Anpassung/Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion HandlungsempfehlungBeschreibung der Empfeh- lung • Der Kreis Pinneberg passt seinen Aktionsplan Inklusion in einem partizipativen Prozess mit Betroffenen und Angehörigen bzw. Betreuer*innen bis ca. Mitte 2023 den aktuellen Entwicklungen der vergangenen Jahre an. • Zur Realisierung wird ein Projekt unter Federführung einer Projektleitung der Kreisverwaltung implementiert. • Die Anpassung erfolgt in einem kleineren Rahmen als bei der erstmaligen Erstel- lung im Jahr 2017. Ausgangslage• Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen ist von 23.580 im Jahr 2017 auf 24.240 Personen im Jahr 2019 gestiegen, auch der Anteil an der Gesamtbevölke- rung ist von 7,5 % auf 7,7 % gewachsen (Statistikamt Nord). • Zusätzlich weisen im Kreis 22.300 Personen einen Grad der Behinderung unter 50 auf (Landesamt für soziale Dienste 2021). • Der Aktionsplan Inklusion des Kreises Pinneberg wurde 2017 vor nunmehr 5 Jahren erstellt. • Die Umsetzung von Inklusion aktiv zu unterstützen wurde 2019 in die strategi- schen Ziele des Kreises Pinneberg mit aufgenommen. • Laut Institut für Menschenrechte sind Aktionspläne ein wichtiges Instrument, um die UN-BRK in einem koordinierten Prozess kontinuierlich umzusetzen. • Die Monitoringstelle UN-BRK des Instituts für Menschenrechte hat in ihrem Be- richt von 2019 (10 Jahre UN-BRK in Deutschland) eine gemischte Bilanz gezogen und Handlungsbedarfe aufgezeigt, z.B. die Anwendung angemessener Vorkeh- rungen in der Praxis, etwa in der Verwaltung. • Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen weist in seinem Abschlussbericht 2015 ebenfalls Defizite in der Umsetzung der UN- BRK auf und empfiehlt u. a. dringend die verstärkte Einbindung von Selbstver- tretungsorganisationen. • Die Corona-Pandemie sowie Themenpriorisierungen in den Fachbereichen haben neue vorrangige Themen aufgezeigt, wie z.B. die Katastrophenschutz- bzw. Pandemieplanung inkl. Kommunikation oder die Betreuungssituation von Men- schen mit Behinderung auch außerhalb von Schule. • Gleichzeitig hat sich dadurch die Bearbeitung und Umsetzung der 2017 entwi- ckelten Maßnahmen teilweise verzögert. • Die für die Umsetzung von Maßnahmen des bisherigen Aktionsplans zur Verfü- gung stehenden Mittel in Höhe 50.000 Euro wurden bisher noch nicht verwendet. • Für die Umsetzung des Aktionsplans Inklusion zeichnen sämtliche Facheinheiten der Kreisverwaltung Pinneberg verantwortlich, da Inklusion ein zentrales und bereichsübergreifendes Thema darstellt. • Die Fokusgruppe Inklusion hat die Umsetzung des aktuellen Aktionsplans beglei- tet und kann die nun erforderliche Anpassung nicht selbst durchführen. • Die bisherigen 10 Themenbereiche des Aktionsplans sind weiterhin aktuell. Ggf. könnte das Thema „Notfallsituationen/Missbrauchsprävention“ um den Aspekt „Gewalt“ erweitert und somit präzisiert werden. Eine genaue Themenfelddefini- tion soll in dem empfohlenen Projekt erfolgen. Es könnten jeweils 2 Themen im Rahmen eines Workshops bearbeitet werden. Vorschläge für eine Themenbünde- lung sind vorhanden. Handlungsempfehlung: Anpassung/Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion FOKUS 2022INKLUSION• Ohne eine Anpassung würde der Aktionsplan an Aktualität verlieren, besonders da es in den letzten Jahren zahlreiche gesellschaftliche und rechtliche Verän- derungen gegeben hat. Die bisherigen Erfahrungen können in den angepassten Aktionsplan einfließen. • Eine Anpassung im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Betroffenen und Angehörigen wird als wichtig erachtet, um auch tatsächlich die aktuell relevanten Themen von Menschen mit Behinderungen bearbeiten zu können. • Das Land Schleswig-Holstein hat im Januar 2022 den zweiten landesweiten Aktionsplan Inklusion vorgestellt, der in einem partizipativen Prozess entwickelt wurde und mit dem weitere Projekte z.B. in den Bereichen Freizeit und Touris- mus unterstützt werden. Ziele/Effekte/Wirkungen• Der Aktionsplan Inklusion wird im Kontext der Corona-Pandemie sowie aktu- eller Priorisierungen in den Fachbereichen aktualisiert und die Umsetzung von Inklusion im Kreis Pinneberg wird weiter vorangetrieben. • Der angepasste Aktionsplan Inklusion des Kreises Pinneberg berücksichtigt aktuelle Entwicklungen. • Das strategische Ziel zur Umsetzung von Inklusion in allen Lebensbereichen wird weiter aktiv unterstützt. • Der Abbau von Barrieren wird gefördert und das Verständnis für die Bedeutung von Inklusion neu gestärkt. • Die Bearbeitungsintensität von Maßnahmen wird beschleunigt. • Die Menschen im Kreis werden permanent für Inklusion sensibilisiert. Diese Bewusstseinsbildung erhöht die Motivation zur Umsetzung von Maßnahmen. • Durch eine Anpassung des Aktionsplans wird die Aufmerksamkeit für die Um- setzung von Inklusionsmaßnahmen in allen Facheinheiten der Kreisverwaltung gestärkt, zudem könnten auch andere Institutionen/Organisationen angeregt werden, eigene Aktionspläne zu entwickeln. • Die Maßnahmen werden durch ein angepasstes Umsetzungskonzept mit klaren Verantwortlichkeiten verbindlicher umgesetzt. Mitteleinsatz (jährlich)• Für die Umsetzung von Maßnahmen des bisherigen Aktionsplans Inklusion steht jährlich ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro im Doppelhaushalt 2021/2022, ins- gesamt 50.000 Euro, zur Verfügung (s. VO/FB-03.20.010). • Diese Mittel wurden bisher noch nicht verwendet. • Produktkonto: 11132.531800 Art der Leistung• Freiwillige Leistung Auswirkungen auf Ressourcen • Es sind Finanzmittel zur Umsetzung in Form eines Projektes erforderlich. • Eine Markterkundung und Erfahrungswerte vergleichbarer Vorhaben haben ergeben, dass für die Konzeption und Durchführung der Anpassung des Aktions- plans Mittel in Höhe von ca. 25.000 Euro für Workshops und eine Berichterstel- lung in leichter Sprache erforderlich sind. Die aktuell im Haushalt veranschlagten Mittel könnten hierfür verwendet werden. • Es sind Personalressourcen für eine Projektleitung zur Durchführung in Form eines Projekts und für die Begleitung durch die Verwaltungsunterstützung des Behindertenbeauftragten erforderlich. FOKUS 2022INKLUSIONZielrichtung und Bezug zu den strategischen Zielen • Operativ • Strategische Ziele 2023+ 1.8 Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird durch den Kreis Pinne- berg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv unterstützt. Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern • Infrastruktur Sozialer Angebote, Mobilität, Gesundheit, Wohnen, Bildung, In- klusion, Ärztliche Versorgung und Pflege, Arbeit, Leben und Freizeit und Armut, da Inklusion alle Lebensbereiche betrifft. Einschätzung der Steuerungsgruppe • Die Handlungsempfehlung wird von allen Mitgliedern der Steuerungsgruppe als mindestens steuerungsrelevant eingeschätzt. 15 % der Mitglieder haben die Handlungsempfehlung als in hohem Maße steuerungsrelevant eingeschätzt. • Die Handlungsempfehlung wird in das Planungsdossier „Sozialplanung Fokus 2022“ aufgenommen. Entwickelt von • Fokusgruppe Inklusion • Ansprechperson: Herr Vogt, Beauftragter für Menschen mit Behinderung • T 04121 4502-5800 Verantwortlich für die Umsetzung • Für den Prozess der Anpassung des Aktionsplans: Projektleitung und Verwaltungsunterstützung des Behindertenbeauftragten FOKUS 2022INKLUSIONNext >