Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Aktuelle Kommentierung
Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher.
Aktuelle Kommentierung
Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher.
Die Ausgaben für das Produkt stellen mit einem Volumen von über 85 Mio. Euro weiterhin den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 und 2022 betrug die Steigerungsrate knapp unter 5%, das Ausgabenniveau hat sich stabilisiert. Die neuen Arbeitsprozesse und die personelle Verstärkung des Fachdienstes wirken sich günstig auf die Kostenentwicklung des Produkts aus. Die Planung orientiert sich an diesem Trend und sieht bis 2024 einen Anstieg um ca. 3% vor.
Als wesentlicher Einflussfaktor auf die finanzielle Entwicklung des Produkts kann die Umsetzung des BTHG bezeichnet werden. Aber auch weitere gesetzliche Neuregelungen wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz wirken sich auf die Höhe der Ausgaben aus. Nach dem Gutachten über die notwendigen Anpassungen aufgrund des BTHG ist die Fläche des Wohnanteils über die Soziale Wohnraumförderung finanzierbar, die Landesförderrichtlinie wird entsprechend angepasst. Aufgrund des Rechtsgutachtens des Deutschen Vereins zur Verpflichtung Mietobergrenzen einzuhalten, können nun sogenannte gemeinsame Wohnformen als besondere Wohnformen deklariert und finanziert werden.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BTHG und optimierten Steuerung wurde 2020 der Fachdienst Teilhabe neu gebildet. Die modifizierten Strukturen und Arbeitsprozesse, die eine Beratung und Zugänge in die Eingliederungshilfe erleichtern sollen, werden über eine Befragung von Leistungsberechtigten und Angehörigen evaluiert. Eine systematische Kooperation mit verschiedenen Leistungsträgern und die Aktivierung von Sozialraumressourcen können sich positiv auf die Kostenentwicklung des Produkts auswirken. Eine umfassendere Veränderung zu rechtskreisübergreifenden sozialraumorientierten Arbeitsstrukturen vor Ort in den Kommunen müsste im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen noch näher betrachtet werden. Andererseits bleibt abzuwarten, inwieweit sich Sachkostensteigerungen durch die Inflation und die Energiekrise auf die Ausgabenentwicklung des Produkts auswirken.
Archiv
Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher. Die finanziellen Mehrbedarfe der Vorjahre sind vorrangig auf die Umsetzung des BTHG zurückzuführen. Die Kostenentwicklung wird auch von neuen gesetzlichen Regelungen beeinflusst (Angehörigen-Entlastungsgesetz, Teilhabestärkungsgesetze). Die Ausgaben stellen mit einem Anteil von fast 20% und einem Volumen von über 81 Mio. Euro den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 betrug die Steigerung knapp 5%, der Kostenanstieg der Vorjahre konnte abgedämpft werden.