SOZIALPLANUNG KREIS PINNEBERG Roter Faden für das HandbuchDer „Rote Faden“ ermöglicht einen kompakten und schnellen Überblick über die Ziele und die Struktur der Sozialplanung im Kreis Pinneberg. Er beantwortet die zentralen Fragen zu den Prinzipien der Sozialplanung und verweist bei Interesse auf die jeweiligen Kapitel im Handbuch. WOZU GIBT ES DAS „HANDBUCH SOZIALPLANUNG“? Das Handbuch Sozialplanung beschreibt das System und die Grundprinzipien der Sozial- planung ausführlich und erläutert die einzelnen Prozessschritte sowie die Aufgaben der Beteiligten. Es dokumentiert alle bisher gesammelten Erkenntnisse des Abstimmungsprozesses in der Planungsgruppe Sozialplanung und beschreibt, mit welchen Elementen und Metho- den die Sozialplanung im Kreis Pinneberg arbeitet. Als verlässliche Arbeitsgrundlage lässt es bewusst Raum, die konkreten Vorgehensweisen und die Ausführung im Detail im partizipativen weiteren Sozialplanungsprozess laufend zu ergänzen, zu hinterfragen und anzupassen. W OZU GIBT ES DEN „R OTEN F ADEN “? April 2017 Sozialplanung im Kreis Pinneberg Inhalt „Roter Faden“ Welche Ziele hat die Sozialplanung? 3 Welche Ergebnisse liefert die Sozialplanung? 3 Was ist besonders an der Sozialplanung im Kreis Pinneberg? 4 Wer hat welche Aufgabe in der Sozialplanung? 5 Wie sieht der Sozialplanungsprozess aus? 6 Was passiert mit den Handlungsempfehlungen? 7 Die Sozialplanung besteht aus dem permanenten Sozialmonitoring, dem jährlichen Pla- nungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“, dem alle fünf Jahre erscheinenden Sozi- albericht und den anlassbezogen erscheinenden Fachberichten. Das Sozialmonitoring beobachtet in regelmäßigen Abständen, zumeist jährlich, die zentra- len Indikatoren sozialer Entwicklung im Kreis und stellt diese auf einer permanent verfüg- baren Informationsplattform inklusive dynamischer Karten im Internet zur Verfügung (siehe Kapitel 5.5). Im jährlichen Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ werden Informationen aus statistischen Daten und partizipativen Prozessen mit Handlungsempfehlungen zu den sozialpolitischen Handlungsfeldern zusammenfassend aufbereitet (siehe Kapitel 5.4.1). Die Handlungsempfehlungen werden im jährlichen Planungsdossier in Steckbriefform vor- gestellt und enthalten unter anderem folgende Informationen: Zuordnung zu den sozialpoli- tischen Handlungsfeldern, beabsichtigte Wirkungen, einzusetzende Mittel und Bewertung der Steuerungsgruppe (siehe Kapitel 4). Der Sozialbericht ist ein umfassender Bericht, der einmal pro Legislaturperiode veröffent- licht wird und die sozialen Entwicklungen im Kreis über einen Zeitraum von fünf Jahren darstellt (siehe Kapitel 5.4.2). Die Fachberichte sind Schwerpunktberichte mit relevanten Daten zu besonderen Problem- feldern, z.B. zum Thema Bildung, und werden bei Bedarf erstellt (siehe Kapitel 5.4.3). Seite 3 W ELCHE E RGEBNISSE LIEFERT DIE S OZIALPLANUNG ? zentrale Indikatoren für die soziale Entwicklung im Kreis Handlungs- empfehlungen für politische Entscheider Langfristiges Controlling W ELCHE Z IELE HAT DIE S OZIALPLANUNG ? Durch eine integrierte Sozial- und Finanzplanung erreichen wir im Kreis eine neue Quali- tät im Planungsprozess. Mit der Sozialplanung wird das Angebot sozialer Dienstleistungen im Kreis auf die Bedar- fe abgestimmt und qualitativ verbessert. Die zur Verfügung stehenden Mittel können im Kreis dort eingesetzt werden, wo sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Ansicht möglichst vieler Beteiligter am wirkungsvolls- ten erscheinen. Durch eine integrierte Betrachtung verschiebt sich der Blick von der Organisationsstruk- tur der Verwaltung hin zu den komplexen Problemlagen der Menschen im Kreis. Mit der Sozialplanung entwickeln wir schrittweise eine wirkungsorientierte Steuerung der Sozialleistungen im Kreis. Zahlen werden um Einschätzungen von Fachexperten ergänzt Bessere Steuerungs- entscheidungen durch verlässliche Verfahren Wirkungs- orientierung W AS IST BESONDERS AN DER S OZIALPLANUNG IM K REIS P INNEBERG Die Sozialplanung ist in die Haushaltsplanung integriert. Die Sozialplanung bedient für den Haushalt einen mittelfristigen Planungshorizont von zwei Jahren (in Anlehnung an den Doppel- bzw. Nachtragshaushalt) und für die strategischen Ziele einen längerfristi- gen Planungszeitraum von mehr als zwei Jahren. Die jährliche rollierende Planung ermöglicht flexible Anpassungen. Rollierende Einschät- zungen erhöhen die Flexibilität, in dem sie häufiger und frühzeitiger Prognosen und Steu- erungsempfehlungen für die Gremien liefern. Damit steigt auch die Möglichkeit über Ab- weichungen zu beraten. Dies wiederum ermöglicht eine raschere Aktion und Reaktion, so dass die sozialpolitischen Vorhaben inhaltlich und zeitlich schneller umgesetzt werden können. Die systematische Kommunikation und Vernetzung erhöht die Wirksamkeit und erleich- tert die Umsetzung von Vorhaben. Dazu werden die lokalen Institutionen und Akteure aus der sozialen Arbeit im Kreis wie z.B. Träger und Kommunen mit den schon vorhan- denen Strukturen dauerhaft einbezogen. Die partizipative Bestandsaufnahme und Analyse erhöht die Qualität der Sozialplanung. Die Bestandsaufnahme erfolgt auf der Basis quantitativer Quellen, fragt dazu die Erfah- rungen sowie Einschätzungen der Beteiligten ab, nutzt sie mit ihrem Wissen über die spezifischen Lebenszusammenhänge und lässt die Erkenntnisse und qualitativen Bewer- tungen dauerhaft und systematisch in den Prozess einfließen. Durch das Zusammenwir- ken von Fokusgruppen, der Steuerungsgruppe und der Verwaltung werden umfassende Informationsgrundlagen erarbeitet. Verlässliche Verfahren erleichtern die Vorbereitung von Steuerungsentscheidungen. Der Kreistag erhält im Juli eines jeden Jahres ein Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ zu den wichtigsten Entwicklungen mit Vorschlägen für Zielanpassungen und Steuerungsmaßnahmen in Form von Handlungsempfehlungen. Im Herbst können diese Informationen in den politischen Gremien beraten und für die Haushaltsplanung genutzt werden. Die Steuerungsentscheidungen treffen die Gremien des Kreises. Die Vorschläge werden in den Gremien beraten und im Zusammenhang mit der Beratung zum Haushalt bzw. der strategischen Ziele durch den Kreistag beschlossen. Die Verwaltung setzt die Beschlüs- se um. Die jährliche Abweichungsanalyse ermöglicht eine Einschätzung zur beabsichtigten Wirk- samkeit und gegebenenfalls eine Neujustierung. Im Planungsdossier wird auch struktu- riert über den Erfolg der Zielerreichung von Maßnahmen berichtet. mehr Wirksamkeit durch systematische Kommunikation Fokusgruppen und ergänzende Arbeitsstrukturen erarbeiten Vorschläge für Handlungs- empfehlungen W ER HAT WELCHE A UFGABE IN DER S OZIALPLANUNG ? Die Fokusgruppen haben die Aufgabe, Einschätzungen der Fach-Beteiligten abzufragen, die großenteils aus der Netzwerkstruktur (siehe Kapitel 5.3.1) generiert werden. Die Teil- nehmer haben die Möglichkeit, ihr Wissen über spezifische Lebenszusammenhänge mit den zur Verfügung gestellten statistischen Daten abzugleichen. Die Erkenntnisse und Bewertungen werden dokumentiert und der Steuerungsgruppe als Handlungsempfehlun- gen zugeführt. Die Sozialplanung nutzt für die Partizipation die im Kreis Pinneberg be- reits vorhandenen Arbeits- und Vernetzungsstrukturen. Für jedes Handlungsfeld bietet die Steuerungsgruppe geeigneten Gruppen die Anerkennung als Fokusgruppe an. Für die Arbeit der Fokusgruppen ist ein Leitfaden „Grundsätze für die Arbeit der Fokusgrup- pen im Rahmen der Sozialplanung des Kreises Pinneberg“ entwickelt worden. Dieser stellt die Qualität der Ergebnisse sicher (siehe Kapitel 5.3.2). Die ergänzenden Arbeitsstrukturen haben ebenso wie Fokusgruppen die Aufgaben Ein- schätzungen und Erkenntnisse von Beteiligten abzufragen und daraus Vorschläge für Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Beispiele für ergänzende Arbeitsstrukturen sind Aktionspläne, Handlungskonzepte oder ein Jugend-Gipfel. Sie sind als gleichwertige For- men neben den kontinuierlich arbeitenden Fokusgruppen zu verstehen, weil sie entweder bereits eingesetzt sind und unnötige Doppelstrukturen vermieden werden sollen oder weil diese ergänzende Arbeitsstrukturen für bestimmte Themen oder Zielgruppen als geeig- neteres Format der Beteiligung angesehen werden (siehe Kapitel 5.3.3). Die Verwaltung erstellt jährlich eine statistische Analyse und unterstützt alle Gruppen während des gesamten Planungsprozesses, z. B. durch Bereitstellen von Informationen, Moderation oder Beratung zu Methoden und Instrumenten. Diese Aufgaben werden in der Verwaltung durch die Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung, das Führungsteam des Fachbereichs Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit und dem Fachdienst Finan- zen und Controlling wahrgenommen. Im Rahmen der Sozialplanung übernehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung die führen- de Moderatorenrolle. Diese sind die ersten Ansprechpartner in Sozialplanungsangele- genheiten, stellen die Sammlung aller Vorschläge für Handlungsempfehlungen sicher und kümmern sich um ein professionelles Daten- und Auswertungsmanagement sowie dessen Bereitstellung im Rahmen des Sozialmonitorings (siehe Kapitel 5.2). Die Steuerungsgruppe schätzt die Handlungsempfehlungen aus den Fokusgruppen unter Berücksichtigung der statistischen Daten und der fachlichen Erfordernisse auf ihre aktu- elle Steuerungsrelevanz hin ein. Dabei berücksichtigt sie auch die mittelfristige Finanz- planung, den aktuell verabschiedeten Haushaltsplan und die strategischen Ziele des Kreises. Sie tagt regelmäßig zweimal im Jahr sowie ergänzend bei Bedarf. Sie betrachtet auch Ergebnisse und Wirkung der Maßnahmen, um die Erkenntnisse daraus den Gremi- Verwaltung erstellt eine statistische Analyse und unterstützt alle Gruppen während des Planungs- prozesses Steuerungsgruppe bewertet die Handlungs- empfehlungen en zuführen zu können. Zusätzlich können optional Fachleute und Gäste in beratender Funktion hinzugezogen werden. Die Steuerungsgruppe führt eine möglichst einvernehmli- che Bewertung der Handlungsempfehlungen durch und übergibt diese der Verwaltung zur abschließenden Erstellung des Planungsdossiers „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“. Die Steuerungsgruppe berät auch über Strukturanpassungen des Sozialplanungssystems (siehe Kapitel 5.3.5). Die politischen Gremien beraten und entscheiden über sozialpolitische Themen und Fra- gestellungen. Die zuständigen Fachausschüsse geben am Ende ihrer Beratung ein fach- politisches Votum als Empfehlung an den Kreistag ab; als Budgetgeber entscheidet dieser abschließend in grundsätzlichen Angelegenheiten (siehe Kapitel 5.1). Die Sozialplanungskonferenz ist eine größere ganztägige Veranstaltung, bei der von rele- vanten sozialpolitischen Akteuren Feedbacks und Vorschläge zur sozialen Lage im Kreis ermittelt werden. Sie dient zum Austausch und liefert Impulse für strategische Weiterent- wicklungen bzw. Anpassung der sozialpolitischen Handlungsfeldern. Sie zielt auf eine übergreifende Betrachtung über Ressorts, Institutionen, Generationen und Lebenslagen hinweg. Zu dieser Konferenz wird nach Veröffentlichung des Sozialberichts eingeladen. Sie findet demnach alle fünf Jahre statt (siehe Kapitel 5.3.4). W IE SIEHT DER S OZIALPLANUNGSPROZESS AUS ? Der Sozialplanungsprozess ist ein sich jährlich wiederholender auf Partizipation beruhen- der Prozess. Die Analysen der Sozialplanung für den Kreistag werden durch zwei Säulen abgesichert. Die Verwaltung erstellt im März eines jeden Jahres eine auf Statistiken, Zah- len, Daten und Fakten basierende strategische Analyse für das Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“. Parallel erarbeiten die Fokusgruppen bzw. ergänzenden Arbeitsstrukturen unterjährig eine realistische Einschätzung der sozialen Wirklichkeit im Kreis Pinneberg und entwi- ckeln daraus entsprechende Handlungsempfehlungen. Diese Analysen und Einschätzun- gen werden im Juni von der Steuerungsgruppe übereinandergelegt und im Hinblick auf Stärken und Schwächen beurteilt. Das Ergebnis dieses Prozesses wird im Planungsdos- sier festgehalten und dem Kreistag im Juli vorgelegt. Die Informationen können im Herbst in den politischen Gremien beraten und für die Haushaltsplanungen genutzt werden. Parallel dazu beginnen die Verwaltung und die Fo- kusgruppen bereits mit der Vorbereitung einer erneuten strategischen Analyse und Ein- schätzung der sozialen Wirklichkeit. Dabei werden dann auch umgesetzte Handlungs- empfehlungen aus den Vorjahren im Sinne von Wirkungscontrolling mit betrachtet. Auf diese Art und Weise werden dem Kreistag Informationen auf breiter Basis systematisch Austauschforum Sozialplanungs- konferenz als Impulsgeber für strategische Weiterentwicklung verlässliches jährliches Verfahren und verlässlich zugeführt, die einen quantitativen und qualitativen Mehrwert im Vergleich zur bisherigen Praxis beinhalten. Informationen werden aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und auf ein belastbareres Fundament gestellt. W AS PASSIERT MIT DEN H ANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ? Dem Kreistag werden mit dem Planungsdossier „Sozialplanung Fokus Jahreszahl“ im Juli eines jeden Jahres Handlungsempfehlungen für Vorhaben, Maßnahmen, Projekte und Zielanpassungen vorgelegt. Diese werden jährlich aktualisiert und dem Kreistag vor der Beratungspause im Sommer als zusätzliche Informationsquelle für Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Der zeitliche und inhaltliche Rahmen ist so aufgesetzt, dass er mit den Terminen der Haushaltsplanung synchronisiert ist und den Rahmen für nachfolgende operative Planungen im Sozialen bildet. Die Abgeordneten entscheiden welche Punkte sie aufgreifen und im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigen möchten bzw. zu welchen Handlungsempfehlungen ggfs. noch Prüfaufträge an die Verwaltung erteilt werden sollen. Weitere Empfehlungen neben den im Fokus enthaltenen können auch jederzeit wie gewohnt der Beratung in den Gremien zugeführt werden. Neben dem jährli- chen Planungsdossier werden die Gremien zusätzlich durch mündliche Berichte über die Entwicklung der Arbeit in den Fokusgruppen informiert. Kreis Pinneberg Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit Stabsstelle Sozialplanung und Steuerung Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn E-Mail: sozialplanung@kreis-pinneberg.de Internet: http://www.kreis-pinneberg.de/sozialplanung Next >