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Fokus 2026

Inklusion

Um Inklusion als Menschenrecht zu verwirklichen, sind noch viele strukturelle Veränderungen erforderlich. Beauftragte und Beiräte sind wichtige Schnittstellen, um Bedarfe sichtbar zu machen und Verbesserungen zu initiieren. Trotz einiger Erfolge wird auch Ausdauer und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen benötigt. Die im Kreis etablierten Netzwerkstrukturen bieten dafür eine gute Grundlage. Generell müssen Betroffene selbst noch aktiver in Veränderungsprozesse einbezogen werden. Die Aspekte dieses Querschnittsthemas sind enorm vielfältig und betreffen alle. Inklusion und Teilhabe sind als gesamtgesellschaftliche Aufgaben umzusetzen.

fünf junge Erwachsene strecken ihre Hände in die Mitte

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Infrastruktur sozialer Angebote Bildung Arbeit

23.780

Menschen mit GdB ab 50

24.300

Menschen mit GdB unter 50

3.909

Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe

356

Personen in Förderzentren GE

Die Fokusgruppe Inklusion hat sich mit der weiteren Umsetzung des Aktionsplans Inklusion beschäftigt und mehrere Vorschläge für konkret zu bearbeitende Maßnahmen entwickelt. Dazu zählen u.a., Inklusion in Schulen zu tragen (Handlungsfeld Bildung) und eine inklusive Weiter­entwicklung der bestehenden Plattform Praktikum Westküste. Ebenso wurde über vermehrte inklusive Sportangebote im Vereins­kontext beraten. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat ein Steuerungsforum Aktionsplan Inklusion mit den zuständigen Facheinheiten der Kreis­verwaltung gegründet, um die Verbindlichkeit zur Bearbeitung von Maßnahmen in der Kreis­verwaltung wiederher­zustellen. Vorbereitend wurde der aktuelle Status der Umsetzung von Maßnahmen erhoben. Für die anstehende Fortschreibung des Aktions­plans Inklusion zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention im Kreis Pinneberg von 2017 werden zusätzliche Ressourcen benötigt.

Der Fokus liegt weiterhin auf der Stärkung und Weiter­entwicklung inklusionsbezogener Netzwerke. Die Schwerpunkte wie z.B. Transparenz über Beratungs­strukturen oder die Förderung digitaler und baulicher Barriere­freiheit wurden erfolgreich bearbeitet. Der Themenkomplex Wohnen für Menschen mit Behinderung war im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt, hierzu wurde eine Zusammen­fassung mit Handlungs­vorschlägen erstellt und es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Engagement bei in- und externen Aktivitäten wie Fortbildungen, Aktionstagen wie dem DUOday, dem „Special Art - Kulturpreis der Vielfalt“ oder dem 2026 erstmalig zu verleihenden Arbeitgeber­preis „Diamant der Inklusiven Arbeitswelt“ sorgen dafür, dass Inklusion sichtbar und aktiv gestaltet wird. Im Kreis organisiert und setzt das Inklusionsnetzwerk „Projekt PI.Rat - Inklusion. Gemeinsam. Machen“ vielfältige Aktivitäten um.

Anfragen insbesondere aus den Bereichen Arbeit, Parkplätze bzw. Parkausweise, Schwerbehinderten­ausweis und Merkzeichen, aber auch Beratung zu sozialen Hilfen und Barrierefreiheit – auch im digitalen Raum – wurden an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Oder sie wurden aufgegriffen, um mehrfach adressierte Themen übergreifend zu bearbeiten, z.B. durch eine Informationsveranstaltung für Beratende zum Schwerbehindertenausweis.

Aktuell wird u.a. das Thema Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) prioritär bearbeitet. Im Kontext der Neuausrichtung der Gesundheits­versorgung im Kreis u.a. durch den Neubau eines Zentral­krankenhauses sollte direkt auch ein MZEB mit umgesetzt werden, um Bedarfe zu decken und Gesundheits­gerechtigkeit zu realisieren.

Weitergehende Informationen und Handlungsvorschläge finden sich im zweiten Jahresbericht der hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Pinneberg.

 

 

In vielen Lebensbereichen werden immer wieder Bedarfslücken benannt. Für Leistungen zur Teilhabe ist bisher keine systematische datengestützte Bedarfsplanung zur Entwicklung passgenauer Angebote implementiert, z.B. im Bereich Wohnformen. Auch im Leistungsbereich der Tagesförderstätten und der Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden innovative Angebote benötigt, z.B. in der Schnittstelle zwischen beiden. Ein Bedarf besteht auch an ehrenamtlicher Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten. 

Ein besonders großer ungedeckter Bedarf besteht im Bereich der ambulanten Frühförderung. Eine relevante Anzahl von Kindern erhält trotz festgestellter Bedarfe keine Hilfe und bleibt teilweise bis zum Schuleintritt unversorgt. Zur Verbesserung soll perspektivisch eine strukturierte Planung für diesen Bereich entwickelt werden, z.B. für heilpädagogische Kleingruppen (Handlungsfeld Bildung). Die Arbeit des multiprofessionellen Kompetenzteams Inklusion beim Kreis unterstützt die inklusive Ausrichtung des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungs­systems und ist im Handlungsfeld Bildung näher beschrieben. Inwieweit Inklusion gelebt wird, zeigt sich auch in der Schule. Unter anderem weil noch nicht allen Kindern in Regelschulen ein inklusives Angebot unterbreitet werden kann, steigen die Fallzahlen weiter an Schulbegleitungen und Integrationshilfen. Nähere Ausführungen hierzu und zu möglichen Lösungs­ansätzen sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote zu finden. Weiterhin bestehen Bedarfe in diversen Lebens­bereichen wie z.B. die Anerkennung von Dolmetscherleistungen, Mobilität in ländlichen Gemeinden sowie Barrierefreiheit von Veranstaltungen, Sportstätten oder Arztpraxen. Da das komplexe Thema Barriere­freiheit neben hoher Fachlichkeit auch Erfahrungswissen erfordert, wird über die Einrichtung einer Landes­fachstelle beraten.

Für die Kommunen stellt neben Beauftragten für Menschen mit Behinderung auch das Beiratssystem als „Expertentum in eigener Sache“ eine Organisations­möglichkeit dar. Für eine wirksame Beteiligungs­pflicht bis hin zur Gleichstellung beider Systeme ist eine Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften erforderlich. 

Gemeinsam mit einem Anbieter wurde das Projekt Kurzzeit­wohnplatz/Kurzzeitassistenz für Betreuungsbedarfe bei Urlaub bzw. Krankheit von Angehörigen oder zur Unterstützung von Verselbständigungs­prozessen durchgeführt. Da dieses nur von zwei Nutzenden erprobt wurde, konnten keine ausreichenden Erkenntnisse gewonnen werden. Deutlich wurde jedoch, dass die Leistungs­berechtigten Schwierigkeiten mit dem Orts­wechsel und der Integration in neue Abläufe hatten und insbesondere am Wochenende und nachts zusätzliche Personal­ressourcen für eine engmaschige Begleitung erforderlich waren.

  • Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung werden nur alle zwei Jahre erhoben, Daten für Ende 2025 werden erst nach Veröffentlichung des Berichtes verfügbar sein, daher werden wieder die Daten von Ende 2023 verwendet 
  • Etwa 23.780 Personen haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis und einen Wohnsitz im Kreisgebiet (+400 ggü. 2021) 
  • Die Quote beträgt 7,3 % (unverändert ggü. 2021) 
  • Die Quoten für das Land mit 9,2 % (+0,2 % ggü. 2021) und für den Bund mit 9,4 % (unverändert ggü. 2021) sind deutlich höher 
  • Eine deutliche Mehrheit von 56,7 % der schwerbehinderten Menschen im Kreis ist über 65 Jahre (unverändert ggü. 2021), während der Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Gruppe bei 3,5 % liegt (+0,3 % ggü. 2021) 
  • Bei der Statistik über die Art der Behinderung wird nur die Behinderung mit dem höchsten Grad der Behinderung (GdB) erfasst, viele Menschen mit Behinderung weisen jedoch multiple Formen mit unterschiedlich hohem GdB auf 
  • Eine deutliche Mehrheit von 55,8 % der schwerbehinderten Menschen weist eine körperliche Behinderung auf (-0,6 % ggü. 2021) 
  • Eine seelische Behinderung wurde bei 17,9 % der Menschen festgestellt (+0,8 % ggü. 2021), weitere 3,6 % verzeichnen eine Lern- oder geistige Behinderung (+0,3 % ggü. 2021)
  • 9,8 % haben eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane (unverändert ggü. 2021), bei den restlichen 12,1 % ist die Behinderungsart nicht genauer spezifizierbar (-0,6 % ggü. 2021)
  • Weitere 24.300 Menschen im Kreis haben Ende 2025 einen GdB, der unter 50 liegt 
  • 3.909 Leistungsberechtigte erhalten Ende 2025 Eingliederungshilfe (+254 ggü. Vj.)

 

  • Im frühkindlichen Bereich erhielten Ende 2025 mit insgesamt 842 deutlich mehr Kinder heilpädagogische Förderung oder Frühförderung in Kitas (+168 ggü. Vj.) 
  • Es existieren im Kreis weiterhin zwei Schulen GE (geistige Entwicklung) und sieben Förderzentren LSE (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung) 
  • In den GE-Schulen werden im aktuellen Schuljahr 2025/2026 insgesamt 356 Personen beschult (+37 ggü. Vj.) 
  • Insgesamt werden weiterhin 19 % der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf GE inklusiv an Regelschulen beschult (unverändert ggü. Vj.) 
  • An drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen wird für jeweils 10 bis 12 Personen das Angebot Integratives Schultraining durchgeführt, vier Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen betreuen ihre Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den Regelschulen 
  • Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv im Rahmen einer Regelschule beschult werden, beträgt 79 % (-2 % ggü. Vj.) 
  • Die Anzahl der  Schulbegleitungen und Integrationshilfen steigt weiter auf 1.330 (+74 ggü. Vj.)

Quellenangaben
Statistik Nord 2023 // Kreis Pinneberg 2025 // Schulamt Kreis Pinneberg 2025 // Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit 2025

Art der Behinderung in %

Quelle: Statistikamt Nord 2023

Fast 56 % der Menschen mit Schwerbehinderung haben eine körperliche Behinderung. An zweiter Stelle folgen mit über 18 % Menschen mit einer seelischen Behinderung. Häufig liegen auch multiple Formen der Behinderung vor. Durch Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen und baulichen Barrierefreiheit besteht viel Potential, Inklusion zu befördern.

Schulbegleitungen und Integrationshilfen

Quelle: Kreis Pinneberg

Die schulischen Unterstützungsmaßnahmen erreichen neue Höchststände und haben sich innerhalb von vier Jahren fast verdoppelt. Damit alle Kinder inklusiv lernen können, sind strukturelle Veränderungen im System Schule erforderlich. Prozessoptimierungen können Maßnahmen zur Kostendämpfung sein. Systemische Lösungen für Teilhabe an Bildung werden als Modellvorhaben erprobt und in der Bundesgesetzgebung diskutiert.

Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Inklusion. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier hier .

Die Fokusgruppe Inklusion hat sich mit der weiteren Umsetzung des Aktionsplans Inklusion beschäftigt und mehrere Vorschläge für konkret zu bearbeitende Maßnahmen entwickelt. Dazu zählen u.a., Inklusion in Schulen zu tragen (Handlungsfeld Bildung) und eine inklusive Weiter­entwicklung der bestehenden Plattform Praktikum Westküste. Ebenso wurde über vermehrte inklusive Sportangebote im Vereins­kontext beraten. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat ein Steuerungsforum Aktionsplan Inklusion mit den zuständigen Facheinheiten der Kreis­verwaltung gegründet, um die Verbindlichkeit zur Bearbeitung von Maßnahmen in der Kreis­verwaltung wiederher­zustellen. Vorbereitend wurde der aktuelle Status der Umsetzung von Maßnahmen erhoben. Für die anstehende Fortschreibung des Aktions­plans Inklusion zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention im Kreis Pinneberg von 2017 werden zusätzliche Ressourcen benötigt.

Der Fokus liegt weiterhin auf der Stärkung und Weiter­entwicklung inklusionsbezogener Netzwerke. Die Schwerpunkte wie z.B. Transparenz über Beratungs­strukturen oder die Förderung digitaler und baulicher Barriere­freiheit wurden erfolgreich bearbeitet. Der Themenkomplex Wohnen für Menschen mit Behinderung war im vergangenen Jahr ein Schwerpunkt, hierzu wurde eine Zusammen­fassung mit Handlungs­vorschlägen erstellt und es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Engagement bei in- und externen Aktivitäten wie Fortbildungen, Aktionstagen wie dem DUOday, dem „Special Art - Kulturpreis der Vielfalt“ oder dem 2026 erstmalig zu verleihenden Arbeitgeber­preis „Diamant der Inklusiven Arbeitswelt“ sorgen dafür, dass Inklusion sichtbar und aktiv gestaltet wird. Im Kreis organisiert und setzt das Inklusionsnetzwerk „Projekt PI.Rat - Inklusion. Gemeinsam. Machen“ vielfältige Aktivitäten um.

Anfragen insbesondere aus den Bereichen Arbeit, Parkplätze bzw. Parkausweise, Schwerbehinderten­ausweis und Merkzeichen, aber auch Beratung zu sozialen Hilfen und Barrierefreiheit – auch im digitalen Raum – wurden an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Oder sie wurden aufgegriffen, um mehrfach adressierte Themen übergreifend zu bearbeiten, z.B. durch eine Informationsveranstaltung für Beratende zum Schwerbehindertenausweis.

Aktuell wird u.a. das Thema Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) prioritär bearbeitet. Im Kontext der Neuausrichtung der Gesundheits­versorgung im Kreis u.a. durch den Neubau eines Zentral­krankenhauses sollte direkt auch ein MZEB mit umgesetzt werden, um Bedarfe zu decken und Gesundheits­gerechtigkeit zu realisieren.

Weitergehende Informationen und Handlungsvorschläge finden sich im zweiten Jahresbericht der hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Pinneberg.

 

 

In vielen Lebensbereichen werden immer wieder Bedarfslücken benannt. Für Leistungen zur Teilhabe ist bisher keine systematische datengestützte Bedarfsplanung zur Entwicklung passgenauer Angebote implementiert, z.B. im Bereich Wohnformen. Auch im Leistungsbereich der Tagesförderstätten und der Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden innovative Angebote benötigt, z.B. in der Schnittstelle zwischen beiden. Ein Bedarf besteht auch an ehrenamtlicher Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten. 

Ein besonders großer ungedeckter Bedarf besteht im Bereich der ambulanten Frühförderung. Eine relevante Anzahl von Kindern erhält trotz festgestellter Bedarfe keine Hilfe und bleibt teilweise bis zum Schuleintritt unversorgt. Zur Verbesserung soll perspektivisch eine strukturierte Planung für diesen Bereich entwickelt werden, z.B. für heilpädagogische Kleingruppen (Handlungsfeld Bildung). Die Arbeit des multiprofessionellen Kompetenzteams Inklusion beim Kreis unterstützt die inklusive Ausrichtung des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungs­systems und ist im Handlungsfeld Bildung näher beschrieben. Inwieweit Inklusion gelebt wird, zeigt sich auch in der Schule. Unter anderem weil noch nicht allen Kindern in Regelschulen ein inklusives Angebot unterbreitet werden kann, steigen die Fallzahlen weiter an Schulbegleitungen und Integrationshilfen. Nähere Ausführungen hierzu und zu möglichen Lösungs­ansätzen sind im Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote zu finden. Weiterhin bestehen Bedarfe in diversen Lebens­bereichen wie z.B. die Anerkennung von Dolmetscherleistungen, Mobilität in ländlichen Gemeinden sowie Barrierefreiheit von Veranstaltungen, Sportstätten oder Arztpraxen. Da das komplexe Thema Barriere­freiheit neben hoher Fachlichkeit auch Erfahrungswissen erfordert, wird über die Einrichtung einer Landes­fachstelle beraten.

Für die Kommunen stellt neben Beauftragten für Menschen mit Behinderung auch das Beiratssystem als „Expertentum in eigener Sache“ eine Organisations­möglichkeit dar. Für eine wirksame Beteiligungs­pflicht bis hin zur Gleichstellung beider Systeme ist eine Änderung kommunal­rechtlicher Vorschriften erforderlich. 

Gemeinsam mit einem Anbieter wurde das Projekt Kurzzeit­wohnplatz/Kurzzeitassistenz für Betreuungsbedarfe bei Urlaub bzw. Krankheit von Angehörigen oder zur Unterstützung von Verselbständigungs­prozessen durchgeführt. Da dieses nur von zwei Nutzenden erprobt wurde, konnten keine ausreichenden Erkenntnisse gewonnen werden. Deutlich wurde jedoch, dass die Leistungs­berechtigten Schwierigkeiten mit dem Orts­wechsel und der Integration in neue Abläufe hatten und insbesondere am Wochenende und nachts zusätzliche Personal­ressourcen für eine engmaschige Begleitung erforderlich waren.

  • Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung werden nur alle zwei Jahre erhoben, Daten für Ende 2025 werden erst nach Veröffentlichung des Berichtes verfügbar sein, daher werden wieder die Daten von Ende 2023 verwendet 
  • Etwa 23.780 Personen haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis und einen Wohnsitz im Kreisgebiet (+400 ggü. 2021) 
  • Die Quote beträgt 7,3 % (unverändert ggü. 2021) 
  • Die Quoten für das Land mit 9,2 % (+0,2 % ggü. 2021) und für den Bund mit 9,4 % (unverändert ggü. 2021) sind deutlich höher 
  • Eine deutliche Mehrheit von 56,7 % der schwerbehinderten Menschen im Kreis ist über 65 Jahre (unverändert ggü. 2021), während der Anteil der Kinder und Jugendlichen in dieser Gruppe bei 3,5 % liegt (+0,3 % ggü. 2021) 
  • Bei der Statistik über die Art der Behinderung wird nur die Behinderung mit dem höchsten Grad der Behinderung (GdB) erfasst, viele Menschen mit Behinderung weisen jedoch multiple Formen mit unterschiedlich hohem GdB auf 
  • Eine deutliche Mehrheit von 55,8 % der schwerbehinderten Menschen weist eine körperliche Behinderung auf (-0,6 % ggü. 2021) 
  • Eine seelische Behinderung wurde bei 17,9 % der Menschen festgestellt (+0,8 % ggü. 2021), weitere 3,6 % verzeichnen eine Lern- oder geistige Behinderung (+0,3 % ggü. 2021)
  • 9,8 % haben eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane (unverändert ggü. 2021), bei den restlichen 12,1 % ist die Behinderungsart nicht genauer spezifizierbar (-0,6 % ggü. 2021)
  • Weitere 24.300 Menschen im Kreis haben Ende 2025 einen GdB, der unter 50 liegt 
  • 3.909 Leistungsberechtigte erhalten Ende 2025 Eingliederungshilfe (+254 ggü. Vj.)

 

  • Im frühkindlichen Bereich erhielten Ende 2025 mit insgesamt 842 deutlich mehr Kinder heilpädagogische Förderung oder Frühförderung in Kitas (+168 ggü. Vj.) 
  • Es existieren im Kreis weiterhin zwei Schulen GE (geistige Entwicklung) und sieben Förderzentren LSE (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung) 
  • In den GE-Schulen werden im aktuellen Schuljahr 2025/2026 insgesamt 356 Personen beschult (+37 ggü. Vj.) 
  • Insgesamt werden weiterhin 19 % der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf GE inklusiv an Regelschulen beschult (unverändert ggü. Vj.) 
  • An drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen wird für jeweils 10 bis 12 Personen das Angebot Integratives Schultraining durchgeführt, vier Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen betreuen ihre Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den Regelschulen 
  • Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv im Rahmen einer Regelschule beschult werden, beträgt 79 % (-2 % ggü. Vj.) 
  • Die Anzahl der  Schulbegleitungen und Integrationshilfen steigt weiter auf 1.330 (+74 ggü. Vj.)

Quellenangaben
Statistik Nord 2023 // Kreis Pinneberg 2025 // Schulamt Kreis Pinneberg 2025 // Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit 2025

Art der Behinderung in %

Quelle: Statistikamt Nord 2023

Fast 56 % der Menschen mit Schwerbehinderung haben eine körperliche Behinderung. An zweiter Stelle folgen mit über 18 % Menschen mit einer seelischen Behinderung. Häufig liegen auch multiple Formen der Behinderung vor. Durch Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen und baulichen Barrierefreiheit besteht viel Potential, Inklusion zu befördern.

Schulbegleitungen und Integrationshilfen

Quelle: Kreis Pinneberg

Die schulischen Unterstützungsmaßnahmen erreichen neue Höchststände und haben sich innerhalb von vier Jahren fast verdoppelt. Damit alle Kinder inklusiv lernen können, sind strukturelle Veränderungen im System Schule erforderlich. Prozessoptimierungen können Maßnahmen zur Kostendämpfung sein. Systemische Lösungen für Teilhabe an Bildung werden als Modellvorhaben erprobt und in der Bundesgesetzgebung diskutiert.

Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Inklusion. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier hier .

Kind im Rollstuhl hält einen Basketball
junge Frau mit Armprothese

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Inklusion Fokus 2025

Inklusion Fokus 2024

Inklusion Fokus 2023

Inklusion Fokus 2022