Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Aktuelle Kommentierung
Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Aktuelle Kommentierung
Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie sollen ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.
Die Ausgaben für das Produkt stellen 2023 mit einem Volumen von über 98,7 Mio. Euro weiterhin den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrug fast 15 %. Die vorläufige Planung für den Doppelhaushalt 2025/26 berücksichtigt u.a. diesen Aspekt, die Entwicklungen aus dem landesweiten Benchmark und Fallkostensteigerungen, sodass ein Anstieg von jährlich durchschnittlich ca. 13 % vorgesehen ist.
Wesentlicher Einflussfaktor auf die finanzielle Entwicklung des Produkts sind gesetzliche Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes, aber auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an (+2,5 % in 2022 und +3,8 % in 2023). Aufgrund einer verbesserten Bedarfsermittlung und individuellen, bedarfsdeckenden Gewährung von Leistungen zur Teilhabe steigen die Kosten enorm an. Eine höhere fachliche Expertise im Fachdienst sowie ein größeres Wissen der Leistungsberechtigten über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten führen zu finanziellen Mehrbedarfen. Der aktuelle Entwurf des Benchmark-Berichts für 2023 zeigt diesen Trend der massiven Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe deutlich in allen Kreisen Schleswig-Holsteins. Zusätzliche Aufwendungen entstehen dadurch, dass Leistungserbringer wegen des Fachkräftemangels zum Teil mehr Zeitarbeitskräfte einsetzen müssen, die entstehenden Kosten sind aber nur teilweise von den Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgedeckt.
Einer optimierten Steuerung dienen die neu gestalteten Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse. Die neu eingerichtete Ansprechstelle erleichtert die Beratung und Zugänge in das System der Eingliederungshilfe. Die Kundenzufriedenheit wird zurzeit über eine Befragung von Leistungsberechtigten und Angehörigen mittels eines QR-Codes, der nach Gesprächsterminen verschickt wird, evaluiert. Positive Effekte auf die Kostenentwicklung des Produkts können sich künftig durch den Ausbau systematischer Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Leistungsträgern und die Aktivierung von Ressourcen in den Sozialräumen ergeben. Langfristig können sich auch weitreichendere Veränderungen im Sinne rechtskreisübergreifender sozialraumorientierter Arbeitsstrukturen in den Kommunen vor Ort günstig auf die Ausgabenentwicklung auswirken.
Archiv
Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher.
Die Ausgaben für das Produkt stellen mit einem Volumen von über 85 Mio. Euro weiterhin den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 und 2022 betrug die Steigerungsrate knapp unter 5%, das Ausgabenniveau hat sich stabilisiert. Die neuen Arbeitsprozesse und die personelle Verstärkung des Fachdienstes wirken sich günstig auf die Kostenentwicklung des Produkts aus. Die Planung orientiert sich an diesem Trend und sieht bis 2024 einen Anstieg um ca. 3% vor.
Als wesentlicher Einflussfaktor auf die finanzielle Entwicklung des Produkts kann die Umsetzung des BTHG bezeichnet werden. Aber auch weitere gesetzliche Neuregelungen wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz wirken sich auf die Höhe der Ausgaben aus. Nach dem Gutachten über die notwendigen Anpassungen aufgrund des BTHG ist die Fläche des Wohnanteils über die Soziale Wohnraumförderung finanzierbar, die Landesförderrichtlinie wird entsprechend angepasst. Aufgrund des Rechtsgutachtens des Deutschen Vereins zur Verpflichtung Mietobergrenzen einzuhalten, können nun sogenannte gemeinsame Wohnformen als besondere Wohnformen deklariert und finanziert werden.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BTHG und optimierten Steuerung wurde 2020 der Fachdienst Teilhabe neu gebildet. Die modifizierten Strukturen und Arbeitsprozesse, die eine Beratung und Zugänge in die Eingliederungshilfe erleichtern sollen, werden über eine Befragung von Leistungsberechtigten und Angehörigen evaluiert. Eine systematische Kooperation mit verschiedenen Leistungsträgern und die Aktivierung von Sozialraumressourcen können sich positiv auf die Kostenentwicklung des Produkts auswirken. Eine umfassendere Veränderung zu rechtskreisübergreifenden sozialraumorientierten Arbeitsstrukturen vor Ort in den Kommunen müsste im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen noch näher betrachtet werden. Andererseits bleibt abzuwarten, inwieweit sich Sachkostensteigerungen durch die Inflation und die Energiekrise auf die Ausgabenentwicklung des Produkts auswirken.
Leistungen der Eingliederungshilfe stellen die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicher. Die finanziellen Mehrbedarfe der Vorjahre sind vorrangig auf die Umsetzung des BTHG zurückzuführen. Die Kostenentwicklung wird auch von neuen gesetzlichen Regelungen beeinflusst (Angehörigen-Entlastungsgesetz, Teilhabestärkungsgesetze). Die Ausgaben stellen mit einem Anteil von fast 20% und einem Volumen von über 81 Mio. Euro den zweitgrößten Einzelposten des Sozialhaushalts dar. 2021 betrug die Steigerung knapp 5%, der Kostenanstieg der Vorjahre konnte abgedämpft werden.