Hilfen für Asylbewerber*innen
Aktuelle Kommentierung
Asylbewerbende erhalten bei Bedarf Regelleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, z.B. für Unterkunft, Nahrung und Kleidung. Ggf. werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse für spezielle Situationen, beispielsweise bei Krankheit, gewährt.
Aktuelle Kommentierung
Asylbewerbende erhalten bei Bedarf Regelleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, z.B. für Unterkunft, Nahrung und Kleidung. Ggf. werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse für spezielle Situationen, beispielsweise bei Krankheit, gewährt.
Die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre für das Produkt korreliert deutlich mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Seit 2021 steigt die Zahl der Asylanträge bundesweit wieder an, 2023 waren es etwas mehr als 350.000. Die Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine ist in Deutschland auf rund 977.000 Menschen zum Stichtag 31.12.2023 gesunken, diese müssen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen kein Asylverfahren durchlaufen.
Im Jahr 2023 betrugen die Aufwendungen für das Produkt ca. 16,2 Mio. Euro, dies entspricht einem Rückgang um fast 20 % gegenüber dem Vorjahr. Grund für den Vorjahresanstieg war indirekt auch eine Folge des Ukraine-Kriegs. 2022 stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr um 22 % an, etwa die Hälfte davon waren Personen aus der Ukraine. Aufgrund dieser Sondersituation und der bisherigen Erfahrungen von schwer kalkulierbaren Entwicklungen in diesem Bereich wird für den Doppelhaushalt 2025/26 im Rahmen der Planung vorläufig ein jährlicher Ausgabenanstieg von durchschnittlich 10 % angenommen. Generell gilt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen vielfältigen Konflikte weiterhin, dass künftige Wanderungs- bzw. Fluchtbewegungen nur schwer einschätzbar sind.
Archiv
Hilfen für Asylbewerber umfassen als Grundleistungen z.B. den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege. Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.
Die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre für das Produkt korreliert deutlich mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Bereits seit 2021 steigt die Zahl der Asylanträge bundesweit wieder an. Im Jahr 2022 betrugen die Aufwendungen für das Produkt ca. 20,2 Mio. Euro, was einem Anstieg um fast 40% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Nach einer Phase der Stabilisierung seit 2019 sind die Ausgaben nun auch als Folge des Ukraine-Kriegs wieder stark angestiegen. Anfang April 2023 waren mehr als 1 Mio. Schutzsuchende aus der Ukraine registriert, die jedoch kein Asylverfahren durchlaufen müssen, um Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen zu erhalten. Daher werden trotz einer Überschreitung des ursprünglichen Planwertes im Jahr 2022 für die Haushalte 2023/24 moderate Steigerungen geplant. Die Wanderungsbewegungen des Ukraine-Krieges stellen eine Sondersituation dar und sind nicht mit der Flüchtlingsbewegung 2016 vergleichbar.
Hilfen für Asylbewerber umfassen als Grundleistungen z.B. den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege. Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Die Ausgabenentwicklung korreliert mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Die Anzahl der Leistungsberechtigten hat 2021 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig abgenommen und der Wechsel in das Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende ist somit inzwischen vollzogen. 2021 betrugen die Aufwendungen für das Produkt ca. 14,6 Mio. Euro. Nach der Flüchtlingskrise 2016 sind diese gesunken und seit 2019 stabil.