Fokus 2024
Bildung
In den Bereichen der Regelsysteme Kindertagesbetreuung und Schule wurden qualifizierte Planungsprozesse zur Verbesserung der aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation aufgesetzt. Zur inklusiveren Ausrichtung der Kindertagesbetreuung trägt das neu gegründete Kompetenzteam Inklusion bei. Die Herausforderungen der Fachkräftegewinnung sind im gesamten Bildungsbereich weiter gewachsen. In der Kindertagesbetreuung verhindern kurzfristige Schließungen u.ä. teilweise eine Arbeitsaufnahme und erschweren damit die Bewältigung des Fachkräftemangels sowie die zügige Integration von Kindern und Eltern. Frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen, vor allem im Bereich der schulischen Bildung, tragen zum Erreichen des Bildungserfolgs bei.
Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:
Infrastruktur sozialer Angebote Arbeit Gesundheitsversorgung und Pflege
35.300
Schülerinnen und Schüler
39,7 %
Abiturquote
930
Auszubildende
1.370
Ausbildungsplätze
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wurde im Februar 2024 der Abschlussbericht zu den finanziellen, strukturellen und qualitativen Effekten des KiTaG veröffentlicht, dem ein intensiver Abstimmungsprozess in einer Workshopreihe folgt. Den grundsätzlichen Mechanismus der Kita-Finanzierung wird das Land nicht verändern, aber es werden zahlreiche Empfehlungen diskutiert, z.B. zur Elternpartizipation allgemein und der Beteiligung von Elternvertretungen an wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Einrichtungen, zu einer Online-Plattform zur Vermittlung von pädagogischer Fachberatung, zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der wesentlichen Berechnungsparameter des Finanzierungsmodells in der Tagespflege, zur stärkeren Beteiligung von weiteren Akteursgruppen an der Bedarfsplanung, zu einem landesweiten datenbasierten Qualitätsmonitoring oder zur wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung der PiA und des Einsatzes von PiA-Auszubildenden in den Einrichtungen.
2023 wurde mit vom Land bereitgestellten Fördermitteln ein Kompetenzteam Inklusion in der Kindertagesbetreuung beim Kreis gebildet. Kompetenzteams Inklusion haben zusätzlich zu bereits bestehenden Strukturen und Angeboten die Aufgabe, Einrichtungen und Tagespflegepersonen sowohl inhaltlich-fachlich als auch strukturell zu unterstützen, damit diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Ziel ist es, die betreuten Kinder alltagsintegriert sowie einzelfallübergreifend zu fördern sowie einen reibungslosen Übergang in die Schule und das System der Klassenassistenzen zu gewährleisten. Das partizipativ entwickelte Umsetzungskonzept benennt diverse Anpassungsnotwendigkeiten in diesem Bereich, um Barrieren bei der inklusiven Teilhabe von Kindern mit Bedarfen abzubauen. Für 2024 stehen zunächst der weitere Aufbau des multiprofessionellen Teams und die Erstellung einer Angebots- und Schnittstellenübersicht im Vordergrund.
Eine Verringerung der Gruppengröße kann unabhängig davon beantragt werden, ob ein Kind Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhält oder nicht. Hierüber entscheidet die Kita-Aufsicht im Einzelfall anhand eines Kriterienkataloges, den alle Einrichtungsleitungen mit einer entsprechenden Information erhalten haben. Herausfordernd ist, dass eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen soll, gleichzeitig aber vor Ort gute Betreuungsmöglichkeiten sowohl für die Kinder als auch für die Pädagogen geschaffen werden sollen.
Seit Herbst 2023 wird das sog. Campusmodell zwischen der Beruflichen Schule Elmshorn und der Raboisenschule in Form einer Klasse an der Beruflichen Schule Elmshorn gestaltet und mit sehr großem Erfolg weiterentwickelt. Den Berufsbildungsschüler*innen des Förderzentrums wird damit eine intensivere schulische Ausbildung ermöglicht. Ziel für 2024 ist es, eine zusätzliche Klasse mit zu integrieren. Die bisherige Zusammenarbeit kann als sehr gelungen und vor allem aus Sicht der Schüler*innen als gewinnbringend beschrieben werden. Parallel hierzu wird der Aufbau eines gemeinsamen Campusmodells angrenzend zur Beruflichen Schule Elmshorn vorangebracht.
Die Ergebnisse der Fokusgruppe AG § 78 Kinderbetreuung für den Bereich Kinderschutz sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher beschrieben.
Im Schulkontext und beim Abbau von Lern- und Entwicklungsrückständen sind die sozialen Folgen der Pandemie noch immer präsent. Dies zeigt sich auch an der steigenden Anzahl der schulischen Unterstützungsmaßnahmen Schulbegleitungen & Integrationshilfen. Die Ergebnisse der wieder aufgenommenen Schuleingangsuntersuchungen sind im Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege dargestellt.
In der außerschulischen, informellen, non-formalen und politischen Bildung, stark geprägt durch die Kinder- und Jugendarbeit, wurden auch mit Hilfe von Kreismitteln ergänzende Angebote durchgeführt. Dies wird im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher ausgeführt.
Zu der 2023 veröffentlichten qualifizierten Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung legt die Verwaltung vor der nächsten Fortschreibung im zweiten Halbjahr einen Zwischenbericht vor.
Um schon frühzeitig die Sprachfähigkeit, auch für Kinder und Familien mit Zuwanderungsgeschichte, festzustellen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, soll auf Empfehlung der Steuerungsgruppe Sozialplanung in bestimmten Regionen modellhaft der Sprachstand von 4-5-jährigen Kita-Kindern erhoben werden. Die Verwaltung plant hier bis zum Beginn der Herbstferien einen ersten Testlauf an einer Kita durchzuführen. Parallel hierzu wird eine erste Landkarte mit möglichst allen Akteuren und Maßnahmen erstellt, über die die verschiedenen Instrumente der Sprachentwicklung im Kreis aufgezeigt werden sollen.
Die inhaltliche Ausrichtung der kreiseigenen Schulentwicklungsplanung wird auf Basis der vorhandenen Rahmenbedingungen wie vom Kreistag beschlossen bearbeitet und mittelfristig umgesetzt. Die 2024 anhaltend hohe Wechselquote auf ein Gymnasium führt dort zu steigenden Schülerzahlen, die es zu berücksichtigen gilt.
Das Umsetzungsvorhaben zur Klassenassistenz als systemische Ressource im System Schule ist von hoher Komplexität, vielen Beteiligten und unterschiedlichsten Fragen und Informationsbedürfnissen geprägt. Dem Schulamt und dem Jugendamt ist das Prinzip „Qualität vor Quantität“ im gesamten Umsetzungsprozess wichtig. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ist daher vorgesehen, 2024 zunächst mit den Teamleitungen an den Schulen zu starten und den Arbeitsbeginn der Klassenassistenzen zum Schuljahresbeginn 2025/26 vorzubereiten. Dieses schrittweise Vorgehen ist auch für die nachfolgenden beiden Regionen geplant. Die Zusammenarbeit von Schul- und Jugendamt wird dauerhaft verbindlich in einem Kooperationsvertrag festgeschrieben, beide Partner richten jeweils eine Koordinationsstelle zur Lösung von Umsetzungsfragen im Rahmen ihrer vorhandenen Budgets und Stellenpläne ein. Auf der Internetseite des Kreises stehen alle relevanten Informationen zum Vorhaben zur Verfügung.
Im Sinne der Ziele des Bildungsministeriums von mehr Verbindlichkeit in Form datengestützter Schulentwicklung und mehr Freiraum für die Schulen in Form individueller Lösungen, beraten die Schulräte alle Grund- und Gemeinschaftsschulen im Kreis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Kernkompetenzen der Schüler*innen, insbesondere der Schlüsselkompetenz Lesen zum Erwerb von Wissen.
Im Sommer 2024 wird die finale Version der landesweiten Schulentwicklungsplanung zum Erhalt der dualen Berufsausbildung erstellt, die das Verhältnis von Qualität der Beschulung und zu den regionalen Bedürfnissen der Auszubildenden und Betriebe austariert. Die Modernisierung des gemeinsamen Bildungsauftrags der dualen Berufsausbildung ist ein Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der sog. Masterplan, für den zurzeit eine gemeinsame Stellungnahme zum zweiten Entwurf vorbereitet wird, soll langfristig in einen kontinuierlichen Prozess überführt werden.
Der gesamte Bildungsbereich sieht sich inzwischen verstärkt mit den Herausforderungen des Fachkräftemangels konfrontiert. Bestehende erfolgreiche Angebote im Kreis wie PIA und das Stipendienmodell leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung, die im Kontext des ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Bereich der Grundschulen besonders relevant ist.
Zur möglichst reibungslosen Gestaltung von Bildungsübergängen werden erfolgreiche Modellprojekte wie z.B. KiTa Rucksack für einen guten Schulstart durchgeführt. Der Kreistag hat, dem Vorschlag der von der AG § 78 Kindertagesbetreuung entwickelten Handlungsempfehlung folgend, die für den Ausbau zweier weiterer Standorte notwendigen Haushaltsmittel unbefristet zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung sind bereits zwei mögliche Standorte ausgewählt worden, mit denen die vertraglichen Vereinbarungen bis zu den Herbstferien abgeschlossen werden.
Die Ergebnisse eines Prüfantrages an die Verwaltung, mit den relevanten Akteuren über eine verbesserte Berufsorientierung für den Bereich Erziehung, Soziales und Jugendhilfe zu beraten, bleiben abzuwarten. Z.B. sollen schulische Berufsinformationstage und -messen für die verschiedenen Berufsfelder intensiver genutzt werden.
Im Bereich Übergang Schule Beruf, der auch im Handlungsfeld Arbeit behandelt wird, spielt die Jugendberufsagentur eine zentrale Rolle. Um junge Menschen an dieser Schnittstelle bestmöglich zu unterstützen und Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren bzw. zu vermeiden, steht aktuell vor allem das Modellprojekt zum Screening von Schüler*innen, die am Übergang Schule Beruf scheitern könnten, im Fokus. Das rechtskreisübergreifende System befasst sich hier gemeinsam mit den jeweiligen Einzelfällen. Im Lenkungskreis standen außerdem die Themen Schulabsentismus und aufsuchende Jugendsozialarbeit auf der Tagesordnung, diese engere Form des Austauschs wird fortgesetzt.
Angesichts der äußerst vielfältigen Bildungsthemen könnten alle Akteure und Aktivitäten mit einer kreisweiten Bildungsplanung und einem Monitoring noch besser miteinander verzahnt sowie Erkenntnisse über die Entwicklung der Bildungserfolge im Kreis gewonnen werden.
- Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wurde im Jahr 2023 nach 2015 wieder veröffentlicht; im zweiten Halbjahr 2024 ist ein Zwischenbericht geplant
- Für den Elementarbereich (Ü3) stehen 2022 im Kreisgebiet etwa 9.620 Plätze in Kindertageseinrichtungen (+810 ggü. 2015) sowie etwa 250 Plätze in der Tagespflege (+100 ggü. 2015) zur Verfügung
- Die Versorgungsquote sinkt auf 77,9 % (-18,6 % ggü. 2015), trotz des Platzausbaus ist im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung die Anzahl der Kinder noch deutlicher angestiegen
- Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Elementarplätze zu den 3- bis 6-jährigen Kindern, wobei die Bedarfsplanung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist, da ein Teil der 6-jährigen Kindern bereits die Schule besucht
- Weiterhin orientiert sich Versorgungsquote in der Bedarfsplanung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
- Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 3 und unter 6 Jahren
- Die Betreuungsquote im Kreis Pinneberg für 2023 ist nahezu stabil mit 82,8 % (-0,2 % ggü. Vj.) Ü3-Betreuungsquote
- Auch bei den Betreuungsquoten im Land Schleswig-Holstein gibt es nur geringere Änderungen mit 89,8 % (+0,3 ggü. Vj.), im Bund sind die Werte mit 90,9 % (-0,8 % ggü. Vj.) leicht sinkend
- Mit einem weiteren steigenden Anteil von 3,6 % (+0,4 % ggü. Vj.) spielt die Tagespflege im Kreis Pinneberg eine deutlich größere Rolle als im Land mit 1,8 % (-0,1 ggü. Vj.) und im Bund mit 0,9 % (unverändert ggü. Vj.)
- Ein weiterer Ausbau der Betreuungskapazitäten im Kreisgebiet ist in den nächsten Jahren zu erwarten
- Die Schülerzahl an öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2022/2023 ist deutlich steigend bei etwa 35.300 (+1.100 ggü. Vj.), auch verursacht durch die Fluchtbewegungen des Ukraine-Kriegs
- Die Anzahl der Schüler*innen an beruflichen Schulen haben sich leicht auf 6.800 reduziert (-100 ggü. Vj.)
- Etwa 6.700 davon besuchen die kreiseigenen beruflichen Schulen in Pinneberg und Elmshorn (-50 ggü. Vj.)
- Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne allgemeinbildenden Schulabschluss ist 2022 auf 7,6 % gestiegen (+0,6 % ggü. Vj.), bei dieser Quote ist auch der Förderschulabschluss mit eingerechnet
- Ohne Förderabschluss liegt die Quote ohne Schulabschluss bei 3,1 % (+0,3 % ggü. Vj.)
- Die Quote der Abiturient*innen an allen Schulabgehenden bleibt nahezu unverändert bei 39,7 % (+0,2 % ggü. Vj.), der Kreis liegt damit über dem Landeswert von 36,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)
- Mit etwa 930 Personen haben sich wieder etwas mehr Personen bei der Agentur für Arbeit für einen Ausbildungsplatz in 2023 gemeldet (+80 ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist mit 1.370 leicht sinkend (-50 ggü. Vj.)
- Das Verhältnis zwischen den Bewerbenden und den Ausbildungsplätzen ist gesunken auf 1,47 (-0,20 ggü. Vj.) Verhältnis Plätze-Bewerbende
- Bei den unversorgten Bewerbenden und den unbesetzten Ausbildungsplätzen beträgt das Verhältnis nun 1,53 (-0,24 ggü. Vj.)
- Die Anzahl unversorgter Bewerbenden ist leicht steigend auf 560 Personen (+40 ggü. Vj.)
- Die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze sinkt leicht auf 860 (-60 ggü. Vj.)
- Bewerbende haben sich besonders für Ausbildungsplätze in den Bereichen Kfz-Mechatronik, Büromanagement, Verkauf und Einzelhandel interessiert, in den Bereichen Verkauf, Einzelhandel und Büromanagement gab es auch die meisten Ausbildungsplätze
- Auch bei den unbesetzten Ausbildungsplätzen stehen in der Reihenfolge Einzelhandel, Verkauf und Büromanagement auf den vordersten Plätzen
Quellenangaben
Agentur für Arbeit 2023 // Kreis Pinneberg 2022, 2023, 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022, 2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wurde im Februar 2024 der Abschlussbericht zu den finanziellen, strukturellen und qualitativen Effekten des KiTaG veröffentlicht, dem ein intensiver Abstimmungsprozess in einer Workshopreihe folgt. Den grundsätzlichen Mechanismus der Kita-Finanzierung wird das Land nicht verändern, aber es werden zahlreiche Empfehlungen diskutiert, z.B. zur Elternpartizipation allgemein und der Beteiligung von Elternvertretungen an wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Einrichtungen, zu einer Online-Plattform zur Vermittlung von pädagogischer Fachberatung, zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der wesentlichen Berechnungsparameter des Finanzierungsmodells in der Tagespflege, zur stärkeren Beteiligung von weiteren Akteursgruppen an der Bedarfsplanung, zu einem landesweiten datenbasierten Qualitätsmonitoring oder zur wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung der PiA und des Einsatzes von PiA-Auszubildenden in den Einrichtungen.
2023 wurde mit vom Land bereitgestellten Fördermitteln ein Kompetenzteam Inklusion in der Kindertagesbetreuung beim Kreis gebildet. Kompetenzteams Inklusion haben zusätzlich zu bereits bestehenden Strukturen und Angeboten die Aufgabe, Einrichtungen und Tagespflegepersonen sowohl inhaltlich-fachlich als auch strukturell zu unterstützen, damit diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Ziel ist es, die betreuten Kinder alltagsintegriert sowie einzelfallübergreifend zu fördern sowie einen reibungslosen Übergang in die Schule und das System der Klassenassistenzen zu gewährleisten. Das partizipativ entwickelte Umsetzungskonzept benennt diverse Anpassungsnotwendigkeiten in diesem Bereich, um Barrieren bei der inklusiven Teilhabe von Kindern mit Bedarfen abzubauen. Für 2024 stehen zunächst der weitere Aufbau des multiprofessionellen Teams und die Erstellung einer Angebots- und Schnittstellenübersicht im Vordergrund.
Eine Verringerung der Gruppengröße kann unabhängig davon beantragt werden, ob ein Kind Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhält oder nicht. Hierüber entscheidet die Kita-Aufsicht im Einzelfall anhand eines Kriterienkataloges, den alle Einrichtungsleitungen mit einer entsprechenden Information erhalten haben. Herausfordernd ist, dass eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen soll, gleichzeitig aber vor Ort gute Betreuungsmöglichkeiten sowohl für die Kinder als auch für die Pädagogen geschaffen werden sollen.
Seit Herbst 2023 wird das sog. Campusmodell zwischen der Beruflichen Schule Elmshorn und der Raboisenschule in Form einer Klasse an der Beruflichen Schule Elmshorn gestaltet und mit sehr großem Erfolg weiterentwickelt. Den Berufsbildungsschüler*innen des Förderzentrums wird damit eine intensivere schulische Ausbildung ermöglicht. Ziel für 2024 ist es, eine zusätzliche Klasse mit zu integrieren. Die bisherige Zusammenarbeit kann als sehr gelungen und vor allem aus Sicht der Schüler*innen als gewinnbringend beschrieben werden. Parallel hierzu wird der Aufbau eines gemeinsamen Campusmodells angrenzend zur Beruflichen Schule Elmshorn vorangebracht.
Die Ergebnisse der Fokusgruppe AG § 78 Kinderbetreuung für den Bereich Kinderschutz sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher beschrieben.
Im Schulkontext und beim Abbau von Lern- und Entwicklungsrückständen sind die sozialen Folgen der Pandemie noch immer präsent. Dies zeigt sich auch an der steigenden Anzahl der schulischen Unterstützungsmaßnahmen Schulbegleitungen & Integrationshilfen. Die Ergebnisse der wieder aufgenommenen Schuleingangsuntersuchungen sind im Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege dargestellt.
In der außerschulischen, informellen, non-formalen und politischen Bildung, stark geprägt durch die Kinder- und Jugendarbeit, wurden auch mit Hilfe von Kreismitteln ergänzende Angebote durchgeführt. Dies wird im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher ausgeführt.
Zu der 2023 veröffentlichten qualifizierten Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung legt die Verwaltung vor der nächsten Fortschreibung im zweiten Halbjahr einen Zwischenbericht vor.
Um schon frühzeitig die Sprachfähigkeit, auch für Kinder und Familien mit Zuwanderungsgeschichte, festzustellen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, soll auf Empfehlung der Steuerungsgruppe Sozialplanung in bestimmten Regionen modellhaft der Sprachstand von 4-5-jährigen Kita-Kindern erhoben werden. Die Verwaltung plant hier bis zum Beginn der Herbstferien einen ersten Testlauf an einer Kita durchzuführen. Parallel hierzu wird eine erste Landkarte mit möglichst allen Akteuren und Maßnahmen erstellt, über die die verschiedenen Instrumente der Sprachentwicklung im Kreis aufgezeigt werden sollen.
Die inhaltliche Ausrichtung der kreiseigenen Schulentwicklungsplanung wird auf Basis der vorhandenen Rahmenbedingungen wie vom Kreistag beschlossen bearbeitet und mittelfristig umgesetzt. Die 2024 anhaltend hohe Wechselquote auf ein Gymnasium führt dort zu steigenden Schülerzahlen, die es zu berücksichtigen gilt.
Das Umsetzungsvorhaben zur Klassenassistenz als systemische Ressource im System Schule ist von hoher Komplexität, vielen Beteiligten und unterschiedlichsten Fragen und Informationsbedürfnissen geprägt. Dem Schulamt und dem Jugendamt ist das Prinzip „Qualität vor Quantität“ im gesamten Umsetzungsprozess wichtig. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ist daher vorgesehen, 2024 zunächst mit den Teamleitungen an den Schulen zu starten und den Arbeitsbeginn der Klassenassistenzen zum Schuljahresbeginn 2025/26 vorzubereiten. Dieses schrittweise Vorgehen ist auch für die nachfolgenden beiden Regionen geplant. Die Zusammenarbeit von Schul- und Jugendamt wird dauerhaft verbindlich in einem Kooperationsvertrag festgeschrieben, beide Partner richten jeweils eine Koordinationsstelle zur Lösung von Umsetzungsfragen im Rahmen ihrer vorhandenen Budgets und Stellenpläne ein. Auf der Internetseite des Kreises stehen alle relevanten Informationen zum Vorhaben zur Verfügung.
Im Sinne der Ziele des Bildungsministeriums von mehr Verbindlichkeit in Form datengestützter Schulentwicklung und mehr Freiraum für die Schulen in Form individueller Lösungen, beraten die Schulräte alle Grund- und Gemeinschaftsschulen im Kreis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Kernkompetenzen der Schüler*innen, insbesondere der Schlüsselkompetenz Lesen zum Erwerb von Wissen.
Im Sommer 2024 wird die finale Version der landesweiten Schulentwicklungsplanung zum Erhalt der dualen Berufsausbildung erstellt, die das Verhältnis von Qualität der Beschulung und zu den regionalen Bedürfnissen der Auszubildenden und Betriebe austariert. Die Modernisierung des gemeinsamen Bildungsauftrags der dualen Berufsausbildung ist ein Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der sog. Masterplan, für den zurzeit eine gemeinsame Stellungnahme zum zweiten Entwurf vorbereitet wird, soll langfristig in einen kontinuierlichen Prozess überführt werden.
Der gesamte Bildungsbereich sieht sich inzwischen verstärkt mit den Herausforderungen des Fachkräftemangels konfrontiert. Bestehende erfolgreiche Angebote im Kreis wie PIA und das Stipendienmodell leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung, die im Kontext des ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Bereich der Grundschulen besonders relevant ist.
Zur möglichst reibungslosen Gestaltung von Bildungsübergängen werden erfolgreiche Modellprojekte wie z.B. KiTa Rucksack für einen guten Schulstart durchgeführt. Der Kreistag hat, dem Vorschlag der von der AG § 78 Kindertagesbetreuung entwickelten Handlungsempfehlung folgend, die für den Ausbau zweier weiterer Standorte notwendigen Haushaltsmittel unbefristet zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung sind bereits zwei mögliche Standorte ausgewählt worden, mit denen die vertraglichen Vereinbarungen bis zu den Herbstferien abgeschlossen werden.
Die Ergebnisse eines Prüfantrages an die Verwaltung, mit den relevanten Akteuren über eine verbesserte Berufsorientierung für den Bereich Erziehung, Soziales und Jugendhilfe zu beraten, bleiben abzuwarten. Z.B. sollen schulische Berufsinformationstage und -messen für die verschiedenen Berufsfelder intensiver genutzt werden.
Im Bereich Übergang Schule Beruf, der auch im Handlungsfeld Arbeit behandelt wird, spielt die Jugendberufsagentur eine zentrale Rolle. Um junge Menschen an dieser Schnittstelle bestmöglich zu unterstützen und Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren bzw. zu vermeiden, steht aktuell vor allem das Modellprojekt zum Screening von Schüler*innen, die am Übergang Schule Beruf scheitern könnten, im Fokus. Das rechtskreisübergreifende System befasst sich hier gemeinsam mit den jeweiligen Einzelfällen. Im Lenkungskreis standen außerdem die Themen Schulabsentismus und aufsuchende Jugendsozialarbeit auf der Tagesordnung, diese engere Form des Austauschs wird fortgesetzt.
Angesichts der äußerst vielfältigen Bildungsthemen könnten alle Akteure und Aktivitäten mit einer kreisweiten Bildungsplanung und einem Monitoring noch besser miteinander verzahnt sowie Erkenntnisse über die Entwicklung der Bildungserfolge im Kreis gewonnen werden.
- Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wurde im Jahr 2023 nach 2015 wieder veröffentlicht; im zweiten Halbjahr 2024 ist ein Zwischenbericht geplant
- Für den Elementarbereich (Ü3) stehen 2022 im Kreisgebiet etwa 9.620 Plätze in Kindertageseinrichtungen (+810 ggü. 2015) sowie etwa 250 Plätze in der Tagespflege (+100 ggü. 2015) zur Verfügung
- Die Versorgungsquote sinkt auf 77,9 % (-18,6 % ggü. 2015), trotz des Platzausbaus ist im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung die Anzahl der Kinder noch deutlicher angestiegen
- Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Elementarplätze zu den 3- bis 6-jährigen Kindern, wobei die Bedarfsplanung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist, da ein Teil der 6-jährigen Kindern bereits die Schule besucht
- Weiterhin orientiert sich Versorgungsquote in der Bedarfsplanung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
- Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 3 und unter 6 Jahren
- Die Betreuungsquote im Kreis Pinneberg für 2023 ist nahezu stabil mit 82,8 % (-0,2 % ggü. Vj.) Ü3-Betreuungsquote
- Auch bei den Betreuungsquoten im Land Schleswig-Holstein gibt es nur geringere Änderungen mit 89,8 % (+0,3 ggü. Vj.), im Bund sind die Werte mit 90,9 % (-0,8 % ggü. Vj.) leicht sinkend
- Mit einem weiteren steigenden Anteil von 3,6 % (+0,4 % ggü. Vj.) spielt die Tagespflege im Kreis Pinneberg eine deutlich größere Rolle als im Land mit 1,8 % (-0,1 ggü. Vj.) und im Bund mit 0,9 % (unverändert ggü. Vj.)
- Ein weiterer Ausbau der Betreuungskapazitäten im Kreisgebiet ist in den nächsten Jahren zu erwarten
- Die Schülerzahl an öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 2022/2023 ist deutlich steigend bei etwa 35.300 (+1.100 ggü. Vj.), auch verursacht durch die Fluchtbewegungen des Ukraine-Kriegs
- Die Anzahl der Schüler*innen an beruflichen Schulen haben sich leicht auf 6.800 reduziert (-100 ggü. Vj.)
- Etwa 6.700 davon besuchen die kreiseigenen beruflichen Schulen in Pinneberg und Elmshorn (-50 ggü. Vj.)
- Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne allgemeinbildenden Schulabschluss ist 2022 auf 7,6 % gestiegen (+0,6 % ggü. Vj.), bei dieser Quote ist auch der Förderschulabschluss mit eingerechnet
- Ohne Förderabschluss liegt die Quote ohne Schulabschluss bei 3,1 % (+0,3 % ggü. Vj.)
- Die Quote der Abiturient*innen an allen Schulabgehenden bleibt nahezu unverändert bei 39,7 % (+0,2 % ggü. Vj.), der Kreis liegt damit über dem Landeswert von 36,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)
- Mit etwa 930 Personen haben sich wieder etwas mehr Personen bei der Agentur für Arbeit für einen Ausbildungsplatz in 2023 gemeldet (+80 ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist mit 1.370 leicht sinkend (-50 ggü. Vj.)
- Das Verhältnis zwischen den Bewerbenden und den Ausbildungsplätzen ist gesunken auf 1,47 (-0,20 ggü. Vj.) Verhältnis Plätze-Bewerbende
- Bei den unversorgten Bewerbenden und den unbesetzten Ausbildungsplätzen beträgt das Verhältnis nun 1,53 (-0,24 ggü. Vj.)
- Die Anzahl unversorgter Bewerbenden ist leicht steigend auf 560 Personen (+40 ggü. Vj.)
- Die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze sinkt leicht auf 860 (-60 ggü. Vj.)
- Bewerbende haben sich besonders für Ausbildungsplätze in den Bereichen Kfz-Mechatronik, Büromanagement, Verkauf und Einzelhandel interessiert, in den Bereichen Verkauf, Einzelhandel und Büromanagement gab es auch die meisten Ausbildungsplätze
- Auch bei den unbesetzten Ausbildungsplätzen stehen in der Reihenfolge Einzelhandel, Verkauf und Büromanagement auf den vordersten Plätzen
Quellenangaben
Agentur für Arbeit 2023 // Kreis Pinneberg 2022, 2023, 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022, 2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .