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Fokus 2025

Infrastruktur sozialer Angebote

Die Gestaltung inklusiver Lebenswelten mit Angeboten für verschiedene Alters- und Zielgruppen stellt eine große Herausforderung im Handlungsfeld dar. Um die soziale Infrastruktur für alle Lebensphasen nachhaltig zukunftsfähig aufzustellen, sind weiterhin Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräfteressourcen erforderlich. Lösungsansätze, die Kooperationen mit kreiseigenen und anderen Kommunen einbeziehen, sind erfolgversprechend. Gesamtgesellschaftliche Themen wie Kinderschutz, Partizipation und Gleichstellung sind weiterhin bedeutsam.

Personen reden an einer Rezeption

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Bildung Inklusion Gesundheits­versorgung und Pflege

66,5 %

Versorgungsquote U3

2.485

Krippenplätze

614

Juleicas

8.247

Übernachtungen Jugendbildungsstätte

Nach der erfolgreichen Reaktivierung des Netzwerks wurde die systematische Vernetzung der Akteure weiter vorangetrieben und ein Fachaustausch zum Schwerpunktthema Kinderarmut und armutssensibles Handeln organisiert. Insbesondere die Angebote des Gesundheitswesens spielen dabei eine zentrale Rolle, denn nach dem Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit für den Kreis Pinneberg ist bereits bei Säuglingen und Kleinkindern ein Zusammenhang von Gesundheit und sozialer Lage festzustellen. Kinder in armutsbelasteten Familien entwickeln häufiger gesundheitliche Probleme und armutsbetroffene Familien nehmen Angebote der Frühen Hilfen deutlich weniger in Anspruch. Um dieser Gruppe einen besseren Zugang zu Frühen Hilfen zu ermöglichen, sind auch regionsspezifische aufsuchende Unterstützungs­angebote von Gesundheitsfachkräften wie z.B. in Form mobiler Spielplatz­betreuung in Uetersen erforderlich. Eine bessere Anschlussversorgung soll auch durch eine neue kinderärztlich-pädagogische Beratung für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren sichergestellt werden, die gleichzeitig die Kinderarztpraxen und Notaufnahmen entlastet. Der zweite Fachaustausch 2025 thematisiert den Umgang mit sozialen Medien, der in dieser frühen Lebensphase von 0 bis 3 Jahren bereits ein relevantes Thema darstellt.

Aus dem Netzwerk wird weiterhin von zunehmender Unsicherheit von Eltern sowie dem Verlust instinktiven Handelns berichtet. Die auf diese Bedarfe ausgerichteten regelmäßigen Angebote der Frühen Hilfen und Familienzentren, wie z.B. die Baby- und Kleinkind­sprechstunde in Elmshorn und Tornesch, offene Treffs, Väter-Frühstück mit Kindern oder Familien-Musikwerkstatt werden gut angenommen. Als Hemmnis in der Arbeit wird die unzureichende Unterstützung von Familien, vor allem mit Sprachbarrieren, bei Antragstellungen in verschiedenen Lebensbereichen (Jobcenter, Elterngeld, Kitaportal etc.) und die mangelnde telefonische Erreichbarkeit von Institutionen als Folge der Digitalisierung benannt, so dass schnelle Klärungsprozesse erschwert werden. Durch die zu leistende Unterstützung in diesen Bereichen reduziert sich die eigentlich wichtige Zeitressource für Beziehungs- und Beratungsarbeit mit den betroffenen Familien.

Die Familienzentren sind bei gleichbleibender Förderung und steigenden Personalkosten gezwungen, ihre Angebote zu reduzieren. Dies wurde bereits auf einem landesweiten Netzwerktreffen thematisiert. Die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen laut Koalitionsvertrag der Bundes­regierung ab dem kommenden Jahr aufgestockt werden. Zudem soll modellhaft erprobt werden, wie sie auf Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren ausgeweitet werden können. Im Kreis werden die Schutzengel­fördermittel des Landes u.a. für Willkommens­besuche eingesetzt werden. Aus den damit gesammelten Erfahrungen lassen sich wiederum Bedarfe ableiten und passgenaue Angebote auch für den ländlichen Raum entwickeln.

Um sichere und gewaltfreie Strukturen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, hat die Fachstelle Kinderschutz schwerpunktmäßig die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zur Implementierung von Schutzkonzepten in verschiedenen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe bearbeitet. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung benennt eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe als Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode. Sie will sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln. Nach einer neuen Landesrichtlinie müssen auch freie Träger, die als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden wollen, was z.B. Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte Förderung ist, ein trägerbezogenes Schutzkonzept vorlegen. Durch die Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: UBSKMG) wurde die Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten weiter gestärkt und erstreckt sich nun auf alle Einrichtungen, Organisationen und Strukturen, die Kinder nutzen.

Den Kindertagesstätten im Kreis wurde eine Arbeitshilfe zur Erarbeitung und Überprüfung eines Kinderschutz­konzepts zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Pflegekinderwesens wurden zunächst die Fachkräfte und anschließend die Pflegeeltern über das Thema informiert, aktuell wird in verschiedenen Formaten und unter Beteiligung von Pflegeeltern und Pflegekindern an einzelnen Bausteinen des Schutzkonzepts gearbeitet. Die Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbänden, in denen im Wesentlichen Ehrenamtliche tätig sind, wird von der AG „Kindeswohl in Vereinen und Verbänden“ begleitet, die Teilnehmenden geben als Multiplikatoren alle relevanten Informationen weiter. Um junge Menschen über ihre Rechte aufzuklären, sind der Comic „STOP“ und eine erweiterte Version als Plakat entstanden. Beim Kreissportverband ist das Thema „Aktiv im Kinderschutz“ seit vielen Jahren Standard im Aus- und Fortbildungsprogramm. In einem Pilotprojekt sollen gemeinsam mit ausgewählten Sportvereinen individuelle Schutzkonzepte entwickelt und implementiert werden. Auch die Sportjugend SH bietet eine Kompaktausbildung im Kinderschutz an. Beim Kreisjugendring ist Kinderschutz fester Bestandteil der JULEICA-Kurse und es werden weitere Seminare zum Thema angeboten. Die Offene Kinder und Jugendarbeit hat sich in ihrem Arbeitskreis ebenfalls der Thematik gewidmet, Informationen zur Verfügung gestellt und eine Online-Abfrage durchgeführt. Die Abfrage zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes zeigte, dass Einrichtungen ohne Schutzkonzept bereits viele Inhalte wie Partizipation oder Beschwerde­management umsetzen. Bezüglich der Interventionskonzepte zum Umgang mit Kindeswohl­gefährdung besteht noch Nachsteuerungs­bedarf. Weiterhin wird zurzeit ein Qualitäts­kriterienkatalog zur Erarbeitung von Schutzkonzepten entwickelt, der differenziert auf die spezifischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe eingeht. Bei der Implementierung von Schutzkonzepten ergibt sich jedoch immer wieder umfangreicher Beratungsbedarf bezüglich der praktischen Umsetzung. Eine Aufstockung der Ressourcen wird hier empfohlen, um der gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden sowie Handlungssicherheit und eine Kultur der Achtsamkeit und Offenheit zu leben.

Die AG Kinderschutz arbeitet weiterhin mit allen relevanten Akteuren intensiv an der Qualitätsentwicklung des gesamten Prozesses von der Gefährdungs­einschätzung in Institutionen wie z.B. Kita oder Schule, über die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) und die Meldung an das Jugendamt bis hin zur Anrufung des Familiengerichts. Dieser aufeinander abgestimmte Prozess soll mit einem gemeinsam entwickelten einheitlichen Begriffsverständnis im Kreis Pinneberg „Kinderschutz aus einem Guss“ sicherstellen. Hierzu wurden und werden diverse Dokumente erarbeitet, wie Qualifikationskriterien für InsoFas, eine Übersicht von Gefährdungs­merkmalen und ein Beratungsbogen, der die Qualität der Gefährdungs­einschätzung im Zusammenwirken mit einer InsoFa sicherstellt und aus dem automatisiert ggf. eine Mitteilung für das Jugendamt erzeugt werden kann. Die neuen Instrumente werden nach einer Testphase implementiert und regelmäßig evaluiert. Die speziell qualifizierten InsoFas begleiten die Ratsuchenden durch den gesamten Prozess der Gefährdungs­einschätzung. Sämtliche Informationen werden zurzeit in einem „Informations-Handbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ zusammengeführt und nach Fertigstellung auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Um die freien Träger (u.a. Kindertages­einrichtungen) und den Bereich Schule in die neuen Instrumente des „Kinderschutzes aus einem Guss“ im Kreis Pinneberg zu integrieren und für diese verbindlich zu machen, werden neben einer Überarbeitung des Leitfadens „KWG in Schule“ im Laufe des Jahres neue Trägervereinbarungen nach §§ 8a, 72a SGB VIII geschlossen. Durch zusätzliche Vereinbarungen gem. § 8a mit den Kindertages­pflegepersonen werden diese künftig ebenfalls in das Netzwerk des Kinderschutzes integriert.

Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich weiterhin ein Anstieg an Beratungen durch Insoweit erfahrene Fachkräfte. Am häufigsten und mit großem Abstand wurden die Beratungsstellen von Mitarbeitenden aus dem Schulsystem angefragt.

Um mögliche Kindeswohl­gefährdungen aufgrund der kinderärztlichen Unterversorgung in einer Region des Kreises zu vermeiden, hat die AG Kinderschutz an einer Problemlösung im Netzwerk Frühe Hilfen mitgewirkt. Zusätzlich wird nun eine Baby- und Kleinkind­sprechstunde durch Gesundheits­fachkräfte an zwei betroffenen Orten angeboten.

Gleichstellungsarbeit als Querschnittsaufgabe erfordert intersektionales Arbeiten, um strukturellen Benachteiligungen auf verschiedenen Ebenen zu begegnen und gleichzeitig aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten. Um das kontinuierliche Datenmonitoring zu verbessern, wird in einem Leitprojekt Mehr.Wert die Grundlage für einen Genderdatenreport in der Metropolregion erstellt.

Als Teil des Prozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention haben zwei Workshops im Kreis Pinneberg stattgefunden. Ziel der jährlichen Workshops ist es, neben der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure, mögliche Lücken im Hilfesystem zu identifizieren und Lösungen für deren Schließung zu diskutieren und vorzuschlagen. 2024 hatte die Veranstaltung den Schwerpunkt „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“. Dabei wurde festgestellt, dass es im Kreis bisher keine Strukturen gibt, die einem SUSE (Sicher und selbstbestimmt)-Netzwerk ähneln und dass die Umsetzung der hierzu erarbeiteten Handlungsempfehlung der Fokusgruppe Inklusion daher weiterhin als notwendig angesehen wird. In einer Stellungnahme wurde das Land aufgefordert, die Netzwerke flächendeckend zu finanzieren. In weiteren Arbeitsgruppen wurden Maßnahmen zur Verbesserung von Informations­material und Zugängen zum Hilfesystem sowie der Interventionskette bei Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, wie z.B. Schulungen u.a. von Mitarbeiter*innen der Verwaltung und des Job Centers, diskutiert. 2025 ging es schwerpunktmäßig um „Gewalt gegen wohnungslose- bzw. obdachlose Frauen“. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Vernetzung der Wohnungslosenhilfe mit Frauenfach­einrichtungen, Hilfsangeboten für wohnungslose Frauen, wie z.B. mehr Notfallzimmer in Frauenhäusern oder Streetwork für erwachsene Frauen und der Berücksichtigung von obdachlosen Frauen in der Planung. 2026 wird der Themenschwerpunkt „Gewalt gegen alte und hochaltrige Frauen“ bearbeitet.

Die Frauenfach­beratungen versteht sich als Netzwerk für Frauen, in dem sie Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen erhalten. Die Beratungsthemen erstrecken sich neben häuslicher, partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt über psychosoziale Fragen bei Trennung und Scheidung und der Stabilisierung in persönlichen Krisen bis hin zu Präventionsarbeit, Gruppenangeboten und Seminaren. Aktuell wird bei häuslicher Gewalt allgemein ein Anstieg der gemeldeten Fälle beobachtet. Gemeinsam mit anderen Institutionen erstellt das spezialisierte Beratungs­stellenteam ein individuelles Schutzkonzept mit verschiedenen Handlungs­optionen für Betroffene. Für das wichtige niedrigschwellige mobile Beratungsangebot im ländlichen Raum stehen keine Ressourcen mehr zur Verfügung, telefonische oder ergänzende kostenfreie Online-Beratungen sind auch weiterhin möglich. Die Frauenberatung beobachtet insgesamt eine gesellschaftliche Normalisierung von frauenfeindlichen Äußerungen.

Seit 2020 werden fortlaufend Mittel zur Übernahme der Verhütungskosten als freiwillige Leistung bereitgestellt, von denen 2024 insgesamt 220 Anträge durch die Schwangeren­beratungsstellen bewilligt wurden. Die Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil einer individuellen selbstbestimmten und sicheren Familienplanung für Familien mit geringem Einkommen. Deutlich ansteigend ist die Anzahl von Beratungen nach der Geburt, bei denen die finanzielle Situation eine zentrale Rolle spielt. Für viele Familien und insbesondere für Alleinerziehende reichen die verfügbaren Einkünfte nicht zur Deckung der regelmäßig anfallenden Lebenshaltungskosten aus. Die aufwändigen Antragsverfahren zur Gewährung von Elterngeld und anderen finanziellen Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld bringen Familien unter Druck. Im Bereich der Prävention haben die Schwangeren­beratungsstellen an mehreren Orten Veranstaltungen zu den Themen Familienplanung, Verhütung, Elternzeit und -geld sowie FASD (Fetales Alkoholsyndrom) durchgeführt.

Die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit setzen an den Lebenswirklichkeiten und Stärken junger Menschen an und bieten ihnen Möglichkeiten, auf freiwilliger Basis Erfahrungen zu sammeln und Kompetenzen für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu erwerben.

Um einen Qualitätsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis anzustoßen, wurde das Kommunal­pädagogische Institut Hamburg mit einer Bestandserhebung und Bedarfsanalyse für diesen Arbeitsbereich beauftragt. Mit Hilfe einer Online-Befragung von Schüler*innen, Besucher*innen von Jugendeinrichtungen und Fachkräften wurden wichtige Informationen über das Freizeitverhalten sowie die Kenntnis und Zufriedenheit mit den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Pinneberg generiert. Ergänzend wurden auch die Fachkräfte befragt. Die zentralen Ergebnisse werden zurzeit in verschiedenen Workshop-Formaten diskutiert, im September 2025 ist eine Präsentation im Jugendhilfe­ausschuss geplant. Ausgehend vom Prinzip der „Offenheit für alle“ spielt bei den Befragungen und der Analyse auch das Thema Inklusion als grundgesetzlich und im SGB VIII verankertes Menschenrecht eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Fachver­anstaltungsreihe OFFEN! hat 2025 eine Fortbildung zum Thema „Inklusion in der OKJA“ stattgefunden, 2026 ist eine Anschlussfortbildung mit dem Titel „Inklusionscheck“ geplant. Weiterhin werden auch Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche intensiv thematisiert.

Im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel stieg die Anzahl der Anträge auch 2024 weiter leicht an. Die Anzahl der geförderten Kinder- und Jugendlichen stieg auf über 30.700, somit nahmen deutlich mehr von ihnen an Aktivitäten von Sportvereinen, Pfadfindern und Kirchen teil und sind aktive Mitglieder bei diesen Trägern. Bei der Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden war ein leichter Rückgang der Förderhöhe zu verzeichnen.

2024 wurden mehr als 380 Freizeit- und Ferienmaßnahmen für über 10.000 Kinder mit jeweils 5 Euro pro Tag und Kind gefördert. Aufgrund von Personalengpässen bei Trägern werden eher Halb- und Tagesveranstaltungen anstelle von Übernachtungen angeboten. Die Anträge bewegten sich insgesamt deutlich über dem Vor-Corona-Niveau. Mit einem Gesamtbudget von 280.000 Euro wurden neben Fahrtenzuschüssen letztmalig auch coronabedingte Sonderausgaben bei fast 50 Veranstaltungen, wie z.B. zusätzliche Betreuungskräfte oder kleinere Fahrzeuge anstelle eines großen Busses übernommen.

Aus Mitteln des eingerichteten Sozialfonds konnte 140 Kindern- und Jugendlichen aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeit­fahrten gesichert werden. Diese zusätzliche Fördermöglichkeit besteht auch 2025/2026 noch weiter.

Das Angebot der Bezuschussung von Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und dem Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird auch im laufenden Jahr sehr gut angenommen, 2024 haben 10 Kommunen davon Gebrauch gemacht.

Die kreiseigene Kinder- und Jugendfreizeit des Teams Prävention und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigen und/oder belastenden Familiensituationen wird 2025 nicht durchgeführt, da hier zunächst eine langfristige Neukonzeptionierung erfolgen soll. Die Lebenshilfe, deren inklusiver Ansatz sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen hat, wird stattdessen eine dritte inklusive Ferienfahrt mit Übernachtung in den Herbstferien anbieten. Dem steigenden Bedarf nach Übernachtungsangeboten steht die zunehmend schwierige Gewinnung von qualifizierten Betreuungskräften gegenüber.

Der 17. Kinder- und Jugendbericht formuliert sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen, z.B. auf zugewandte Erzieher*innen in offenen Jugendclubs. Allerdings hat die landesspezifische Auswertung der bundesweiten Online-Befragung zur „Fachkräftesituation in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ durch Frau Prof. Dr. Voigts von der HAW ergeben, dass das Personal in der OKJA nicht wie in allen anderen Bereichen der Jugendhilfe steigt, sondern sinkt. Die Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit, die den Rückgang vor Ort bereits stark spürt, hat sich eingehend mit den Schlussfolgerungen beschäftigt und verschiedene Gegensteuerungs­maßnahmen zur Fachkräftegewinnung entwickelt. Im Rahmen der Berufsorientierung muss sich die Kinder- und Jugendarbeit vor allem durch Praktika als interessantes Arbeitsfeld präsentieren. Neben attraktiveren Arbeitsbedingungen und der Förderung externer Weiter­bildungen braucht es Vertiefungsmöglichkeiten zur Kinder- und Jugendarbeit in grundständig angelegten Studien- und Ausbildungsgängen. Die Fokusgruppe begrüßt die Öffnung der PiA-Ausbildung für Träger von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sehr. Zusätzlich wird der Impuls Quereinstiege zu ermöglichen weiterverfolgt.

Der Kreis Pinneberg setzt sich aktiv für die Umsetzung und Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Im Rahmen zukünftiger regelmäßiger Netzwerktreffen werden sowohl Kinder und Jugendliche als auch Ehren- und Hauptamtliche, die in der Beteiligungsarbeit tätig sind, zusammengebracht. Ziel ist es, einen Anpassungsbedarf zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Derzeit verfügen 12 von 49 Kommunen im Kreisgebiet über regelmäßig stattfindende und strukturell verankerte Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Über einen Austausch mit den Kommunen wird versucht herauszufinden, wie nicht-strukturell verankerte Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche im Kreis durchgeführt werden und welche Ansätze dabei genutzt und unterstützt werden können. Die Kreisverwaltung Pinneberg möchte sich künftig mit vielfältigen Methoden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – ob digital, hybrid oder vor Ort – neu aufstellen. Dabei liegt ein besonderer Fokus darauf, Hindernisse und Hemmnisse abzubauen, um niedrig­schwellige Zugänge zu schaffen. Ziel ist es, Beteiligungsangebote so zu gestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche attraktiv sind und ihnen eine Mitwirkung erleichtern.

Ein zentraler Anspruch ist es, Beteiligung als ein Angebot zu verstehen – in einer Sprache und Art der Umsetzung, die für Erwachsene manchmal ungewohnt oder schwer verständlich sein kann. Es geht darum, Räume zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche sich einbringen können – unabhängig davon, ob sie bereits Erfahrung haben oder sich neu in Beteiligungsformaten erproben.

In der Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung fand ein intensiver Austausch zum Thema Inklusion und einem 4-stufigen Umsetzungsplan statt. Die Kitas sind über die Aufgaben und Angebote des Kompetenzteams Inklusion (Umsetzungsstufe 0) informiert und erhalten per Newsletter regelmäßig neue Informationen und Fortbildungs­angebote. Es wird eine Verknüpfung mit dem bereits implementierten kreisweit tätigen Beratungszentrum Inklusion in Barmstedt angeregt.

Wirtschaftliche Notwendigkeiten für Familien, der Fachkräftebedarf und der Wunsch, möglichst früh wieder in den Beruf einzusteigen, haben die gesellschaftliche Akzeptanz der frühen Betreuung in Krippen und der Tagespflege insgesamt erhöht. Auf kommunaler Ebene ist der künftige Platz- und Fachkräftebedarf jedoch oft nur schwer einschätzbar. Aufgrund des allgemeinen und seit 2022 unerwartet hohen Geburtenrückgangs und dessen Auswirkung auf die Belegung der Plätze hat die AG Jugend und Familie des Landkreistages die AG Jugendhilfeplanung beauftragt, die Entwicklung fortlaufend zu beobachten und eine Trendbetrachtung über 10 Jahre zu modellieren sowie die mittelfristigen Auswirkungen auf die Jugendhilfe und Anrainersysteme einzuschätzen und Maßnamen­vorschläge zu unterbreiten.

Die Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung 2025 weist für den Krippenbereich und die Kindertages­pflege (U3) eine Verringerung des Fehlbedarfs aus, der jedoch bis 2029 prognostisch wieder auf 644 Plätze ansteigen wird. Informationen zur Situation im Bereich Ü3 sind im Handlungs­feld Bildung zu finden. Zusätzlicher Fachkräftebedarf wird sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise an Grundschulen umgesetzt wird, ergeben. Eine Verzahnung von Kitabedarfsplanung (Hort) und der Schulentwicklungs­planung (SEP) ist erforderlich, um eine rechtsanspruchs­füllende Bedarfsplanung für den Ganztag zu erfüllen.

Der Fachkräftemangel war auch Thema in der Fokusgruppe AG § 78 Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Schon jetzt führt dieser zu einer Versorgungs- und damit auch einer Qualitätskrise in der Jugendhilfe. Um die Lücken nicht zu groß werden zu lassen, werden die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), die Vergabe von Stipendien für eine vollzeitschulische Ausbildung und das duale Studium Soziale Arbeit weiter gefördert. Das Fachkräftekonzept des Fachbereichs Familie, Teilhabe und Soziales bildet einen Rahmen für die strukturierte Bewältigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit. Weitere Impulse wie die Aufstockung der Plätze, die Vergütung des dualen Studiums oder Aktivitäten zur Schaffung von geeignetem Wohnraum im Kreis Pinneberg für junge Menschen in Ausbildung und Studium werden aktuell gesammelt und sollen dann priorisiert werden. Perspektivisch sollte der Übergang von der vorschulischen Betreuung in die Grundschule mehr in den Blick genommen werden.

Für das entwickelte Modell der Klassenassistenz als systemische Ressource in Schule ist zunächst ein Moratorium von zwei Jahren vereinbart. Ziel ist eine Lösung zu finden, die den individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabe mit einer Regelfinanzierung erfüllt und die Ausgaben möglichst begrenzt. Ein Konzept des Sozialausschusses des Landkreistages sieht vor, die Aufgabe der Hilfe zur Teilhabe an Bildung nach SGB VIII und IX auf das Bildungsministerium zu übertragen, da vordringlich die Landesebene in der Pflicht ist, strukturelle Lösungen für die zukünftige Finanzierung eines inklusiven Schulsystems zu entwickeln und mit der kommunalen Ebene abzustimmen. Eine Umsetzung wäre mit komplexen neuen Kostenregelungen verbunden. Die weitere Diskussion hierzu bleibt abzuwarten.

Die bisherigen Teams Eingliederungs­hilfe für Minderjährige, Fallmanagement und Teilhabeplanung wurden in einer Abteilung Eingliederungshilfe im Jugendamt zusammengeführt. Die neu eingerichtete Stelle der Jugendhilfe­planung bearbeitet als erste Schwerpunkte das Verhandlungsgeschäft (Inhalte der Leistungsbeschreibungen), die Fachkräfte­anerkennung und entwickelt ein Datenkonzept zu Planungszwecken. Um die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe von Grund auf inklusiver zu gestalten, könnte ein weiterer Workshop mit den Leistungs­erbringern beider Rechtskreise Fortschritte bringen.

Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe als Baustein der Qualitätsentwicklung nach § 79 SGB VIII wird weiter umgesetzt. Nach Analyse der ersten ergänzenden Reportings zur Fallbearbeitung erfolgt noch eine Nachjustierung im Projekt, um eine flächendeckende Nutzung der Instrumente durch das Jugendamt und die freien Träger zu erreichen. Die Einführung einer rechtskreis­übergreifenden Sozialraum­orientierung setzt der Kreis nach einer Diskussion von Eckpunkten für ein Grobkonzept und einer Verständigung auf erste Leitsätze für künftige Entwicklungen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge und Ressourcen weiter um, die relevanten Akteure werden eingebunden und informiert.

Zur Umsetzung des Klimaschutz­konzeptes wird mit der Stabsstelle Klimaschutz an Lösungen gearbeitet, wie das Thema in Entgelt­vereinbarungen, Verträge und das Berichtswesen integriert werden kann. Die Standards für ambulante Leistungen werden laufend überarbeitet, um den stetigen Entwicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen. Auch der vorgesehene Abschluss eines neuen Landesrahmen­vertrages kann die dafür notwendigen Strukturen schaffen.

Nach dem Aufbau einer gemeinsamen Inobhutnahme­einrichtung mehrerer Kreise und einer Stadt wurde zur Fortsetzung der interkommunalen Kooperation mit Zustimmung des Kreistages nun eine offizielle Vereinbarung unterzeichnet. Die Strategie, gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, schafft Synergien zur Bewältigung der fachlichen und strukturellen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Fokusgruppe Teilhabe hat sich intensiv mit Instrumenten zur Versorgung sog. Systemprüfer bzw. schwer erreichbarer Menschen mit besonderen Bedarfslagen beschäftigt. Dabei spielen Wohnen oder Wohnungslosigkeit oft eine zentrale Rolle. Das erforderliche Zusammenwirken verschiedener Leistungs­erbringer zum strukturierten Herbeiführen von Helferkonferenzen für diesen Personenkreis wird konzeptionell beschrieben.

Zur künftigen bedarfsgerechten Angebots­entwicklung in der Eingliederungshilfe wurden zahlreiche zu berücksichtigende Faktoren benannt und diskutiert. Neben den Auswirkungen des demographischen Wandels, veränderten Behinderungsbildern und der Verzahnung mit sozialräumlichen kommunalen Strukturen wurden vor dem Hintergrund des Kostendrucks auch Entbürokratisierung und die Nutzung digitaler Formate angesprochen. Eine systematische Bedarfserhebung fehlender Angebote im Rahmen der Teilhabeplanung hat begonnen. Für die Versorgung im Alter in Kombination mit Sucht und Pflege sind neue Ansätze erforderlich, wie z.B. ein Pflegeheim in Hamburg mit konsumierenden Menschen. Bei einem ersten Austausch der Vorsitzenden von Fokusgruppen wurde erneut auf den Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokusgruppe Inklusion und eine mögliche Fusion hingewiesen.

Landesweit ist ein starker Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Neben vermehrt auftretenden kostenintensiven Einzelfällen ist ein großer Anteil vor allem auf Tariferhöhungen, die Inflation und allgemeine Preissteigerungen, z.B. für Energie, zurückzuführen. Auch die Personen­zentrierung und Individualisierung im Sinne des BTHG werden teilweise als Kostentreiber angesehen. Die Fokusgruppe hat verschiedene denkbare Optionen zur möglichen Kostendämpfung, wie z.B. den als operationales Ziel formulierten systemischen Ansatz des Offenen Dialogs, Synergien bei Fahrdiensten, die Erprobung eines Poolmodells mit einzelnen Leistungserbringern oder Sozialraum­koordination identifiziert und wird diese weiterbearbeiten.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen Schleswig-Holstein (KOSOZ AöR) unterstützt die Kreise bei der Erfüllung ihrer sozialpolitischen Aufgaben, insbesondere im Vertragsmanagement und in der Qualitätssicherung. Der Ratifikationsprozess für den neuen Landesrahmen­vertrag Schleswig-Holstein nach §131 SGB IX wurde im November 2024 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts „Vertragsmanagement­portal EGH“ soll eine zentrale, digitale Plattform geschaffen werden, die den gesamten Vertragszyklus abbildet. Der erste Schritt ist die Digitalisierung des Abrechnungs­prozesses. Ziel ist es, Prozesse effizienter, transparenter und datengestützt zu gestalten und manuelle Tätigkeiten zu reduzieren. Das Portal soll einen neuen Standard im Sozialvertrags­management setzen, mit Funktionen wie Echtzeit-Analysen und sicheren Kollaborations­möglichkeiten. Aktuell werden die Umsetzungs­möglichkeiten und mit den Kreisen abgestimmt. Im Rahmen eines Modellprojekts „Übernahme Vertragsmanagement SGB VIII“ bereitet die KOSOZ AöR die Übernahme in den Kreisen vor. Angestrebt wird eine einheitliche Datenbasis für die Kinder- und Jugendhilfe, um Leistungs­angebote im Rahmen der Jugendhilfe­planung verbessern zu können. Nach Abschluss des Modellprojektes Ende Juli 2025 werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet und für strategische Erwägungen herangezogen. Die Übertragung des Vertragsmanagements an die KOSOZ AöR wird im Kreis noch politisch diskutiert.

  • Die Struktur der sozialen Angebote im Kreis Pinneberg ist georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) einsehbar
  • Das HIP liefert ergänzende Informationen zu sozialen Angeboten, die Suchfunktion wird auch über den Wohnort oder in neun weiteren Sprachen ermöglicht

  • Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis nimmt in 2024 zu auf 35,1 % (+1,2 % ggü. Vj.), befindet sich aber weiterhin deutlich unter dem Landesschnitt von 40,0 % (+1,7 % ggü. Vj.)
  • Innerhalb der Altersgruppe sind die Werte sehr unterschiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 1,1 % und zwischen 1 und 2 Jahren 40,0 % betreut werden, steigt der Wert bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren auf 61,9 %
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertagesreichrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
  • Die Kinderbetreuung im U3 Bereich wurde im Kreisgebiet in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut, 2024 stehen insgesamt 3.561 Plätze zur Verfügung (+36 ggü. 2022)
  • 2024 stehen in Kitas 2.485 Krippenplätze (+110 ggü. 2022) sowie in der Kindertagesbetreuung weitere 1.076 Plätze (-74 ggü. 2022) zur Verfügung
  • Die Versorgungsquote im U3 Bereich beträgt damit 66,5 % (+7,4 % ggü. 2022)
  • Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippen- und Betreuungsplätze zu den 0 bis 2-Jährigen
  • In der Bedarfsplanung wird auf eine gewisse statistische Unschärfe verwiesen, zudem orientiert sich die Versorgungsquote auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt deutlich auf 856 (+178 ggü. Vj.)
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt

  • In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt wurden 2024 insgesamt 8.247 Übernachtungen gezählt (-1.047 ggü. Vj.)
  • Zum 01.01.2025 besitzen 614 Personen eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica), da der letztjährige Stichtag der 31.12. war, ist kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich
  • 2024 wurden 153 Juleicas neu erworben (+66 ggü. Vj.) und 85 durch Fortbildungen verlängert (+34 ggü. Vj.), die Fortbildungen wurden hier teilweise auch online durchgeführt

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2024 // Kreisjugendring 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024

Meldungen Kindeswohlgefährdung
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

Die gemeldeten Fälle haben sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Jede Meldung wird auf eine mögliche Gefährdung überprüft, dabei wird nicht in jedem Fall eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hohe Meldezahlen können ein Indiz für ein verändertes Meldeverhalten und eine generell höhere gesellschaftliche Sensibilität für die Thematik sein.

U3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahre ist sowohl landesweit als auch kreisweit in den vergangenen Jahren ansteigend. Der Kreiswert liegt stets zwischen 3% und 4% unter dem Landeswert. Besonders bei Kindern unter einem Jahr wird nur ein geringer Anteil extern betreut, da die Betreuung i.d.R. durch die Eltern während der Elternzeit stattfindet. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Quoten deutlich an.

Im Jahr 2025 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Nach der erfolgreichen Reaktivierung des Netzwerks wurde die systematische Vernetzung der Akteure weiter vorangetrieben und ein Fachaustausch zum Schwerpunktthema Kinderarmut und armutssensibles Handeln organisiert. Insbesondere die Angebote des Gesundheitswesens spielen dabei eine zentrale Rolle, denn nach dem Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit für den Kreis Pinneberg ist bereits bei Säuglingen und Kleinkindern ein Zusammenhang von Gesundheit und sozialer Lage festzustellen. Kinder in armutsbelasteten Familien entwickeln häufiger gesundheitliche Probleme und armutsbetroffene Familien nehmen Angebote der Frühen Hilfen deutlich weniger in Anspruch. Um dieser Gruppe einen besseren Zugang zu Frühen Hilfen zu ermöglichen, sind auch regionsspezifische aufsuchende Unterstützungs­angebote von Gesundheitsfachkräften wie z.B. in Form mobiler Spielplatz­betreuung in Uetersen erforderlich. Eine bessere Anschlussversorgung soll auch durch eine neue kinderärztlich-pädagogische Beratung für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren sichergestellt werden, die gleichzeitig die Kinderarztpraxen und Notaufnahmen entlastet. Der zweite Fachaustausch 2025 thematisiert den Umgang mit sozialen Medien, der in dieser frühen Lebensphase von 0 bis 3 Jahren bereits ein relevantes Thema darstellt.

Aus dem Netzwerk wird weiterhin von zunehmender Unsicherheit von Eltern sowie dem Verlust instinktiven Handelns berichtet. Die auf diese Bedarfe ausgerichteten regelmäßigen Angebote der Frühen Hilfen und Familienzentren, wie z.B. die Baby- und Kleinkind­sprechstunde in Elmshorn und Tornesch, offene Treffs, Väter-Frühstück mit Kindern oder Familien-Musikwerkstatt werden gut angenommen. Als Hemmnis in der Arbeit wird die unzureichende Unterstützung von Familien, vor allem mit Sprachbarrieren, bei Antragstellungen in verschiedenen Lebensbereichen (Jobcenter, Elterngeld, Kitaportal etc.) und die mangelnde telefonische Erreichbarkeit von Institutionen als Folge der Digitalisierung benannt, so dass schnelle Klärungsprozesse erschwert werden. Durch die zu leistende Unterstützung in diesen Bereichen reduziert sich die eigentlich wichtige Zeitressource für Beziehungs- und Beratungsarbeit mit den betroffenen Familien.

Die Familienzentren sind bei gleichbleibender Förderung und steigenden Personalkosten gezwungen, ihre Angebote zu reduzieren. Dies wurde bereits auf einem landesweiten Netzwerktreffen thematisiert. Die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen laut Koalitionsvertrag der Bundes­regierung ab dem kommenden Jahr aufgestockt werden. Zudem soll modellhaft erprobt werden, wie sie auf Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren ausgeweitet werden können. Im Kreis werden die Schutzengel­fördermittel des Landes u.a. für Willkommens­besuche eingesetzt werden. Aus den damit gesammelten Erfahrungen lassen sich wiederum Bedarfe ableiten und passgenaue Angebote auch für den ländlichen Raum entwickeln.

Um sichere und gewaltfreie Strukturen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, hat die Fachstelle Kinderschutz schwerpunktmäßig die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zur Implementierung von Schutzkonzepten in verschiedenen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe bearbeitet. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung benennt eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe als Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode. Sie will sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln. Nach einer neuen Landesrichtlinie müssen auch freie Träger, die als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden wollen, was z.B. Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte Förderung ist, ein trägerbezogenes Schutzkonzept vorlegen. Durch die Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: UBSKMG) wurde die Verpflichtung zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten weiter gestärkt und erstreckt sich nun auf alle Einrichtungen, Organisationen und Strukturen, die Kinder nutzen.

Den Kindertagesstätten im Kreis wurde eine Arbeitshilfe zur Erarbeitung und Überprüfung eines Kinderschutz­konzepts zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Pflegekinderwesens wurden zunächst die Fachkräfte und anschließend die Pflegeeltern über das Thema informiert, aktuell wird in verschiedenen Formaten und unter Beteiligung von Pflegeeltern und Pflegekindern an einzelnen Bausteinen des Schutzkonzepts gearbeitet. Die Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Verbänden, in denen im Wesentlichen Ehrenamtliche tätig sind, wird von der AG „Kindeswohl in Vereinen und Verbänden“ begleitet, die Teilnehmenden geben als Multiplikatoren alle relevanten Informationen weiter. Um junge Menschen über ihre Rechte aufzuklären, sind der Comic „STOP“ und eine erweiterte Version als Plakat entstanden. Beim Kreissportverband ist das Thema „Aktiv im Kinderschutz“ seit vielen Jahren Standard im Aus- und Fortbildungsprogramm. In einem Pilotprojekt sollen gemeinsam mit ausgewählten Sportvereinen individuelle Schutzkonzepte entwickelt und implementiert werden. Auch die Sportjugend SH bietet eine Kompaktausbildung im Kinderschutz an. Beim Kreisjugendring ist Kinderschutz fester Bestandteil der JULEICA-Kurse und es werden weitere Seminare zum Thema angeboten. Die Offene Kinder und Jugendarbeit hat sich in ihrem Arbeitskreis ebenfalls der Thematik gewidmet, Informationen zur Verfügung gestellt und eine Online-Abfrage durchgeführt. Die Abfrage zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes zeigte, dass Einrichtungen ohne Schutzkonzept bereits viele Inhalte wie Partizipation oder Beschwerde­management umsetzen. Bezüglich der Interventionskonzepte zum Umgang mit Kindeswohl­gefährdung besteht noch Nachsteuerungs­bedarf. Weiterhin wird zurzeit ein Qualitäts­kriterienkatalog zur Erarbeitung von Schutzkonzepten entwickelt, der differenziert auf die spezifischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe eingeht. Bei der Implementierung von Schutzkonzepten ergibt sich jedoch immer wieder umfangreicher Beratungsbedarf bezüglich der praktischen Umsetzung. Eine Aufstockung der Ressourcen wird hier empfohlen, um der gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden sowie Handlungssicherheit und eine Kultur der Achtsamkeit und Offenheit zu leben.

Die AG Kinderschutz arbeitet weiterhin mit allen relevanten Akteuren intensiv an der Qualitätsentwicklung des gesamten Prozesses von der Gefährdungs­einschätzung in Institutionen wie z.B. Kita oder Schule, über die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) und die Meldung an das Jugendamt bis hin zur Anrufung des Familiengerichts. Dieser aufeinander abgestimmte Prozess soll mit einem gemeinsam entwickelten einheitlichen Begriffsverständnis im Kreis Pinneberg „Kinderschutz aus einem Guss“ sicherstellen. Hierzu wurden und werden diverse Dokumente erarbeitet, wie Qualifikationskriterien für InsoFas, eine Übersicht von Gefährdungs­merkmalen und ein Beratungsbogen, der die Qualität der Gefährdungs­einschätzung im Zusammenwirken mit einer InsoFa sicherstellt und aus dem automatisiert ggf. eine Mitteilung für das Jugendamt erzeugt werden kann. Die neuen Instrumente werden nach einer Testphase implementiert und regelmäßig evaluiert. Die speziell qualifizierten InsoFas begleiten die Ratsuchenden durch den gesamten Prozess der Gefährdungs­einschätzung. Sämtliche Informationen werden zurzeit in einem „Informations-Handbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ zusammengeführt und nach Fertigstellung auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Um die freien Träger (u.a. Kindertages­einrichtungen) und den Bereich Schule in die neuen Instrumente des „Kinderschutzes aus einem Guss“ im Kreis Pinneberg zu integrieren und für diese verbindlich zu machen, werden neben einer Überarbeitung des Leitfadens „KWG in Schule“ im Laufe des Jahres neue Trägervereinbarungen nach §§ 8a, 72a SGB VIII geschlossen. Durch zusätzliche Vereinbarungen gem. § 8a mit den Kindertages­pflegepersonen werden diese künftig ebenfalls in das Netzwerk des Kinderschutzes integriert.

Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich weiterhin ein Anstieg an Beratungen durch Insoweit erfahrene Fachkräfte. Am häufigsten und mit großem Abstand wurden die Beratungsstellen von Mitarbeitenden aus dem Schulsystem angefragt.

Um mögliche Kindeswohl­gefährdungen aufgrund der kinderärztlichen Unterversorgung in einer Region des Kreises zu vermeiden, hat die AG Kinderschutz an einer Problemlösung im Netzwerk Frühe Hilfen mitgewirkt. Zusätzlich wird nun eine Baby- und Kleinkind­sprechstunde durch Gesundheits­fachkräfte an zwei betroffenen Orten angeboten.

Gleichstellungsarbeit als Querschnittsaufgabe erfordert intersektionales Arbeiten, um strukturellen Benachteiligungen auf verschiedenen Ebenen zu begegnen und gleichzeitig aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten. Um das kontinuierliche Datenmonitoring zu verbessern, wird in einem Leitprojekt Mehr.Wert die Grundlage für einen Genderdatenreport in der Metropolregion erstellt.

Als Teil des Prozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention haben zwei Workshops im Kreis Pinneberg stattgefunden. Ziel der jährlichen Workshops ist es, neben der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure, mögliche Lücken im Hilfesystem zu identifizieren und Lösungen für deren Schließung zu diskutieren und vorzuschlagen. 2024 hatte die Veranstaltung den Schwerpunkt „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“. Dabei wurde festgestellt, dass es im Kreis bisher keine Strukturen gibt, die einem SUSE (Sicher und selbstbestimmt)-Netzwerk ähneln und dass die Umsetzung der hierzu erarbeiteten Handlungsempfehlung der Fokusgruppe Inklusion daher weiterhin als notwendig angesehen wird. In einer Stellungnahme wurde das Land aufgefordert, die Netzwerke flächendeckend zu finanzieren. In weiteren Arbeitsgruppen wurden Maßnahmen zur Verbesserung von Informations­material und Zugängen zum Hilfesystem sowie der Interventionskette bei Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, wie z.B. Schulungen u.a. von Mitarbeiter*innen der Verwaltung und des Job Centers, diskutiert. 2025 ging es schwerpunktmäßig um „Gewalt gegen wohnungslose- bzw. obdachlose Frauen“. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Vernetzung der Wohnungslosenhilfe mit Frauenfach­einrichtungen, Hilfsangeboten für wohnungslose Frauen, wie z.B. mehr Notfallzimmer in Frauenhäusern oder Streetwork für erwachsene Frauen und der Berücksichtigung von obdachlosen Frauen in der Planung. 2026 wird der Themenschwerpunkt „Gewalt gegen alte und hochaltrige Frauen“ bearbeitet.

Die Frauenfach­beratungen versteht sich als Netzwerk für Frauen, in dem sie Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen erhalten. Die Beratungsthemen erstrecken sich neben häuslicher, partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt über psychosoziale Fragen bei Trennung und Scheidung und der Stabilisierung in persönlichen Krisen bis hin zu Präventionsarbeit, Gruppenangeboten und Seminaren. Aktuell wird bei häuslicher Gewalt allgemein ein Anstieg der gemeldeten Fälle beobachtet. Gemeinsam mit anderen Institutionen erstellt das spezialisierte Beratungs­stellenteam ein individuelles Schutzkonzept mit verschiedenen Handlungs­optionen für Betroffene. Für das wichtige niedrigschwellige mobile Beratungsangebot im ländlichen Raum stehen keine Ressourcen mehr zur Verfügung, telefonische oder ergänzende kostenfreie Online-Beratungen sind auch weiterhin möglich. Die Frauenberatung beobachtet insgesamt eine gesellschaftliche Normalisierung von frauenfeindlichen Äußerungen.

Seit 2020 werden fortlaufend Mittel zur Übernahme der Verhütungskosten als freiwillige Leistung bereitgestellt, von denen 2024 insgesamt 220 Anträge durch die Schwangeren­beratungsstellen bewilligt wurden. Die Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil einer individuellen selbstbestimmten und sicheren Familienplanung für Familien mit geringem Einkommen. Deutlich ansteigend ist die Anzahl von Beratungen nach der Geburt, bei denen die finanzielle Situation eine zentrale Rolle spielt. Für viele Familien und insbesondere für Alleinerziehende reichen die verfügbaren Einkünfte nicht zur Deckung der regelmäßig anfallenden Lebenshaltungskosten aus. Die aufwändigen Antragsverfahren zur Gewährung von Elterngeld und anderen finanziellen Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld bringen Familien unter Druck. Im Bereich der Prävention haben die Schwangeren­beratungsstellen an mehreren Orten Veranstaltungen zu den Themen Familienplanung, Verhütung, Elternzeit und -geld sowie FASD (Fetales Alkoholsyndrom) durchgeführt.

Die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit setzen an den Lebenswirklichkeiten und Stärken junger Menschen an und bieten ihnen Möglichkeiten, auf freiwilliger Basis Erfahrungen zu sammeln und Kompetenzen für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu erwerben.

Um einen Qualitätsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis anzustoßen, wurde das Kommunal­pädagogische Institut Hamburg mit einer Bestandserhebung und Bedarfsanalyse für diesen Arbeitsbereich beauftragt. Mit Hilfe einer Online-Befragung von Schüler*innen, Besucher*innen von Jugendeinrichtungen und Fachkräften wurden wichtige Informationen über das Freizeitverhalten sowie die Kenntnis und Zufriedenheit mit den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Pinneberg generiert. Ergänzend wurden auch die Fachkräfte befragt. Die zentralen Ergebnisse werden zurzeit in verschiedenen Workshop-Formaten diskutiert, im September 2025 ist eine Präsentation im Jugendhilfe­ausschuss geplant. Ausgehend vom Prinzip der „Offenheit für alle“ spielt bei den Befragungen und der Analyse auch das Thema Inklusion als grundgesetzlich und im SGB VIII verankertes Menschenrecht eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Fachver­anstaltungsreihe OFFEN! hat 2025 eine Fortbildung zum Thema „Inklusion in der OKJA“ stattgefunden, 2026 ist eine Anschlussfortbildung mit dem Titel „Inklusionscheck“ geplant. Weiterhin werden auch Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche intensiv thematisiert.

Im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel stieg die Anzahl der Anträge auch 2024 weiter leicht an. Die Anzahl der geförderten Kinder- und Jugendlichen stieg auf über 30.700, somit nahmen deutlich mehr von ihnen an Aktivitäten von Sportvereinen, Pfadfindern und Kirchen teil und sind aktive Mitglieder bei diesen Trägern. Bei der Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden war ein leichter Rückgang der Förderhöhe zu verzeichnen.

2024 wurden mehr als 380 Freizeit- und Ferienmaßnahmen für über 10.000 Kinder mit jeweils 5 Euro pro Tag und Kind gefördert. Aufgrund von Personalengpässen bei Trägern werden eher Halb- und Tagesveranstaltungen anstelle von Übernachtungen angeboten. Die Anträge bewegten sich insgesamt deutlich über dem Vor-Corona-Niveau. Mit einem Gesamtbudget von 280.000 Euro wurden neben Fahrtenzuschüssen letztmalig auch coronabedingte Sonderausgaben bei fast 50 Veranstaltungen, wie z.B. zusätzliche Betreuungskräfte oder kleinere Fahrzeuge anstelle eines großen Busses übernommen.

Aus Mitteln des eingerichteten Sozialfonds konnte 140 Kindern- und Jugendlichen aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeit­fahrten gesichert werden. Diese zusätzliche Fördermöglichkeit besteht auch 2025/2026 noch weiter.

Das Angebot der Bezuschussung von Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und dem Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit wird auch im laufenden Jahr sehr gut angenommen, 2024 haben 10 Kommunen davon Gebrauch gemacht.

Die kreiseigene Kinder- und Jugendfreizeit des Teams Prävention und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigen und/oder belastenden Familiensituationen wird 2025 nicht durchgeführt, da hier zunächst eine langfristige Neukonzeptionierung erfolgen soll. Die Lebenshilfe, deren inklusiver Ansatz sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen hat, wird stattdessen eine dritte inklusive Ferienfahrt mit Übernachtung in den Herbstferien anbieten. Dem steigenden Bedarf nach Übernachtungsangeboten steht die zunehmend schwierige Gewinnung von qualifizierten Betreuungskräften gegenüber.

Der 17. Kinder- und Jugendbericht formuliert sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen, z.B. auf zugewandte Erzieher*innen in offenen Jugendclubs. Allerdings hat die landesspezifische Auswertung der bundesweiten Online-Befragung zur „Fachkräftesituation in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ durch Frau Prof. Dr. Voigts von der HAW ergeben, dass das Personal in der OKJA nicht wie in allen anderen Bereichen der Jugendhilfe steigt, sondern sinkt. Die Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit, die den Rückgang vor Ort bereits stark spürt, hat sich eingehend mit den Schlussfolgerungen beschäftigt und verschiedene Gegensteuerungs­maßnahmen zur Fachkräftegewinnung entwickelt. Im Rahmen der Berufsorientierung muss sich die Kinder- und Jugendarbeit vor allem durch Praktika als interessantes Arbeitsfeld präsentieren. Neben attraktiveren Arbeitsbedingungen und der Förderung externer Weiter­bildungen braucht es Vertiefungsmöglichkeiten zur Kinder- und Jugendarbeit in grundständig angelegten Studien- und Ausbildungsgängen. Die Fokusgruppe begrüßt die Öffnung der PiA-Ausbildung für Träger von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sehr. Zusätzlich wird der Impuls Quereinstiege zu ermöglichen weiterverfolgt.

Der Kreis Pinneberg setzt sich aktiv für die Umsetzung und Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Im Rahmen zukünftiger regelmäßiger Netzwerktreffen werden sowohl Kinder und Jugendliche als auch Ehren- und Hauptamtliche, die in der Beteiligungsarbeit tätig sind, zusammengebracht. Ziel ist es, einen Anpassungsbedarf zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Derzeit verfügen 12 von 49 Kommunen im Kreisgebiet über regelmäßig stattfindende und strukturell verankerte Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Über einen Austausch mit den Kommunen wird versucht herauszufinden, wie nicht-strukturell verankerte Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche im Kreis durchgeführt werden und welche Ansätze dabei genutzt und unterstützt werden können. Die Kreisverwaltung Pinneberg möchte sich künftig mit vielfältigen Methoden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – ob digital, hybrid oder vor Ort – neu aufstellen. Dabei liegt ein besonderer Fokus darauf, Hindernisse und Hemmnisse abzubauen, um niedrig­schwellige Zugänge zu schaffen. Ziel ist es, Beteiligungsangebote so zu gestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche attraktiv sind und ihnen eine Mitwirkung erleichtern.

Ein zentraler Anspruch ist es, Beteiligung als ein Angebot zu verstehen – in einer Sprache und Art der Umsetzung, die für Erwachsene manchmal ungewohnt oder schwer verständlich sein kann. Es geht darum, Räume zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche sich einbringen können – unabhängig davon, ob sie bereits Erfahrung haben oder sich neu in Beteiligungsformaten erproben.

In der Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung fand ein intensiver Austausch zum Thema Inklusion und einem 4-stufigen Umsetzungsplan statt. Die Kitas sind über die Aufgaben und Angebote des Kompetenzteams Inklusion (Umsetzungsstufe 0) informiert und erhalten per Newsletter regelmäßig neue Informationen und Fortbildungs­angebote. Es wird eine Verknüpfung mit dem bereits implementierten kreisweit tätigen Beratungszentrum Inklusion in Barmstedt angeregt.

Wirtschaftliche Notwendigkeiten für Familien, der Fachkräftebedarf und der Wunsch, möglichst früh wieder in den Beruf einzusteigen, haben die gesellschaftliche Akzeptanz der frühen Betreuung in Krippen und der Tagespflege insgesamt erhöht. Auf kommunaler Ebene ist der künftige Platz- und Fachkräftebedarf jedoch oft nur schwer einschätzbar. Aufgrund des allgemeinen und seit 2022 unerwartet hohen Geburtenrückgangs und dessen Auswirkung auf die Belegung der Plätze hat die AG Jugend und Familie des Landkreistages die AG Jugendhilfeplanung beauftragt, die Entwicklung fortlaufend zu beobachten und eine Trendbetrachtung über 10 Jahre zu modellieren sowie die mittelfristigen Auswirkungen auf die Jugendhilfe und Anrainersysteme einzuschätzen und Maßnamen­vorschläge zu unterbreiten.

Die Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung 2025 weist für den Krippenbereich und die Kindertages­pflege (U3) eine Verringerung des Fehlbedarfs aus, der jedoch bis 2029 prognostisch wieder auf 644 Plätze ansteigen wird. Informationen zur Situation im Bereich Ü3 sind im Handlungs­feld Bildung zu finden. Zusätzlicher Fachkräftebedarf wird sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise an Grundschulen umgesetzt wird, ergeben. Eine Verzahnung von Kitabedarfsplanung (Hort) und der Schulentwicklungs­planung (SEP) ist erforderlich, um eine rechtsanspruchs­füllende Bedarfsplanung für den Ganztag zu erfüllen.

Der Fachkräftemangel war auch Thema in der Fokusgruppe AG § 78 Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Schon jetzt führt dieser zu einer Versorgungs- und damit auch einer Qualitätskrise in der Jugendhilfe. Um die Lücken nicht zu groß werden zu lassen, werden die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen (PiA), die Vergabe von Stipendien für eine vollzeitschulische Ausbildung und das duale Studium Soziale Arbeit weiter gefördert. Das Fachkräftekonzept des Fachbereichs Familie, Teilhabe und Soziales bildet einen Rahmen für die strukturierte Bewältigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit. Weitere Impulse wie die Aufstockung der Plätze, die Vergütung des dualen Studiums oder Aktivitäten zur Schaffung von geeignetem Wohnraum im Kreis Pinneberg für junge Menschen in Ausbildung und Studium werden aktuell gesammelt und sollen dann priorisiert werden. Perspektivisch sollte der Übergang von der vorschulischen Betreuung in die Grundschule mehr in den Blick genommen werden.

Für das entwickelte Modell der Klassenassistenz als systemische Ressource in Schule ist zunächst ein Moratorium von zwei Jahren vereinbart. Ziel ist eine Lösung zu finden, die den individuellen Rechtsanspruch auf Teilhabe mit einer Regelfinanzierung erfüllt und die Ausgaben möglichst begrenzt. Ein Konzept des Sozialausschusses des Landkreistages sieht vor, die Aufgabe der Hilfe zur Teilhabe an Bildung nach SGB VIII und IX auf das Bildungsministerium zu übertragen, da vordringlich die Landesebene in der Pflicht ist, strukturelle Lösungen für die zukünftige Finanzierung eines inklusiven Schulsystems zu entwickeln und mit der kommunalen Ebene abzustimmen. Eine Umsetzung wäre mit komplexen neuen Kostenregelungen verbunden. Die weitere Diskussion hierzu bleibt abzuwarten.

Die bisherigen Teams Eingliederungs­hilfe für Minderjährige, Fallmanagement und Teilhabeplanung wurden in einer Abteilung Eingliederungshilfe im Jugendamt zusammengeführt. Die neu eingerichtete Stelle der Jugendhilfe­planung bearbeitet als erste Schwerpunkte das Verhandlungsgeschäft (Inhalte der Leistungsbeschreibungen), die Fachkräfte­anerkennung und entwickelt ein Datenkonzept zu Planungszwecken. Um die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe von Grund auf inklusiver zu gestalten, könnte ein weiterer Workshop mit den Leistungs­erbringern beider Rechtskreise Fortschritte bringen.

Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe als Baustein der Qualitätsentwicklung nach § 79 SGB VIII wird weiter umgesetzt. Nach Analyse der ersten ergänzenden Reportings zur Fallbearbeitung erfolgt noch eine Nachjustierung im Projekt, um eine flächendeckende Nutzung der Instrumente durch das Jugendamt und die freien Träger zu erreichen. Die Einführung einer rechtskreis­übergreifenden Sozialraum­orientierung setzt der Kreis nach einer Diskussion von Eckpunkten für ein Grobkonzept und einer Verständigung auf erste Leitsätze für künftige Entwicklungen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufträge und Ressourcen weiter um, die relevanten Akteure werden eingebunden und informiert.

Zur Umsetzung des Klimaschutz­konzeptes wird mit der Stabsstelle Klimaschutz an Lösungen gearbeitet, wie das Thema in Entgelt­vereinbarungen, Verträge und das Berichtswesen integriert werden kann. Die Standards für ambulante Leistungen werden laufend überarbeitet, um den stetigen Entwicklungen bei freien Trägern Rechnung zu tragen. Auch der vorgesehene Abschluss eines neuen Landesrahmen­vertrages kann die dafür notwendigen Strukturen schaffen.

Nach dem Aufbau einer gemeinsamen Inobhutnahme­einrichtung mehrerer Kreise und einer Stadt wurde zur Fortsetzung der interkommunalen Kooperation mit Zustimmung des Kreistages nun eine offizielle Vereinbarung unterzeichnet. Die Strategie, gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, schafft Synergien zur Bewältigung der fachlichen und strukturellen Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Fokusgruppe Teilhabe hat sich intensiv mit Instrumenten zur Versorgung sog. Systemprüfer bzw. schwer erreichbarer Menschen mit besonderen Bedarfslagen beschäftigt. Dabei spielen Wohnen oder Wohnungslosigkeit oft eine zentrale Rolle. Das erforderliche Zusammenwirken verschiedener Leistungs­erbringer zum strukturierten Herbeiführen von Helferkonferenzen für diesen Personenkreis wird konzeptionell beschrieben.

Zur künftigen bedarfsgerechten Angebots­entwicklung in der Eingliederungshilfe wurden zahlreiche zu berücksichtigende Faktoren benannt und diskutiert. Neben den Auswirkungen des demographischen Wandels, veränderten Behinderungsbildern und der Verzahnung mit sozialräumlichen kommunalen Strukturen wurden vor dem Hintergrund des Kostendrucks auch Entbürokratisierung und die Nutzung digitaler Formate angesprochen. Eine systematische Bedarfserhebung fehlender Angebote im Rahmen der Teilhabeplanung hat begonnen. Für die Versorgung im Alter in Kombination mit Sucht und Pflege sind neue Ansätze erforderlich, wie z.B. ein Pflegeheim in Hamburg mit konsumierenden Menschen. Bei einem ersten Austausch der Vorsitzenden von Fokusgruppen wurde erneut auf den Abgleich mit den Arbeitsinhalten der Fokusgruppe Inklusion und eine mögliche Fusion hingewiesen.

Landesweit ist ein starker Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Neben vermehrt auftretenden kostenintensiven Einzelfällen ist ein großer Anteil vor allem auf Tariferhöhungen, die Inflation und allgemeine Preissteigerungen, z.B. für Energie, zurückzuführen. Auch die Personen­zentrierung und Individualisierung im Sinne des BTHG werden teilweise als Kostentreiber angesehen. Die Fokusgruppe hat verschiedene denkbare Optionen zur möglichen Kostendämpfung, wie z.B. den als operationales Ziel formulierten systemischen Ansatz des Offenen Dialogs, Synergien bei Fahrdiensten, die Erprobung eines Poolmodells mit einzelnen Leistungserbringern oder Sozialraum­koordination identifiziert und wird diese weiterbearbeiten.

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen Schleswig-Holstein (KOSOZ AöR) unterstützt die Kreise bei der Erfüllung ihrer sozialpolitischen Aufgaben, insbesondere im Vertragsmanagement und in der Qualitätssicherung. Der Ratifikationsprozess für den neuen Landesrahmen­vertrag Schleswig-Holstein nach §131 SGB IX wurde im November 2024 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts „Vertragsmanagement­portal EGH“ soll eine zentrale, digitale Plattform geschaffen werden, die den gesamten Vertragszyklus abbildet. Der erste Schritt ist die Digitalisierung des Abrechnungs­prozesses. Ziel ist es, Prozesse effizienter, transparenter und datengestützt zu gestalten und manuelle Tätigkeiten zu reduzieren. Das Portal soll einen neuen Standard im Sozialvertrags­management setzen, mit Funktionen wie Echtzeit-Analysen und sicheren Kollaborations­möglichkeiten. Aktuell werden die Umsetzungs­möglichkeiten und mit den Kreisen abgestimmt. Im Rahmen eines Modellprojekts „Übernahme Vertragsmanagement SGB VIII“ bereitet die KOSOZ AöR die Übernahme in den Kreisen vor. Angestrebt wird eine einheitliche Datenbasis für die Kinder- und Jugendhilfe, um Leistungs­angebote im Rahmen der Jugendhilfe­planung verbessern zu können. Nach Abschluss des Modellprojektes Ende Juli 2025 werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse aufbereitet und für strategische Erwägungen herangezogen. Die Übertragung des Vertragsmanagements an die KOSOZ AöR wird im Kreis noch politisch diskutiert.

  • Die Struktur der sozialen Angebote im Kreis Pinneberg ist georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) einsehbar
  • Das HIP liefert ergänzende Informationen zu sozialen Angeboten, die Suchfunktion wird auch über den Wohnort oder in neun weiteren Sprachen ermöglicht

  • Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis nimmt in 2024 zu auf 35,1 % (+1,2 % ggü. Vj.), befindet sich aber weiterhin deutlich unter dem Landesschnitt von 40,0 % (+1,7 % ggü. Vj.)
  • Innerhalb der Altersgruppe sind die Werte sehr unterschiedlich, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahr nur 1,1 % und zwischen 1 und 2 Jahren 40,0 % betreut werden, steigt der Wert bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren auf 61,9 %
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertagesreichrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
  • Die Kinderbetreuung im U3 Bereich wurde im Kreisgebiet in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut, 2024 stehen insgesamt 3.561 Plätze zur Verfügung (+36 ggü. 2022)
  • 2024 stehen in Kitas 2.485 Krippenplätze (+110 ggü. 2022) sowie in der Kindertagesbetreuung weitere 1.076 Plätze (-74 ggü. 2022) zur Verfügung
  • Die Versorgungsquote im U3 Bereich beträgt damit 66,5 % (+7,4 % ggü. 2022)
  • Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippen- und Betreuungsplätze zu den 0 bis 2-Jährigen
  • In der Bedarfsplanung wird auf eine gewisse statistische Unschärfe verwiesen, zudem orientiert sich die Versorgungsquote auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt deutlich auf 856 (+178 ggü. Vj.)
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt

  • In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt wurden 2024 insgesamt 8.247 Übernachtungen gezählt (-1.047 ggü. Vj.)
  • Zum 01.01.2025 besitzen 614 Personen eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica), da der letztjährige Stichtag der 31.12. war, ist kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich
  • 2024 wurden 153 Juleicas neu erworben (+66 ggü. Vj.) und 85 durch Fortbildungen verlängert (+34 ggü. Vj.), die Fortbildungen wurden hier teilweise auch online durchgeführt

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2024 // Kreisjugendring 2024 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024

Meldungen Kindeswohlgefährdung
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

Die gemeldeten Fälle haben sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt. Jede Meldung wird auf eine mögliche Gefährdung überprüft, dabei wird nicht in jedem Fall eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hohe Meldezahlen können ein Indiz für ein verändertes Meldeverhalten und eine generell höhere gesellschaftliche Sensibilität für die Thematik sein.

U3-Betreuungsquote
Säulendiagramm

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahre ist sowohl landesweit als auch kreisweit in den vergangenen Jahren ansteigend. Der Kreiswert liegt stets zwischen 3% und 4% unter dem Landeswert. Besonders bei Kindern unter einem Jahr wird nur ein geringer Anteil extern betreut, da die Betreuung i.d.R. durch die Eltern während der Elternzeit stattfindet. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Quoten deutlich an.

Im Jahr 2025 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Familie sitzt einer Frau an einem Tisch gegenüber
vier lachende Jugendliche