Hilfe zur Pflege
Aktuelle Kommentierung
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf bedarfsorientierte Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege, soweit die Leistungen der Pflegeversicherung die entstehenden Kosten nicht vollständig decken und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist.
Aktuelle Kommentierung
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf bedarfsorientierte Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege, soweit die Leistungen der Pflegeversicherung die entstehenden Kosten nicht vollständig decken und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist.
2025 lagen die Ausgaben für das Produkt bei ca. 16,4 Mio. Euro und damit um ca. 20 % höher als im Vorjahr. Die Ausgabenentwicklung im Kreis wird weiterhin maßgeblich durch strukturelle Veränderungen im Pflegesystem beeinflusst. Insbesondere die Umsetzung der Tariftreue-Regelung auf Grundlage des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hat infolge zahlreicher Neuverhandlungen von Vergütungsvereinbarungen zu steigenden Pflegeentgelten beigetragen.
Die ambulante Versorgung im Kreis Pinneberg gewinnt weiter an Bedeutung, insgesamt 28,1 % der Leistungsberechtigten werden entsprechend versorgt. Von 2024 auf 2025 ist der Wert um fast ein Viertel angewachsen. Damit wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ deutlich sichtbar umgesetzt. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die städtische Struktur des Kreises, die eine bessere Erreichbarkeit von Angeboten und damit eine stärkere Inanspruchnahme ambulanter Leistungen ermöglicht. Gleichzeitig wirkt sich diese Verschiebung aufgrund der anteiligen Finanzierungsstrukturen belastend auf den kommunalen Haushalt aus. Hilfe zur Pflege ambulant wird vom Land nicht erstattet, der Kreis muss diese Ausgaben allein tragen.
Die Nettoausgaben pro Fall weisen im Jahr 2024 mit einem Zuwachs von 5,0 % noch die geringste Steigerung im Vergleich der Kreise auf. Der Durchschnitt lag bei einer Steigerung von 10,7 %. Dies ist insbesondere auf eine wirksame Pflegebegutachtung sowie erfolgreiche Pflegesatzverhandlungen zurückzuführen. In 2025 ist jedoch wieder ein stärkerer Anstieg zu verzeichnen, was insbesondere mit steigenden Löhnen, höheren Qualitäts- und Investitionsanforderungen sowie höheren Energiepreisen zu begründen ist.
Insgesamt zeigt sich, dass trotz steigender struktureller Kostenfaktoren durch gezielte Steuerungsmaßnahmen eine vergleichsweise noch moderate Ausgabenentwicklung erreicht werden konnte. Mittel- bis langfristig bleibt die demografische Entwicklung jedoch ein wesentlicher Treiber für steigende Unterstützungsbedarfe.
Hinweis: Vorläufige Planwerte für 2027 werden im Prozess der Haushaltsplanung voraussichtlich ab Oktober 2026 angezeigt.
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Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf bedarfsorientierte Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege, soweit die Pflegeversicherung die Kosten nicht vollständig oder gar nicht deckt und die Personen oder ihre Angehörigen die Kosten nicht selbst aufbringen können.
Die Ausgaben für das Produkt werden hauptsächlich durch die demographische Entwicklung im Kreis beeinflusst. Der Anteil der Menschen ab 50 Jahren an der Gesamtbevölkerung nimmt jährlich weiter zu und liegt Ende 2024 bei etwas über 46 %, 2014 betrug dieser Anteil nur 43,6 %. Mit etwa 1.120 Personen erhielten Ende 2024 etwas weniger Menschen Hilfe zur Pflege als im Vorjahr. Insbesondere mit Eintritt der „Baby-Boomer“ in die Rente werden jedoch tendenziell mehr ältere Menschen Hilfe zur Pflege benötigen.
2022 sanken die Ausgaben durch Einführung des Leistungszuschlags auf die Eigenanteile in der Pflege. Trotz dieser Kostenbremse sind die Ausgaben 2023 vor allem aufgrund höherer Lohnkosten und in der Folge auch höherer Eigenanteile wieder deutlich angestiegen. 2024 gab es zudem deutliche Steigerungen bei den Instandhaltungspauschalen der Heime. Eine Rolle spielt auch, dass Entlastungsleistungen wie Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege stärker in Anspruch genommen werden. 2024 beliefen sich die Ausgaben für das Produkt auf ca. 13,6 Mio. Euro. Die Ausgabenentwicklung im Kreis korreliert dabei mit den Steigerungsraten von Land und Bund.
Zur Ausgabensteuerung werden verschiedene Strategien diskutiert. Dazu zählen z.B. die Förderung ambulanter Pflege und die Optimierung von Wohnsituationen, um Pflegebedarfe zu vermeiden. Eine weitere Verschiebung von stationärer in ambulante Pflege stellt zwar grundsätzlich einen Lösungsansatz dar, würde finanziell zurzeit aber allein zu Lasten des Kreises gehen. Bei Hilfen zu stationärer Pflege beteiligt sich das Land zu 100 % an den Kosten, bei Hilfen zu ambulanter Pflege findet keine Kostenbeteiligung statt.
Im Kreis leisten der Pflegestützpunkt und die Pflegebedarfsbegutachtung durch Fachkräfte bereits wichtige Beiträge zur Ausgabensteuerung. Weitere Erkenntnisse wird eine wissenschaftlich fundierte Pflegebedarfsplanung und das Modellprojekt „Präventive Hausbesuche“ liefern. Perspektivisch werden die Ausgaben ohne Anpassungen in der Pflegeversicherung bzw. weitreichende Reformen in der Pflege weiter steigen. In der Planung wird daher für 2025/26 ein weiterer jährlicher Ausgabenanstieg um ca. 7,3 % angenommen. Bereits im laufenden Jahr zeichnen sich hier jedoch höhere Bedarfe ab.
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die benötigten Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen aufbringen.
Die Ausgaben für das Produkt sind 2022 stark gesunken, da ab diesem Jahr der sog. Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil zur Entlastung bei den Pflegeheimkosten eingeführt wurde, wodurch weniger Personen Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten. Trotz dieser verstärkten Kostenbremse sind die Eigenanteile vor allem durch höhere Lohnkosten in der Pflege weiter angestiegen, so dass wieder mehr Menschen Sozialhilfe beantragen müssen. Die Entlastung wird dadurch wieder aufgehoben und die Ausgaben für das Produkt sind 2023 wieder deutlich um mehr als 37 % angestiegen. Sie liegen mit ca. 12,4 Mio. Euro nur knapp unter dem Niveau von 2021. Entsprechend deutliche, wenn auch im Schnitt geringere Anstiege, verzeichnen das Land und der Bund.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgabenentwicklung in 2024 und durch Prognosen mit realistischen Kostensteigerungen geht die vorläufige Haushaltsplanung für 2025/26 von einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von ca. 10 % aus.
Auch bei diesem Produkt gilt die demografische Entwicklung als wichtiger Einflussfaktor. Der Anteil der Menschen ab 50 Jahren an der Gesamtbevölkerung nimmt im Kreis jährlich um ca. 1.000 Personen zu und liegt Ende 2022 bei etwas über 46 %. In zehn Jahren bis 2021 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen etwa um die Hälfte angestiegen. Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und dem Beginn des Rentenbezugs werden tendenziell künftig mehr Ältere Hilfe zur Pflege benötigen. In Korrelation zu den sinkenden Ausgaben ist 2022 auch die Anzahl der Leistungsbeziehenden um fast 6 % auf etwa 1.000 Personen gesunken. Das sich der zu beobachtende Effekt wieder aufgehoben hat, steigen die Fallzahlen 2023 wieder an. Zur Ausgabensteuerung werden aktuell verschiedene Ansätze für eine weitere Pflegereform, wie z.B. die Stärkung ambulanter Pflege, Bürokratieabbau oder eine Vollversicherung diskutiert. Auch qualitative Komponenten wie die erfolgte Verstärkung des Pflegestützpunkts und die Pflegebedarfsbegutachtung durch Fachkräfte beim Kreis leisten hier einen Beitrag. Die Zugangssteuerung verzeichnet immer mehr komplexere Fälle. Ende 2023 erhielten etwa 1.200 Menschen im Kreis Hilfe zur Pflege.
Als Teil der Sozialhilfe ist Hilfe zur Pflege eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Aufwand für die Pflege nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch bei diesem Produkt gilt die demografische Entwicklung als Haupteinflussfaktor.
Die Bevölkerungsgruppen der Menschen ab 50 und ab 65 Jahren nehmen im Kreis jährlich um insgesamt mehr als 1.000 Personen zu, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt Ende 2021 bei etwas über 46%. Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und dem Beginn des Rentenbezugs werden tendenziell künftig mehr Ältere Hilfe zur Pflege benötigen.
Die Ausgaben für das Produkt liegen nach ca. 10%-igen Kostensteigerungen in den Vorjahren 2022 mit ca. 9,3 Mio. Euro fast 30% unter dem Vorjahreswert. Grund hierfür ist die Entlastung bei den Pflegeheimkosten ab 2022. Der sog. Leistungszuschlag der Pflegekassen auf den zu zahlenden Eigenanteil wird, abhängig von der Dauer des Aufenthalts, gestaffelt und kann bei längerem Aufenthalt bis zu 70% betragen. Als Folge dieser Neuregelung verringern sich die Ausgaben, da weniger Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Ende 2022 waren dies 1.134 Personen gegenüber 1.205 im Vorjahr. In der Planung für 2023/24 wird weiter mit ansteigenden Kosten gerechnet, da sich der 2022 eingetretene Effekt nicht in gleichem Maße fortsetzen wird. Die finanzielle Entlastung betrifft zudem nicht die Kostenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Diese werden, ebenso wie die Personalkosten, aufgrund der Energiekrise und der Inflation weiter ansteigen, so dass die Entlastung teilweise wieder aufgehoben wird. Zur Stabilisierung der Ausgaben tragen auch qualitative Komponenten wie die Verstärkung des Pflegestützpunkts und die Zugangssteuerung über Pflegefachkräfte beim Kreis bei.
Als Teil der Sozialhilfe ist Hilfe zur Pflege eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch hier gilt die demographische Entwicklung im Kreis als wesentlicher Einflussfaktor. Die Bevölkerungsgruppen der Personen ab 50 und ab 65 Jahren nehmen jährlich um mehrere hundert Personen zu. Mit dem Rentenbezug werden mehr Ältere Hilfe zur Pflege benötigen und die Ausgaben für das Produkt steigen. Ende 2021 erhielten 1.205 Personen und damit ca. 25% mehr als im Vorjahr Hilfe zur Pflege.Die Ausgaben für das Produkt liegen 2021 mit ca. 12,8 Mio. Euro nur knapp unter dem Niveau von 2016 vor Einführung der Pflegestärkungsgesetze II und III. Seit 2019 sind die Ausgaben im Schnitt um ca. 10% jährlich gestiegen. Die Entwicklung der Steigerungen auf Bundes- und Landebene bis 2020 lässt eine Fortsetzung dieser Entwicklung erwarten.