. Die Sortierung innerhalb des Planungsdossiers richtet sich nach dem Handlungsfeld, dem es hauptsächlich zugeordnet wird; innerhalb des Handlungsfeldes erfolgt eine alphabetische Sortierung. Die Handlungsempfehlungen werden als Steckbriefe mit vorgegebenen Gliederungspunkten vorgelegt. Es existieren zwei Formen von Handlungsempfehlungen, strategische und operative. Strategische Handlungsempfehlungen zielen auf Anpassungen im Bereich des Sozialplanungsprozesses oder Veränderung der strategischen Ziele. Operative Handlungsempfehlungen beinhalten Vorschläge für neue Maßnahmen, zur Maßnahmenanpassung oder Maßnahmeneinstellung. Im Sinne einer systemischen Betrachtung der Sozialpolitik im Kreis, können beide Formen auch Appelle an andere sozialpolitische Institutionen beinhalten. Die Steckbriefe der Handlungsempfehlungen enthalten neben der Zielorientierung zwischen strategisch und operativ generell folgende Punkte: die Einordnung in die sozialpolitischen Handlungsfelder, die Erläuterung der Ausgangslage, die Beschreibung der Handlungsempfehlung, die Ziele und Effekte, die bisher eingesetzten Mittel untergliedert nach Mittelgebern, der erwartete Ressourceneinsatz, die Beschreibung möglicher Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern bzw. Maßnahmen, sowie den Ideengeber und die Verantwortlichkeit zur Umsetzung. Die Handlungsempfehlungen werden von den Fokusgruppen (siehe Kapitel 5.3.2) erarbeitet und auch in der Steuerungsgruppe (siehe Kapitel 5.3.5) diskutiert, um erweiterte fachliche Bewertungen zu erhalten und diese aus verschiedenen Perspektiven betrachten zu können. Alle erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden gesammelt und allen Beteiligten, zum Beispiel auf einer Online-Plattform im Internet, zur Verfügung gestellt. 4.1 Strategische Handlungsempfehlung Strategische Handlungsempfehlungen richten ihren Betrachtung einmal auf die strategische Ziele des Kreises. Mögliche Anpassungen und Neuorientierungen werden mit dieser Handlungsempfehlung formuliert. Weiter können diese auch Vorschläge über mögliche Strukturanpassungen innerhalb des Sozialplanungssystems, wie zum Beispiel das Einsetzen einer Fokusgruppe oder ergänzender Arbeitsstrukturen (siehe Kapitel 5.3.1/2), beinhalten. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen in Steckbriefform beinhalten die Einordnung in das maßgebliche sozialpolitische Handlungsfeld, die Beschreibung der Ausgangslage, die Erläuterung der Handlungsempfehlung, Ziele und Effekt, die Einschätzung der Planungsgruppe, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern sowie den Ideengeber und die Verantwortlichen zur Umsetzung. 4.2 Operative Handlungsempfehlung Operative Handlungsempfehlungen zielen in ihrer Betrachtung auf sozialpolitische Maßnahmen, deren mögl Entwicklung, Anpassung oder Einstellung. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen in Steckbriefform beinhalten analog zu den strategischen Handlungsempfehlungen die Einordnung in das maßgebliche sozialpolitische Handlungsfeld, die Erläuterung der Ausgangslage, die Beschreibung der Handlungsempfeh Ziele und Effekt, die Einschätzung der Planungsgruppe, mögliche Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern sowie den Ideengeber und die Verantwortlichen zur Umsetzung. Zusätzlich sind Informat zum bisherigen Mittelaufwand gegliedert nach Mittelgeber aufgeführt. 5 Elemente der Sozialplanung Die methodische Ausrichtung der Sozialplanung gründet sich auf zwei Säulen (Zwei-Säulen-Ansatz der Sozialplanung). Einerseits die Säule der eher quantitativen Ausrichtung, die sich an Zahlen, Daten und und statistischen Auswertungen orientiert und anderseits die Säule der qualitativen Einschätzungen der aus partizipativen Prozessen, die das Wissen aus zahlenmäßigen Informationen um Wissen über spezifisch Lebenszusammenhänge ergänzt. Auf diesem Weg werden die politischen Beschlüsse Partizipation innerhalb der Sozialplanung konsequen Gremien, die Beschlüsse fassen und über die Handlun Gruppen der Sozialplanung, Veranstaltungen und Beri beitragen, den Entscheidungsfindungsprozess qualita 5.1 Politische Gremien Für alle Themen und Aufgaben im Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit bereiten insgesamt drei Ausschüsse die grundsätzlichen sozialpolitischen Entscheidungen des Kreistages vor. Eine besonder Rechtsstellung hat dabei der Jugendhilfeausschuss als Teil der zweigliedrigen Behörde Jugendamt inne. Die Fachausschüsse geben als Ergebnis ihrer Beratung ein fachpolitisches Votum als Empfehlung an den Kreistag ab, bevor dieser, der als Budgetgeber fungiert, eine abschließende Entscheidung fällt. Auch Handlungsempfehlungen aus dem Sozialplanungsprozess werden für die fachlich-inhaltliche Beratung im zuständigen Fachausschuss von der Verwaltung aufbereitet. Für die Beratung im Fachausschuss wird im Rahmen der Sozialplanung zusätzlich eine Einschätzung der Steuerungsgruppe Sozialplanung für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt. Diese beruht nicht primär auf unter Umständen einseitigen fachpolitischen Erwägungen, sondern beinhaltet bereits eine „Draufsicht“, Bewertung und Priorisierung durch unterschiedlichste Experten und Interessengruppen aus dem gesamten sozialpolitischen Spektrum (siehe Kapitel 5.3.5). Insofern verbreitert sich mit diesem zusätzlichen Schritt die Informationsbasis für die politische Entscheidungsfindung. 5.2 Verwaltung Die Verwaltung unterstützt die Gruppen und Arbeitsformen der Sozialplanung (siehe Kapitel 5.3) durch Moderation und Begleitung des gesamten Planungsprozesses, z. B. durch das Bereitstellen von Instrumenten, Analysen oder Methoden. Sie nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahr, setzt die politischen Beschlüsse um und kann Aufträge von den politischen Gremien erhalten. Alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden im Fachbereich durch die Fachdienste Gesundheit, Jugend/Soziale Dienste, Jugend und Bildung und Soziales, die Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung sowie den Fachdienst Finanzen und Controlling wahrgenommen. Next >