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Fokus 2024

Infrastruktur sozialer Angebote

In der Post-Corona-Zeit und im Kontext krisenhafter Ereignisse ist es weiterhin bedeutsam, eine bedarfsgerechte und funktionsfähige soziale Angebotsstruktur zu gewährleisten. Die Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräfteressourcen sind unbedingt zu verstärken. Die Kommunen und der Kreis müssen Sorge tragen für die Gestaltung inklusiver Lebenswelten für unterschiedliche Zielgruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen und die soziale Infrastruktur gemeinsam weiterentwickeln. Dabei wird der Intensivierung von übergreifenden Kooperationsmodellen eine besondere Rolle zukommen.

Personen reden an einer Rezeption

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Bildung Inklusion Gesundheits­versorgung und Pflege

35,1 %

Betreuungsquote U3

2.375

Krippenplätze

482

Juleicas

8.692

Übernachtungen Jugendbildungsstätte

Das Netzwerk Frühe Hilfen wird zurzeit neu aufgebaut und wiederbelebt, nachdem die Stelle der Netz­werk­koordinatorin über ein Jahr nicht besetzt war. Die systema­tische Vernetzung der Frühen Hilfen mit Angeboten des Gesundheits­wesens ist dringender geboten denn je, um die Entwicklungs­chancen von Kindern zu verbessern und Risiken frühzeitig zu begegnen. Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen und FGKiKPs (Familien-, Gesundheits- und Kinder­kranken­pflegerinnen) im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen kann vor dem Hintergrund des Hebammen­mangels und kreisweit ungleich­mäßig verteilter ärztlicher Versorgung mit Kinder­arzt­praxen nur ein Baustein sein. Insbesondere sozial benach­teiligte Familien könnten davon profitieren, wenn die Lotsen­funktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesund­heits­wesens deutlich gestärkt wird.

Die bekannten Faktoren wie psychische Über­lastungen vor allem der Mütter, Isolation und finan­zielle Not­lagen sind weiter relevant. Zusätzlich werden von den Akteuren im Netzwerk Über­forderung und vor allem Unsicher­heit in Schwanger­schaft und Eltern­dasein fest­gestellt. Die Informations­flut in sozialen Medien trägt auch dazu bei, dass Instinkt und Ur­vertrauen von der Angst über­lagert werden, etwas falsch zu machen. Eine wichtige Aufgabe ist daher, durch Angebote zur Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungs­kompetenzen, wie z.B. Mütter­beratung, Sicher­heit und Gelassen­heit zu vermitteln, wodurch ggf. auch ein Teil der Kinder­arzt­besuche abgefedert werden könnte.

Im Rahmen der Schutz­engel-Landes­förderung und einer Anteils­finanzierung durch den Kreis werden an acht Standorten im Kreis Gruppen­angebote für Allein­erziehende vorgehalten, die vielfach komplexe Problem­lagen wie z.B. Armut, Einsamkeit und fehlende Betreuung zu bewältigen haben.

Die Angebote der Familien­zentren im Kreis haben sich gut etabliert und finden regel­mäßig bei guter Auslastung statt. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit Kooperations­partnern, wie z.B. Baby­begrüßungs­treffen. Für die Geflüchteten wurden die Angebote angepasst, es existiert eine hohe Nach­frage. Proble­matisch gestaltet sich die Finanzierung der eigentlichen Angebote durch tariflich bedingte Personal­kosten­steigerungen und Kosten für die Anmietung externer Räum­lichkeiten, da die Nutzung der Kita-Räum­lichkeiten mit Öffentlich­keit meist nur während der Kita-Schließ­zeiten möglich ist. Durch mehr Kooperationen könnte das Netz­werk weiter gestärkt werden.

Für Eltern bzw. Erziehungs­berechtigte, deren Kinder in Kinder­tages­einrichtungen oder Kinder­tages­pflege betreut werden, bietet das präventive Angebot „Niedrig­schwellige Eltern­beratung“ einen wichtigen Anlauf­punkt in Problem­lagen und Belastungs­situationen. Seit Januar 2024 wird das Angebot nach dem politisch beschlossenen Konzept unter Berück­sichtigung sozio­ökono­mischer und sozio­demogra­fischer Kriterien intensiviert umgesetzt. Die bisherigen Träger, die seit Jahres­beginn jeweils eine Region versorgen, bieten nunmehr an 37 Ein­richtungen in allen Städten im Kreis Eltern­beratung an. Vorerst gilt es, durch die Neu­zuordnung an Strukturen zu arbeiten und Ver­trauen aufzubauen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Bedarfe und Themen der Eltern ganz unter­schiedlich sein können. Das Berichts­wesen aus 2023 zeigt, dass bei den Kindern sozial-emotionale Schwierig­keiten im Vorder­grund stehen. Die Eltern kommen am häufigsten mit allgemeinen Erziehungsfragen und -unsicherheiten.

Auf der ersten Kommu­nalen Gesundheits­konferenz des Kreises im Dezember 2023 wurde angemahnt, das Thema Gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen strukturell im Kreis zu verankern. Zur Reali­sierung dieses Ziels wurde die Handlungs­empfehlung „Pilotprojekt zur Verankerung des Themas Gesunde Ernährung in 2 Kitas und bei 2 Tagespflegepersonen" im Bereich der früh­kindlichen Bildung entwickelt. Die Handlungs­empfehlung wurde von der Steuerungs­gruppe Sozial­planung als weniger steuerungs­relevant eingeschätzt.

2023 hat die Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung einen signifikanten Platz­bedarf von knapp 1.300 Plätzen bis 2027 ermittelt, der sich durch das anhaltende Bevölkerung­swachstum noch erhöhen wird. Der Platz­ausbau erfordert angesichts steigender Bau­preise und reduzierter Fördermöglichkeiten erhebliche finanzielle An­strengungen der Kommunen. Mit Hilfe der Kita-Bauförder­richt­linie des Kreises von 3 Mio. Euro jährlich konnten 2023 insgesamt 130 zusätzliche Plätze gefördert werden, weitere 126 neue Betreuungs­plätze sind ohne die Kreis­förderung entstanden. Für 2024 rechnet die Ver­waltung mit der Fertig­stellung von 185 geförderten und 126 nicht geförderten Betreuungs­plätzen. Sollte sich diese Ent­wicklung fort­setzen, könnte der für 2027 ermittelte Platz­bedarf gedeckt werden.

Die Fokus­gruppe AG § 78 Förderung und Weiter­entwicklung der Kinder­tages­betreuung hat eine Unter­arbeits­gruppe zur Fach­kräfte­offensive gebildet und in Kooperation mit der Nord­akademie die Social Media Kampagne „Kita-(T)Räume“ entwickelt. Die praxis­integrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), für die auch Landes­zuschüsse bewilligt werden, wird ebenso weiter gefördert wie die Vergabe von Stipendien für eine voll­zeit­schulische Aus­bildung. Außerdem werden ver­schiedene Optionen diskutiert, um Not­situationen abzufedern und Verläss­lichkeit in der Betreuung zu gewährleisten. Die AG § 78 Kita hat sich ein­stimmig dafür aus­gesprochen, statt der Ein­führung eines Springerpools die Aus­weitung der Verfügungs­zeiten und die durch­gängige Finanzierung von PiA über die 3 Ausbildungs­jahre zu empfehlen. Mit diesen Maßnahmen soll die Personal­decke der Kitas gestärkt werden, um Ausfall­zeiten besser kompensieren zu können und die Schließung oder Zusammen­legung von Gruppen zu vermeiden.

Die Fokus­gruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung hat sich mit der Gefährdung der Daseins­vorsorge durch den Fachkräfte­mangel und die sich daraus ergebenden Verände­rungen in der Jugend­hilfe befasst. Um gegen­zusteuern müssen z.B. Instrumente wie QVIS (Qualifizierungs­verbund im Sozialen) systema­tisch aus­gebaut und genutzt werden. Das im Jugend­hilfe­ausschuss vor­gestellte landes­weite Aktions­bündnis Kindes­wohl setzt sich für eine Ver­besserung der Situation der stationären Jugend­hilfe ein. Ein wichtiger Schlüssel könnte der Ab­schluss eines Landes­rahmen­vertrages sein, der die not­wendigen Strukturen schafft. Ein in Arbeit befindliches Positions­papier aller Jugendämter der Kreise und Städte soll die Positionen des Aktions­bündnisses aufgreifen. Die Standards für ambulante Leistungen wurden z.B. in Bezug auf die Netto­jahresarbeits­zeit positiv verändert, um verschiedenen Ent­wicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen.

Seitens des Bildungs­ministeriums besteht grund­sätzlich großes Interesse am ent­wickelten Modell der Klassen­assistenz als systemische Ressource in Schule, das 2024/25 in die Umsetzungs­phase geht. Ein Kooperations­vertrag zwischen Schule und Jugend­amt wird zurzeit abgestimmt. Weitere Aus­führungen sind im Handlungsfeld Bildung zu finden.

Für das Vorhaben Rechts­kreis­über­greifende Sozial­raum­orientierung soll in diesem Jahr zunächst ein grund­sätzliches politisches Votum zur Konzept­entwicklung und den Rahmen­bedingungen eingeholt werden.

Die Fach­stelle Kinder­schutz koordiniert alle erforderlichen Aktivitäten zum Thema auf fachlicher und strategischer Ebene und nimmt damit die Steuerungs­funktion des Jugend­amtes in diesem Bereich wahr. Die AG Kinder­schutz arbeitet derzeit intensiv an einer Verbesserung der Qualität der Einschätzung möglicher Kindes­wohl­gefährdungen. Hierzu werden in Zusammen­arbeit mit den Erziehungs­beratungs­stellen und der Beratungs­stelle gegen sexuellen Missbrauch einheitliche Verfahren und Standards in der Beur­teilung einer möglichen Kindes­wohlgefährdung entwickelt. Obwohl der Beratungsbedarf durch insoweit erfahrene Fach­kräfte gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) in den letzten Jahren stetig steigt, konnte die Qualität der Beratungen durch den Ausbau der Vernetzung im Kinder­schutz bislang aufrecht­erhalten und weiter voran­getrieben werden.

Seit einigen Jahren zeigt sich in den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugend­arbeit ein Anstieg von Meldungen, in denen grenz­verletzendes oder grenz­überschreitendes Verhalten unter Kindern und Jugend­lichen oder zwischen Kindern und Fachkräften oder anderen Betreuungs­personen benannt wird. Um auch den präventiven Kinder­schutz voran­zutreiben und die Entstehung von grenz­verletzendem Verhalten und Gewalt zu vermeiden, werden immer mehr Institutionen dazu angehalten, Schutz­konzepte zu entwickeln. Zur Unter­stützung dabei werden Arbeits­hilfen und Qualitätskriterien zur Erstellung von Kinder­schutz­konzepten mit präventiven und inter­venierenden Bausteinen entwickelt. Durch die Kita-Aufsicht wurde bereits ein Leit­faden zur Erarbeitung und Über­prüfung eines Schutz­konzeptes in Kinder­tages­einrichtungen an alle Träger und Leitungen versandt. Diese sind nun angeregt, die bestehenden Konzepte ggf. anzupassen.

Ergänzt wurde das Angebot der Beratungs­stellen im Kreis 2023 durch eine kreis­weite kosten­freie Online-Beratung der Gleichstellungsbeauftragten für allein­erziehende Frauen, die neben indivi­dueller Beratung auch einen gruppen­seitigen Austausch umfasste. In Kooperation mit einer Familien­bildungs­stätte wurde außerdem ein Online-Seminar für Allein­erziehende zum Thema Selbst­fürsorge mit konkreten Umsetzungs­möglich­keiten im Alltag durchgeführt. Durch die mobile Beratung der Frauen­beratungs­stellen haben auch Frauen aus den länd­lichen Räumen die Möglichkeit, eine Beratung in der Nähe des Wohn­ortes in Anspruch zu nehmen.

Im Jahres­bericht 2023 des Bünd­nisses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwer­punkt Frauen und Obdach­losigkeit werden Beispiele für das Handeln auf unterschied­lichen Ebenen und in Bezug auf die Strukturen im Kreis angeführt. Handlungs­bedarfe wurden dabei z.B. in den Bereichen sichere Unter­kunft und Unter­künfte für obdach­lose Frauen, aus­reichendes Betreuungs­personal für komplexere Fälle in den Frauen­häusern und fehlender Wohnraum identifiziert. Der dies­jährige Workshop zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen mit Behinderung findet Anfang Juli 2024 als ergänzende Arbeits­struktur im Netzwerk Sozial­planung statt.

Durch die Kosten­übernahme für Verhütungs­mittel seit 2020 wird auch finanziell ärmeren Menschen der Zugang zu einer selbst­bestimmten Familien­planung ermöglicht. Nähere Ausführungen hierzu sind im Handlungsfeld Gesundheits­versorgung und Pflege zu finden. Die Fokusgruppe Inklusion hat die Handlungs­empfehlung Bildung eines Suse (sicher und selbstbestimmt)-Netzwerks, die im Handlungs­feld Inklusion ausführlicher beschrieben ist, entwickelt. Die Handlungs­empfehlung wurde von der Steuerungs­gruppe Sozial­planung als steuerungs­relevant einge­schätzt. Die inklusive Aus­gestaltung der Angebots­struktur wird im Handlungsfeld Inklusion noch weiter dar­gestellt.

Der Fachdienst Teilhabe konnte zahlreiche Frage- und Problemstellungen zur Angebots­struktur bearbeiten und klären, die sich mit Hilfe der möglichen vertrag­lichen Optionen des BTHG abbilden ließen. Mit den Leistungs­erbringern wird die Angebots­landschaft laufend weiterentwickelt. Die von der Fokus­gruppe Teilhabe vorgesehene lebens­phasen­orientierte Analyse der Angebots­landschaft für Minder­jährige erfolgt im Zusammen­hang mit der Über­leitung der Zuständigkeit in das SGB VIII und im Kontext des Vorhabens rechts­kreis­übergreifende Sozial­raum­orientierung. Als Erkenntnis ist außerdem festzuhalten, dass ein Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokus­gruppe Inklusion häufiger und regelmäßig erfolgen soll. Künftig wird die Fokus­gruppe Teilhabe Themen wie die Flexibilisierung der Leistungs­erbringung oder strukturierte strate­gische Angebots­planung und -entwicklung vor Ort weiter­bearbeiten. Auch die Versorgung von sog. System­prüfern wird noch einmal gemeinsam daraufhin bewertet, ob die etablierten Strukturen diese besonderen Einzel­fälle abdecken können oder aber neue Strukturen geschaffen werden müssen.

In den landes­weiten Benchmarkings Jugend und Ein­gliederungs­hilfe wird unter anderem durch jähr­liche Schwer­punkt­setzungen die Entwicklung zum Bench­learning voran­getrieben. Hierdurch wird eine vertiefte Betrachtung fach­licher Strategien und Steuerungs­ansätze möglich. Die Analyse der Erkennt­nisse trägt im Abgleich mit weiteren Daten, z.B. des internen Berichts­wesens, zu einer Ver­besserung der eigenen Aufgaben­wahr­nehmung bei.

Im laufenden Jahr wird die Jugend­hilfe­planung zur Angebots­planung und -entwicklung personell verstärkt, um den gesetz­lichen Aufträgen u.a. für mehr Prävention vor Ort aber auch der Beteili­gung von jungen Menschen, Eltern und Familien gerecht zu werden. Die Wirkungs­messung in der Jugend­hilfe ist seit September 2023 für alle neuen Hilfen flächen­deckend eingeführt, die erforder­lichen Informa­tionen werden laufend erfasst. 2024 werden erste Verlaufs­erhebungen in Form eines Reportings ergänzend für die Fall­bearbeitung zur Ver­fügung stehen.

Die Anzahl der un­begleiteten minder­jährigen Aus­länder hat sich leicht ab­geschwächt, ab Juni werden die zusätzlich ge­schaffenen Kapazi­täten durch eine kosten­günstigere Unter­bringungs­möglichkeit im Rahmen von Inobhut­nahmen abgelöst. In Koopera­tion mit anderen Kommunen werden gemeinsam weitere Inobhut­nahme­plätze geschaffen und finanziert. Besonders herausfordernd bleibt jedoch, stationäre Anschluss­maßnahmen zu finden. Um die Funktions­fähigkeit der Jugend­ämter auch in Zukunft zu sichern, wird eine Kooperations­vereinbarung zur grund­sätzlichen Zusammen­arbeit mit um­liegenden Kreisen und Städten geschlossen.

Mit freien und für alle offenen Bildungs­räumen bietet Kinder- und Jugend­arbeit einen sicheren Raum für soziales Lernen sowie persönliche Ent­faltung. Um die in Pandemie- und Krisen­zeiten deutlich gewordene hohe Relevanz dieses Arbeits­feldes für ein gelingendes Auf­wachsen von Kindern und Jugend­lichen zu stärken, hat der Kreis einen Prozess der Bestands- und Bedarfs­analyse der Offenen Kinder- und Jugend­arbeit eingeleitet, der aktiv von der Fokus­gruppe Kinder- und Jugend­arbeit mit­gestaltet wird. Mit der ab­geschlossenen Voll­erhebung liegt ein voll­ständiger Überblick über die Angebots­struktur und die Ressourcen in diesem Arbeits­feld vor. Zentrale Ergebnisse sind hierbei, dass es z.B. gerade in den ländlichen Regionen eine geringere Anzahl und weniger aus­differenzierte Angebote gibt. Weiter­hin ist die Raum­ausstattung der Angebote unter­schiedlich. Ein großer Teil der An­gebote wird von päda­gogischen Fach­kräften durch­geführt. Neben vielen Teil­zeit­beschäftigten sind auch zahl­reiche Ehrenamtliche im Einsatz. Dem zunehmend unter­schiedl­ichen sozialen und kulturellen Hinter­grund der Kinder und Jugend­lichen sollte verstärkt Rechnung getragen werden. Ob die Angebote für die Ziel­gruppe passend sind, werden beginnend im Jahr 2024 eine Bedarfs­erhebung unter Beteiligung von Kindern und Jugend­lichen sowie eine fachliche Analyse zeigen. Daran schließt sich ein offener Dialog über sich verändernde Bedarfe sowie ggf. erforder­liche An­passungen der Angebots­struktur der Offenen Kinder- und Jugend­arbeit an. Hierzu braucht es eine verstärkte Zusammen­arbeit aller relevanten Akteure, wie z.B. beim Ausbau der praxis­integrierten Aus­bildung von Erzieher*innen für die Kinder- und Jugend­arbeit.

Im Bereich der All­gemeinen Jugend­pflege­mittel stieg 2023 die Anzahl der Antrag­steller auf über 100 an und es wurden mehr Förder­mittel ausgezahlt. Auch bei der Förderung von aktiven Ehren­amtlichen in Vereinen und Verbänden ist die Zahl der Antrag­steller und die Förder­höhe leicht angestiegen.

2023 wurde die Förderung von Freizeit- und Ferien­maßnahmen deutlich ausgeweitet. An insgesamt 302 Halb­tages­veranstal­tungen von mindestens 4 Stunden, Tages­veranstal­tungen und Fahrten mit Über­nachtung haben fast 8.000 Kinder und Jugend­liche teil­genommen. Dennoch möchten immer noch viele Träger in der aktuellen Situation keine Fahrt mit Über­nachtung planen und durch­führen. Trotz einer erneuten Er­höhung der Förderung für Fahrtenzuschüsse für 2024 verbleibt die finan­zielle Haupt­last weiter­hin bei den Eltern. Aktuell wird in Ab­stimmung mit dem Fach­dienst Recht eine neue Förder­richtlinie erstellt. Mit einem Gesamt­budget von 225.000 Euro wurden nicht nur die Fahrten­zuschüsse, sondern auch die corona­bedingten Sonder­mittel finanziert. Über­nommen wurden z.B. Kosten für zusätzliche Betreuer oder erhöhte Auf­wendungen für Fahrt und Unter­bringung. Mit dem Ab­klingen der Pandemie ist die Anzahl der Anträge rückläufig.

Die Bezuschussung von Personal­kosten für Beratungs­leistungen sowie zur Stärkung und den Erhalt der Infra­struktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugend­arbeit aus dem Kinder- und Jugend­hilfe­fonds wird auch 2024 fort­geführt. Das Angebot wurde 2023 von 10 Städten und Gemeinden in Anspruch angenommen.

Mit Zu­schüssen aus dem vom Jugend­hilfe­ausschuss ein­gerichteten Sozial­fonds wurde 2023 fast 100 Kindern aus einkommens­schwachen, kinder­reichen oder sozial benach­teiligten Familien eine Teil­nahme an Kinder- und Jugend­freizeit­fahrten ermöglicht.

Die jährlich vom Team Prä­vention und Jugend­arbeit im Fach­dienst Jugend/Soziale Dienste organi­sierte und durch­geführte Kinder- und Jugend­freizeit im Kreis­gebiet, für dem Jugend­amt bekannte und weitere Kinder und Jugend­liche, soll deren Persön­lichkeits­entwicklung fördern und Teil­habe ermög­lichen. Dabei wurde in den vergangenen Jahren, aufgrund verschiedenster Problem­lagen, ein hoher Betreuungs­bedarf fest­gestellt und der Einsatz von Fach­kräften und sehr gut geschulten Mit­wirkenden not­wendig. 2023 fand die ein­wöchige Ferien­maßnahme auf dem Gelände der Jugend­bildungs­stätte in Barmstedt in Form von Tages­veran­staltungen statt. Für 2024 ist die Frei­zeit erneut in diesem bewährten Format geplant. Mit der Organi­sation und Durch­führung, der zweimal fünf­tägigen integrativen Ferien­freizeit für Jugend­liche mit und ohne körperliche und geistige Ein­schränkungen, ist der Träger „Lebens­hilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg gGmbH“ durch den Kreis Pinneberg beauftragt. Dies ist auch wieder für 2024 geplant.

Im Bereich der verband­lichen Kinder- und Jugen­darbeit hat der Kreis­jugend­ring 2023 diverse Aus- und Fort­bildungs­angebote für Ehren­amtliche sowie zwei Kurse zu Jugend­gruppen­leitenden (Juleica) durch­geführt, in denen die Teil­nehmenden wie seit Jahren gelebte Praxis auch von langjährigen Ehrenamtlichen weitergebildet werden. Die Maß­nahmen zur themen­orientierten Weiterbildung umfassten z.B. einen inklusiven Ausflug, um Barrieren und Ängste im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beein­trächtigung abzubauen. Wieder im Programm war die Ausbildung zu Jugend­leiter­assistenten (JulAss), die zeit­gleich zur Spiele- und Aktions­woche stattfand, so dass direkt in der Praxis gelernt werden konnte. Außer­dem wurden in den Ferien wieder viel­fältige Angebote initiiert und durchgeführt. Auch das niedrig­schwellige Prä­ventions­angebot JIMs Bar wurde in Form von Schu­lungen und vielen Einsätzen im Kreis weiter umgesetzt.

Hierbei spielt die Arbeit lokaler Kinder- und Jugend­beiräte eine zentrale Rolle, deren Ver­treter*innen ab der zweiten Jahres­hälfte zu regel­mäßigen Netz­werk­treffen, deren Form sie selber er­arbeiten können, eingeladen werden. Im Rahmen seiner Zukunfts­aufgaben hat der Kreis­jugendring eine gemeinsame Netz­werktagung von Schülervertretungen, Kinder- und Jugend­beiräten und anderen Be­teiligungs­formen durch­geführt.

Von 49 Kommunen im Kreis Pinneberg haben 13 Be­teiligungs­formen für Kinder und Jugend­liche, die auch dauer­haft im Parti­zipations­prozess gehalten werden sollen. Auf Kreis­ebene wird mit zusätzlicher personeller Ressource für Kinder- und Jugend­beteiligung sowie ziel­gruppen­spezi­fischen Methoden und Formaten weiter auf die Gründung eines Jugend­kreis­beirats hingewirkt. Besonders anspruchs­voll wird dabei, Kindern und Jugend­lichen künftig einen Zugang und die Mit­wirkung in allen Gremien der Ver­waltung zu ermög­lichen.

Der Jugend­hilfe­aus­schuss wurde über die Landes­arbeits­gemeins­chaft Parti­zipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins und den Landes­jugend­kongress informiert, auf dem die erste Interessen­vertretung junger Dele­gierter aus der stationären Jugend­hilfe gewählt wurde. Diese Form der Beteiligung wurde angesichts der hohen Be­lastungen in diesem Arbeits­bereich besonders positiv hervor­gehoben. Partizi­pation ist generell bedeutsam für Kinder und Jugend­liche, da sie auf ein demokra­tisches Selbst­verständnis vorbereitet.

Um das Arbeits­feld Kinder- und Jugend­arbeit lang­fristig zu stärken und die Zukunft junger Menschen nach­haltig zu fördern, sind eine ganz­heitliche Heran­gehens­weise und ein breites Spektrum an Maß­nahmen erforder­lich. Die Fokus­gruppe Kinder und Jugend­arbeit hat erste Ideen und Möglich­keiten für Handlungs­strategien gegen den Fach­kräftemangel zusammen­getragen. Diese er­strecken sich von inten­siverer Informations­vermittlung, ergänzender Förderung von FSJ/BFD-Stellen, der Ver­besserung der Attrakti­vität des Berufs­feldes auf mehreren Ebenen über Quer­einstiegs­möglich­keiten und gezielte Fort- und Weiter­bildungs­angebote bis hin zur Ver­knüpfung mit den päda­gogischen Ausbildungs­gängen der Beruf­lichen Schule Pinne­berg.

  • Die Struktur der sozialen Angebote kann geo­referenziert über das Hilfe­portal (HIP) des Kreises Pinneberg abgerufen werden
  • Das HIP liefert zahl­reiche Infor­mationen zu sozialen Angeboten, die Suche ist auch über den Wohn­ort und in neun Sprachen möglich

  • Die Betreuungs­quote der unter 3-Jährigen im Kreis steigt 2023 auf 35,1 % (+2,5 % ggü. Vj.), bleibt aber weiterhin deut­lich unter dem Landes­schnitt von 38,3 % (+1,9 % ggü. Vj.)  U3-Betreuungsquote
  • Noch einmal differenzierter inner­halb der Alters­gruppen betrachtet sind die Werte sehr unter­schiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 10,3 % und zwischen 1 und 2 Jahren 38,2 % betreut werden, sind es bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren schon 62,7 %
  • Die statis­tischen Ämter er­mitteln im Ver­gleich die Betreu­ungs­quote, also das Verhältnis von tatsächlich be­treuten Krippen-Kindern in Kinder­tages­ein­richtungen oder Tages­pflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahr­gang, obwohl im Laufe des Kalender­jahres ein Teil in den Elementar­bereich wechselt
  • Zur 2023 ver­öffentlichten Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung wird im zweiten Halbjahr 2024 ein Zwischen­bericht erstellt
  • Die Kinder­betreuung im U3-Bereich wurde im Kreis­gebiet in den vergangenen Jahren kontinu­ierlich aus­gebaut, 2022 stehen insgesamt 3.525 Plätze zur Ver­fügung (+585 ggü. 2015)
  • In Kitas stehen 2.375 Krippen­plätze sowie in der Kinder­tages­betreuung weitere 1.150 Plätze im Jahr 2022 zur Verfügung
  • Die Versorgungs­quote mit U3-Bereich beträgt damit 59,1 % (+21,3 % ggü. 2015)
  • Die Versorgungs­quote be­schreibt das Verhält­nis der Krippen­plätze zu den 0- bis 2-jährigen Kindern, wobei die Bedarfs­planung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist
  • Weiter­hin orientiert sich Versorgungs­quote in der Bedarfs­planung auch an den von den Kommunen fest­gelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindes­wohl­gefährdungen steigt auf 678 (+162 ggü. Vj.)  Kindeswohlgefährdung
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindes­wohl­gefährdung dar­stellt

  • In der Jugend­bildungs­stätte in Barm­stedt haben sich die Über­nachtungs­zahlen 2023 mit 8692 (+602 ggü. Vj.) deut­lich erhöht und erreichen damit wieder die Werte von 2019
  • Zum 31.12.2023 besitzen 482 Personen eine gültige Jugend­leiter­karte (Juleica), da bisher der 01.01. Stich­tag war, sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr ver­gleichbar
  • Bei der Alters­ver­teilung sind 42 % der Personen mit gültiger Juleica zwischen 18 und 26 Jahren alt und stellen damit die größte Gruppe, weitere 30 % sind unter 18 Jahren alt
  • 2023 wurden 87 Juleicas neu erworben (-52 ggü. Vj.) und 51 durch Fort­bildungen ver­längert (-35 ggü. Vj.), da 2022 die Kurse erst­mals nach Corona wieder regulär angeboten wurden, sind die Vorjahres­ver­gleich aller­dings wenig aus­sage­kräftig

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2022, 2023 // Kreisjugendring 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023

Meldungen Kindeswohlgefährdung
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

U3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Das Netzwerk Frühe Hilfen wird zurzeit neu aufgebaut und wiederbelebt, nachdem die Stelle der Netz­werk­koordinatorin über ein Jahr nicht besetzt war. Die systema­tische Vernetzung der Frühen Hilfen mit Angeboten des Gesundheits­wesens ist dringender geboten denn je, um die Entwicklungs­chancen von Kindern zu verbessern und Risiken frühzeitig zu begegnen. Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen und FGKiKPs (Familien-, Gesundheits- und Kinder­kranken­pflegerinnen) im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen kann vor dem Hintergrund des Hebammen­mangels und kreisweit ungleich­mäßig verteilter ärztlicher Versorgung mit Kinder­arzt­praxen nur ein Baustein sein. Insbesondere sozial benach­teiligte Familien könnten davon profitieren, wenn die Lotsen­funktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesund­heits­wesens deutlich gestärkt wird.

Die bekannten Faktoren wie psychische Über­lastungen vor allem der Mütter, Isolation und finan­zielle Not­lagen sind weiter relevant. Zusätzlich werden von den Akteuren im Netzwerk Über­forderung und vor allem Unsicher­heit in Schwanger­schaft und Eltern­dasein fest­gestellt. Die Informations­flut in sozialen Medien trägt auch dazu bei, dass Instinkt und Ur­vertrauen von der Angst über­lagert werden, etwas falsch zu machen. Eine wichtige Aufgabe ist daher, durch Angebote zur Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungs­kompetenzen, wie z.B. Mütter­beratung, Sicher­heit und Gelassen­heit zu vermitteln, wodurch ggf. auch ein Teil der Kinder­arzt­besuche abgefedert werden könnte.

Im Rahmen der Schutz­engel-Landes­förderung und einer Anteils­finanzierung durch den Kreis werden an acht Standorten im Kreis Gruppen­angebote für Allein­erziehende vorgehalten, die vielfach komplexe Problem­lagen wie z.B. Armut, Einsamkeit und fehlende Betreuung zu bewältigen haben.

Die Angebote der Familien­zentren im Kreis haben sich gut etabliert und finden regel­mäßig bei guter Auslastung statt. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit Kooperations­partnern, wie z.B. Baby­begrüßungs­treffen. Für die Geflüchteten wurden die Angebote angepasst, es existiert eine hohe Nach­frage. Proble­matisch gestaltet sich die Finanzierung der eigentlichen Angebote durch tariflich bedingte Personal­kosten­steigerungen und Kosten für die Anmietung externer Räum­lichkeiten, da die Nutzung der Kita-Räum­lichkeiten mit Öffentlich­keit meist nur während der Kita-Schließ­zeiten möglich ist. Durch mehr Kooperationen könnte das Netz­werk weiter gestärkt werden.

Für Eltern bzw. Erziehungs­berechtigte, deren Kinder in Kinder­tages­einrichtungen oder Kinder­tages­pflege betreut werden, bietet das präventive Angebot „Niedrig­schwellige Eltern­beratung“ einen wichtigen Anlauf­punkt in Problem­lagen und Belastungs­situationen. Seit Januar 2024 wird das Angebot nach dem politisch beschlossenen Konzept unter Berück­sichtigung sozio­ökono­mischer und sozio­demogra­fischer Kriterien intensiviert umgesetzt. Die bisherigen Träger, die seit Jahres­beginn jeweils eine Region versorgen, bieten nunmehr an 37 Ein­richtungen in allen Städten im Kreis Eltern­beratung an. Vorerst gilt es, durch die Neu­zuordnung an Strukturen zu arbeiten und Ver­trauen aufzubauen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Bedarfe und Themen der Eltern ganz unter­schiedlich sein können. Das Berichts­wesen aus 2023 zeigt, dass bei den Kindern sozial-emotionale Schwierig­keiten im Vorder­grund stehen. Die Eltern kommen am häufigsten mit allgemeinen Erziehungsfragen und -unsicherheiten.

Auf der ersten Kommu­nalen Gesundheits­konferenz des Kreises im Dezember 2023 wurde angemahnt, das Thema Gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen strukturell im Kreis zu verankern. Zur Reali­sierung dieses Ziels wurde die Handlungs­empfehlung „Pilotprojekt zur Verankerung des Themas Gesunde Ernährung in 2 Kitas und bei 2 Tagespflegepersonen" im Bereich der früh­kindlichen Bildung entwickelt. Die Handlungs­empfehlung wurde von der Steuerungs­gruppe Sozial­planung als weniger steuerungs­relevant eingeschätzt.

2023 hat die Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung einen signifikanten Platz­bedarf von knapp 1.300 Plätzen bis 2027 ermittelt, der sich durch das anhaltende Bevölkerung­swachstum noch erhöhen wird. Der Platz­ausbau erfordert angesichts steigender Bau­preise und reduzierter Fördermöglichkeiten erhebliche finanzielle An­strengungen der Kommunen. Mit Hilfe der Kita-Bauförder­richt­linie des Kreises von 3 Mio. Euro jährlich konnten 2023 insgesamt 130 zusätzliche Plätze gefördert werden, weitere 126 neue Betreuungs­plätze sind ohne die Kreis­förderung entstanden. Für 2024 rechnet die Ver­waltung mit der Fertig­stellung von 185 geförderten und 126 nicht geförderten Betreuungs­plätzen. Sollte sich diese Ent­wicklung fort­setzen, könnte der für 2027 ermittelte Platz­bedarf gedeckt werden.

Die Fokus­gruppe AG § 78 Förderung und Weiter­entwicklung der Kinder­tages­betreuung hat eine Unter­arbeits­gruppe zur Fach­kräfte­offensive gebildet und in Kooperation mit der Nord­akademie die Social Media Kampagne „Kita-(T)Räume“ entwickelt. Die praxis­integrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), für die auch Landes­zuschüsse bewilligt werden, wird ebenso weiter gefördert wie die Vergabe von Stipendien für eine voll­zeit­schulische Aus­bildung. Außerdem werden ver­schiedene Optionen diskutiert, um Not­situationen abzufedern und Verläss­lichkeit in der Betreuung zu gewährleisten. Die AG § 78 Kita hat sich ein­stimmig dafür aus­gesprochen, statt der Ein­führung eines Springerpools die Aus­weitung der Verfügungs­zeiten und die durch­gängige Finanzierung von PiA über die 3 Ausbildungs­jahre zu empfehlen. Mit diesen Maßnahmen soll die Personal­decke der Kitas gestärkt werden, um Ausfall­zeiten besser kompensieren zu können und die Schließung oder Zusammen­legung von Gruppen zu vermeiden.

Die Fokus­gruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung hat sich mit der Gefährdung der Daseins­vorsorge durch den Fachkräfte­mangel und die sich daraus ergebenden Verände­rungen in der Jugend­hilfe befasst. Um gegen­zusteuern müssen z.B. Instrumente wie QVIS (Qualifizierungs­verbund im Sozialen) systema­tisch aus­gebaut und genutzt werden. Das im Jugend­hilfe­ausschuss vor­gestellte landes­weite Aktions­bündnis Kindes­wohl setzt sich für eine Ver­besserung der Situation der stationären Jugend­hilfe ein. Ein wichtiger Schlüssel könnte der Ab­schluss eines Landes­rahmen­vertrages sein, der die not­wendigen Strukturen schafft. Ein in Arbeit befindliches Positions­papier aller Jugendämter der Kreise und Städte soll die Positionen des Aktions­bündnisses aufgreifen. Die Standards für ambulante Leistungen wurden z.B. in Bezug auf die Netto­jahresarbeits­zeit positiv verändert, um verschiedenen Ent­wicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen.

Seitens des Bildungs­ministeriums besteht grund­sätzlich großes Interesse am ent­wickelten Modell der Klassen­assistenz als systemische Ressource in Schule, das 2024/25 in die Umsetzungs­phase geht. Ein Kooperations­vertrag zwischen Schule und Jugend­amt wird zurzeit abgestimmt. Weitere Aus­führungen sind im Handlungsfeld Bildung zu finden.

Für das Vorhaben Rechts­kreis­über­greifende Sozial­raum­orientierung soll in diesem Jahr zunächst ein grund­sätzliches politisches Votum zur Konzept­entwicklung und den Rahmen­bedingungen eingeholt werden.

Die Fach­stelle Kinder­schutz koordiniert alle erforderlichen Aktivitäten zum Thema auf fachlicher und strategischer Ebene und nimmt damit die Steuerungs­funktion des Jugend­amtes in diesem Bereich wahr. Die AG Kinder­schutz arbeitet derzeit intensiv an einer Verbesserung der Qualität der Einschätzung möglicher Kindes­wohl­gefährdungen. Hierzu werden in Zusammen­arbeit mit den Erziehungs­beratungs­stellen und der Beratungs­stelle gegen sexuellen Missbrauch einheitliche Verfahren und Standards in der Beur­teilung einer möglichen Kindes­wohlgefährdung entwickelt. Obwohl der Beratungsbedarf durch insoweit erfahrene Fach­kräfte gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) in den letzten Jahren stetig steigt, konnte die Qualität der Beratungen durch den Ausbau der Vernetzung im Kinder­schutz bislang aufrecht­erhalten und weiter voran­getrieben werden.

Seit einigen Jahren zeigt sich in den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugend­arbeit ein Anstieg von Meldungen, in denen grenz­verletzendes oder grenz­überschreitendes Verhalten unter Kindern und Jugend­lichen oder zwischen Kindern und Fachkräften oder anderen Betreuungs­personen benannt wird. Um auch den präventiven Kinder­schutz voran­zutreiben und die Entstehung von grenz­verletzendem Verhalten und Gewalt zu vermeiden, werden immer mehr Institutionen dazu angehalten, Schutz­konzepte zu entwickeln. Zur Unter­stützung dabei werden Arbeits­hilfen und Qualitätskriterien zur Erstellung von Kinder­schutz­konzepten mit präventiven und inter­venierenden Bausteinen entwickelt. Durch die Kita-Aufsicht wurde bereits ein Leit­faden zur Erarbeitung und Über­prüfung eines Schutz­konzeptes in Kinder­tages­einrichtungen an alle Träger und Leitungen versandt. Diese sind nun angeregt, die bestehenden Konzepte ggf. anzupassen.

Ergänzt wurde das Angebot der Beratungs­stellen im Kreis 2023 durch eine kreis­weite kosten­freie Online-Beratung der Gleichstellungsbeauftragten für allein­erziehende Frauen, die neben indivi­dueller Beratung auch einen gruppen­seitigen Austausch umfasste. In Kooperation mit einer Familien­bildungs­stätte wurde außerdem ein Online-Seminar für Allein­erziehende zum Thema Selbst­fürsorge mit konkreten Umsetzungs­möglich­keiten im Alltag durchgeführt. Durch die mobile Beratung der Frauen­beratungs­stellen haben auch Frauen aus den länd­lichen Räumen die Möglichkeit, eine Beratung in der Nähe des Wohn­ortes in Anspruch zu nehmen.

Im Jahres­bericht 2023 des Bünd­nisses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwer­punkt Frauen und Obdach­losigkeit werden Beispiele für das Handeln auf unterschied­lichen Ebenen und in Bezug auf die Strukturen im Kreis angeführt. Handlungs­bedarfe wurden dabei z.B. in den Bereichen sichere Unter­kunft und Unter­künfte für obdach­lose Frauen, aus­reichendes Betreuungs­personal für komplexere Fälle in den Frauen­häusern und fehlender Wohnraum identifiziert. Der dies­jährige Workshop zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen mit Behinderung findet Anfang Juli 2024 als ergänzende Arbeits­struktur im Netzwerk Sozial­planung statt.

Durch die Kosten­übernahme für Verhütungs­mittel seit 2020 wird auch finanziell ärmeren Menschen der Zugang zu einer selbst­bestimmten Familien­planung ermöglicht. Nähere Ausführungen hierzu sind im Handlungsfeld Gesundheits­versorgung und Pflege zu finden. Die Fokusgruppe Inklusion hat die Handlungs­empfehlung Bildung eines Suse (sicher und selbstbestimmt)-Netzwerks, die im Handlungs­feld Inklusion ausführlicher beschrieben ist, entwickelt. Die Handlungs­empfehlung wurde von der Steuerungs­gruppe Sozial­planung als steuerungs­relevant einge­schätzt. Die inklusive Aus­gestaltung der Angebots­struktur wird im Handlungsfeld Inklusion noch weiter dar­gestellt.

Der Fachdienst Teilhabe konnte zahlreiche Frage- und Problemstellungen zur Angebots­struktur bearbeiten und klären, die sich mit Hilfe der möglichen vertrag­lichen Optionen des BTHG abbilden ließen. Mit den Leistungs­erbringern wird die Angebots­landschaft laufend weiterentwickelt. Die von der Fokus­gruppe Teilhabe vorgesehene lebens­phasen­orientierte Analyse der Angebots­landschaft für Minder­jährige erfolgt im Zusammen­hang mit der Über­leitung der Zuständigkeit in das SGB VIII und im Kontext des Vorhabens rechts­kreis­übergreifende Sozial­raum­orientierung. Als Erkenntnis ist außerdem festzuhalten, dass ein Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokus­gruppe Inklusion häufiger und regelmäßig erfolgen soll. Künftig wird die Fokus­gruppe Teilhabe Themen wie die Flexibilisierung der Leistungs­erbringung oder strukturierte strate­gische Angebots­planung und -entwicklung vor Ort weiter­bearbeiten. Auch die Versorgung von sog. System­prüfern wird noch einmal gemeinsam daraufhin bewertet, ob die etablierten Strukturen diese besonderen Einzel­fälle abdecken können oder aber neue Strukturen geschaffen werden müssen.

In den landes­weiten Benchmarkings Jugend und Ein­gliederungs­hilfe wird unter anderem durch jähr­liche Schwer­punkt­setzungen die Entwicklung zum Bench­learning voran­getrieben. Hierdurch wird eine vertiefte Betrachtung fach­licher Strategien und Steuerungs­ansätze möglich. Die Analyse der Erkennt­nisse trägt im Abgleich mit weiteren Daten, z.B. des internen Berichts­wesens, zu einer Ver­besserung der eigenen Aufgaben­wahr­nehmung bei.

Im laufenden Jahr wird die Jugend­hilfe­planung zur Angebots­planung und -entwicklung personell verstärkt, um den gesetz­lichen Aufträgen u.a. für mehr Prävention vor Ort aber auch der Beteili­gung von jungen Menschen, Eltern und Familien gerecht zu werden. Die Wirkungs­messung in der Jugend­hilfe ist seit September 2023 für alle neuen Hilfen flächen­deckend eingeführt, die erforder­lichen Informa­tionen werden laufend erfasst. 2024 werden erste Verlaufs­erhebungen in Form eines Reportings ergänzend für die Fall­bearbeitung zur Ver­fügung stehen.

Die Anzahl der un­begleiteten minder­jährigen Aus­länder hat sich leicht ab­geschwächt, ab Juni werden die zusätzlich ge­schaffenen Kapazi­täten durch eine kosten­günstigere Unter­bringungs­möglichkeit im Rahmen von Inobhut­nahmen abgelöst. In Koopera­tion mit anderen Kommunen werden gemeinsam weitere Inobhut­nahme­plätze geschaffen und finanziert. Besonders herausfordernd bleibt jedoch, stationäre Anschluss­maßnahmen zu finden. Um die Funktions­fähigkeit der Jugend­ämter auch in Zukunft zu sichern, wird eine Kooperations­vereinbarung zur grund­sätzlichen Zusammen­arbeit mit um­liegenden Kreisen und Städten geschlossen.

Mit freien und für alle offenen Bildungs­räumen bietet Kinder- und Jugend­arbeit einen sicheren Raum für soziales Lernen sowie persönliche Ent­faltung. Um die in Pandemie- und Krisen­zeiten deutlich gewordene hohe Relevanz dieses Arbeits­feldes für ein gelingendes Auf­wachsen von Kindern und Jugend­lichen zu stärken, hat der Kreis einen Prozess der Bestands- und Bedarfs­analyse der Offenen Kinder- und Jugend­arbeit eingeleitet, der aktiv von der Fokus­gruppe Kinder- und Jugend­arbeit mit­gestaltet wird. Mit der ab­geschlossenen Voll­erhebung liegt ein voll­ständiger Überblick über die Angebots­struktur und die Ressourcen in diesem Arbeits­feld vor. Zentrale Ergebnisse sind hierbei, dass es z.B. gerade in den ländlichen Regionen eine geringere Anzahl und weniger aus­differenzierte Angebote gibt. Weiter­hin ist die Raum­ausstattung der Angebote unter­schiedlich. Ein großer Teil der An­gebote wird von päda­gogischen Fach­kräften durch­geführt. Neben vielen Teil­zeit­beschäftigten sind auch zahl­reiche Ehrenamtliche im Einsatz. Dem zunehmend unter­schiedl­ichen sozialen und kulturellen Hinter­grund der Kinder und Jugend­lichen sollte verstärkt Rechnung getragen werden. Ob die Angebote für die Ziel­gruppe passend sind, werden beginnend im Jahr 2024 eine Bedarfs­erhebung unter Beteiligung von Kindern und Jugend­lichen sowie eine fachliche Analyse zeigen. Daran schließt sich ein offener Dialog über sich verändernde Bedarfe sowie ggf. erforder­liche An­passungen der Angebots­struktur der Offenen Kinder- und Jugend­arbeit an. Hierzu braucht es eine verstärkte Zusammen­arbeit aller relevanten Akteure, wie z.B. beim Ausbau der praxis­integrierten Aus­bildung von Erzieher*innen für die Kinder- und Jugend­arbeit.

Im Bereich der All­gemeinen Jugend­pflege­mittel stieg 2023 die Anzahl der Antrag­steller auf über 100 an und es wurden mehr Förder­mittel ausgezahlt. Auch bei der Förderung von aktiven Ehren­amtlichen in Vereinen und Verbänden ist die Zahl der Antrag­steller und die Förder­höhe leicht angestiegen.

2023 wurde die Förderung von Freizeit- und Ferien­maßnahmen deutlich ausgeweitet. An insgesamt 302 Halb­tages­veranstal­tungen von mindestens 4 Stunden, Tages­veranstal­tungen und Fahrten mit Über­nachtung haben fast 8.000 Kinder und Jugend­liche teil­genommen. Dennoch möchten immer noch viele Träger in der aktuellen Situation keine Fahrt mit Über­nachtung planen und durch­führen. Trotz einer erneuten Er­höhung der Förderung für Fahrtenzuschüsse für 2024 verbleibt die finan­zielle Haupt­last weiter­hin bei den Eltern. Aktuell wird in Ab­stimmung mit dem Fach­dienst Recht eine neue Förder­richtlinie erstellt. Mit einem Gesamt­budget von 225.000 Euro wurden nicht nur die Fahrten­zuschüsse, sondern auch die corona­bedingten Sonder­mittel finanziert. Über­nommen wurden z.B. Kosten für zusätzliche Betreuer oder erhöhte Auf­wendungen für Fahrt und Unter­bringung. Mit dem Ab­klingen der Pandemie ist die Anzahl der Anträge rückläufig.

Die Bezuschussung von Personal­kosten für Beratungs­leistungen sowie zur Stärkung und den Erhalt der Infra­struktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugend­arbeit aus dem Kinder- und Jugend­hilfe­fonds wird auch 2024 fort­geführt. Das Angebot wurde 2023 von 10 Städten und Gemeinden in Anspruch angenommen.

Mit Zu­schüssen aus dem vom Jugend­hilfe­ausschuss ein­gerichteten Sozial­fonds wurde 2023 fast 100 Kindern aus einkommens­schwachen, kinder­reichen oder sozial benach­teiligten Familien eine Teil­nahme an Kinder- und Jugend­freizeit­fahrten ermöglicht.

Die jährlich vom Team Prä­vention und Jugend­arbeit im Fach­dienst Jugend/Soziale Dienste organi­sierte und durch­geführte Kinder- und Jugend­freizeit im Kreis­gebiet, für dem Jugend­amt bekannte und weitere Kinder und Jugend­liche, soll deren Persön­lichkeits­entwicklung fördern und Teil­habe ermög­lichen. Dabei wurde in den vergangenen Jahren, aufgrund verschiedenster Problem­lagen, ein hoher Betreuungs­bedarf fest­gestellt und der Einsatz von Fach­kräften und sehr gut geschulten Mit­wirkenden not­wendig. 2023 fand die ein­wöchige Ferien­maßnahme auf dem Gelände der Jugend­bildungs­stätte in Barmstedt in Form von Tages­veran­staltungen statt. Für 2024 ist die Frei­zeit erneut in diesem bewährten Format geplant. Mit der Organi­sation und Durch­führung, der zweimal fünf­tägigen integrativen Ferien­freizeit für Jugend­liche mit und ohne körperliche und geistige Ein­schränkungen, ist der Träger „Lebens­hilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg gGmbH“ durch den Kreis Pinneberg beauftragt. Dies ist auch wieder für 2024 geplant.

Im Bereich der verband­lichen Kinder- und Jugen­darbeit hat der Kreis­jugend­ring 2023 diverse Aus- und Fort­bildungs­angebote für Ehren­amtliche sowie zwei Kurse zu Jugend­gruppen­leitenden (Juleica) durch­geführt, in denen die Teil­nehmenden wie seit Jahren gelebte Praxis auch von langjährigen Ehrenamtlichen weitergebildet werden. Die Maß­nahmen zur themen­orientierten Weiterbildung umfassten z.B. einen inklusiven Ausflug, um Barrieren und Ängste im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beein­trächtigung abzubauen. Wieder im Programm war die Ausbildung zu Jugend­leiter­assistenten (JulAss), die zeit­gleich zur Spiele- und Aktions­woche stattfand, so dass direkt in der Praxis gelernt werden konnte. Außer­dem wurden in den Ferien wieder viel­fältige Angebote initiiert und durchgeführt. Auch das niedrig­schwellige Prä­ventions­angebot JIMs Bar wurde in Form von Schu­lungen und vielen Einsätzen im Kreis weiter umgesetzt.

Hierbei spielt die Arbeit lokaler Kinder- und Jugend­beiräte eine zentrale Rolle, deren Ver­treter*innen ab der zweiten Jahres­hälfte zu regel­mäßigen Netz­werk­treffen, deren Form sie selber er­arbeiten können, eingeladen werden. Im Rahmen seiner Zukunfts­aufgaben hat der Kreis­jugendring eine gemeinsame Netz­werktagung von Schülervertretungen, Kinder- und Jugend­beiräten und anderen Be­teiligungs­formen durch­geführt.

Von 49 Kommunen im Kreis Pinneberg haben 13 Be­teiligungs­formen für Kinder und Jugend­liche, die auch dauer­haft im Parti­zipations­prozess gehalten werden sollen. Auf Kreis­ebene wird mit zusätzlicher personeller Ressource für Kinder- und Jugend­beteiligung sowie ziel­gruppen­spezi­fischen Methoden und Formaten weiter auf die Gründung eines Jugend­kreis­beirats hingewirkt. Besonders anspruchs­voll wird dabei, Kindern und Jugend­lichen künftig einen Zugang und die Mit­wirkung in allen Gremien der Ver­waltung zu ermög­lichen.

Der Jugend­hilfe­aus­schuss wurde über die Landes­arbeits­gemeins­chaft Parti­zipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins und den Landes­jugend­kongress informiert, auf dem die erste Interessen­vertretung junger Dele­gierter aus der stationären Jugend­hilfe gewählt wurde. Diese Form der Beteiligung wurde angesichts der hohen Be­lastungen in diesem Arbeits­bereich besonders positiv hervor­gehoben. Partizi­pation ist generell bedeutsam für Kinder und Jugend­liche, da sie auf ein demokra­tisches Selbst­verständnis vorbereitet.

Um das Arbeits­feld Kinder- und Jugend­arbeit lang­fristig zu stärken und die Zukunft junger Menschen nach­haltig zu fördern, sind eine ganz­heitliche Heran­gehens­weise und ein breites Spektrum an Maß­nahmen erforder­lich. Die Fokus­gruppe Kinder und Jugend­arbeit hat erste Ideen und Möglich­keiten für Handlungs­strategien gegen den Fach­kräftemangel zusammen­getragen. Diese er­strecken sich von inten­siverer Informations­vermittlung, ergänzender Förderung von FSJ/BFD-Stellen, der Ver­besserung der Attrakti­vität des Berufs­feldes auf mehreren Ebenen über Quer­einstiegs­möglich­keiten und gezielte Fort- und Weiter­bildungs­angebote bis hin zur Ver­knüpfung mit den päda­gogischen Ausbildungs­gängen der Beruf­lichen Schule Pinne­berg.

  • Die Struktur der sozialen Angebote kann geo­referenziert über das Hilfe­portal (HIP) des Kreises Pinneberg abgerufen werden
  • Das HIP liefert zahl­reiche Infor­mationen zu sozialen Angeboten, die Suche ist auch über den Wohn­ort und in neun Sprachen möglich

  • Die Betreuungs­quote der unter 3-Jährigen im Kreis steigt 2023 auf 35,1 % (+2,5 % ggü. Vj.), bleibt aber weiterhin deut­lich unter dem Landes­schnitt von 38,3 % (+1,9 % ggü. Vj.)  U3-Betreuungsquote
  • Noch einmal differenzierter inner­halb der Alters­gruppen betrachtet sind die Werte sehr unter­schiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 10,3 % und zwischen 1 und 2 Jahren 38,2 % betreut werden, sind es bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren schon 62,7 %
  • Die statis­tischen Ämter er­mitteln im Ver­gleich die Betreu­ungs­quote, also das Verhältnis von tatsächlich be­treuten Krippen-Kindern in Kinder­tages­ein­richtungen oder Tages­pflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahr­gang, obwohl im Laufe des Kalender­jahres ein Teil in den Elementar­bereich wechselt
  • Zur 2023 ver­öffentlichten Bedarfs­planung der Kinder­tages­betreuung wird im zweiten Halbjahr 2024 ein Zwischen­bericht erstellt
  • Die Kinder­betreuung im U3-Bereich wurde im Kreis­gebiet in den vergangenen Jahren kontinu­ierlich aus­gebaut, 2022 stehen insgesamt 3.525 Plätze zur Ver­fügung (+585 ggü. 2015)
  • In Kitas stehen 2.375 Krippen­plätze sowie in der Kinder­tages­betreuung weitere 1.150 Plätze im Jahr 2022 zur Verfügung
  • Die Versorgungs­quote mit U3-Bereich beträgt damit 59,1 % (+21,3 % ggü. 2015)
  • Die Versorgungs­quote be­schreibt das Verhält­nis der Krippen­plätze zu den 0- bis 2-jährigen Kindern, wobei die Bedarfs­planung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist
  • Weiter­hin orientiert sich Versorgungs­quote in der Bedarfs­planung auch an den von den Kommunen fest­gelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindes­wohl­gefährdungen steigt auf 678 (+162 ggü. Vj.)  Kindeswohlgefährdung
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindes­wohl­gefährdung dar­stellt

  • In der Jugend­bildungs­stätte in Barm­stedt haben sich die Über­nachtungs­zahlen 2023 mit 8692 (+602 ggü. Vj.) deut­lich erhöht und erreichen damit wieder die Werte von 2019
  • Zum 31.12.2023 besitzen 482 Personen eine gültige Jugend­leiter­karte (Juleica), da bisher der 01.01. Stich­tag war, sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr ver­gleichbar
  • Bei der Alters­ver­teilung sind 42 % der Personen mit gültiger Juleica zwischen 18 und 26 Jahren alt und stellen damit die größte Gruppe, weitere 30 % sind unter 18 Jahren alt
  • 2023 wurden 87 Juleicas neu erworben (-52 ggü. Vj.) und 51 durch Fort­bildungen ver­längert (-35 ggü. Vj.), da 2022 die Kurse erst­mals nach Corona wieder regulär angeboten wurden, sind die Vorjahres­ver­gleich aller­dings wenig aus­sage­kräftig

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2022, 2023 // Kreisjugendring 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023

Meldungen Kindeswohlgefährdung
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

U3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Familie sitzt einer Frau an einem Tisch gegenüber
vier lachende Jugendliche