Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahmen und Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII

Aktuelle Kommentierung

Hilfen zur Erziehung und die weiteren Leistungsarten dieses Produkts ermöglichen ein gelingendes Aufwachsen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen.

Aktuelle Kommentierung

Hilfen zur Erziehung und die weiteren Leistungsarten dieses Produkts ermöglichen ein gelingendes Aufwachsen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen. Die angebotenen Hilfen unterstützen Familien, ihre Erziehungsverantwortung selbständig wahrzunehmen. Mit Leistungen der Eingliederungshilfe wird die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behin­de­rung sichergestellt, Inobhutnahmen gewährleisten den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Im Jahr 2022 lagen die Transferaufwendungen für das Produkt knapp unter 67 Mio. Euro und damit erwartungsgemäß ca. 4% über dem Vorjahresniveau. Seit dem Abklingen der Pandemie sind vermehrt Beratungsanfragen zu verzeichnen. Auch die komplexen Herausforderungen des Ukraine-Krieges und seiner Folgen, wie z.B. der Inflation, beeinflussen die Ausgabenentwicklung in diesem Bereich.

Seit Beginn des Jahres 2023 steigen die Fallzahlen für die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen wieder leicht an. Die Anzahl der Inobhutnahmen liegt aktuell über dem durchschnittlichen Fall­auf­kom­men der letzten 12 Monate. Dabei gestaltet es sich zunehmend schwieriger Anschlussperspektiven in Form von Pflegestellen oder anderen stationären Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen zu finden. Die Meldungen möglicher Kin­des­wohl­ge­fähr­dungen sind seitdem ersten Quartal 2022 leicht rückläufig. Die Anzahl der bestätigten Fälle bleibt auf dem bisherigen Niveau. Zur Un­ter­brin­gung der steigenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) mussten kurzfristig In­ob­hut­name­kapazitäten erweitert werden.

Bis 2024 wird mit einem durchschnittlichen jährlichen Kostenanstieg von ca. 12% geplant, der neben allgemeinen Kostensteigerungen tarifliche Anpassungen, den Anstieg der zu versorgenden umA sowie die Einführung des Modells der Klassenassistenz mit berücksichtigt. Mögliche fiskalische Effekte der Wirkungsmessung, die im zweiten Halbjahr 2023 beginnt, werden nicht vor 2025 erwartet. Mit neu gebildeten Pro­jekt­struk­turen werden das Kinder- und Ju­gend­stär­kungs­gesetz (KJSG) und der Aufbau einer inklusiven Jugendhilfe schrittweise umgesetzt. Eine zukunftsfähige Sicherung und Gestaltung der sozialen Angebotsstruktur erfordert eine personelle Verstärkung der Jugendhilfeplanung aber auch die Entwicklung wei­ter­ge­hender Planungen, ggf. in Kooperation mit anderen Kreisen und Kommunen. Parallel dazu wird im landesweiten Benchmarking die Entwicklung zu einem Benchlearning forciert.

[{"Jahr":"2013","GesamtausgabenKreis":28794640,"ProzEntwicklungKreis":0,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":null},{"Jahr":"2014","GesamtausgabenKreis":33290616,"ProzEntwicklungKreis":15.61,"ProzEntwicklungLand":6.21,"ProzEntwicklungBund":6.75,"Prognose":null},{"Jahr":"2015","GesamtausgabenKreis":37590030,"ProzEntwicklungKreis":12.91,"ProzEntwicklungLand":13.62,"ProzEntwicklungBund":10.4,"Prognose":null},{"Jahr":"2016","GesamtausgabenKreis":46479488,"ProzEntwicklungKreis":23.65,"ProzEntwicklungLand":20.5,"ProzEntwicklungBund":18.98,"Prognose":null},{"Jahr":"2017","GesamtausgabenKreis":55118733,"ProzEntwicklungKreis":18.59,"ProzEntwicklungLand":3.05,"ProzEntwicklungBund":2.67,"Prognose":null},{"Jahr":"2018","GesamtausgabenKreis":59328111,"ProzEntwicklungKreis":7.64,"ProzEntwicklungLand":-0.92,"ProzEntwicklungBund":0.53,"Prognose":null},{"Jahr":"2019","GesamtausgabenKreis":60919183,"ProzEntwicklungKreis":2.68,"ProzEntwicklungLand":7.1,"ProzEntwicklungBund":3.18,"Prognose":null},{"Jahr":"2020","GesamtausgabenKreis":63970517,"ProzEntwicklungKreis":5.01,"ProzEntwicklungLand":4.22,"ProzEntwicklungBund":3.19,"Prognose":null},{"Jahr":"2021","GesamtausgabenKreis":64285738,"ProzEntwicklungKreis":0.49,"ProzEntwicklungLand":1.14,"ProzEntwicklungBund":4.71,"Prognose":null},{"Jahr":"2022","GesamtausgabenKreis":66872807,"ProzEntwicklungKreis":4.02,"ProzEntwicklungLand":8.34,"ProzEntwicklungBund":5.82,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2023","GesamtausgabenKreis":74197106,"ProzEntwicklungKreis":10.95,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"},{"Jahr":"2024","GesamtausgabenKreis":19019425,"Soll":83662000,"ProzEntwicklungLand":null,"ProzEntwicklungBund":null,"Prognose":"0.00"}]
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Hilfen zur Erziehung und weitere Leistungsarten ermöglichen ein gelingendes Aufwachsen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen und unterstützen Familien ihre Erziehungsverantwortung selbständig wahrzunehmen. Der Anstieg von Inobhut­nahmen in 2021 ist ein Indikator für erhöhte Hilfebedarfe in Familien. Die weitreichenden Änderungen des Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetzes für eine inklusive sozialräumliche Jugendhilfe werden in den nächsten ca. 10 Jahren schrittweise umgesetzt. Im Jahr 2021 lagen die Transferaufwendungen für das Produkt mit knapp über 64 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis ist auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, da Leistungen zum Teil nur sehr eingeschränkt erbracht werden konnten.