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Handlungsempfehlung
Bildung eines Suse-Netzwerks (Suse = sicher und selbstbestimmt) im Kreis Pinneberg
Inklusion
2024
steuerungsrelevant
beraten und nicht beschlossen
Die Empfehlung im Detail
- Der Kreis Pinneberg unterstützt die Einrichtung eines Suse-Netzwerks zur Vermeidung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.
- Die Einrichtung des Suse-Netzwerks erfolgt in Anlehnung an die Modellprojekte in Schleswig-Holstein (Ostholstein, Segeberg, Lübeck), wird aber auf die Strukturen im Kreis Pinneberg angepasst.
- Laut einer repräsentativen Studie von Hornberg, Schröttle und weiteren aus dem Jahr 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind Frauen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen (zwei bis dreimal häufiger als Frauen ohne Behinderungen im Bevölkerungsschnitt), finden aber sehr viel seltener Zugang zum Hilfesystem als Frauen ohne Behinderungen.
- Etwa 11.960 Frauen im Kreisgebiet haben eine Schwerbehinderung, dies entspricht etwa 7,2% der Frauen im Kreisgebiet, etwa 57% sind über 65 Jahre (Statistik Nord 2021).
- Etwa 47% der Frauen mit Schwerbehinderung weisen eine körperliche Behinderung, 17% eine seelische Behinderung, 11% eine Behinderung der Sinnesorgane und 2% eine geistige Behinderung auf, bei dem restlichen Teil existieren multiple Behinderungsformen bzw. diese sind nicht genauer spezifiziert (Statistik Nord 2021).
- Besonders häufig erfahren gehörlose und blinde Frauen Gewalt sowie Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben.
- Ungefähr 80% der Frauen mit Behinderung haben bereits psychische Gewalt wie Demütigungen, Beleidigungen, Unterdrückung bis hin zu Drohung, Erpressung und Psychoterror erlebt (gegenüber 45% der Frauen ohne Beeinträchtigungen).
- Mehr als jede zweite Frau mit Behinderung (ungefähr 60%, bei gehörlosen Frauen sogar 75%) hat bereits körperliche Gewalt erlebt (gegenüber 35% der Frauen ohne Beeinträchtigungen).
- Etwa jede dritte Frau mit Behinderung hat bereits sexualisierte Gewalt erlebt (bei gehörlosen Frauen sogar 43%). Das sind dreimal mehr Frauen mit Behinderung als Frauen ohne Beeinträchtigungen.
- Die Täter*innen sind keine homogene Gruppe, sie setzen sich aus der Ursprungsfamilie, dem/der Partner*in, Mitbewohner*innen, Arbeitskolleg*innen, fremden Personen, etc. zusammen.
- Eine wichtige Rolle im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen nehmen die Frauenbeauftragten in den WfbM in Schleswig-Holstein ein. Sie sind Ansprechpartner*innen auf Augenhöhe, machen eine Peer-to-Peer Beratung und können die Betroffenen im besten Fall an eine örtliche Beratungsstelle verweisen.
- Die Frauenbeauftragten sind keine ausgebildeten Beraterinnen, die sich daher mit der Beratung von Opfern von (sexualisierter) Gewalt alleingelassen fühlen.
- Für einen besseren Austausch der Frauenbeauftragten mit den Frauenfacheinrichtungen, zur Unterstützung der Arbeit der Frauenbeauftragten und zum Abbau von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen soll ein Netzwerk gegründet werden, in dem die Akteur*innen zusammenkommen, gestärkt werden, Bedarfe besprechen und Barrieren abbauen.
- Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Abbau von Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
- Frauen mit Behinderung stärken
- Barrierefreien Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten erleichtern
- Sensibilisierung für das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
- Weiterbildung der Frauenbeauftragten durch Austausch und gemeinsame Arbeit
- Anpassung der Angebote der Frauenfacheinrichtungen an die Bedarfe der Zielgruppe
- Vernetzung der Akteur*innen der Gleichstellungsarbeit, Frauenbeauftragte aus WfbM, Gleichstellungsbeauftragten, der Frauenfacheinrichtungen und ggf. Fachdienst Teilhabe
- Bisher wendet der Kreis keine Mittel in diesem Bereich auf.
- Eine Finanzierung durch das Land wurde vom zuständigen Ministerium abgelehnt. Der Kreis müsste die Kosten tragen.
- Freiwillige Leistung
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Jährlich würden für die Betreuung und Organisation des Netzwerks ca. 7.000,00 Euro anfallen. Diese setzen sich zusammen aus:
- Personalkosten Projektreferentin (3 Wochenstunden/ TVÖD 9c): 6.000,00 Euro
- Bürobedarf: 100,00 Euro
- Öffentlichkeitsarbeit: 100,00 Euro
- Fortbildung: 100,00 Euro
- Reisekosten bzw. Fortbildung bei Koordination aus dem Kreis PI: 700,00 Euro
- Der Anbieter Mixed Pickels e.V. hat seinen Sitz in Lübeck und koordiniert bereits die Suse-Netzwerke im Kreis Ostholstein, Lübeck, dem Kreis Segeberg und dem Kreis Dithmarschen. Die Projektreferentin verfügt über Erfahrung und über Vernetzung zu den weiteren Suse-Netzwerken in Deutschland. Sollte die Projektkoordination über Mixed Pickels e.V. laufen, muss mit Reisekosten in Höhe von 700,00 Euro gerechnet werden. Sollte die Projektkoordination durch eine Mitarbeiterin der Frauenberatungsstellen im Kreis Pinneberg übernommen werden, müssten ca. 700,00 Euro für die Fortbildung der Projektreferentin eingeplant werden. Die Kosten unterscheiden sich in den ersten beiden Jahren also nicht.
- Der SGGS hat am 05.10.2023 eine Empfehlung an die Gleichstellungsbeauftragte ausgesprochen, ein Konzept zum Beitritt des SUSE-Projektes zu erstellen mit dem Ziel, zum nächsten Haushalt 2025, ggf. auch dem nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026 diese Position in das Produkt Gleichstellungsarbeit aufzunehmen. Dieser Empfehlung ist die Gleichstellungsbeauftragte mit der erarbeiteten Handlungsempfehlung in Zusammenarbeit mit der Fokusgruppe Inklusion nachgekommen.
- Das Land hat einen Förderantrag 2023 abgelehnt.
- Ein Teil der Mittel zur Umsetzung des Aktionsplans Inklusion in Höhe von 25.000 Euro, die 2024 noch im Haushalt zur Verfügung stehen, könnten als Anschubfinanzierung für die Projektkoordination genutzt werden, der Rest fließt in den allgemeinen Haushalt zurück. Ab 2025 wird eine dauerhafte Finanzierung des Netzwerks benötigt und die zum Doppelhaushalt 2025/26 neu zu beschließenden Mitteln für die Umsetzung des Aktionsplan Aktion können dann nicht mehr dafür eingesetzt werden.
- Das SUSE-Netzwerk stellt dem Grunde nach keine priorisierte Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans Inklusion dar. Über das Netzwerk könnten Ansprechpersonen für Angehörige in Notfallsituationen benannt und angeleitete Selbsthilfegruppen aufgebaut werden. Beides ist als priorisierte Maßnahme im Themenfeld „Notfallsituationen/Missbrauchsprävention“ benannt.
- Alternativ könnte der Finanzbedarf z.B. auf ca. 5.000 Euro bis 6.000 Euro jährlich reduziert werden. Hierfür müssten einzelne Aufgaben aus eigenen Ressourcen der Werkstätten oder der Gleichstellungsbeauftragten abgedeckt werden und die Bildung des Netzwerks würde sich zeitlich verzögern.
- Operativ
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Strategische Ziele 2023+:
- 1.8 Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird durch den Kreis Pinneberg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv unterstützt.
- 1.10 Die Gleichstellung von Mann und Frau und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind als Querschnittsaufgaben zu erhalten und weiter auszubauen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist im Kreis Pinneberg im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen.
- 3.1 Der Kreis Pinneberg gewährleistet wirtschaftliche, soziale und physische Sicherheit für alle Menschen und trägt zu behindertengerechten, kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen bei.
- 3.2 Der Kreis Pinneberg entwickelt und installiert präventive Angebote, um einen frühzeitigen, niedrigschwelligen und wohnortnahen Zugang zu wirkungsvollen Leistungen und Hilfen anzubieten.
- 3.3 Der Kreis Pinneberg entwickelt eine systematische, inhaltliche und kosteneffiziente Zugangssteuerung zu Hilfen und Leistungen.
- Infrastruktur sozialer Angebote (Verbesserung der Angebotsstruktur für Frauen mit Behinderung)
- Arbeit (gewaltfreier Arbeitsplatz, Schutz von Frauen in Beschäftigungsverhältnissen)
- Die Handlungsempfehlung wird von den Mitgliedern als steuerungsrelevant eingeschätzt.
- Es werden die Hinweise gegeben, dass die Handlungsempfehlung auch ein Ergebnis aus den Workshops zur Istanbul-Konvention war.
- Die Handlungsempfehlung wird den politischen Gremien mit einer Mitteilungsvorlage zur Beratung vorgelegt.
- Fokusgruppe Inklusion
- Ansprechperson: Frau Frahm, T 04121 4502-1021
- Büro der Gleichstellungsbeauftragten
- Büro der Behindertenbeauftragten