Fokus 2024
Infrastruktur sozialer Angebote
In der Post-Corona-Zeit und im Kontext krisenhafter Ereignisse ist es weiterhin bedeutsam, eine bedarfsgerechte und funktionsfähige soziale Angebotsstruktur zu gewährleisten. Die Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräfteressourcen sind unbedingt zu verstärken. Die Kommunen und der Kreis müssen Sorge tragen für die Gestaltung inklusiver Lebenswelten für unterschiedliche Zielgruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen und die soziale Infrastruktur gemeinsam weiterentwickeln. Dabei wird der Intensivierung von übergreifenden Kooperationsmodellen eine besondere Rolle zukommen.
Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:
35,1 %
Betreuungsquote U3
2.375
Krippenplätze
482
Juleicas
8.692
Übernachtungen Jugendbildungsstätte
Das Netzwerk Frühe Hilfen wird zurzeit neu aufgebaut und wiederbelebt, nachdem die Stelle der Netzwerkkoordinatorin über ein Jahr nicht besetzt war. Die systematische Vernetzung der Frühen Hilfen mit Angeboten des Gesundheitswesens ist dringender geboten denn je, um die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern und Risiken frühzeitig zu begegnen. Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen und FGKiKPs (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen kann vor dem Hintergrund des Hebammenmangels und kreisweit ungleichmäßig verteilter ärztlicher Versorgung mit Kinderarztpraxen nur ein Baustein sein. Insbesondere sozial benachteiligte Familien könnten davon profitieren, wenn die Lotsenfunktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesundheitswesens deutlich gestärkt wird.
Die bekannten Faktoren wie psychische Überlastungen vor allem der Mütter, Isolation und finanzielle Notlagen sind weiter relevant. Zusätzlich werden von den Akteuren im Netzwerk Überforderung und vor allem Unsicherheit in Schwangerschaft und Elterndasein festgestellt. Die Informationsflut in sozialen Medien trägt auch dazu bei, dass Instinkt und Urvertrauen von der Angst überlagert werden, etwas falsch zu machen. Eine wichtige Aufgabe ist daher, durch Angebote zur Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen, wie z.B. Mütterberatung, Sicherheit und Gelassenheit zu vermitteln, wodurch ggf. auch ein Teil der Kinderarztbesuche abgefedert werden könnte.
Im Rahmen der Schutzengel-Landesförderung und einer Anteilsfinanzierung durch den Kreis werden an acht Standorten im Kreis Gruppenangebote für Alleinerziehende vorgehalten, die vielfach komplexe Problemlagen wie z.B. Armut, Einsamkeit und fehlende Betreuung zu bewältigen haben.
Die Angebote der Familienzentren im Kreis haben sich gut etabliert und finden regelmäßig bei guter Auslastung statt. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern, wie z.B. Babybegrüßungstreffen. Für die Geflüchteten wurden die Angebote angepasst, es existiert eine hohe Nachfrage. Problematisch gestaltet sich die Finanzierung der eigentlichen Angebote durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Kosten für die Anmietung externer Räumlichkeiten, da die Nutzung der Kita-Räumlichkeiten mit Öffentlichkeit meist nur während der Kita-Schließzeiten möglich ist. Durch mehr Kooperationen könnte das Netzwerk weiter gestärkt werden.
Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden, bietet das präventive Angebot „Niedrigschwellige Elternberatung“ einen wichtigen Anlaufpunkt in Problemlagen und Belastungssituationen. Seit Januar 2024 wird das Angebot nach dem politisch beschlossenen Konzept unter Berücksichtigung sozioökonomischer und soziodemografischer Kriterien intensiviert umgesetzt. Die bisherigen Träger, die seit Jahresbeginn jeweils eine Region versorgen, bieten nunmehr an 37 Einrichtungen in allen Städten im Kreis Elternberatung an. Vorerst gilt es, durch die Neuzuordnung an Strukturen zu arbeiten und Vertrauen aufzubauen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Bedarfe und Themen der Eltern ganz unterschiedlich sein können. Das Berichtswesen aus 2023 zeigt, dass bei den Kindern sozial-emotionale Schwierigkeiten im Vordergrund stehen. Die Eltern kommen am häufigsten mit allgemeinen Erziehungsfragen und -unsicherheiten.
Auf der ersten Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises im Dezember 2023 wurde angemahnt, das Thema Gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen strukturell im Kreis zu verankern. Zur Realisierung dieses Ziels wurde die Handlungsempfehlung „Pilotprojekt zur Verankerung des Themas Gesunde Ernährung in 2 Kitas und bei 2 Tagespflegepersonen" im Bereich der frühkindlichen Bildung entwickelt. Die Handlungsempfehlung wurde von der Steuerungsgruppe Sozialplanung als weniger steuerungsrelevant eingeschätzt.
2023 hat die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung einen signifikanten Platzbedarf von knapp 1.300 Plätzen bis 2027 ermittelt, der sich durch das anhaltende Bevölkerungswachstum noch erhöhen wird. Der Platzausbau erfordert angesichts steigender Baupreise und reduzierter Fördermöglichkeiten erhebliche finanzielle Anstrengungen der Kommunen. Mit Hilfe der Kita-Bauförderrichtlinie des Kreises von 3 Mio. Euro jährlich konnten 2023 insgesamt 130 zusätzliche Plätze gefördert werden, weitere 126 neue Betreuungsplätze sind ohne die Kreisförderung entstanden. Für 2024 rechnet die Verwaltung mit der Fertigstellung von 185 geförderten und 126 nicht geförderten Betreuungsplätzen. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte der für 2027 ermittelte Platzbedarf gedeckt werden.
Die Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung hat eine Unterarbeitsgruppe zur Fachkräfteoffensive gebildet und in Kooperation mit der Nordakademie die Social Media Kampagne „Kita-(T)Räume“ entwickelt. Die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), für die auch Landeszuschüsse bewilligt werden, wird ebenso weiter gefördert wie die Vergabe von Stipendien für eine vollzeitschulische Ausbildung. Außerdem werden verschiedene Optionen diskutiert, um Notsituationen abzufedern und Verlässlichkeit in der Betreuung zu gewährleisten. Die AG § 78 Kita hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, statt der Einführung eines Springerpools die Ausweitung der Verfügungszeiten und die durchgängige Finanzierung von PiA über die 3 Ausbildungsjahre zu empfehlen. Mit diesen Maßnahmen soll die Personaldecke der Kitas gestärkt werden, um Ausfallzeiten besser kompensieren zu können und die Schließung oder Zusammenlegung von Gruppen zu vermeiden.
Die Fokusgruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung hat sich mit der Gefährdung der Daseinsvorsorge durch den Fachkräftemangel und die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Jugendhilfe befasst. Um gegenzusteuern müssen z.B. Instrumente wie QVIS (Qualifizierungsverbund im Sozialen) systematisch ausgebaut und genutzt werden. Das im Jugendhilfeausschuss vorgestellte landesweite Aktionsbündnis Kindeswohl setzt sich für eine Verbesserung der Situation der stationären Jugendhilfe ein. Ein wichtiger Schlüssel könnte der Abschluss eines Landesrahmenvertrages sein, der die notwendigen Strukturen schafft. Ein in Arbeit befindliches Positionspapier aller Jugendämter der Kreise und Städte soll die Positionen des Aktionsbündnisses aufgreifen. Die Standards für ambulante Leistungen wurden z.B. in Bezug auf die Nettojahresarbeitszeit positiv verändert, um verschiedenen Entwicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen.
Seitens des Bildungsministeriums besteht grundsätzlich großes Interesse am entwickelten Modell der Klassenassistenz als systemische Ressource in Schule, das 2024/25 in die Umsetzungsphase geht. Ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Jugendamt wird zurzeit abgestimmt. Weitere Ausführungen sind im Handlungsfeld Bildung zu finden.
Für das Vorhaben Rechtskreisübergreifende Sozialraumorientierung soll in diesem Jahr zunächst ein grundsätzliches politisches Votum zur Konzeptentwicklung und den Rahmenbedingungen eingeholt werden.
Die Fachstelle Kinderschutz koordiniert alle erforderlichen Aktivitäten zum Thema auf fachlicher und strategischer Ebene und nimmt damit die Steuerungsfunktion des Jugendamtes in diesem Bereich wahr. Die AG Kinderschutz arbeitet derzeit intensiv an einer Verbesserung der Qualität der Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen und der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch einheitliche Verfahren und Standards in der Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung entwickelt. Obwohl der Beratungsbedarf durch insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) in den letzten Jahren stetig steigt, konnte die Qualität der Beratungen durch den Ausbau der Vernetzung im Kinderschutz bislang aufrechterhalten und weiter vorangetrieben werden.
Seit einigen Jahren zeigt sich in den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit ein Anstieg von Meldungen, in denen grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten unter Kindern und Jugendlichen oder zwischen Kindern und Fachkräften oder anderen Betreuungspersonen benannt wird. Um auch den präventiven Kinderschutz voranzutreiben und die Entstehung von grenzverletzendem Verhalten und Gewalt zu vermeiden, werden immer mehr Institutionen dazu angehalten, Schutzkonzepte zu entwickeln. Zur Unterstützung dabei werden Arbeitshilfen und Qualitätskriterien zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten mit präventiven und intervenierenden Bausteinen entwickelt. Durch die Kita-Aufsicht wurde bereits ein Leitfaden zur Erarbeitung und Überprüfung eines Schutzkonzeptes in Kindertageseinrichtungen an alle Träger und Leitungen versandt. Diese sind nun angeregt, die bestehenden Konzepte ggf. anzupassen.
Ergänzt wurde das Angebot der Beratungsstellen im Kreis 2023 durch eine kreisweite kostenfreie Online-Beratung der Gleichstellungsbeauftragten für alleinerziehende Frauen, die neben individueller Beratung auch einen gruppenseitigen Austausch umfasste. In Kooperation mit einer Familienbildungsstätte wurde außerdem ein Online-Seminar für Alleinerziehende zum Thema Selbstfürsorge mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag durchgeführt. Durch die mobile Beratung der Frauenberatungsstellen haben auch Frauen aus den ländlichen Räumen die Möglichkeit, eine Beratung in der Nähe des Wohnortes in Anspruch zu nehmen.
Im Jahresbericht 2023 des Bündnisses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Frauen und Obdachlosigkeit werden Beispiele für das Handeln auf unterschiedlichen Ebenen und in Bezug auf die Strukturen im Kreis angeführt. Handlungsbedarfe wurden dabei z.B. in den Bereichen sichere Unterkunft und Unterkünfte für obdachlose Frauen, ausreichendes Betreuungspersonal für komplexere Fälle in den Frauenhäusern und fehlender Wohnraum identifiziert. Der diesjährige Workshop zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen mit Behinderung findet Anfang Juli 2024 als ergänzende Arbeitsstruktur im Netzwerk Sozialplanung statt.
Durch die Kostenübernahme für Verhütungsmittel seit 2020 wird auch finanziell ärmeren Menschen der Zugang zu einer selbstbestimmten Familienplanung ermöglicht. Nähere Ausführungen hierzu sind im Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege zu finden. Die Fokusgruppe Inklusion hat die Handlungsempfehlung Bildung eines Suse (sicher und selbstbestimmt)-Netzwerks, die im Handlungsfeld Inklusion ausführlicher beschrieben ist, entwickelt. Die Handlungsempfehlung wurde von der Steuerungsgruppe Sozialplanung als steuerungsrelevant eingeschätzt. Die inklusive Ausgestaltung der Angebotsstruktur wird im Handlungsfeld Inklusion noch weiter dargestellt.
Der Fachdienst Teilhabe konnte zahlreiche Frage- und Problemstellungen zur Angebotsstruktur bearbeiten und klären, die sich mit Hilfe der möglichen vertraglichen Optionen des BTHG abbilden ließen. Mit den Leistungserbringern wird die Angebotslandschaft laufend weiterentwickelt. Die von der Fokusgruppe Teilhabe vorgesehene lebensphasenorientierte Analyse der Angebotslandschaft für Minderjährige erfolgt im Zusammenhang mit der Überleitung der Zuständigkeit in das SGB VIII und im Kontext des Vorhabens rechtskreisübergreifende Sozialraumorientierung. Als Erkenntnis ist außerdem festzuhalten, dass ein Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokusgruppe Inklusion häufiger und regelmäßig erfolgen soll. Künftig wird die Fokusgruppe Teilhabe Themen wie die Flexibilisierung der Leistungserbringung oder strukturierte strategische Angebotsplanung und -entwicklung vor Ort weiterbearbeiten. Auch die Versorgung von sog. Systemprüfern wird noch einmal gemeinsam daraufhin bewertet, ob die etablierten Strukturen diese besonderen Einzelfälle abdecken können oder aber neue Strukturen geschaffen werden müssen.
In den landesweiten Benchmarkings Jugend und Eingliederungshilfe wird unter anderem durch jährliche Schwerpunktsetzungen die Entwicklung zum Benchlearning vorangetrieben. Hierdurch wird eine vertiefte Betrachtung fachlicher Strategien und Steuerungsansätze möglich. Die Analyse der Erkenntnisse trägt im Abgleich mit weiteren Daten, z.B. des internen Berichtswesens, zu einer Verbesserung der eigenen Aufgabenwahrnehmung bei.
Im laufenden Jahr wird die Jugendhilfeplanung zur Angebotsplanung und -entwicklung personell verstärkt, um den gesetzlichen Aufträgen u.a. für mehr Prävention vor Ort aber auch der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien gerecht zu werden. Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe ist seit September 2023 für alle neuen Hilfen flächendeckend eingeführt, die erforderlichen Informationen werden laufend erfasst. 2024 werden erste Verlaufserhebungen in Form eines Reportings ergänzend für die Fallbearbeitung zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat sich leicht abgeschwächt, ab Juni werden die zusätzlich geschaffenen Kapazitäten durch eine kostengünstigere Unterbringungsmöglichkeit im Rahmen von Inobhutnahmen abgelöst. In Kooperation mit anderen Kommunen werden gemeinsam weitere Inobhutnahmeplätze geschaffen und finanziert. Besonders herausfordernd bleibt jedoch, stationäre Anschlussmaßnahmen zu finden. Um die Funktionsfähigkeit der Jugendämter auch in Zukunft zu sichern, wird eine Kooperationsvereinbarung zur grundsätzlichen Zusammenarbeit mit umliegenden Kreisen und Städten geschlossen.
Mit freien und für alle offenen Bildungsräumen bietet Kinder- und Jugendarbeit einen sicheren Raum für soziales Lernen sowie persönliche Entfaltung. Um die in Pandemie- und Krisenzeiten deutlich gewordene hohe Relevanz dieses Arbeitsfeldes für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, hat der Kreis einen Prozess der Bestands- und Bedarfsanalyse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eingeleitet, der aktiv von der Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit mitgestaltet wird. Mit der abgeschlossenen Vollerhebung liegt ein vollständiger Überblick über die Angebotsstruktur und die Ressourcen in diesem Arbeitsfeld vor. Zentrale Ergebnisse sind hierbei, dass es z.B. gerade in den ländlichen Regionen eine geringere Anzahl und weniger ausdifferenzierte Angebote gibt. Weiterhin ist die Raumausstattung der Angebote unterschiedlich. Ein großer Teil der Angebote wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Neben vielen Teilzeitbeschäftigten sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Einsatz. Dem zunehmend unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergrund der Kinder und Jugendlichen sollte verstärkt Rechnung getragen werden. Ob die Angebote für die Zielgruppe passend sind, werden beginnend im Jahr 2024 eine Bedarfserhebung unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine fachliche Analyse zeigen. Daran schließt sich ein offener Dialog über sich verändernde Bedarfe sowie ggf. erforderliche Anpassungen der Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Hierzu braucht es eine verstärkte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, wie z.B. beim Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher*innen für die Kinder- und Jugendarbeit.
Im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel stieg 2023 die Anzahl der Antragsteller auf über 100 an und es wurden mehr Fördermittel ausgezahlt. Auch bei der Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden ist die Zahl der Antragsteller und die Förderhöhe leicht angestiegen.
2023 wurde die Förderung von Freizeit- und Ferienmaßnahmen deutlich ausgeweitet. An insgesamt 302 Halbtagesveranstaltungen von mindestens 4 Stunden, Tagesveranstaltungen und Fahrten mit Übernachtung haben fast 8.000 Kinder und Jugendliche teilgenommen. Dennoch möchten immer noch viele Träger in der aktuellen Situation keine Fahrt mit Übernachtung planen und durchführen. Trotz einer erneuten Erhöhung der Förderung für Fahrtenzuschüsse für 2024 verbleibt die finanzielle Hauptlast weiterhin bei den Eltern. Aktuell wird in Abstimmung mit dem Fachdienst Recht eine neue Förderrichtlinie erstellt. Mit einem Gesamtbudget von 225.000 Euro wurden nicht nur die Fahrtenzuschüsse, sondern auch die coronabedingten Sondermittel finanziert. Übernommen wurden z.B. Kosten für zusätzliche Betreuer oder erhöhte Aufwendungen für Fahrt und Unterbringung. Mit dem Abklingen der Pandemie ist die Anzahl der Anträge rückläufig.
Die Bezuschussung von Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und den Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfefonds wird auch 2024 fortgeführt. Das Angebot wurde 2023 von 10 Städten und Gemeinden in Anspruch angenommen.
Mit Zuschüssen aus dem vom Jugendhilfeausschuss eingerichteten Sozialfonds wurde 2023 fast 100 Kindern aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien eine Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeitfahrten ermöglicht.
Die jährlich vom Team Prävention und Jugendarbeit im Fachdienst Jugend/Soziale Dienste organisierte und durchgeführte Kinder- und Jugendfreizeit im Kreisgebiet, für dem Jugendamt bekannte und weitere Kinder und Jugendliche, soll deren Persönlichkeitsentwicklung fördern und Teilhabe ermöglichen. Dabei wurde in den vergangenen Jahren, aufgrund verschiedenster Problemlagen, ein hoher Betreuungsbedarf festgestellt und der Einsatz von Fachkräften und sehr gut geschulten Mitwirkenden notwendig. 2023 fand die einwöchige Ferienmaßnahme auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte in Barmstedt in Form von Tagesveranstaltungen statt. Für 2024 ist die Freizeit erneut in diesem bewährten Format geplant. Mit der Organisation und Durchführung, der zweimal fünftägigen integrativen Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne körperliche und geistige Einschränkungen, ist der Träger „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg gGmbH“ durch den Kreis Pinneberg beauftragt. Dies ist auch wieder für 2024 geplant.
Im Bereich der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit hat der Kreisjugendring 2023 diverse Aus- und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche sowie zwei Kurse zu Jugendgruppenleitenden (Juleica) durchgeführt, in denen die Teilnehmenden wie seit Jahren gelebte Praxis auch von langjährigen Ehrenamtlichen weitergebildet werden. Die Maßnahmen zur themenorientierten Weiterbildung umfassten z.B. einen inklusiven Ausflug, um Barrieren und Ängste im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung abzubauen. Wieder im Programm war die Ausbildung zu Jugendleiterassistenten (JulAss), die zeitgleich zur Spiele- und Aktionswoche stattfand, so dass direkt in der Praxis gelernt werden konnte. Außerdem wurden in den Ferien wieder vielfältige Angebote initiiert und durchgeführt. Auch das niedrigschwellige Präventionsangebot JIMs Bar wurde in Form von Schulungen und vielen Einsätzen im Kreis weiter umgesetzt.
Hierbei spielt die Arbeit lokaler Kinder- und Jugendbeiräte eine zentrale Rolle, deren Vertreter*innen ab der zweiten Jahreshälfte zu regelmäßigen Netzwerktreffen, deren Form sie selber erarbeiten können, eingeladen werden. Im Rahmen seiner Zukunftsaufgaben hat der Kreisjugendring eine gemeinsame Netzwerktagung von Schülervertretungen, Kinder- und Jugendbeiräten und anderen Beteiligungsformen durchgeführt.
Von 49 Kommunen im Kreis Pinneberg haben 13 Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche, die auch dauerhaft im Partizipationsprozess gehalten werden sollen. Auf Kreisebene wird mit zusätzlicher personeller Ressource für Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zielgruppenspezifischen Methoden und Formaten weiter auf die Gründung eines Jugendkreisbeirats hingewirkt. Besonders anspruchsvoll wird dabei, Kindern und Jugendlichen künftig einen Zugang und die Mitwirkung in allen Gremien der Verwaltung zu ermöglichen.
Der Jugendhilfeausschuss wurde über die Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins und den Landesjugendkongress informiert, auf dem die erste Interessenvertretung junger Delegierter aus der stationären Jugendhilfe gewählt wurde. Diese Form der Beteiligung wurde angesichts der hohen Belastungen in diesem Arbeitsbereich besonders positiv hervorgehoben. Partizipation ist generell bedeutsam für Kinder und Jugendliche, da sie auf ein demokratisches Selbstverständnis vorbereitet.
Um das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit langfristig zu stärken und die Zukunft junger Menschen nachhaltig zu fördern, sind eine ganzheitliche Herangehensweise und ein breites Spektrum an Maßnahmen erforderlich. Die Fokusgruppe Kinder und Jugendarbeit hat erste Ideen und Möglichkeiten für Handlungsstrategien gegen den Fachkräftemangel zusammengetragen. Diese erstrecken sich von intensiverer Informationsvermittlung, ergänzender Förderung von FSJ/BFD-Stellen, der Verbesserung der Attraktivität des Berufsfeldes auf mehreren Ebenen über Quereinstiegsmöglichkeiten und gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote bis hin zur Verknüpfung mit den pädagogischen Ausbildungsgängen der Beruflichen Schule Pinneberg.
- Die Struktur der sozialen Angebote kann georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) des Kreises Pinneberg abgerufen werden
- Das HIP liefert zahlreiche Informationen zu sozialen Angeboten, die Suche ist auch über den Wohnort und in neun Sprachen möglich
- Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis steigt 2023 auf 35,1 % (+2,5 % ggü. Vj.), bleibt aber weiterhin deutlich unter dem Landesschnitt von 38,3 % (+1,9 % ggü. Vj.) U3-Betreuungsquote
- Noch einmal differenzierter innerhalb der Altersgruppen betrachtet sind die Werte sehr unterschiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 10,3 % und zwischen 1 und 2 Jahren 38,2 % betreut werden, sind es bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren schon 62,7 %
- Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
- Zur 2023 veröffentlichten Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wird im zweiten Halbjahr 2024 ein Zwischenbericht erstellt
- Die Kinderbetreuung im U3-Bereich wurde im Kreisgebiet in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut, 2022 stehen insgesamt 3.525 Plätze zur Verfügung (+585 ggü. 2015)
- In Kitas stehen 2.375 Krippenplätze sowie in der Kindertagesbetreuung weitere 1.150 Plätze im Jahr 2022 zur Verfügung
- Die Versorgungsquote mit U3-Bereich beträgt damit 59,1 % (+21,3 % ggü. 2015)
- Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippenplätze zu den 0- bis 2-jährigen Kindern, wobei die Bedarfsplanung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist
- Weiterhin orientiert sich Versorgungsquote in der Bedarfsplanung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
- Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt auf 678 (+162 ggü. Vj.) Kindeswohlgefährdung
- Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt
- In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt haben sich die Übernachtungszahlen 2023 mit 8692 (+602 ggü. Vj.) deutlich erhöht und erreichen damit wieder die Werte von 2019
- Zum 31.12.2023 besitzen 482 Personen eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica), da bisher der 01.01. Stichtag war, sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar
- Bei der Altersverteilung sind 42 % der Personen mit gültiger Juleica zwischen 18 und 26 Jahren alt und stellen damit die größte Gruppe, weitere 30 % sind unter 18 Jahren alt
- 2023 wurden 87 Juleicas neu erworben (-52 ggü. Vj.) und 51 durch Fortbildungen verlängert (-35 ggü. Vj.), da 2022 die Kurse erstmals nach Corona wieder regulär angeboten wurden, sind die Vorjahresvergleich allerdings wenig aussagekräftig
Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2022, 2023 // Kreisjugendring 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
Das Netzwerk Frühe Hilfen wird zurzeit neu aufgebaut und wiederbelebt, nachdem die Stelle der Netzwerkkoordinatorin über ein Jahr nicht besetzt war. Die systematische Vernetzung der Frühen Hilfen mit Angeboten des Gesundheitswesens ist dringender geboten denn je, um die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern und Risiken frühzeitig zu begegnen. Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen und FGKiKPs (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen kann vor dem Hintergrund des Hebammenmangels und kreisweit ungleichmäßig verteilter ärztlicher Versorgung mit Kinderarztpraxen nur ein Baustein sein. Insbesondere sozial benachteiligte Familien könnten davon profitieren, wenn die Lotsenfunktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesundheitswesens deutlich gestärkt wird.
Die bekannten Faktoren wie psychische Überlastungen vor allem der Mütter, Isolation und finanzielle Notlagen sind weiter relevant. Zusätzlich werden von den Akteuren im Netzwerk Überforderung und vor allem Unsicherheit in Schwangerschaft und Elterndasein festgestellt. Die Informationsflut in sozialen Medien trägt auch dazu bei, dass Instinkt und Urvertrauen von der Angst überlagert werden, etwas falsch zu machen. Eine wichtige Aufgabe ist daher, durch Angebote zur Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen, wie z.B. Mütterberatung, Sicherheit und Gelassenheit zu vermitteln, wodurch ggf. auch ein Teil der Kinderarztbesuche abgefedert werden könnte.
Im Rahmen der Schutzengel-Landesförderung und einer Anteilsfinanzierung durch den Kreis werden an acht Standorten im Kreis Gruppenangebote für Alleinerziehende vorgehalten, die vielfach komplexe Problemlagen wie z.B. Armut, Einsamkeit und fehlende Betreuung zu bewältigen haben.
Die Angebote der Familienzentren im Kreis haben sich gut etabliert und finden regelmäßig bei guter Auslastung statt. Dies gilt auch für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern, wie z.B. Babybegrüßungstreffen. Für die Geflüchteten wurden die Angebote angepasst, es existiert eine hohe Nachfrage. Problematisch gestaltet sich die Finanzierung der eigentlichen Angebote durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen und Kosten für die Anmietung externer Räumlichkeiten, da die Nutzung der Kita-Räumlichkeiten mit Öffentlichkeit meist nur während der Kita-Schließzeiten möglich ist. Durch mehr Kooperationen könnte das Netzwerk weiter gestärkt werden.
Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden, bietet das präventive Angebot „Niedrigschwellige Elternberatung“ einen wichtigen Anlaufpunkt in Problemlagen und Belastungssituationen. Seit Januar 2024 wird das Angebot nach dem politisch beschlossenen Konzept unter Berücksichtigung sozioökonomischer und soziodemografischer Kriterien intensiviert umgesetzt. Die bisherigen Träger, die seit Jahresbeginn jeweils eine Region versorgen, bieten nunmehr an 37 Einrichtungen in allen Städten im Kreis Elternberatung an. Vorerst gilt es, durch die Neuzuordnung an Strukturen zu arbeiten und Vertrauen aufzubauen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Bedarfe und Themen der Eltern ganz unterschiedlich sein können. Das Berichtswesen aus 2023 zeigt, dass bei den Kindern sozial-emotionale Schwierigkeiten im Vordergrund stehen. Die Eltern kommen am häufigsten mit allgemeinen Erziehungsfragen und -unsicherheiten.
Auf der ersten Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises im Dezember 2023 wurde angemahnt, das Thema Gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen strukturell im Kreis zu verankern. Zur Realisierung dieses Ziels wurde die Handlungsempfehlung „Pilotprojekt zur Verankerung des Themas Gesunde Ernährung in 2 Kitas und bei 2 Tagespflegepersonen" im Bereich der frühkindlichen Bildung entwickelt. Die Handlungsempfehlung wurde von der Steuerungsgruppe Sozialplanung als weniger steuerungsrelevant eingeschätzt.
2023 hat die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung einen signifikanten Platzbedarf von knapp 1.300 Plätzen bis 2027 ermittelt, der sich durch das anhaltende Bevölkerungswachstum noch erhöhen wird. Der Platzausbau erfordert angesichts steigender Baupreise und reduzierter Fördermöglichkeiten erhebliche finanzielle Anstrengungen der Kommunen. Mit Hilfe der Kita-Bauförderrichtlinie des Kreises von 3 Mio. Euro jährlich konnten 2023 insgesamt 130 zusätzliche Plätze gefördert werden, weitere 126 neue Betreuungsplätze sind ohne die Kreisförderung entstanden. Für 2024 rechnet die Verwaltung mit der Fertigstellung von 185 geförderten und 126 nicht geförderten Betreuungsplätzen. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte der für 2027 ermittelte Platzbedarf gedeckt werden.
Die Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung hat eine Unterarbeitsgruppe zur Fachkräfteoffensive gebildet und in Kooperation mit der Nordakademie die Social Media Kampagne „Kita-(T)Räume“ entwickelt. Die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), für die auch Landeszuschüsse bewilligt werden, wird ebenso weiter gefördert wie die Vergabe von Stipendien für eine vollzeitschulische Ausbildung. Außerdem werden verschiedene Optionen diskutiert, um Notsituationen abzufedern und Verlässlichkeit in der Betreuung zu gewährleisten. Die AG § 78 Kita hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, statt der Einführung eines Springerpools die Ausweitung der Verfügungszeiten und die durchgängige Finanzierung von PiA über die 3 Ausbildungsjahre zu empfehlen. Mit diesen Maßnahmen soll die Personaldecke der Kitas gestärkt werden, um Ausfallzeiten besser kompensieren zu können und die Schließung oder Zusammenlegung von Gruppen zu vermeiden.
Die Fokusgruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung hat sich mit der Gefährdung der Daseinsvorsorge durch den Fachkräftemangel und die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Jugendhilfe befasst. Um gegenzusteuern müssen z.B. Instrumente wie QVIS (Qualifizierungsverbund im Sozialen) systematisch ausgebaut und genutzt werden. Das im Jugendhilfeausschuss vorgestellte landesweite Aktionsbündnis Kindeswohl setzt sich für eine Verbesserung der Situation der stationären Jugendhilfe ein. Ein wichtiger Schlüssel könnte der Abschluss eines Landesrahmenvertrages sein, der die notwendigen Strukturen schafft. Ein in Arbeit befindliches Positionspapier aller Jugendämter der Kreise und Städte soll die Positionen des Aktionsbündnisses aufgreifen. Die Standards für ambulante Leistungen wurden z.B. in Bezug auf die Nettojahresarbeitszeit positiv verändert, um verschiedenen Entwicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen.
Seitens des Bildungsministeriums besteht grundsätzlich großes Interesse am entwickelten Modell der Klassenassistenz als systemische Ressource in Schule, das 2024/25 in die Umsetzungsphase geht. Ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Jugendamt wird zurzeit abgestimmt. Weitere Ausführungen sind im Handlungsfeld Bildung zu finden.
Für das Vorhaben Rechtskreisübergreifende Sozialraumorientierung soll in diesem Jahr zunächst ein grundsätzliches politisches Votum zur Konzeptentwicklung und den Rahmenbedingungen eingeholt werden.
Die Fachstelle Kinderschutz koordiniert alle erforderlichen Aktivitäten zum Thema auf fachlicher und strategischer Ebene und nimmt damit die Steuerungsfunktion des Jugendamtes in diesem Bereich wahr. Die AG Kinderschutz arbeitet derzeit intensiv an einer Verbesserung der Qualität der Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen und der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch einheitliche Verfahren und Standards in der Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung entwickelt. Obwohl der Beratungsbedarf durch insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) in den letzten Jahren stetig steigt, konnte die Qualität der Beratungen durch den Ausbau der Vernetzung im Kinderschutz bislang aufrechterhalten und weiter vorangetrieben werden.
Seit einigen Jahren zeigt sich in den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit ein Anstieg von Meldungen, in denen grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten unter Kindern und Jugendlichen oder zwischen Kindern und Fachkräften oder anderen Betreuungspersonen benannt wird. Um auch den präventiven Kinderschutz voranzutreiben und die Entstehung von grenzverletzendem Verhalten und Gewalt zu vermeiden, werden immer mehr Institutionen dazu angehalten, Schutzkonzepte zu entwickeln. Zur Unterstützung dabei werden Arbeitshilfen und Qualitätskriterien zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten mit präventiven und intervenierenden Bausteinen entwickelt. Durch die Kita-Aufsicht wurde bereits ein Leitfaden zur Erarbeitung und Überprüfung eines Schutzkonzeptes in Kindertageseinrichtungen an alle Träger und Leitungen versandt. Diese sind nun angeregt, die bestehenden Konzepte ggf. anzupassen.
Ergänzt wurde das Angebot der Beratungsstellen im Kreis 2023 durch eine kreisweite kostenfreie Online-Beratung der Gleichstellungsbeauftragten für alleinerziehende Frauen, die neben individueller Beratung auch einen gruppenseitigen Austausch umfasste. In Kooperation mit einer Familienbildungsstätte wurde außerdem ein Online-Seminar für Alleinerziehende zum Thema Selbstfürsorge mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag durchgeführt. Durch die mobile Beratung der Frauenberatungsstellen haben auch Frauen aus den ländlichen Räumen die Möglichkeit, eine Beratung in der Nähe des Wohnortes in Anspruch zu nehmen.
Im Jahresbericht 2023 des Bündnisses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Frauen und Obdachlosigkeit werden Beispiele für das Handeln auf unterschiedlichen Ebenen und in Bezug auf die Strukturen im Kreis angeführt. Handlungsbedarfe wurden dabei z.B. in den Bereichen sichere Unterkunft und Unterkünfte für obdachlose Frauen, ausreichendes Betreuungspersonal für komplexere Fälle in den Frauenhäusern und fehlender Wohnraum identifiziert. Der diesjährige Workshop zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen mit Behinderung findet Anfang Juli 2024 als ergänzende Arbeitsstruktur im Netzwerk Sozialplanung statt.
Durch die Kostenübernahme für Verhütungsmittel seit 2020 wird auch finanziell ärmeren Menschen der Zugang zu einer selbstbestimmten Familienplanung ermöglicht. Nähere Ausführungen hierzu sind im Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege zu finden. Die Fokusgruppe Inklusion hat die Handlungsempfehlung Bildung eines Suse (sicher und selbstbestimmt)-Netzwerks, die im Handlungsfeld Inklusion ausführlicher beschrieben ist, entwickelt. Die Handlungsempfehlung wurde von der Steuerungsgruppe Sozialplanung als steuerungsrelevant eingeschätzt. Die inklusive Ausgestaltung der Angebotsstruktur wird im Handlungsfeld Inklusion noch weiter dargestellt.
Der Fachdienst Teilhabe konnte zahlreiche Frage- und Problemstellungen zur Angebotsstruktur bearbeiten und klären, die sich mit Hilfe der möglichen vertraglichen Optionen des BTHG abbilden ließen. Mit den Leistungserbringern wird die Angebotslandschaft laufend weiterentwickelt. Die von der Fokusgruppe Teilhabe vorgesehene lebensphasenorientierte Analyse der Angebotslandschaft für Minderjährige erfolgt im Zusammenhang mit der Überleitung der Zuständigkeit in das SGB VIII und im Kontext des Vorhabens rechtskreisübergreifende Sozialraumorientierung. Als Erkenntnis ist außerdem festzuhalten, dass ein Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokusgruppe Inklusion häufiger und regelmäßig erfolgen soll. Künftig wird die Fokusgruppe Teilhabe Themen wie die Flexibilisierung der Leistungserbringung oder strukturierte strategische Angebotsplanung und -entwicklung vor Ort weiterbearbeiten. Auch die Versorgung von sog. Systemprüfern wird noch einmal gemeinsam daraufhin bewertet, ob die etablierten Strukturen diese besonderen Einzelfälle abdecken können oder aber neue Strukturen geschaffen werden müssen.
In den landesweiten Benchmarkings Jugend und Eingliederungshilfe wird unter anderem durch jährliche Schwerpunktsetzungen die Entwicklung zum Benchlearning vorangetrieben. Hierdurch wird eine vertiefte Betrachtung fachlicher Strategien und Steuerungsansätze möglich. Die Analyse der Erkenntnisse trägt im Abgleich mit weiteren Daten, z.B. des internen Berichtswesens, zu einer Verbesserung der eigenen Aufgabenwahrnehmung bei.
Im laufenden Jahr wird die Jugendhilfeplanung zur Angebotsplanung und -entwicklung personell verstärkt, um den gesetzlichen Aufträgen u.a. für mehr Prävention vor Ort aber auch der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien gerecht zu werden. Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe ist seit September 2023 für alle neuen Hilfen flächendeckend eingeführt, die erforderlichen Informationen werden laufend erfasst. 2024 werden erste Verlaufserhebungen in Form eines Reportings ergänzend für die Fallbearbeitung zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat sich leicht abgeschwächt, ab Juni werden die zusätzlich geschaffenen Kapazitäten durch eine kostengünstigere Unterbringungsmöglichkeit im Rahmen von Inobhutnahmen abgelöst. In Kooperation mit anderen Kommunen werden gemeinsam weitere Inobhutnahmeplätze geschaffen und finanziert. Besonders herausfordernd bleibt jedoch, stationäre Anschlussmaßnahmen zu finden. Um die Funktionsfähigkeit der Jugendämter auch in Zukunft zu sichern, wird eine Kooperationsvereinbarung zur grundsätzlichen Zusammenarbeit mit umliegenden Kreisen und Städten geschlossen.
Mit freien und für alle offenen Bildungsräumen bietet Kinder- und Jugendarbeit einen sicheren Raum für soziales Lernen sowie persönliche Entfaltung. Um die in Pandemie- und Krisenzeiten deutlich gewordene hohe Relevanz dieses Arbeitsfeldes für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, hat der Kreis einen Prozess der Bestands- und Bedarfsanalyse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eingeleitet, der aktiv von der Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit mitgestaltet wird. Mit der abgeschlossenen Vollerhebung liegt ein vollständiger Überblick über die Angebotsstruktur und die Ressourcen in diesem Arbeitsfeld vor. Zentrale Ergebnisse sind hierbei, dass es z.B. gerade in den ländlichen Regionen eine geringere Anzahl und weniger ausdifferenzierte Angebote gibt. Weiterhin ist die Raumausstattung der Angebote unterschiedlich. Ein großer Teil der Angebote wird von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Neben vielen Teilzeitbeschäftigten sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Einsatz. Dem zunehmend unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergrund der Kinder und Jugendlichen sollte verstärkt Rechnung getragen werden. Ob die Angebote für die Zielgruppe passend sind, werden beginnend im Jahr 2024 eine Bedarfserhebung unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine fachliche Analyse zeigen. Daran schließt sich ein offener Dialog über sich verändernde Bedarfe sowie ggf. erforderliche Anpassungen der Angebotsstruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Hierzu braucht es eine verstärkte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, wie z.B. beim Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher*innen für die Kinder- und Jugendarbeit.
Im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel stieg 2023 die Anzahl der Antragsteller auf über 100 an und es wurden mehr Fördermittel ausgezahlt. Auch bei der Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden ist die Zahl der Antragsteller und die Förderhöhe leicht angestiegen.
2023 wurde die Förderung von Freizeit- und Ferienmaßnahmen deutlich ausgeweitet. An insgesamt 302 Halbtagesveranstaltungen von mindestens 4 Stunden, Tagesveranstaltungen und Fahrten mit Übernachtung haben fast 8.000 Kinder und Jugendliche teilgenommen. Dennoch möchten immer noch viele Träger in der aktuellen Situation keine Fahrt mit Übernachtung planen und durchführen. Trotz einer erneuten Erhöhung der Förderung für Fahrtenzuschüsse für 2024 verbleibt die finanzielle Hauptlast weiterhin bei den Eltern. Aktuell wird in Abstimmung mit dem Fachdienst Recht eine neue Förderrichtlinie erstellt. Mit einem Gesamtbudget von 225.000 Euro wurden nicht nur die Fahrtenzuschüsse, sondern auch die coronabedingten Sondermittel finanziert. Übernommen wurden z.B. Kosten für zusätzliche Betreuer oder erhöhte Aufwendungen für Fahrt und Unterbringung. Mit dem Abklingen der Pandemie ist die Anzahl der Anträge rückläufig.
Die Bezuschussung von Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und den Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfefonds wird auch 2024 fortgeführt. Das Angebot wurde 2023 von 10 Städten und Gemeinden in Anspruch angenommen.
Mit Zuschüssen aus dem vom Jugendhilfeausschuss eingerichteten Sozialfonds wurde 2023 fast 100 Kindern aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien eine Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeitfahrten ermöglicht.
Die jährlich vom Team Prävention und Jugendarbeit im Fachdienst Jugend/Soziale Dienste organisierte und durchgeführte Kinder- und Jugendfreizeit im Kreisgebiet, für dem Jugendamt bekannte und weitere Kinder und Jugendliche, soll deren Persönlichkeitsentwicklung fördern und Teilhabe ermöglichen. Dabei wurde in den vergangenen Jahren, aufgrund verschiedenster Problemlagen, ein hoher Betreuungsbedarf festgestellt und der Einsatz von Fachkräften und sehr gut geschulten Mitwirkenden notwendig. 2023 fand die einwöchige Ferienmaßnahme auf dem Gelände der Jugendbildungsstätte in Barmstedt in Form von Tagesveranstaltungen statt. Für 2024 ist die Freizeit erneut in diesem bewährten Format geplant. Mit der Organisation und Durchführung, der zweimal fünftägigen integrativen Ferienfreizeit für Jugendliche mit und ohne körperliche und geistige Einschränkungen, ist der Träger „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg gGmbH“ durch den Kreis Pinneberg beauftragt. Dies ist auch wieder für 2024 geplant.
Im Bereich der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit hat der Kreisjugendring 2023 diverse Aus- und Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche sowie zwei Kurse zu Jugendgruppenleitenden (Juleica) durchgeführt, in denen die Teilnehmenden wie seit Jahren gelebte Praxis auch von langjährigen Ehrenamtlichen weitergebildet werden. Die Maßnahmen zur themenorientierten Weiterbildung umfassten z.B. einen inklusiven Ausflug, um Barrieren und Ängste im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung abzubauen. Wieder im Programm war die Ausbildung zu Jugendleiterassistenten (JulAss), die zeitgleich zur Spiele- und Aktionswoche stattfand, so dass direkt in der Praxis gelernt werden konnte. Außerdem wurden in den Ferien wieder vielfältige Angebote initiiert und durchgeführt. Auch das niedrigschwellige Präventionsangebot JIMs Bar wurde in Form von Schulungen und vielen Einsätzen im Kreis weiter umgesetzt.
Hierbei spielt die Arbeit lokaler Kinder- und Jugendbeiräte eine zentrale Rolle, deren Vertreter*innen ab der zweiten Jahreshälfte zu regelmäßigen Netzwerktreffen, deren Form sie selber erarbeiten können, eingeladen werden. Im Rahmen seiner Zukunftsaufgaben hat der Kreisjugendring eine gemeinsame Netzwerktagung von Schülervertretungen, Kinder- und Jugendbeiräten und anderen Beteiligungsformen durchgeführt.
Von 49 Kommunen im Kreis Pinneberg haben 13 Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche, die auch dauerhaft im Partizipationsprozess gehalten werden sollen. Auf Kreisebene wird mit zusätzlicher personeller Ressource für Kinder- und Jugendbeteiligung sowie zielgruppenspezifischen Methoden und Formaten weiter auf die Gründung eines Jugendkreisbeirats hingewirkt. Besonders anspruchsvoll wird dabei, Kindern und Jugendlichen künftig einen Zugang und die Mitwirkung in allen Gremien der Verwaltung zu ermöglichen.
Der Jugendhilfeausschuss wurde über die Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins und den Landesjugendkongress informiert, auf dem die erste Interessenvertretung junger Delegierter aus der stationären Jugendhilfe gewählt wurde. Diese Form der Beteiligung wurde angesichts der hohen Belastungen in diesem Arbeitsbereich besonders positiv hervorgehoben. Partizipation ist generell bedeutsam für Kinder und Jugendliche, da sie auf ein demokratisches Selbstverständnis vorbereitet.
Um das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit langfristig zu stärken und die Zukunft junger Menschen nachhaltig zu fördern, sind eine ganzheitliche Herangehensweise und ein breites Spektrum an Maßnahmen erforderlich. Die Fokusgruppe Kinder und Jugendarbeit hat erste Ideen und Möglichkeiten für Handlungsstrategien gegen den Fachkräftemangel zusammengetragen. Diese erstrecken sich von intensiverer Informationsvermittlung, ergänzender Förderung von FSJ/BFD-Stellen, der Verbesserung der Attraktivität des Berufsfeldes auf mehreren Ebenen über Quereinstiegsmöglichkeiten und gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote bis hin zur Verknüpfung mit den pädagogischen Ausbildungsgängen der Beruflichen Schule Pinneberg.
- Die Struktur der sozialen Angebote kann georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) des Kreises Pinneberg abgerufen werden
- Das HIP liefert zahlreiche Informationen zu sozialen Angeboten, die Suche ist auch über den Wohnort und in neun Sprachen möglich
- Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis steigt 2023 auf 35,1 % (+2,5 % ggü. Vj.), bleibt aber weiterhin deutlich unter dem Landesschnitt von 38,3 % (+1,9 % ggü. Vj.) U3-Betreuungsquote
- Noch einmal differenzierter innerhalb der Altersgruppen betrachtet sind die Werte sehr unterschiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 10,3 % und zwischen 1 und 2 Jahren 38,2 % betreut werden, sind es bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren schon 62,7 %
- Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
- Zur 2023 veröffentlichten Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wird im zweiten Halbjahr 2024 ein Zwischenbericht erstellt
- Die Kinderbetreuung im U3-Bereich wurde im Kreisgebiet in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut, 2022 stehen insgesamt 3.525 Plätze zur Verfügung (+585 ggü. 2015)
- In Kitas stehen 2.375 Krippenplätze sowie in der Kindertagesbetreuung weitere 1.150 Plätze im Jahr 2022 zur Verfügung
- Die Versorgungsquote mit U3-Bereich beträgt damit 59,1 % (+21,3 % ggü. 2015)
- Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippenplätze zu den 0- bis 2-jährigen Kindern, wobei die Bedarfsplanung auf eine gewisse statistische Unschärfe verweist
- Weiterhin orientiert sich Versorgungsquote in der Bedarfsplanung auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten
- Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt auf 678 (+162 ggü. Vj.) Kindeswohlgefährdung
- Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt
- In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt haben sich die Übernachtungszahlen 2023 mit 8692 (+602 ggü. Vj.) deutlich erhöht und erreichen damit wieder die Werte von 2019
- Zum 31.12.2023 besitzen 482 Personen eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica), da bisher der 01.01. Stichtag war, sind die Zahlen nicht mit dem Vorjahr vergleichbar
- Bei der Altersverteilung sind 42 % der Personen mit gültiger Juleica zwischen 18 und 26 Jahren alt und stellen damit die größte Gruppe, weitere 30 % sind unter 18 Jahren alt
- 2023 wurden 87 Juleicas neu erworben (-52 ggü. Vj.) und 51 durch Fortbildungen verlängert (-35 ggü. Vj.), da 2022 die Kurse erstmals nach Corona wieder regulär angeboten wurden, sind die Vorjahresvergleich allerdings wenig aussagekräftig
Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2022, 2023 // Kreisjugendring 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .