E-Mail
Schreiben Sie uns!

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Aktuelle Kommentierung

Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Aktuelle Kommentierung

Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Lebensplanung und -führung soll dabei möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrgenommen werden.

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind seit der Einführung des „materiellen Teils“ des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) am 01.01.2020, vor allem aber ab 2023 stark angestiegen. 2024 hat der Kreis für das Produkt ca. 113 Mio. Euro aufgewendet, die Steigerungsraten in den letzten beiden Jahren liegen bei fast 15 %. Die Entwicklung auf Landes- und Bundesebene verläuft entsprechend. Dieser Kostenanstieg ist vor allem durch gestiegene Tarifabschlüsse und Sachkosten, Inflation sowie Veränderungen in der Inanspruchnahme von Leistungen durch verbesserte Beratung und Zugänge bedingt, perspektivisch werden die Fallzahlen und Kosten weiter steigen. Weitere Ursachen sind die Zunahme individueller und teilweise kostenintensiver Förderbedarfe sowie demografische Veränderungen. Ein weiterer Faktor könnte die Änderung des Betreuungsrechts sein, wonach vor einer Betreuung eine Leistung der Eingliederungshilfe zum Tragen kommen soll. Die neuen Rahmenverträge beinhalten zudem Pflegeleistungen, die zuvor separat finanziert wurden. Demgegenüber hat sich die Anzahl der Leistungsberechtigten weniger stark von 3.515 in 2022 auf 3.723 in 2024 oder um ca. 6 % erhöht. Seit 2025 steigen die Neuanträge überdurchschnittlich an und es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend anhält.

Die Kreise und kreisfreien Städte haben sich verpflichtet, Maßnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung zu definieren, während das Land diese politisch und fachlich unterstützt und Vereinbarungen mit Leistungsanbietern zur Kostendämpfung anstrebt. In einem Letter of Intent haben sich das Land, der Landkreistag und der Städteverband über das gemeinsame Vorgehen zur Erreichung einer Kostendämpfung im Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe durch gezielteren Mitteleinsatz vereinbart. Eine Expertise des Sozialministeriums soll als valide Grundlage für ein anschließendes grundlegendes Gutachten für konkrete landes- und bundespolitische Maßnahmen dienen.

Der Fachdienst Teilhabe identifiziert mit den Leistungserbringern und der Fokusgruppe Teilhabe bereits Lösungen, die Kosten einbremsen und nicht zu erheblichen Nachteilen für die Leistungsberechtigten führen. Die Leistungsgewährung vor Ort kann z.B. darüber gesteuert werden, in welchem Umfang dem Wunsch- und Wahlrecht auf Basis des festgestellten Bedarfs der Leistungsberechtigten entsprochen wird. Hierzu könnte eine landesweit einheitliche Fortbildung das Personal befähigen und sensibilisieren. Die SHiP- Instrumente zur Bedarfsermittlung sind daher ebenfalls weiterzuentwickeln. Über einen regelmäßigen interkommunalen Austausch analysieren einige Kreise gemeinsam die möglichen Ursachen für die aktuellen Fallzahlensteigerungen. Zur Versorgung der Leistungsberechtigten fehlen teilweise passende Angebote im Sozialraum, hier trägt das Netzwerk im Projekt PiRat durch Inklusionsprojekte zur Entwicklung neuer niedrigschwelliger Angebote bei. Eine Rolle spielt weiterhin auch der Fachkräftemangel bei den Leistungserbringern. Positive Effekte auf die Kostenentwicklung des Produkts können sich durch den systematischen Ausbau von Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Leistungsträgern und die Aktivierung von Sozialraumressourcen ergeben.

Die Planung für den Doppelhaushalt 2025/26 berücksichtigt neben den Möglichkeiten zur Kostendämpfung die überdurchschnittlichen Anstiege der letzten beiden Jahre, die Entwicklungen aus dem landesweiten Benchmark und Fallkostensteigerungen, sodass für das Produkt ein jährlicher Anstieg von ca. 5 % vorgesehen ist.

Hinweis: Die aktuelle Kommentierung erfolgt auf Basis der im Dezember 2024 beschlossenen und vom Land genehmigten Planwerte für den Doppelhaushalt 2025/26.

[{"Jahr":"2014","GesamtausgabenKreis":56654891,"ProzEntwicklungKreis":0,"ProzEntwicklungLand":4.8,"ProzEntwicklungBund":5.02,"Prognose":null},{"Jahr":"2015","GesamtausgabenKreis":59202147,"ProzEntwicklungKreis":4.5,"ProzEntwicklungLand":4.57,"ProzEntwicklungBund":4.19,"Prognose":null},{"Jahr":"2016","GesamtausgabenKreis":60694143,"ProzEntwicklungKreis":2.52,"ProzEntwicklungLand":4.06,"ProzEntwicklungBund":5.16,"Prognose":null},{"Jahr":"2017","GesamtausgabenKreis":62647024,"ProzEntwicklungKreis":3.22,"ProzEntwicklungLand":3.3,"ProzEntwicklungBund":4.8,"Prognose":null},{"Jahr":"2018","GesamtausgabenKreis":67027883,"ProzEntwicklungKreis":6.99,"ProzEntwicklungLand":4.31,"ProzEntwicklungBund":5.14,"Prognose":null},{"Jahr":"2019","GesamtausgabenKreis":71837218,"ProzEntwicklungKreis":7.18,"ProzEntwicklungLand":4.92,"ProzEntwicklungBund":6.2,"Prognose":null},{"Jahr":"2020","GesamtausgabenKreis":77673412,"ProzEntwicklungKreis":8.12,"ProzEntwicklungLand":7.4,"ProzEntwicklungBund":3.14,"Prognose":null},{"Jahr":"2021","GesamtausgabenKreis":81634589,"ProzEntwicklungKreis":5.1,"ProzEntwicklungLand":2.91,"ProzEntwicklungBund":5.73,"Prognose":null},{"Jahr":"2022","GesamtausgabenKreis":85944478,"ProzEntwicklungKreis":5.28,"ProzEntwicklungLand":4.76,"ProzEntwicklungBund":5.17,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2023","GesamtausgabenKreis":98586868,"ProzEntwicklungKreis":14.71,"ProzEntwicklungLand":1.86,"ProzEntwicklungBund":8.98,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2024","GesamtausgabenKreis":113236400,"ProzEntwicklungKreis":14.86,"ProzEntwicklungLand":23.11,"ProzEntwicklungBund":12.52,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2025","GesamtausgabenKreis":123808435,"ProzEntwicklungKreis":9.34,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2026","GesamtausgabenKreis":6685964,"Soll":0,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2027","GesamtausgabenKreis":null,"Soll":null,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null}]
{"mode":"Normalhaushalt","lmin":0,"lmax":140000000,"rmin":-5,"rmax":25}
{"kreis":1,"land":1,"bund":1}

Quelle: Kreis Pinneberg

Archiv

Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.

Die Ausgaben für das Produkt stellen 2023 mit einem Volumen von über 98,7 Mio. Euro weiterhin den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrug fast 15 %. Die vorläufige Planung für den Doppelhaushalt 2025/26 berücksichtigt u.a. diesen Aspekt, die Entwicklungen aus dem landesweiten Benchmark und Fallkostensteigerungen, sodass ein Anstieg von jährlich durchschnittlich ca. 13 % vorgesehen ist.

Wesentlicher Einflussfaktor auf die finanzielle Entwicklung des Produkts sind gesetzliche Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes, aber auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an (+2,5 % in 2022 und +3,8 % in 2023). Aufgrund einer verbesserten Bedarfsermittlung und individuellen, bedarfsdeckenden Gewährung von Leistungen zur Teilhabe steigen die Kosten enorm an. Eine höhere fachliche Expertise im Fachdienst sowie ein größeres Wissen der Leistungsberechtigten über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten führen zu finanziellen Mehrbedarfen. Der aktuelle Entwurf des Benchmark-Berichts für 2023 zeigt diesen Trend der massiven Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe deutlich in allen Kreisen Schleswig-Holsteins. Zusätzliche Aufwendungen entstehen dadurch, dass Leistungserbringer wegen des Fachkräftemangels zum Teil mehr Zeitarbeitskräfte einsetzen müssen, die entstehenden Kosten sind aber nur teilweise von den Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgedeckt.

Einer optimierten Steuerung dienen die neu gestalteten Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse. Die neu eingerichtete Ansprechstelle erleichtert die Beratung und Zugänge in das System der Eingliederungshilfe. Die Kundenzufriedenheit wird zurzeit über eine Befragung von Lei­stungs­be­rech­tigten und Angehörigen mittels eines QR-Codes, der nach Gesprächsterminen verschickt wird, evaluiert. Positive Effekte auf die Kostenentwicklung des Produkts können sich künftig durch den Ausbau systematischer Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Leistungsträgern und die Aktivierung von Ressourcen in den Sozialräumen ergeben. Langfristig können sich auch weitreichendere Veränderungen im Sinne rechtskreisübergreifender sozialraumorientierter Arbeitsstrukturen in den Kommunen vor Ort günstig auf die Ausgabenentwicklung auswirken.

Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher.

Die Ausgaben für das Produkt stellen mit einem Volumen von über 85 Mio. Euro weiterhin den zweit­größten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 und 2022 betrug die Steigerungsrate knapp unter 5%, das Ausgabenniveau hat sich stabilisiert. Die neuen Arbeitsprozesse und die personelle Ver­stär­kung des Fachdienstes wirken sich günstig auf die Kostenentwicklung des Produkts aus. Die Planung orientiert sich an diesem Trend und sieht bis 2024 einen Anstieg um ca. 3% vor.

Als wesentlicher Einflussfaktor auf die finanzielle Entwicklung des Produkts kann die Umsetzung des BTHG bezeichnet werden. Aber auch weitere gesetzliche Neuregelungen wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz wirken sich auf die Höhe der Ausgaben aus. Nach dem Gutachten über die notwendigen Anpassungen aufgrund des BTHG ist die Fläche des Wohnanteils über die Soziale Wohnraumförderung finanzierbar, die Landes­förder­richt­linie wird entsprechend angepasst. Aufgrund des Rechtsgutachtens des Deutschen Vereins zur Verpflichtung Mietobergrenzen einzuhalten, können nun sogenannte gemeinsame Wohnformen als besondere Wohnformen deklariert und finanziert werden.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BTHG und optimierten Steuerung wurde 2020 der Fachdienst Teilhabe neu gebildet. Die modifizierten Struk­turen und Arbeitsprozesse, die eine Beratung und Zugänge in die Eingliederungshilfe erleichtern sollen, werden über eine Befragung von Lei­stungs­be­rech­tigten und Angehörigen evaluiert. Eine systematische Kooperation mit verschiedenen Lei­stungs­trägern und die Aktivierung von Sozialraumressourcen können sich positiv auf die Kostenentwicklung des Produkts auswirken. Eine umfassendere Veränderung zu rechtskreisübergreifenden sozial­raum­ori­entierten Arbeitsstrukturen vor Ort in den Kommunen müsste im Hinblick auf die finanziellen Aus­wir­kun­gen noch näher betrachtet werden. Andererseits bleibt abzu­warten, inwieweit sich Sach­kosten­steigerungen durch die Inflation und die Energiekrise auf die Ausgabenentwicklung des Produkts auswirken.

Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher. Die finanziellen Mehrbedarfe der Vorjahre sind vorrangig auf die Umsetzung des BTHG zurückzuführen. Die Kostenentwicklung wird auch von neuen gesetzlichen Regelungen beeinflusst (Angehörigen-Entlastungsgesetz, Teilhabe­stärkungs­gesetze). Die Ausgaben stellen mit einem Anteil von fast 20% und einem Volumen von über 81 Mio. Euro den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 betrug die Steigerung knapp 5%, der Kostenanstieg der Vorjahre konnte abgedämpft werden.