Finanzen

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Aktuelle Kommentierung

Grundsicherung für Arbeitssuchende, seit 2023 auch als Bürgergeld bezeichnet, soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ihren Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen.

Aktuelle Kommentierung

Grundsicherung für Arbeitssuchende, seit 2023 auch als Bürgergeld bezeichnet, soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ihren Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Verglichen wird die Ausga­benent­wicklung bei den Kosten der Unterkunft mit der Entwicklung entsprechender Zahlungsansprüche von Bedarfsge­mein­schaften auf Bundes- und Landesebene. Die zu deckenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des physischen Existenzminimums.

Für die Kosten der Unterkunft wurden 2022 im Kreis etwas mehr als 66 Mio. Euro aufgewendet. Mit Beginn der Corona Pandemie 2020 steigen die Ausgaben kontinuierlich an. In der Planung wird bis 2024 durchschnittlich von einer jährlichen Steigerung von 2% ausgegangen.

Die Ausgaben für das Produkt stehen in direkter Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Kreis. Als Haupteinflussfaktoren gelten die Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarkts. Durch anhaltendes Bevölkerungswachstum und mehr Haushalte steigt auch prinzipiell die Anzahl der Leistungsberechtigten. Kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten ebenso SGB II Leistungen, weshalb auch die allgemeine Arbeitslosenquote angestiegen ist. Auf dem Wohnungsmarkt steigen die Mietpreise bei einer geringen Leerstandsquote 2021 noch weiter an, dies korreliert mit einer überdurchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs im Kreis. Die Ausgabenentwicklung wird außerdem von den aufgrund der Energiekrise gestiegenen Wohnnebenkosten beeinflusst, dabei entspricht die Hälfte der Wohnungen im Kreis aufgrund ihres Alters nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Als weiterer Einflussfaktor können die 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 30% gestiegenen Asylanträge in Deutschland benannt werden, die Antragstellenden wechseln nach einer Übergangszeit in den Leistungsbereich des SGB II.

[{"Jahr":"2013","GesamtausgabenKreis":47185797,"ProzEntwicklungKreis":1.7,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2014","GesamtausgabenKreis":49065736,"ProzEntwicklungKreis":3.98,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2015","GesamtausgabenKreis":51028093,"ProzEntwicklungKreis":4,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2016","GesamtausgabenKreis":53548626,"ProzEntwicklungKreis":4.94,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2017","GesamtausgabenKreis":60223991,"ProzEntwicklungKreis":12.47,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2018","GesamtausgabenKreis":60260897,"ProzEntwicklungKreis":0.06,"ProzEntwicklungLand":-2.79,"ProzEntwicklungBund":-1.85,"Prognose":null},{"Jahr":"2019","GesamtausgabenKreis":59626422,"ProzEntwicklungKreis":-1.05,"ProzEntwicklungLand":-4.47,"ProzEntwicklungBund":-4.1,"Prognose":null},{"Jahr":"2020","GesamtausgabenKreis":62532218,"ProzEntwicklungKreis":4.87,"ProzEntwicklungLand":1.23,"ProzEntwicklungBund":2.87,"Prognose":null},{"Jahr":"2021","GesamtausgabenKreis":65651267,"ProzEntwicklungKreis":4.99,"ProzEntwicklungLand":-0.04,"ProzEntwicklungBund":0.29,"Prognose":null},{"Jahr":"2022","GesamtausgabenKreis":66268208,"ProzEntwicklungKreis":0.94,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2023","GesamtausgabenKreis":77183724,"Soll":66992900,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2024","GesamtausgabenKreis":null,"Soll":69002700,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"}]
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Grundsicherung für Arbeitsuchende soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Hier wird die Ausgaben­entwicklung (Kosten der Unterkunft) mit der Entwicklung entsprechender Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften in Bund und Land verglichen. Größte Einflussfaktoren stellen die Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarkts dar. Die Arbeitslosigkeit ist wieder auf Werte vor der Pandemie zurückgegangen, hiervon profitieren nicht die Langzeitarbeitslosen. Die Preise am Wohnungsmarkt steigen bei einer geringen Leerstands­quote weiter deutlich an, dies spiegelt sich auch in einer überdurchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs im Kreis wider. Als weiterer Einflussfaktor können die 2021 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40% gestiegenen Asylerstanträge in Deutschland benannt werden. Für die Kosten der Unterkunft wurden 2021 im Kreis über 65 Mio. Euro aufgewendet. Nach migrations­bedingten Mehrbedarfen in 2017 haben sich die Ausgaben bei moderaten Steigerungen bis 2021 stabilisiert.