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Fokus 2024

Bildung

In den Bereichen der Regelsysteme Kindertagesbetreuung und Schule wurden qualifizierte Planungsprozesse zur Verbesserung der aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation aufgesetzt. Zur inklusiveren Ausrichtung der Kindertagesbetreuung trägt das neu gegründete Kompetenzteam Inklusion bei. Die Herausforderungen der Fachkräftegewinnung sind im gesamten Bildungsbereich weiter gewachsen. In der Kindertagesbetreuung verhindern kurzfristige Schließungen u.ä. teilweise eine Arbeitsaufnahme und erschweren damit die Bewältigung des Fachkräftemangels sowie die zügige Integration von Kindern und Eltern. Frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen, vor allem im Bereich der schulischen Bildung, tragen zum Erreichen des Bildungserfolgs bei.

rennende Schulkinder

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Infrastruktur sozialer Angebote Arbeit Gesundheits­versorgung und Pflege

35.300

Schülerinnen und Schüler

39,7 %

Abiturquote

930

Auszubildende

1.370

Ausbildungsplätze

Im Bereich der früh­kindlichen Bildung wurde im Februar 2024 der Abschluss­bericht zu den finanziellen, strukturellen und qualitativen Effekten des KiTaG veröffentlicht, dem ein intensiver Abstimmungs­prozess in einer Workshop­reihe folgt. Den grund­sätzlichen Mechanismus der Kita-Finanzierung wird das Land nicht verändern, aber es werden zahl­reiche Empfehlungen diskutiert, z.B. zur Eltern­partizipation allgemein und der Beteiligung von Eltern­vertretungen an wesentlichen inhalt­lichen und organisa­torischen Entscheidungen der Ein­richtungen, zu einer Online-Plattform zur Vermittlung von pädago­gischer Fachberatung, zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der wesentlichen Berechnungs­parameter des Finanzierungs­modells in der Tagespflege, zur stärkeren Beteiligung von weiteren Akteurs­gruppen an der Bedarfs­planung, zu einem landes­weiten daten­basierten Qualitäts­monitoring oder zur wissen­schaftlichen Begleitung der Entwicklung der PiA und des Einsatzes von PiA-Auszubildenden in den Einrichtungen. 

2023 wurde mit vom Land bereit­gestellten Förder­mitteln ein Kompetenz­team Inklusion in der Kinder­tages­betreuung beim Kreis gebildet. Kompetenz­teams Inklusion haben zusätzlich zu bereits be­stehenden Strukturen und An­geboten die Aufgabe, Ein­richtungen und Tages­pflege­personen sowohl inhaltlich-fachlich als auch strukturell zu unter­stützen, damit diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Ziel ist es, die betreuten Kinder alltags­integriert sowie einzel­fall­übergreifend zu fördern sowie einen reibungs­losen Übergang in die Schule und das System der Klassen­assistenzen zu gewährleisten. Das partizipativ entwickelte Umsetzungs­konzept benennt diverse Anpassungs­notwendigkeiten in diesem Bereich, um Barrieren bei der inklusiven Teilhabe von Kindern mit Bedarfen abzubauen. Für 2024 stehen zunächst der weitere Aufbau des multi­professionellen Teams und die Erstellung einer Angebots- und Schnitt­stellen­übersicht im Vorder­grund.

Eine Verringerung der Gruppen­größe kann unabhängig davon beantragt werden, ob ein Kind Leistungen im Rahmen der Ein­gliederungs­hilfe erhält oder nicht. Hierüber entscheidet die Kita-Aufsicht im Einzel­fall anhand eines Kriterien­kataloges, den alle Einrichtungs­leitungen mit einer ent­sprechenden Information erhalten haben. Herausfordernd ist, dass eine ausreichende Anzahl an Betreuungs­plätzen zur Verfügung stehen soll, gleichzeitig aber vor Ort gute Betreuungs­möglichkeiten sowohl für die Kinder als auch für die Pädagogen geschaffen werden sollen.

Seit Herbst 2023 wird das sog. Campusmodell zwischen der Beruflichen Schule Elmshorn und der Raboisen­schule in Form einer Klasse an der Beruflichen Schule Elmshorn gestaltet und mit sehr großem Erfolg weiterentwickelt. Den Berufs­bildungsschüler*innen des Förderzentrums wird damit eine intensivere schulische Ausbildung ermöglicht. Ziel für 2024 ist es, eine zusätzliche Klasse mit zu integrieren. Die bisherige Zusammen­arbeit kann als sehr gelungen und vor allem aus Sicht der Schüler*innen als gewinn­bringend beschrieben werden. Parallel hierzu wird der Aufbau eines gemeinsamen Campus­modells angrenzend zur Beruflichen Schule Elmshorn vorangebracht.

Die Ergebnisse der Fokus­gruppe AG § 78 Kinderbetreuung für den Bereich Kinder­schutz sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher beschrieben.

Im Schulkontext und beim Abbau von Lern- und Entwicklungs­rück­ständen sind die sozialen Folgen der Pandemie noch immer präsent. Dies zeigt sich auch an der steigenden Anzahl der schulischen Unterstützungs­maßnahmen  Schulbegleitungen & Integrationshilfen. Die Ergebnisse der wieder auf­genommenen Schul­eingangs­unter­suchungen sind im Handlungsfeld Gesundheits­versorgung und Pflege dargestellt.

In der außer­schulischen, informellen, non-formalen und politischen Bildung, stark geprägt durch die Kinder- und Jugend­arbeit, wurden auch mit Hilfe von Kreis­mitteln ergänzende Angebote durchgeführt. Dies wird im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher ausgeführt.

Zu der 2023 veröffentlichten qualifizierten Bedarfs­planung für die Kinder­tages­betreuung legt die Verwaltung vor der nächsten Fort­schreibung im zweiten Halbjahr einen Zwischen­bericht vor.

Um schon frühzeitig die Sprach­fähigkeit, auch für Kinder und Familien mit Zuwanderungs­geschichte, fest­zustellen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, soll auf Empfehlung der Steuerungs­gruppe Sozial­planung in bestimmten Regionen modellhaft der Sprachstand von 4-5-jährigen Kita-Kindern erhoben werden. Die Verwaltung plant hier bis zum Beginn der Herbstferien einen ersten Testlauf an einer Kita durchzuführen. Parallel hierzu wird eine erste Land­karte mit möglichst allen Akteuren und Maßnahmen erstellt, über die die verschiedenen Instrumente der Sprachentwicklung im Kreis aufgezeigt werden sollen.

Die inhaltliche Aus­richtung der kreis­eigenen Schul­entwicklungs­planung wird auf Basis der vorhandenen Rahmen­bedingungen wie vom Kreistag beschlossen bearbeitet und mittel­fristig umgesetzt. Die 2024 anhaltend hohe Wechsel­quote auf ein Gymnasium führt dort zu steigenden Schülerzahlen, die es zu berücksichtigen gilt.

Das Umsetzungs­vorhaben zur Klassen­assistenz als systemische Ressource im System Schule ist von hoher Komplexität, vielen Beteiligten und unter­schiedlichsten Fragen und Informations­bedürf­nissen geprägt. Dem Schulamt und dem Jugendamt ist das Prinzip „Qualität vor Quantität“ im gesamten Umsetzungsprozess wichtig. Nach Abschluss des Aus­schreibungs­verfahrens ist daher vorgesehen, 2024 zunächst mit den Team­leitungen an den Schulen zu starten und den Arbeitsbeginn der Klassen­assistenzen zum Schul­jahres­beginn 2025/26 vorzubereiten. Dieses schritt­weise Vorgehen ist auch für die nachfolgenden beiden Regionen geplant. Die Zusammen­arbeit von Schul- und Jugendamt wird dauerhaft verbindlich in einem Kooperations­vertrag festgeschrieben, beide Partner richten jeweils eine Koordinations­stelle zur Lösung von Umsetzungs­fragen im Rahmen ihrer vorhandenen Budgets und Stellen­pläne ein. Auf der Internet­seite des Kreises stehen alle relevanten Informa­tionen zum Vorhaben zur Verfügung.

Im Sinne der Ziele des Bildungs­ministeriums von mehr Verbindlichkeit in Form daten­gestützter Schul­entwicklung und mehr Freiraum für die Schulen in Form individueller Lösungen, beraten die Schul­räte alle Grund- und Gemeinschaftsschulen im Kreis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Kern­kompetenzen der Schüler*innen, insbesondere der Schlüssel­kompetenz Lesen zum Erwerb von Wissen.

Im Sommer 2024 wird die finale Version der landesw­eiten Schul­entwicklungs­planung zum Erhalt der dualen Berufsausbildung erstellt, die das Verhältnis von Qualität der Beschulung und zu den regionalen Bedürfnissen der Aus­zubildenden und Betriebe austariert. Die Modernisierung des gemeinsamen Bildungs­auftrags der dualen Berufs­ausbildung ist ein Weg, um dem Fach­kräfte­mangel entgegen­zuwirken. Der sog. Master­plan, für den zurzeit eine gemeinsame Stellung­nahme zum zweiten Entwurf vorbereitet wird, soll langfristig in einen kontinuierlichen Prozess überführt werden.

Der gesamte Bildungsbereich sieht sich inzwischen verstärkt mit den Heraus­forderungen des Fachkräfte­mangels konfrontiert. Bestehende erfolgreiche Angebote im Kreis wie PIA und das Stipendien­modell leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfte­gewinnung, die im Kontext des ab 2026 bestehenden Rechts­anspruch auf Ganztags­betreuung im Bereich der Grund­schulen besonders relevant ist.

Zur möglichst reibungs­losen Gestaltung von Bildungs­übergängen werden erfolgreiche Modell­projekte wie z.B. KiTa Rucksack für einen guten Schulstart durchgeführt. Der Kreistag hat, dem Vorschlag der von der AG § 78 Kinder­tages­betreuung entwickelten Handlungs­empfehlung folgend, die für den Ausbau zweier weiterer Standorte notwendigen Haushalts­mittel unbefristet zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung sind bereits zwei mögliche Standorte ausgewählt worden, mit denen die vertraglichen Verein­barungen bis zu den Herbst­ferien abgeschlossen werden.

Die Ergebnisse eines Prüfantrages an die Verwaltung, mit den relevanten Akteuren über eine verbesserte Berufs­orientierung für den Bereich Erziehung, Soziales und Jugendhilfe zu beraten, bleiben abzuwarten. Z.B. sollen schulische Berufs­informations­tage und -messen für die verschiedenen Berufs­felder intensiver genutzt werden.

Im Bereich Übergang Schule Beruf, der auch im Handlungs­feld Arbeit behandelt wird, spielt die Jugendberufsagentur eine zentrale Rolle. Um junge Menschen an dieser Schnittstelle bestmöglich zu unterstützen und Jugend­arbeitslosig­keit zu reduzieren bzw. zu vermeiden, steht aktuell vor allem das Modellprojekt zum Screening von Schüler*innen, die am Übergang Schule Beruf scheitern könnten, im Fokus. Das rechts­kreis­übergreifende System befasst sich hier gemeinsam mit den jeweiligen Einzel­fällen. Im Lenkungs­kreis standen außerdem die Themen Schul­absentismus und aufsuchende Jugend­sozialarbeit auf der Tagesordnung, diese engere Form des Austauschs wird fortgesetzt.

Angesichts der äußerst vielfältigen Bildungs­themen könnten alle Akteure und Aktivitäten mit einer kreis­weiten Bildungs­planung und einem Monitoring noch besser miteinander verzahnt sowie Erkenntnisse über die Entwicklung der Bildungserfolge im Kreis gewonnen werden.

  • Die Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung wurde im Jahr 2023 nach 2015 wieder veröffentlicht; im zweiten Halbjahr 2024 ist ein Zwischenbericht geplant
  • Für den Elementar­bereich (Ü3) stehen 2022 im Kreisgebiet etwa 9.620 Plätze in Kinder­tages­einrichtungen (+810 ggü. 2015) sowie etwa 250 Plätze in der Tages­pflege (+100 ggü. 2015) zur Verfügung
  • Die Versorgungs­quote sinkt auf 77,9 % (-18,6 % ggü. 2015), trotz des Platz­ausbaus ist im Vergleich zur letzten Bedarfs­planung die Anzahl der Kinder noch deutlicher angestiegen
  • Die Versorgungs­quote beschreibt das Verhältnis der Elementar­plätze zu den 3- bis 6-jährigen Kindern, wobei die Bedarfs­planung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist, da ein Teil der 6-jährigen Kindern bereits die Schule besucht
  • Weiterhin orientiert sich Versorgungs­quote in der Bedarfs­planung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungs­quote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Kindern in Kinder­tages­einrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 3 und unter 6 Jahren
  • Die Betreuungs­quote im Kreis Pinneberg für 2023 ist nahezu stabil mit 82,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)  Ü3-Betreuungsquote
  • Auch bei den Betreuungs­quoten im Land Schleswig-Holstein gibt es nur geringere Änderungen mit 89,8 % (+0,3 ggü. Vj.), im Bund sind die Werte mit 90,9 % (-0,8 % ggü. Vj.) leicht sinkend
  • Mit einem weiteren steigenden Anteil von 3,6 % (+0,4 % ggü. Vj.) spielt die Tages­pflege im Kreis Pinneberg eine deutlich größere Rolle als im Land mit 1,8 % (-0,1 ggü. Vj.) und im Bund mit 0,9 % (unverändert ggü. Vj.)
  • Ein weiterer Ausbau der Betreuungs­kapazitäten im Kreis­gebiet ist in den nächsten Jahren zu erwarten

  • Die Schülerzahl an öffentlichen und allgemein­bildenden Schulen für das Schul­jahr 2022/2023 ist deut­lich steigend bei etwa 35.300 (+1.100 ggü. Vj.), auch verursacht durch die Flucht­bewegungen des Ukraine-Kriegs
  • Die Anzahl der Schüler*innen an beruflichen Schulen haben sich leicht auf 6.800 reduziert (-100 ggü. Vj.)
  • Etwa 6.700 davon besuchen die kreis­eigenen beruflichen Schulen in Pinneberg und Elmshorn (-50 ggü. Vj.)
  • Der Anteil der Schüler­innen und Schüler ohne allgemein­bildenden Schul­abschluss ist 2022 auf 7,6 % gestiegen (+0,6 % ggü. Vj.), bei dieser Quote ist auch der Förder­schul­abschluss mit ein­gerechnet
  • Ohne Förder­abschluss liegt die Quote ohne Schul­abschluss bei 3,1 % (+0,3 % ggü. Vj.)
  • Die Quote der Abiturient*innen an allen Schul­abgehenden bleibt nahezu unverändert bei 39,7 % (+0,2 % ggü. Vj.), der Kreis liegt damit über dem Landeswert von 36,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)

  • Mit etwa 930 Personen haben sich wieder etwas mehr Personen bei der Agentur für Arbeit für einen Ausbildungs­platz in 2023 gemeldet (+80 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist mit 1.370 leicht sinkend (-50 ggü. Vj.)
  • Das Verhältnis zwischen den Bewerbenden und den Ausbildungs­plätzen ist gesunken auf 1,47 (-0,20 ggü. Vj.)  Verhältnis Plätze-Bewerbende
  • Bei den unversorgten Bewerbenden und den unbesetzten Ausbildungs­plätzen beträgt das Verhält­nis nun 1,53 (-0,24 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl unversorgter Bewerbenden ist leicht steigend auf 560 Personen (+40 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze sinkt leicht auf 860 (-60 ggü. Vj.)
  • Bewerbende haben sich besonders für Ausbildungsplätze in den Bereichen Kfz-Mechatronik, Büro­management, Verkauf und Einzel­handel interessiert, in den Bereichen Verkauf, Einzel­handel und Büro­management gab es auch die meisten Ausbildungsplätze
  • Auch bei den unbesetzten Ausbildungs­plätzen stehen in der Reihen­folge Einzel­handel, Verkauf und Büro­management auf den vordersten Plätzen

Quellenangaben
Agentur für Arbeit 2023 // Kreis Pinneberg 2022, 2023, 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022, 2023

Ü3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Ausbildungsplätze ggü. Bewerbenden
Säulendiagramm

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Im Bereich der früh­kindlichen Bildung wurde im Februar 2024 der Abschluss­bericht zu den finanziellen, strukturellen und qualitativen Effekten des KiTaG veröffentlicht, dem ein intensiver Abstimmungs­prozess in einer Workshop­reihe folgt. Den grund­sätzlichen Mechanismus der Kita-Finanzierung wird das Land nicht verändern, aber es werden zahl­reiche Empfehlungen diskutiert, z.B. zur Eltern­partizipation allgemein und der Beteiligung von Eltern­vertretungen an wesentlichen inhalt­lichen und organisa­torischen Entscheidungen der Ein­richtungen, zu einer Online-Plattform zur Vermittlung von pädago­gischer Fachberatung, zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der wesentlichen Berechnungs­parameter des Finanzierungs­modells in der Tagespflege, zur stärkeren Beteiligung von weiteren Akteurs­gruppen an der Bedarfs­planung, zu einem landes­weiten daten­basierten Qualitäts­monitoring oder zur wissen­schaftlichen Begleitung der Entwicklung der PiA und des Einsatzes von PiA-Auszubildenden in den Einrichtungen. 

2023 wurde mit vom Land bereit­gestellten Förder­mitteln ein Kompetenz­team Inklusion in der Kinder­tages­betreuung beim Kreis gebildet. Kompetenz­teams Inklusion haben zusätzlich zu bereits be­stehenden Strukturen und An­geboten die Aufgabe, Ein­richtungen und Tages­pflege­personen sowohl inhaltlich-fachlich als auch strukturell zu unter­stützen, damit diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Ziel ist es, die betreuten Kinder alltags­integriert sowie einzel­fall­übergreifend zu fördern sowie einen reibungs­losen Übergang in die Schule und das System der Klassen­assistenzen zu gewährleisten. Das partizipativ entwickelte Umsetzungs­konzept benennt diverse Anpassungs­notwendigkeiten in diesem Bereich, um Barrieren bei der inklusiven Teilhabe von Kindern mit Bedarfen abzubauen. Für 2024 stehen zunächst der weitere Aufbau des multi­professionellen Teams und die Erstellung einer Angebots- und Schnitt­stellen­übersicht im Vorder­grund.

Eine Verringerung der Gruppen­größe kann unabhängig davon beantragt werden, ob ein Kind Leistungen im Rahmen der Ein­gliederungs­hilfe erhält oder nicht. Hierüber entscheidet die Kita-Aufsicht im Einzel­fall anhand eines Kriterien­kataloges, den alle Einrichtungs­leitungen mit einer ent­sprechenden Information erhalten haben. Herausfordernd ist, dass eine ausreichende Anzahl an Betreuungs­plätzen zur Verfügung stehen soll, gleichzeitig aber vor Ort gute Betreuungs­möglichkeiten sowohl für die Kinder als auch für die Pädagogen geschaffen werden sollen.

Seit Herbst 2023 wird das sog. Campusmodell zwischen der Beruflichen Schule Elmshorn und der Raboisen­schule in Form einer Klasse an der Beruflichen Schule Elmshorn gestaltet und mit sehr großem Erfolg weiterentwickelt. Den Berufs­bildungsschüler*innen des Förderzentrums wird damit eine intensivere schulische Ausbildung ermöglicht. Ziel für 2024 ist es, eine zusätzliche Klasse mit zu integrieren. Die bisherige Zusammen­arbeit kann als sehr gelungen und vor allem aus Sicht der Schüler*innen als gewinn­bringend beschrieben werden. Parallel hierzu wird der Aufbau eines gemeinsamen Campus­modells angrenzend zur Beruflichen Schule Elmshorn vorangebracht.

Die Ergebnisse der Fokus­gruppe AG § 78 Kinderbetreuung für den Bereich Kinder­schutz sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher beschrieben.

Im Schulkontext und beim Abbau von Lern- und Entwicklungs­rück­ständen sind die sozialen Folgen der Pandemie noch immer präsent. Dies zeigt sich auch an der steigenden Anzahl der schulischen Unterstützungs­maßnahmen  Schulbegleitungen & Integrationshilfen. Die Ergebnisse der wieder auf­genommenen Schul­eingangs­unter­suchungen sind im Handlungsfeld Gesundheits­versorgung und Pflege dargestellt.

In der außer­schulischen, informellen, non-formalen und politischen Bildung, stark geprägt durch die Kinder- und Jugend­arbeit, wurden auch mit Hilfe von Kreis­mitteln ergänzende Angebote durchgeführt. Dies wird im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote näher ausgeführt.

Zu der 2023 veröffentlichten qualifizierten Bedarfs­planung für die Kinder­tages­betreuung legt die Verwaltung vor der nächsten Fort­schreibung im zweiten Halbjahr einen Zwischen­bericht vor.

Um schon frühzeitig die Sprach­fähigkeit, auch für Kinder und Familien mit Zuwanderungs­geschichte, fest­zustellen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, soll auf Empfehlung der Steuerungs­gruppe Sozial­planung in bestimmten Regionen modellhaft der Sprachstand von 4-5-jährigen Kita-Kindern erhoben werden. Die Verwaltung plant hier bis zum Beginn der Herbstferien einen ersten Testlauf an einer Kita durchzuführen. Parallel hierzu wird eine erste Land­karte mit möglichst allen Akteuren und Maßnahmen erstellt, über die die verschiedenen Instrumente der Sprachentwicklung im Kreis aufgezeigt werden sollen.

Die inhaltliche Aus­richtung der kreis­eigenen Schul­entwicklungs­planung wird auf Basis der vorhandenen Rahmen­bedingungen wie vom Kreistag beschlossen bearbeitet und mittel­fristig umgesetzt. Die 2024 anhaltend hohe Wechsel­quote auf ein Gymnasium führt dort zu steigenden Schülerzahlen, die es zu berücksichtigen gilt.

Das Umsetzungs­vorhaben zur Klassen­assistenz als systemische Ressource im System Schule ist von hoher Komplexität, vielen Beteiligten und unter­schiedlichsten Fragen und Informations­bedürf­nissen geprägt. Dem Schulamt und dem Jugendamt ist das Prinzip „Qualität vor Quantität“ im gesamten Umsetzungsprozess wichtig. Nach Abschluss des Aus­schreibungs­verfahrens ist daher vorgesehen, 2024 zunächst mit den Team­leitungen an den Schulen zu starten und den Arbeitsbeginn der Klassen­assistenzen zum Schul­jahres­beginn 2025/26 vorzubereiten. Dieses schritt­weise Vorgehen ist auch für die nachfolgenden beiden Regionen geplant. Die Zusammen­arbeit von Schul- und Jugendamt wird dauerhaft verbindlich in einem Kooperations­vertrag festgeschrieben, beide Partner richten jeweils eine Koordinations­stelle zur Lösung von Umsetzungs­fragen im Rahmen ihrer vorhandenen Budgets und Stellen­pläne ein. Auf der Internet­seite des Kreises stehen alle relevanten Informa­tionen zum Vorhaben zur Verfügung.

Im Sinne der Ziele des Bildungs­ministeriums von mehr Verbindlichkeit in Form daten­gestützter Schul­entwicklung und mehr Freiraum für die Schulen in Form individueller Lösungen, beraten die Schul­räte alle Grund- und Gemeinschaftsschulen im Kreis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Kern­kompetenzen der Schüler*innen, insbesondere der Schlüssel­kompetenz Lesen zum Erwerb von Wissen.

Im Sommer 2024 wird die finale Version der landesw­eiten Schul­entwicklungs­planung zum Erhalt der dualen Berufsausbildung erstellt, die das Verhältnis von Qualität der Beschulung und zu den regionalen Bedürfnissen der Aus­zubildenden und Betriebe austariert. Die Modernisierung des gemeinsamen Bildungs­auftrags der dualen Berufs­ausbildung ist ein Weg, um dem Fach­kräfte­mangel entgegen­zuwirken. Der sog. Master­plan, für den zurzeit eine gemeinsame Stellung­nahme zum zweiten Entwurf vorbereitet wird, soll langfristig in einen kontinuierlichen Prozess überführt werden.

Der gesamte Bildungsbereich sieht sich inzwischen verstärkt mit den Heraus­forderungen des Fachkräfte­mangels konfrontiert. Bestehende erfolgreiche Angebote im Kreis wie PIA und das Stipendien­modell leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfte­gewinnung, die im Kontext des ab 2026 bestehenden Rechts­anspruch auf Ganztags­betreuung im Bereich der Grund­schulen besonders relevant ist.

Zur möglichst reibungs­losen Gestaltung von Bildungs­übergängen werden erfolgreiche Modell­projekte wie z.B. KiTa Rucksack für einen guten Schulstart durchgeführt. Der Kreistag hat, dem Vorschlag der von der AG § 78 Kinder­tages­betreuung entwickelten Handlungs­empfehlung folgend, die für den Ausbau zweier weiterer Standorte notwendigen Haushalts­mittel unbefristet zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung sind bereits zwei mögliche Standorte ausgewählt worden, mit denen die vertraglichen Verein­barungen bis zu den Herbst­ferien abgeschlossen werden.

Die Ergebnisse eines Prüfantrages an die Verwaltung, mit den relevanten Akteuren über eine verbesserte Berufs­orientierung für den Bereich Erziehung, Soziales und Jugendhilfe zu beraten, bleiben abzuwarten. Z.B. sollen schulische Berufs­informations­tage und -messen für die verschiedenen Berufs­felder intensiver genutzt werden.

Im Bereich Übergang Schule Beruf, der auch im Handlungs­feld Arbeit behandelt wird, spielt die Jugendberufsagentur eine zentrale Rolle. Um junge Menschen an dieser Schnittstelle bestmöglich zu unterstützen und Jugend­arbeitslosig­keit zu reduzieren bzw. zu vermeiden, steht aktuell vor allem das Modellprojekt zum Screening von Schüler*innen, die am Übergang Schule Beruf scheitern könnten, im Fokus. Das rechts­kreis­übergreifende System befasst sich hier gemeinsam mit den jeweiligen Einzel­fällen. Im Lenkungs­kreis standen außerdem die Themen Schul­absentismus und aufsuchende Jugend­sozialarbeit auf der Tagesordnung, diese engere Form des Austauschs wird fortgesetzt.

Angesichts der äußerst vielfältigen Bildungs­themen könnten alle Akteure und Aktivitäten mit einer kreis­weiten Bildungs­planung und einem Monitoring noch besser miteinander verzahnt sowie Erkenntnisse über die Entwicklung der Bildungserfolge im Kreis gewonnen werden.

  • Die Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung wurde im Jahr 2023 nach 2015 wieder veröffentlicht; im zweiten Halbjahr 2024 ist ein Zwischenbericht geplant
  • Für den Elementar­bereich (Ü3) stehen 2022 im Kreisgebiet etwa 9.620 Plätze in Kinder­tages­einrichtungen (+810 ggü. 2015) sowie etwa 250 Plätze in der Tages­pflege (+100 ggü. 2015) zur Verfügung
  • Die Versorgungs­quote sinkt auf 77,9 % (-18,6 % ggü. 2015), trotz des Platz­ausbaus ist im Vergleich zur letzten Bedarfs­planung die Anzahl der Kinder noch deutlicher angestiegen
  • Die Versorgungs­quote beschreibt das Verhältnis der Elementar­plätze zu den 3- bis 6-jährigen Kindern, wobei die Bedarfs­planung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist, da ein Teil der 6-jährigen Kindern bereits die Schule besucht
  • Weiterhin orientiert sich Versorgungs­quote in der Bedarfs­planung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungs­quote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Kindern in Kinder­tages­einrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 3 und unter 6 Jahren
  • Die Betreuungs­quote im Kreis Pinneberg für 2023 ist nahezu stabil mit 82,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)  Ü3-Betreuungsquote
  • Auch bei den Betreuungs­quoten im Land Schleswig-Holstein gibt es nur geringere Änderungen mit 89,8 % (+0,3 ggü. Vj.), im Bund sind die Werte mit 90,9 % (-0,8 % ggü. Vj.) leicht sinkend
  • Mit einem weiteren steigenden Anteil von 3,6 % (+0,4 % ggü. Vj.) spielt die Tages­pflege im Kreis Pinneberg eine deutlich größere Rolle als im Land mit 1,8 % (-0,1 ggü. Vj.) und im Bund mit 0,9 % (unverändert ggü. Vj.)
  • Ein weiterer Ausbau der Betreuungs­kapazitäten im Kreis­gebiet ist in den nächsten Jahren zu erwarten

  • Die Schülerzahl an öffentlichen und allgemein­bildenden Schulen für das Schul­jahr 2022/2023 ist deut­lich steigend bei etwa 35.300 (+1.100 ggü. Vj.), auch verursacht durch die Flucht­bewegungen des Ukraine-Kriegs
  • Die Anzahl der Schüler*innen an beruflichen Schulen haben sich leicht auf 6.800 reduziert (-100 ggü. Vj.)
  • Etwa 6.700 davon besuchen die kreis­eigenen beruflichen Schulen in Pinneberg und Elmshorn (-50 ggü. Vj.)
  • Der Anteil der Schüler­innen und Schüler ohne allgemein­bildenden Schul­abschluss ist 2022 auf 7,6 % gestiegen (+0,6 % ggü. Vj.), bei dieser Quote ist auch der Förder­schul­abschluss mit ein­gerechnet
  • Ohne Förder­abschluss liegt die Quote ohne Schul­abschluss bei 3,1 % (+0,3 % ggü. Vj.)
  • Die Quote der Abiturient*innen an allen Schul­abgehenden bleibt nahezu unverändert bei 39,7 % (+0,2 % ggü. Vj.), der Kreis liegt damit über dem Landeswert von 36,8 % (-0,2 % ggü. Vj.)

  • Mit etwa 930 Personen haben sich wieder etwas mehr Personen bei der Agentur für Arbeit für einen Ausbildungs­platz in 2023 gemeldet (+80 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist mit 1.370 leicht sinkend (-50 ggü. Vj.)
  • Das Verhältnis zwischen den Bewerbenden und den Ausbildungs­plätzen ist gesunken auf 1,47 (-0,20 ggü. Vj.)  Verhältnis Plätze-Bewerbende
  • Bei den unversorgten Bewerbenden und den unbesetzten Ausbildungs­plätzen beträgt das Verhält­nis nun 1,53 (-0,24 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl unversorgter Bewerbenden ist leicht steigend auf 560 Personen (+40 ggü. Vj.)
  • Die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze sinkt leicht auf 860 (-60 ggü. Vj.)
  • Bewerbende haben sich besonders für Ausbildungsplätze in den Bereichen Kfz-Mechatronik, Büro­management, Verkauf und Einzel­handel interessiert, in den Bereichen Verkauf, Einzel­handel und Büro­management gab es auch die meisten Ausbildungsplätze
  • Auch bei den unbesetzten Ausbildungs­plätzen stehen in der Reihen­folge Einzel­handel, Verkauf und Büro­management auf den vordersten Plätzen

Quellenangaben
Agentur für Arbeit 2023 // Kreis Pinneberg 2022, 2023, 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022, 2023

Ü3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Ausbildungsplätze ggü. Bewerbenden
Säulendiagramm

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Frau arbeitet an einem Laptop
fünf junge Personen sitzen um einen Tisch