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Handlungsempfehlung
Stärkung ausgelagerter Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen
Inklusion
2024
steuerungsrelevant
beraten
Die Empfehlung im Detail
- Der Kreis Pinneberg übernimmt die Kosten der ausgelagerten Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen im Rahmen der Vereinbarungen, die die Beteiligten miteinander abschließen.
- Der Kreis bemüht sich um eine entsprechende Kommunikationskampagne zum Thema Stärkung ausgelagerter Arbeitsplätze bei relevanten Akteuren.
- Die Wirkung der Maßnahme kann durch Befragungen der Träger von Kitas und Pflegeheimen, von eingesetzten WfbM-Beschäftigten sowie von Eltern und Kindern in den Kitas und Bewohner*innen der Pflegeheime evaluiert werden.
- In Kitas und Pflegeheimen fehlen landes- und bundesweit Fachkräfte, in Schleswig-Holstein bis 2030 etwa 2.400 Personen (Bertelsmann Kita-Fachkräfte Radar 2023), zudem denken in der Pflege 40 % der befragten Beschäftigen in S.-H. auch aufgrund der Arbeitsbedingungen über eine Kündigung nach (Erhebung Barmer und IFBG 2023).
- Die Auswirkungen des Fachkräftemangels in Kitas sind: Absinkende Qualität der Betreuung und pädagogischen Arbeit, überfüllte Gruppen, Sicherheitsmängel und kürzere Arbeitszeiten der Eltern.
- Die Auswirkungen des Fachkräftemangels in Pflegeheimen sind: Absinkende Qualität der Pflege, Einschränkung der Angebote, Schließungen und Insolvenzen von Einrichtungen.
- Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) können auf sogenannten Außenarbeitsplätzen einzeln oder in ganzen Gruppen direkt vor Ort im Unternehmen Aufgaben übernehmen und die dortigen Fachkräfte entlasten.
- Durch ausgelagerte Arbeitsplätze werden Menschen mit Behinderungen sichtbarer und können ihnen den Übergang in sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Arbeitnehmerstatus ermöglichen.
- Nach einer BMAS Studie von 2023 wären ca. 30 % der WfbM-Beschäftigten an einem ausgelagerten Arbeitsplatz interessiert.
- Die potenzielle Größe dieser Zielgruppe im Kreis Pinneberg beträgt rund 140 Personen.
- Helfer-Ausbildungen in den WfbM sind eine attraktive Perspektive für Schüler der Förderzentren in den letzten drei Jahren der Berufsbildungsstufe.
- Gutes Beispiel: Mit ihrem Angebot „Arbeit inklusiv“ bieten die Elbe-Werkstätten in Hamburg Menschen mit Behinderung vielseitige berufliche Bildungs- und Arbeitsangebote in allen Hamburger Bezirken. Dabei kooperieren die Elbe-Werkstätten mit Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es gibt 19 Qualifizierungsmaßnahmen, darunter Kita-Helfer und Alltags-Helfer.
- Die WfbM-Leistungen werden noch inklusiver.
- Die Voraussetzungen und der Zugang für die Anstellung von Kita-Helfern und Alltags-Helfern bei den Trägern von Kitas und Pflegeheimen werden vereinfacht.
- Die Maßnahme unterstützt und motiviert Kitas und Pflegeheime, die kein Budget für die über den Fachkräfteschlüssel hinausgehende Anstellung von Kita-Helfern und Alltags-Helfern haben.
- Die Möglichkeiten der Ausbildung zu Kita-Helfern und Alltags-Helfern über den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden bekannter gemacht.
- Dem Fachkräftemangel in Kitas und Pflegeheimen wird entgegengewirkt.
- Träger und Mitarbeitende von Kitas und Pflegeheimen werden entlastet.
- Die Qualität der Angebote in Kitas und Pflegeheimen wird verbessert.
- Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch den Übergang in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt werden gestärkt. Ziel sollte letztendlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt sein, unterstützt durch Maßnahmen wie Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung. Um diesen Übergang zu fördern, könnte die Finanzierung der ausgelagerten Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen befristet werden.
- Menschen mit Behinderung und ihre Fähigkeiten werden sichtbar.
- Durch Kita-Helfer mit Handicap kommen Kita-Kinder früh in Berührung mit Inklusion und entwickeln eine positive Haltung.
- Die ausgelagerten Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen werden aktuell von den Trägern der Einrichtungen finanziert. Zwischen dem Träger und der WfbM wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der u.a. das individuell vereinbarte Entgelt, die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch regelt.
- Die pädagogische Begleitung, Entlohnung und gesetzliche Sozialversicherung der Mitarbeitenden erfolgt auch weiterhin über die WfbM.
- Freiwillige Leistung
- Finanzen: jährlich ca. 33.000 Euro
- Kosten für Beschäftigte auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz ca. 550 Euro monatlich (6.600 Euro jährlich) 6.600 Euro x 5 ausgelagerte Arbeitsplätze = 33.000 Euro.
- Die Zahlen beruhen auf einer Schätzung. Die Zahl der WfbM-Beschäftigten aus dem Kreisgebiet, die in einer Kita oder einer Pflegeeinrichtung tätig sind, sowie das durchschnittliche Entgelt für Kita-Helfer und Alltags-Helfer müsste über eine Abfrage bei den WfbM ermittelt werden. Eine Befragung müsste zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Personal: Ressourcen in geringem Umfang für verwaltungstechnische Umsetzung der Vereinbarungen.
- Es wurde geprüft, inwieweit die von Aktion Mensch bewilligten Mittel für das Projekt „Inklusion vor Ort - PiRat - auf der Suche nach Schätzen im Sozialraum“ mit genutzt werden können. Eine Verwendung der Mittel kommt nicht in Betracht, da die ausgelagerten Arbeitsplätze nicht als niedrigschwelliges Angebot einzustufen sind und keine arbeitsmarktpolitische Förderung erfolgt.
- Um sicherzustellen, dass perspektivisch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, z.B. im Rahmen eines Budgets für Arbeit mit einem bis zu 75%-igen Lohnkostenzuschuss, entstehen kann, wäre eine Form der Befristung für die Kostenübernahme ausgelagerter Arbeitsplätze durch den Kreis sinnvoll.
- Mittel- bis langfristig können mit der Umsetzung der Maßnahme Transferaufwendungen gespart werden, da die monatlichen Kosten für eine vorherige Beschäftigung in einer Werkstatt zurzeit ca. 15 % höher liegen als die Kosten für eine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Rahmen des Budgets für Arbeit.
- Eine Finanzierung über das Budget für Ausbildung ist nicht sinnvoll, da hiermit rentenversicherungstechnische Nachteile für die Menschen mit Behinderung verbunden wären.
- Das Landesprojekt Übergänge schaffen - Arbeit inklusiv ist nicht sinnvoll nutzbar, da es nur bis 31.12.2025 verlängert wurde.
- Alternativ könnten die ausgelagerten Arbeitsplätze stufenweise gestärkt werden, z.B. zunächst 2 Arbeitsplätze jährlich in den nächsten 2 Jahren, der Finanzbedarf würde sich dadurch auf ca. 26.400 Euro jährlich reduzieren.
- Operativ
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Strategische Ziele 2023+:
- 1.8 Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird durch den Kreis Pinneberg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv unterstützt.
- 3.1 Der Kreis Pinneberg gewährleistet wirtschaftliche, soziale und physische Sicherheit für alle Menschen und trägt zu behindertengerechten, kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen bei.
- Infrastruktur sozialer Angebote (Angebotssicherung, Entlastung Fachkräfte)
- Arbeit (Integration in den ersten Arbeitsmarkt)
- Bildung und Gesundheitsversorgung und Pflege (Angebots- und Qualitätssicherung in Kitas und Pflegeeinrichtungen)
- Die Handlungsempfehlung wird von den Mitgliedern als steuerungsrelevant eingeschätzt.
- Es werden die Hinweise gegeben, dass dies keine Kreisaufgabe ist und evtl. eine Aufgabe für das Jobcenter sein könnte. Weiterhin hatte ein vergleichbares Konzept vor einigen Jahren keinen Erfolg.
- Die Handlungsempfehlung wird den politischen Gremien mit einer Mitteilungsvorlage zur Beratung vorgelegt.
- Fokusgruppe Inklusion
- Ansprechperson: Frau Keil, T 04121 4502-3750
- Fachdienst Teilhabe
- Träger der Eingliederungshilfe, von Pflegeeinrichtungen und Kitas