Fokus 2025
Inklusion
Für die Realisierung inklusiver Lebenswelten sind noch zahlreiche Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen anzustoßen und umzusetzen. Bewusstsein dafür zu schaffen und Haltungsfragen sind weiterhin relevant. Menschen mit Behinderung sind noch mehr in Prozesse, die sie betreffen, einzubinden. Die im Kreis etablierten Vernetzungsstrukturen für mehr Inklusion bieten gute Voraussetzungen für weitere positive Entwicklungen in allen Gesellschaftsbereichen.

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:
23.780
Menschen mit Schwerbehindertenausweis
56,7 %
schwerbehinderte Menschen über 65 Jahre
55,8 %
körperliche Behinderung
19 %
inklusive Beschulung GE
Die seit April 2024 tätige hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg hat in ihrem ersten Jahresbericht die bisherigen Aktivitäten, ihr Netzwerk und die für 2025 priorisierten Themen vorgestellt. Dazu zählen die Fertigstellung einer Netzwerkkarte mit internen Beratungsangeboten sowie die Darstellung externer Beratungsangebote auf der Website des Kreises, um Betroffenen den Zugang zu erleichtern. Das interne Netzwerk besteht aus der Ansprechstelle „einfach teilhaben“, den Verfahrenslots*innen, dem Team Hilfen für Menschen mit Behinderung und Kinder mit Förderbedarf, dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie dem Kompetenzteam Inklusion. Externe Beratungsangebote sind z.B. die Peer-Beratung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung, die Zukunftslotsen und die kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der einzelnen Kommunen im Kreisgebiet.
Die Herausforderungen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung sollen über ein Feedback-Format mit Betroffenen noch besser öffentlich sichtbar gemacht werden. Neben der Wiederbelebung des Aktionsplans Inklusion werden nach einer Situationsanalyse zum Thema Wohnen weitere Schritte eingeleitet, u.a. zum Netzwerk „Pinneberger Erklärung“. Weiter relevant ist Barrierefreiheit, vor allem im digitalen Raum, sowie invisible, taktile und mobile Barrieren.
Die Fokusgruppe Inklusion hat verschiedene inklusive Themen vorangetrieben. Im Mittelpunkt standen die Themen Sport, Arbeit und Wohnen. Der Kreissportverband berichtet regelmäßig über Aktivitäten und Fortschritte im Bereich Inklusion und bringt sich in einer sogenannten „Schatzgruppe“ des Projektes „PI.Rat – Inklusion. Gemeinsam. Machen“ ein. Die 2024 erarbeitete Handlungsempfehlung zur Stärkung ausgelagerter Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen im Kontext der Helfer-Ausbildungen „Kita-Helfer“ und „Alltags-Helfer“ wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren vorgestellt. Das Thema wird von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Fachdienst Teilhabe und der Fokusgruppe Inklusion weiterbearbeitet, um auf die verstärkte Schaffung ausgelagerter Arbeitsplätze im Kreis Pinneberg hinzuwirken. Die Handlungsempfehlung zur Bildung eines Suse-Netzwerks (Suse = Sicher und selbstbestimmt) im Kreis Pinneberg wurde von der Politik beraten und nicht beschlossen. Ziel war die Stärkung der Frauenbeauftragten in den WfbM (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) und ein besserer Austausch mit den Frauenfacheinrichtungen.
Das Thema Wohnen bleibt weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der Fokusgruppe Inklusion, da u.a. Wohnraum in besonderen Wohnformen im Kreis Pinneberg fehlt. Bestehende Angebote sind in der Regel auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert und stehen damit nur einem kleinen Kreis von Menschen zur Verfügung. So hat sich die Elterninitiative der „Weggefährten e.V.“ auf den Weg gemacht, für ihre Angehörigen selbst ein innovatives und individuelles Wohn-Angebot im Kreis zu schaffen.
Ende 2023 wurde pilothaft ein Kurzzeitwohnplatz/eine Kurzzeitassistenz gemeinsam mit einem Anbieter eingerichtet, um eine Lösung für die bestehenden Betreuungsbedarfe bei Urlaub bzw. Krankheit von Angehörigen oder zur Unterstützung von Verselbständigungsprozessen zu erproben. Die im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts gewonnen Erkenntnisse werden zurzeit ausgewertet.
Die Aktivitäten des Kompetenzteams Inklusion beim Kreis zur weiteren Stärkung von Inklusion im Bereich Kindertagesbetreuung und schulischen Unterstützung sind im Handlungsfeld Bildung näher beschrieben. Im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote wird außerdem über weitere Schritte der stufenweisen Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe mit erleichterten Zugängen für Familien zu Leistungen berichtet. Trotz des im aktuellen Koalitionsvertrag formulierten Ziels ist nicht absehbar, ob die Reform wie vorgesehen zum 1. Januar 2028 gesetzlich verankert wird.
Der „Special Art – Kulturpreis der Vielfalt“ der Stiftungen Landdrostei und Sparkasse Südholstein wurde im September 2024 zum zweiten Mal verliehen. Ausgezeichnet wurden drei Künstler*innen, die aus insgesamt 25 Einreichungen für Menschen mit Behinderung ausgewählt wurden. Der Kulturpreis soll wertschätzen, ermutigen und die Gesellschaft teilhaben lassen an dem kreativen Potenzial von Menschen mit Behinderung.
Das Projekt „PI.Rat – Inklusion. Gemeinsam. Machen“ ist mittlerweile Mitglied in der Fokusgruppe Inklusion. So können Anregungen aus dem Aktionsplan Inklusion mit den bisherigen Arbeitsergebnissen der Schatzgruppen abgeglichen und in dem regionalen Projekt bearbeitet werden. Die Schatzgruppen zu Themen wie „Schule – Ausbildung –Arbeit“ oder „Vernetzung“ kommen zu regelmäßigen Netzwerktreffen zusammen und organisieren Projekte und Veranstaltungen, z.B. zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) oder zum DUOday.
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion wird durch die Fokusgruppe Inklusion und das Projekt PI.Rat vorangetrieben. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung unterstützt die Gremien mit einem aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan. Durch neue Priorisierungen von Themen in den Fachbereichen, verschiedene Personalwechsel sowie die Corona-Pandemie und umfassende Gesetzes-Reformen ist der Aktionsplan Inklusion von 2017 nicht mehr flächendeckend präsent und muss wieder in Erinnerung gerufen werden. Dafür ist ein Austausch mit den für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlichen Facheinheiten in der Kreisverwaltung Pinneberg geplant, um die verwaltungsseitige Bearbeitung der Maßnahmen wieder zu reaktivieren. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 wird eine Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion eingebracht, basierend auf einer 2022 erarbeiteten Handlungsempfehlung der Fokusgruppe Inklusion.
- Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung werden nur alle zwei Jahre erhoben, die neuesten Daten stammen von Ende 2023
- Etwa 23.780 Personen haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis und einen Wohnsitz im Kreisgebiet (+400 ggü. 2021)
- Die Quote beträgt 7,3 % (unverändert ggü. 2021)
- Die Quoten für das Land mit 9,2 % (+0,2 % ggü. 2021) und für den Bund mit 9,4 % (unverändert ggü. 2021) sind deutlich höher
- Eine deutliche Mehrheit von 56,7 % der schwerbehinderten Menschen im Kreis ist über 65 Jahre (unverändert ggü. 2021), während der Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Gruppe bei 3,5 % liegt (+0,3 % ggü. 2021)
- Bei der Statistik über die Art der Behinderung wird nur die Behinderung mit dem höchsten Grad der Behinderung (GdB) erfasst, viele Menschen mit Behinderung weisen jedoch multiple Formen mit unterschiedlich hohem GdB auf
- Eine deutliche Mehrheit von 55,8 % der schwerbehinderten Menschen weist eine körperliche Behinderung auf (-0,6 % ggü. 2021)
- Eine seelische Behinderung wurde bei 17,9 % der Menschen festgestellt (+0,8 % ggü. 2021), weitere 3,6 % verzeichnen eine Lern- oder geistige Behinderung (+0,3 % ggü. 2021)
- 9,8% haben eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane (unverändert ggü. 2021), bei den restlichen 12,1 % ist die Behinderungsart nicht genauer spezifizierbar (-0,6 % ggü. 2021)
- 3.655 Leistungsberechtigte erhalten Ende 2024 Eingliederungshilfe (+152 ggü. Vj.)
- Im frühkindlichen Bereich erhielten Ende 2024 insgesamt 674 Kinder heilpädagogische Förderung oder Frühförderung in Kitas (+40 ggü. Vj.)
- Zwei Schulen GE (geistige Entwicklung) und sieben Förderzentren LSE (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung) existieren im Kreis
- Die GE-Schulen besuchen im aktuellen Schuljahr 2024/2025 insgesamt 319 Schüler*innen (+18 ggü. Vj.)
- Insgesamt werden weiterhin 19 % der Schüler*innen mit Förderbedarf GE inklusiv an Regelschulen beschult (unverändert ggü. Vj.)
- An drei Förderzentren Lernen wird für jeweils 10 bis 12 Personen das Angebot Integratives Schultraining durchgeführt, vier Förderzentren Lernen betreuen ihre Schüler*innen mit Förderbedarf an den Regelschulen
- Der Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv im Rahmen einer Regelschule beschult werden, beträgt 81 % (unverändert ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Integrationshilfen und Schulbegleitungen steigt weiter auf 1.256 (+ 97 ggü. Vj.)
Quellenangaben
Statistik Nord 2023 // Kreis Pinneberg 2024 // Schulamt Kreis Pinneberg 2024
Die große Mehrheit der Menschen mit Schwerbehinderung ist über 65 Jahre alt, über 75 % sind mindestens 45 Jahre alt. Besonders ab der Mitte des Lebens erhöht sich mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Schwerbehinderung. Hauptursache ist eine Erkrankung im Laufe des Lebens; eine Schwerbehinderung von Geburt an ist deutlich seltener.
Die schulischen Unterstützungsmaßnahmen haben sich seit 2020 fast verdoppelt. Dies deutet darauf hin, dass noch nicht allen Schülerinnen und Schülern ein inklusives Angebot in den Regelschulen unterbreitet werden kann. Systemische Lösungen für Teilhabe an Bildung, wie das Modell der Klassenassistenzen, werden aktuell auch landesweit diskutiert.
Im Jahr 2025 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
Die seit April 2024 tätige hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg hat in ihrem ersten Jahresbericht die bisherigen Aktivitäten, ihr Netzwerk und die für 2025 priorisierten Themen vorgestellt. Dazu zählen die Fertigstellung einer Netzwerkkarte mit internen Beratungsangeboten sowie die Darstellung externer Beratungsangebote auf der Website des Kreises, um Betroffenen den Zugang zu erleichtern. Das interne Netzwerk besteht aus der Ansprechstelle „einfach teilhaben“, den Verfahrenslots*innen, dem Team Hilfen für Menschen mit Behinderung und Kinder mit Förderbedarf, dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie dem Kompetenzteam Inklusion. Externe Beratungsangebote sind z.B. die Peer-Beratung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung, die Zukunftslotsen und die kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der einzelnen Kommunen im Kreisgebiet.
Die Herausforderungen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung sollen über ein Feedback-Format mit Betroffenen noch besser öffentlich sichtbar gemacht werden. Neben der Wiederbelebung des Aktionsplans Inklusion werden nach einer Situationsanalyse zum Thema Wohnen weitere Schritte eingeleitet, u.a. zum Netzwerk „Pinneberger Erklärung“. Weiter relevant ist Barrierefreiheit, vor allem im digitalen Raum, sowie invisible, taktile und mobile Barrieren.
Die Fokusgruppe Inklusion hat verschiedene inklusive Themen vorangetrieben. Im Mittelpunkt standen die Themen Sport, Arbeit und Wohnen. Der Kreissportverband berichtet regelmäßig über Aktivitäten und Fortschritte im Bereich Inklusion und bringt sich in einer sogenannten „Schatzgruppe“ des Projektes „PI.Rat – Inklusion. Gemeinsam. Machen“ ein. Die 2024 erarbeitete Handlungsempfehlung zur Stärkung ausgelagerter Arbeitsplätze in Kitas und Pflegeheimen im Kontext der Helfer-Ausbildungen „Kita-Helfer“ und „Alltags-Helfer“ wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Senioren vorgestellt. Das Thema wird von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Fachdienst Teilhabe und der Fokusgruppe Inklusion weiterbearbeitet, um auf die verstärkte Schaffung ausgelagerter Arbeitsplätze im Kreis Pinneberg hinzuwirken. Die Handlungsempfehlung zur Bildung eines Suse-Netzwerks (Suse = Sicher und selbstbestimmt) im Kreis Pinneberg wurde von der Politik beraten und nicht beschlossen. Ziel war die Stärkung der Frauenbeauftragten in den WfbM (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) und ein besserer Austausch mit den Frauenfacheinrichtungen.
Das Thema Wohnen bleibt weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der Fokusgruppe Inklusion, da u.a. Wohnraum in besonderen Wohnformen im Kreis Pinneberg fehlt. Bestehende Angebote sind in der Regel auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert und stehen damit nur einem kleinen Kreis von Menschen zur Verfügung. So hat sich die Elterninitiative der „Weggefährten e.V.“ auf den Weg gemacht, für ihre Angehörigen selbst ein innovatives und individuelles Wohn-Angebot im Kreis zu schaffen.
Ende 2023 wurde pilothaft ein Kurzzeitwohnplatz/eine Kurzzeitassistenz gemeinsam mit einem Anbieter eingerichtet, um eine Lösung für die bestehenden Betreuungsbedarfe bei Urlaub bzw. Krankheit von Angehörigen oder zur Unterstützung von Verselbständigungsprozessen zu erproben. Die im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts gewonnen Erkenntnisse werden zurzeit ausgewertet.
Die Aktivitäten des Kompetenzteams Inklusion beim Kreis zur weiteren Stärkung von Inklusion im Bereich Kindertagesbetreuung und schulischen Unterstützung sind im Handlungsfeld Bildung näher beschrieben. Im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote wird außerdem über weitere Schritte der stufenweisen Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe mit erleichterten Zugängen für Familien zu Leistungen berichtet. Trotz des im aktuellen Koalitionsvertrag formulierten Ziels ist nicht absehbar, ob die Reform wie vorgesehen zum 1. Januar 2028 gesetzlich verankert wird.
Der „Special Art – Kulturpreis der Vielfalt“ der Stiftungen Landdrostei und Sparkasse Südholstein wurde im September 2024 zum zweiten Mal verliehen. Ausgezeichnet wurden drei Künstler*innen, die aus insgesamt 25 Einreichungen für Menschen mit Behinderung ausgewählt wurden. Der Kulturpreis soll wertschätzen, ermutigen und die Gesellschaft teilhaben lassen an dem kreativen Potenzial von Menschen mit Behinderung.
Das Projekt „PI.Rat – Inklusion. Gemeinsam. Machen“ ist mittlerweile Mitglied in der Fokusgruppe Inklusion. So können Anregungen aus dem Aktionsplan Inklusion mit den bisherigen Arbeitsergebnissen der Schatzgruppen abgeglichen und in dem regionalen Projekt bearbeitet werden. Die Schatzgruppen zu Themen wie „Schule – Ausbildung –Arbeit“ oder „Vernetzung“ kommen zu regelmäßigen Netzwerktreffen zusammen und organisieren Projekte und Veranstaltungen, z.B. zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) oder zum DUOday.
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion wird durch die Fokusgruppe Inklusion und das Projekt PI.Rat vorangetrieben. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung unterstützt die Gremien mit einem aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan. Durch neue Priorisierungen von Themen in den Fachbereichen, verschiedene Personalwechsel sowie die Corona-Pandemie und umfassende Gesetzes-Reformen ist der Aktionsplan Inklusion von 2017 nicht mehr flächendeckend präsent und muss wieder in Erinnerung gerufen werden. Dafür ist ein Austausch mit den für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlichen Facheinheiten in der Kreisverwaltung Pinneberg geplant, um die verwaltungsseitige Bearbeitung der Maßnahmen wieder zu reaktivieren. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 wird eine Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion eingebracht, basierend auf einer 2022 erarbeiteten Handlungsempfehlung der Fokusgruppe Inklusion.
- Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung werden nur alle zwei Jahre erhoben, die neuesten Daten stammen von Ende 2023
- Etwa 23.780 Personen haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis und einen Wohnsitz im Kreisgebiet (+400 ggü. 2021)
- Die Quote beträgt 7,3 % (unverändert ggü. 2021)
- Die Quoten für das Land mit 9,2 % (+0,2 % ggü. 2021) und für den Bund mit 9,4 % (unverändert ggü. 2021) sind deutlich höher
- Eine deutliche Mehrheit von 56,7 % der schwerbehinderten Menschen im Kreis ist über 65 Jahre (unverändert ggü. 2021), während der Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Gruppe bei 3,5 % liegt (+0,3 % ggü. 2021)
- Bei der Statistik über die Art der Behinderung wird nur die Behinderung mit dem höchsten Grad der Behinderung (GdB) erfasst, viele Menschen mit Behinderung weisen jedoch multiple Formen mit unterschiedlich hohem GdB auf
- Eine deutliche Mehrheit von 55,8 % der schwerbehinderten Menschen weist eine körperliche Behinderung auf (-0,6 % ggü. 2021)
- Eine seelische Behinderung wurde bei 17,9 % der Menschen festgestellt (+0,8 % ggü. 2021), weitere 3,6 % verzeichnen eine Lern- oder geistige Behinderung (+0,3 % ggü. 2021)
- 9,8% haben eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane (unverändert ggü. 2021), bei den restlichen 12,1 % ist die Behinderungsart nicht genauer spezifizierbar (-0,6 % ggü. 2021)
- 3.655 Leistungsberechtigte erhalten Ende 2024 Eingliederungshilfe (+152 ggü. Vj.)
- Im frühkindlichen Bereich erhielten Ende 2024 insgesamt 674 Kinder heilpädagogische Förderung oder Frühförderung in Kitas (+40 ggü. Vj.)
- Zwei Schulen GE (geistige Entwicklung) und sieben Förderzentren LSE (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung) existieren im Kreis
- Die GE-Schulen besuchen im aktuellen Schuljahr 2024/2025 insgesamt 319 Schüler*innen (+18 ggü. Vj.)
- Insgesamt werden weiterhin 19 % der Schüler*innen mit Förderbedarf GE inklusiv an Regelschulen beschult (unverändert ggü. Vj.)
- An drei Förderzentren Lernen wird für jeweils 10 bis 12 Personen das Angebot Integratives Schultraining durchgeführt, vier Förderzentren Lernen betreuen ihre Schüler*innen mit Förderbedarf an den Regelschulen
- Der Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv im Rahmen einer Regelschule beschult werden, beträgt 81 % (unverändert ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Integrationshilfen und Schulbegleitungen steigt weiter auf 1.256 (+ 97 ggü. Vj.)
Quellenangaben
Statistik Nord 2023 // Kreis Pinneberg 2024 // Schulamt Kreis Pinneberg 2024
Die große Mehrheit der Menschen mit Schwerbehinderung ist über 65 Jahre alt, über 75 % sind mindestens 45 Jahre alt. Besonders ab der Mitte des Lebens erhöht sich mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer Schwerbehinderung. Hauptursache ist eine Erkrankung im Laufe des Lebens; eine Schwerbehinderung von Geburt an ist deutlich seltener.
Die schulischen Unterstützungsmaßnahmen haben sich seit 2020 fast verdoppelt. Dies deutet darauf hin, dass noch nicht allen Schülerinnen und Schülern ein inklusives Angebot in den Regelschulen unterbreitet werden kann. Systemische Lösungen für Teilhabe an Bildung, wie das Modell der Klassenassistenzen, werden aktuell auch landesweit diskutiert.
Im Jahr 2025 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Bildung. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .


Archiv
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