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Fokus 2026

Infrastruktur sozialer Angebote

Inklusive Strukturen und Angebote in den Bereichen Jugend- und Eingliederungshilfe, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Kindertagesbetreuung, Partizipation und Gleichstellung sind weiterhin relevant. Grundsätzlich sind dabei kooperative Lösungsansätze zu prüfen. Medienbildung und der Aufbau entsprechender Kompetenzen für verschiedene Zielgruppen sollten verstärkt werden. Beteiligung und Dialog als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe werden weiter umgesetzt, vor allem in der demokratischen Bildungsfunktion der Kinder- und Jugendarbeit. Auch ältere Menschen sollten als besonders vulnerable Zielgruppe anerkannt und in den Blick genommen werden.

Personen reden an einer Rezeption

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Bildung Inklusion Gesundheits­versorgung und Pflege

38,8 %

Betreuungsquote U3

2.490

Krippenplätze

606

Juleicas

11.302

Übernachtungen Jugendbildungsstätte

Ein zweiter Fachaustausch im Netzwerk Frühe Hilfen thematisierte 2025 den Umgang mit sozialen Medien, die schon früh die Lebenswelten prägen. Beleuchtet wurden der direkte Umgang von Kleinkindern mit Medien und der indirekte Einfluss auf ihre Entwicklung durch das Medienverhalten der Eltern. Die Fachkräfte erhielten Impulse zur Unterstützung von Eltern, wie diese einen verantwortungsvollen Umgang vorleben und ihre Kinder zugleich beim Erwerb eigener Medienkompetenzen begleiten können. Dabei spielen auch sozialer Druck durch digitale Idealbilder sowie rechtliche Aspekte wie z.B. das „Recht am eigenen Bild“ eine wichtige Rolle.

2026 wurden das Netzwerk selbst sowie Aktivitäten und das Wirken der Frühen Hilfen in den Blick genommen. Die Angebotsstruktur wird laufend flexibel an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst. Neu wird z.B. eine Sprechstunde für Familien mit Kindern ab der Schwangerschaft bis zum Alter von 3 Jahren in einer Frauenarztpraxis angeboten. Generell wird angestrebt, Social-Media-Kanäle im Netzwerk aufzubauen, um die Zielgruppe schneller und besser zu informieren.

Vor allem aufgrund ansteigender und sich verschärfender Armutslagen in Familien (s. Handlungsfeld Armut) verzeichnet das Netzwerk steigende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe. Mit dem sozialen Druck durch Medien nehmen Unsicherheiten von Eltern weiter zu. Um hier gegenzusteuern, werden die Angebote der Frühen Hilfen und Familienzentren weiter ausgebaut, dies betrifft insbesondere niedrigschwellige offene Treffs oder Frühstücke, in denen nicht nur viele Fragen beantwortet werden, sondern die oft auch als Brücke zur Bearbeitung und Lösung bereits vorhandener Probleme dienen. Auch die häufig erforderliche Unterstützung bei behördlichen Antragstellungen schafft Vertrauen und ermöglicht einen Einstieg in Beratungsprozesse.

Bei besonderen Bedarfen können z.B. auch sog. „Mütterpfleger*innen“ Familien befristet entlasten. Diese werden in bestimmten Fallkonstellationen von den Krankenkassen finanziert. Parallel werden nach konzeptioneller Vorarbeit erste Erfahrungen mit „Willkommensbesuchen“ gesammelt. Diese werden als zentrales Ergebnis der bundesweiten Evaluation von Eltern als wertschätzend und hilfreich bewertet. Weiterhin soll eine Kooperation mit der Geburtsklinik etabliert werden, um durch einen niedrigschwelligen Zugang ein gesundes Aufwachsen des Kindes durch präventive Hilfe von Anfang an zu sichern.

Die Familien im Kreis Pinneberg erhalten durch die Arbeit der Frühen Hilfen und der Familienzentren die benötigte Unterstützung. Die Anordnung der neun Familienzentren, Rahmenbedingungen bei Trägern und Kooperationen mit den Kommunen vor Ort sind regional unterschiedlich ausgeprägt.

Der Arbeitsbereich Frühe Hilfen ist bereits von Mittelkürzungen betroffen, sodass bei steigenden Bedarfen weniger Familien erreicht werden und dadurch mit höheren Folgekosten in späteren Lebensphasen zu rechnen ist.

Ein Schwerpunkt der Fachkraft Kinderschutz ist weiterhin die Etablierung gesetzlich vorgeschriebener Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Kitas, Schulen sowie Vereinen und Verbänden. Alle Einrichtungen, die von Kindern genutzt werden, sind hierzu verpflichtet. Ziel ist es, sichere und gewaltfreie Strukturen systematisch zu verankern. Ergänzend werden auf Bundesebene weitere Maßnahmen wie Kinderrechte im Grundgesetz oder eine unabhängige Ombudsstelle diskutiert. Im organisierten Sport sowie in der Jugendarbeit ist Kinderschutz seit Jahren Bestandteil von Qualifizierungsangeboten. Zunehmend integrieren auch Vereine im Kreis Pinneberg Maßnahmen des präventiven Kinderschutzes in ihre Strukturen. Auch weitere Bereiche, wie z.B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit, entwickeln entsprechende Konzepte und setzen diese im pädagogischen Alltag um. Die Erarbeitung und Umsetzung erfordert jedoch fortlaufend fachliche Beratung zur praxisgerechten Ausgestaltung.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt im intervenierenden Kinderschutz. Unter dem Motto „Kinderschutz aus einem Guss“ wurden in der AG Kinderschutz gemeinsame Begrifflichkeiten, abgestimmte Verfahren und unterstützende Materialien für alle beteiligten Akteure entwickelt. Die Schritte der Gefährdungseinschätzung wurden zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt und werden durch insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFas) beratend begleitet. Die meisten Anfragen zur Beratung durch InsoFas kommen weiterhin aus dem System Schule. Zur Unterstützung wurde ein „Informationshandbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ erstellt. Es bündelt zentrale Informationen und fördert ein einheitliches Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen. Ergänzend wurde ein einheitliches Meldewesen entwickelt: Beratungs- und Meldebögen strukturieren die notwendigen Informationen, unterstützen den Beratungsprozess und dienen ggf. abschließend der Meldung an das Jugendamt. So erhalten ASD und Familiengericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Zur weiteren Qualifizierung wird derzeit die Fortbildung „Basiswissen Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ entwickelt, die auf die regionalen Strukturen abgestimmt ist und sich an alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen richtet. Sie startet im November 2026 und kann über die VHS Elmshorn gebucht werden. Die Veröffentlichung aller Materialien auf der Kreishomepage ist in 2026 vorgesehen. Zudem beteiligt sich der Kreis an einem Pilotprojekt zur Unterstützung von Fachkräften durch KI-basierte Software, insbesondere zur Verbesserung von Dokumentation und Reflexion sowie zur administrativen Entlastung.

Inhaltlich befasste sich die AG Kinderschutz u. a. mit „Gewalt unter Kindern und Jugendlichen“, insbesondere (Cyber-)Mobbing, Prävention und Handlungsmöglichkeiten. Auch das Thema „Kindheit/Jugend und Medien“ wurde vertieft: Im Fokus standen gesellschaftliche Veränderungen durch Social Media, Elternarbeit und Medienkompetenz. Angesichts der Auswirkungen früher Mediennutzung auf die Gehirnentwicklung und psychische Gesundheit bei problematischem Konsum besteht Handlungsbedarf, etwa durch Konzepte zur Medienkompetenz, Präventionskonzepte und Beratung. Ein zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gleichstellung als Querschnittsthema erfordert aufgrund der begrenzten Ressourcen eine stetige Abwägung und Priorisierung der zu bearbeitenden gleichstellungsrelevanten Themenfelder. Ein Fokus liegt weiterhin auf der strukturierten und kontinuierlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Pinneberg, um Netzwerkstrukturen zu verankern, Hilfestrukturen weiterzuentwickeln und Gewalt gegen Frauen zu reduzieren bzw. zu beenden. Dabei übernehmen die Frauenfacheinrichtungen im Kreis eine Schlüsselrolle in der Beratung und Betreuung. Das von der Bundesregierung und dem Bundeskriminalamt veröffentlichte differenzierte Lagebild zu Gewalt gegen Frauen verdeutlicht den Fallanstieg und die strukturellen Ursachen.

Auf dem diesjährigen Workshop zum Thema „Gewalt gegen alte und hochaltrige Frauen“ wurden steigende Beratungsbedarfe benannt. Durch die Sensibilisierung für diese besonders vulnerable Zielgruppe haben mehr Betroffene Hilfe gesucht. Als deutliche Schutz- und Versorgungslücken wurden fehlende aufsuchende bzw. mobile spezifische Beratung sowie niedrigschwellige Zugänge über ärztliche Praxen oder Apotheken identifiziert. Aktuell bietet der Prozess zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes den Ländern die Chance, ihre Hilfesysteme anzupassen und auszubauen. Ab 2032 gilt ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. So könnte z.B. ein „Kompetenzzentrum“ zur Beratung von älteren Frauen in Schleswig-Holstein aufgebaut werden. Weitere Aspekte wie Aufklärung, Schulungen, Schutzkonzepte in Pflegeheimen und die Bereitstellung von Schutzplätzen sind zu berücksichtigen. Neben bereits mitarbeitenden Akteuren wie Polizei oder Seniorenbeiräten sind weitere Beteiligte in das Netzwerk einzubeziehen, wie z.B. therapeutische Berufe oder ambulante Pflegedienste. Seit 2024 werden Frauen durch ein im Land verbindliches Hochrisikomanagement besser vor besonders schweren Fällen häuslicher Gewalt geschützt. Ein Leitfaden beschreibt standardisierte Abläufe von Fallkonferenzen verschiedener Beteiligter.

Als Ergänzung der Angebotsstruktur im Kreis ist 2025 das landesweit erste Gewaltschutzhaus - Übergangswohnen für Frauen und Ihre Kinder nach häuslicher Gewalt - in Betrieb gegangen. Das niedrigschwellige Angebot richtet sich an Frauen mit geringem bis mittlerem Betreuungsbedarf aus Halstenbek sowie dem Kreis. Es bietet betroffenen Frauen und ihren Kindern gemäß der Istanbul-Konvention schnell und wirksam Schutz und Stabilität. Zudem soll es Eskalation vorbeugen sowie die Unterversorgung mit Frauenhausplätzen bei einem äußerst angespannten Wohnungsmarkt abfedern. Gefördert wurde die Einrichtung des Hauses durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die laufenden Kosten werden z. Zt. durch die Gemeinde Halstenbek getragen.

Seit 2020 werden fortlaufend Mittel zur Übernahme der Verhütungskosten als freiwillige Leistung bereitgestellt. Davon wurden 2025 insgesamt 175 Anträge durch die Schwangerenberatungsstellen bewilligt. Die Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil einer individuellen, selbstbestimmten und sicheren Familienplanung für Familien mit geringem Einkommen. Deutlich gestiegen ist die Anzahl von Beratungen nach der Geburt aufgrund finanzieller Schwierigkeiten. Für viele Familien und insbesondere für Alleinerziehende reichen die verfügbaren Einkünfte trotz Sozialleistungen wie Elterngeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten aus. Im präventiven Bereich haben die Schwangerenberatungsstellen an mehreren Orten Veranstaltungen zu den Themen Familienplanung, Verhütung, Elternzeit und -geld sowie FASD (Fetales Alkoholsyndrom) durchgeführt.

Die freiwilligen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit knüpfen an die Stärken und Lebenswirklichkeit junger Menschen an, um ihre Entwicklung zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neben dem Abbau von Benachteiligungen soll Demokratie als soziale Form des Zusammenlebens durch Partizipation und Diskussion erlernt werden.

Im Rahmen einer Neuausrichtung der Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit wurden Akteure aller drei Säulen - Verbandliche, Offene und Kommunale Kinder- und Jugendarbeit – breiter beteiligt, Themen gesammelt und für die Weiterarbeit priorisiert. Aktuell wird eine Handlungsempfehlung für ein explizites Bekenntnis der Kreispolitik zur UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet, die sich noch im Abstimmungsprozess mit weiterer Fachexpertise, z.B. der Fokusgruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung, befindet. Um einen kontinuierlichen Qualitätsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Kreis anzustoßen, wurde das Kommunalpädagogische Institut Hamburg mit einer Bestandserhebung und Bedarfsanalyse beauftragt. Der Abschlussbericht und eine Kurzfassung wurden im Juni 2026 veröffentlicht. Der Bericht bewertet die quantitative und qualitative Angemessenheit der Infrastruktur und der Angebote der OKJA. In sechs thematischen Bedarfsdimensionen macht er die zentralen Entwicklungsbedarfe der OKJA sichtbar und formuliert Diskussionsanregungen und Empfehlungen auf Ebene des Kreises und der Kommunen. Diese sollen mit allen Akteuren diskutiert, priorisiert und im weiteren Prozess ggf. umgesetzt werden.

Im Kontext des Ganztagsausbaus kann der Rechtsanspruch in Ferienzeiten auch durch Angebote der anerkannten freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit erfüllt werden. Neben der bereits gelebten Kooperation mit Schulen gilt es, die Stärken der Jugendarbeit einzubringen und gleichzeitig in der Kooperation wichtige Prinzipien der Jugendarbeit wie Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Partizipation zu erhalten. Angebote der Jugendarbeit leisten einen bereits erprobten Beitrag, Kindern Raum für eigenständige Freizeitgestaltung und Selbstverwirklichung zu ermöglichen.

Mit der Fachveranstaltungsreihe OFFEN! für die Offene und Kommunale Kinder- und Jugendarbeit unterstützt der Kreis u.a. die Qualitätsentwicklung im Arbeitsfeld. Im Laufe eines Jahres werden mehrere Veranstaltungen angeboten und damit flexibel auf aktuelle sich gesetzlich verändernde Anforderungen und Wünsche aus den Kommunen reagiert. In den letzten beiden Jahren standen u.a. die Themen Inklusion sowie Sexuelle Bildung mit erweitertem Blick auf den Kinderschutz im Mittelpunkt. 

Mit geringfügig gestiegenen Anträgen im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel konnten 2025 erneut über 30.000 Kinder durch die Teilnahme an Aktivitäten von Sportvereinen, Pfadfindern und Kirchen gefördert werden. Die Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden ist leicht ansteigend. Ebenso wurden 2025 Freizeit- und Ferienmaßnahmen für über 12.500 Kinder gefördert. Aus dem 2022 eingerichteten Sozialfonds, der auch noch 2026 besteht, konnten zusätzlich 165 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien an Kinder- und Jugendfreizeitfahrten teilnehmen. In 16 Kommunen wurden 2025 die Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und dem Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst. Die Lebenshilfe führt auch 2026 insgesamt drei integrative Freizeiten in den Schulferien durch. Qualifizierte Betreuungskräfte dafür zu gewinnen, stellt weiterhin eine Herausforderung dar.

Der AK Offene Kinder- und Jugendarbeit betreibt weiterhin Lobbyarbeit, z.B. durch Aktionen wie die Nacht der Jugend. Über Möglichkeiten für Praktika erhält die Berufliche Schule regelmäßig Informationen. Alles Wissenswerte zur PiA-Ausbildung in der OKJA ist online auf der Kreisseite zu finden. Bisher bilden in diesem Bereich nur zwei Kommunen aus, hier zeigen sich Auswirkungen durch den Fachkräftemangel bereits deutlich. Es fehlen vielerorts Anleitende wegen unbesetzter Stellen. Hier setzt auch die Kampagne „Fachkräfteinitiative für die OKJA“ des Landes an, die ab Sommer 2026 realisiert wird.

Der Kreis Pinneberg setzt sich weiter aktiv für die Umsetzung und Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Dabei sollen Angebote und Räume geschaffen werden, in denen Kinder und Jugendliche sich unabhängig von Vorerfahrungen einbringen können. Ende 2025 existieren in 10 von insgesamt 49 Kommunen regelmäßig stattfindende Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Neben den strukturell verankerten Beteiligungsformaten findet auch projektorientierte Beteiligung statt.

Das Team Prävention und Jugendarbeit verantwortet die Steuerung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des seit 2008 bestehenden Präventionskonzeptes im Kreis. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig, verlässlich und bedarfsgerecht Unterstützung zu bieten. Grundlage bilden die Beschlüsse der politischen Selbstverwaltung im Kreis zur Steuerung des bestehenden Konzepts. Zum Präventionskonzept gehören Frühe Hilfen (s.o.), Elternberatung in Kitas, schulische Gewalt- und Suchtprävention, Kreisjugendpflege, Schulsozialarbeit, Jugendschutz sowie finanzielle Förderungen.

Die Arbeit basiert auf der Analyse der Lebenslagen junger Menschen und Familien. Das Team beobachtet soziale Entwicklungen, identifiziert Bedarfe und entwickelt ein sozialräumlich orientiertes Präventionssystem. Dieses soll junge Menschen über alle Lebensphasen hinweg durchgängig begleiten.

Kindern, Jugendlichen und Familien in belastenden Situationen werden Zugänge zu Angeboten erleichtert, um durch frühzeitige Unterstützung ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Daher gestaltet und steuert das Team die Beratung und Unterstützung der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, Projekte im Jugendschutz, die Förderung von Jugendgruppen und Ehrenamt sowie kreiseigene Ferienfreizeiten.

Die Präventionsarbeit lebt von Kooperation und Vernetzung. Daher besteht eine enge Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Vereinen und Verbänden, Kommunen und weiteren Beteiligten. Gemeinsame Projekte und verbindliche Strukturen im Netzwerk stärken die Sichtbarkeit präventiver Angebote, schließen Lücken und nutzen Synergien. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote. Durch Evaluationen, einen konstanten Blick auf Bedarfe und die regelmäßige Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen bleibt die präventive Strategie zukunftsorientiert.

 

Erstmals führen seit längerem sinkende Geburtenzahlen zu weniger Kindern bei Tagespflegepersonen und in Kindertagesstätten. Erste freie Plätze zeigen Überkapazitäten in Kita und Kindertagespflege an. Es geben erste Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit auf. In Kita betrifft das Überangebot regional überwiegend den Ü3-Bereich, dem durch Umwandlungen entgegengewirkt wird. Aktuell werden u.a. in der Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung verschiedene Lösungsoptionen für diese Herausforderungen und den Einsatz überschüssiger Finanzmittel diskutiert: z.B. die Zugänge zu verbessern, mehr bildungsferne Familien in das System Kita zu integrieren, die Betreuungsqualität auszubauen oder Gebühren zu senken. Einige Maßnahmen sind auch Teil des Landesinvestitionsprogramms „Kita für Alle“. Dies legt einen seiner Schwerpunkte auf zusätzliche Fachkräfte, die vor Ort direkt mit den Kindern inklusiv arbeiten. Sinnvoll könnte auch die Einrichtung zusätzlicher heilpädagogischer Kleingruppen sein, um örtlich bestehende Bedarfe zu decken. Eine Unterarbeitsgruppe der AG § 78 befasst sich mit den Strukturen und Angeboten im Bereich der ambulanten heilpädagogischen Leistungen, um Empfehlungen für Steuerungsmöglichkeiten zur Versorgung möglichst vieler Kinder mit dem vorhandenen Fachpersonal zu entwickeln. Viele der durch Eingliederungshilfe versorgten Kinder mit vorrangig präventiven Bedarfen im Bereich Sprache und Motorik könnten bereits durch andere Maßnahmen wie z.B. Präventionskräfte in Kitas oder den Ausbau und die Nutzung der Sprach-Kitas gut aufgefangen werden. Das Kompetenzteam Inklusion hat sich etabliert und spürt in der Arbeit mit den Fachkräften in Kitas aufgrund der generell hohen Alltagsbelastung beim Thema Inklusion oftmals das Gefühl der Überforderung. Durch Unterstützungsangebote des Kompetenzteams kann den Bedarfen der Kinder entsprochen werden und der Ablehnung bzw. Beendigung von Betreuungsverhältnissen entgegengewirkt werden. Perspektivisch sollte der Wechsel von der frühkindlichen in die schulische Bildung mehr Berücksichtigung finden.

Das Fachkräftekonzept des Fachbereichs Familie, Teilhabe und Soziales bildet weiterhin einen Rahmen für eine gezielte Bewältigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit. Inklusive Angebote fehlen insbesondere im Bildungssystem an Regelschulen und Förderzentren, auch dadurch nehmen die Unterstützungsleistungen weiter zu Schulbegleitungen und Integrationshilfen. Nach dem Moratorium zum Modell der Klassenassistenz plant der Kreis an einem Modellvorhaben des Landes und der kommunalen Landesverbände im Bereich der schulischen Unterstützung mit multiprofessionellen Teams und wissenschaftlicher Begleitung teilzunehmen. Im Rahmen eines politischen Prüfauftrags werden parallel Möglichkeiten zur Ausweitung und Weiterentwicklung von Pool- oder Budgetlösungen unter Beteiligung der Leistungserbringer entwickelt, um zwischenzeitlich Fallzahlen- und Kostenaufwüchse zu begrenzen. Landesweit werden langfristige Lösungen in systemischen Ansätzen gesehen, die im Rahmen des Modellvorhabens erprobt werden sollen.

Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe sieht ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor, durch die der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllt wird. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht auch die Bündelung individueller Leistungen zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen (Pooling). Gleichzeitig bestehen Risiken bezüglich einer auskömmlichen Finanzierung und praktischen Umsetzbarkeit auf kommunaler Ebene. Weiter bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen sich ggf. aus der Umsetzung von Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ergeben. Diese sehen z.B. vor, umgesetzte Reformen rückgängig zu machen, das Wunsch- und Wahlrecht einzuschränken, neue Rechtsansprüche zu verschieben und individuelle Rechtsansprüche zu streichen.

Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe als Baustein der Qualitätsentwicklung nach § 79 SGB VIII wird weiter umgesetzt, die Instrumente sollen vom Jugendamt und den freien Trägern flächendeckend genutzt werden. Im Workshop „Steuerungsimpulse für die Sozialpolitik im Kreis Pinneberg“ wurde u.a. die gezielte Weiterentwicklung bestehender Präventions- und Beratungsangebote thematisiert, vor allem im Bereich Social Media. Dies gilt besonders für den Aufgabenbereich der Frühen Hilfen (s.o.) aber auch für die ältere Bevölkerung.

Der „Kooperationsverbund der Jugendämter in der Metropolregion“ betreibt weiterhin ein gemeinsames Jugendschutzhaus in Norderstedt für Inobhutnahmen. Aktuell wird im Rahmen der Zusammenarbeit und einer aufgabenkritischen Betrachtung geprüft, welche Aufgaben zukünftig gebündelt durch nur ein Jugendamt (Shared Services) erbracht werden könnten. Dabei gilt es zunächst rechtliche und bürokratische Hürden abzubauen, um auf Basis systematischer Strukturen eine rechtssichere Zusammenarbeit der Landkreise zu etablieren. 

Die Fokusgruppe Teilhabe befasst sich weiterhin intensiv mit der Schließung von Angebotslücken für Menschen mit Behinderung im Sozialraum. Eine strukturierte systematische Bedarfserhebung ist nur eingeschränkt möglich. Transparenz über bestehende Angebote und Vernetzung wird über eine Workshop-Reihe zu einzelnen Themen wie z.B. „Besondere Wohnformen“ oder „Teilhabe am Arbeitsleben/Werkstätten“ hergestellt. Wie die Leistungserbringer für die Rettung von Menschen mit Behinderung im Krisenfall aufgestellt sind wurde ebenfalls thematisiert.

Zentrales Thema ist jedoch die Frage, wie die Kostendynamik in der Eingliederungshilfe gedämpft werden kann. Im Bereich der ambulanten Assistenz wird z.B. ein gemeinsames Kooperationsmodell mit Budgetlösung entwickelt. Das Modell soll neben finanziellen Aspekten auch neue Spielräume für die individuelle Gestaltung von Hilfen eröffnen. Zudem wird weiter über mögliche Synergien z.B. durch Poollösungen bei Fahrdiensten beraten. Auch die Erkenntnisse aus dem Projekt KI@PI zur Steuerung von teuren Einzelfällen und eine Zusammenführung von Fach- und Haushaltsdaten für Prognosen werden weiter angewandt.

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Pinneberg sind bereit einen Beitrag zur Erreichung der kommunalen und landesweiten Klimaschutzziele zu leisten. Hier besteht ein Spannungsfeld, da entsprechende Investitionen im leistungsrechtlichen Kontext häufig nicht als wirtschaftlich notwendig anerkannt und öffentliche Mehrwerte z.B. von nachhaltigen Mobilitätskonzepten wenig berücksichtigt werden. Die Fokusgruppe Teilhabe arbeitet zurzeit an einem Positionspapier zur wirtschaftlichen Förderung von klimaschonenden Lösungsstrategien der Träger, aus dem künftig Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.

Auch der initiierte Austausch mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen Schleswig-Holstein (KOSOZ) trägt zur Klärung offener Fragen zum Landesrahmenvertrag oder der Ermessensrichtlinie und besserem gegenseitigen Verständnis bei. Das Projekt Vertragsmanagement-Portal wurde noch einmal digital vorgestellt. Nach Abschluss des Modellprojekts „Übernahme Vertragsmanagement SGB VIII“ besteht für alle Kreise in Schleswig-Holstein die Möglichkeit das Vertragsmanagement SGB VIII in Teilen oder insgesamt an die KOSOZ zu übertragen. Eine Entscheidung hierüber wurde für den Kreis Pinneberg bislang nicht getroffen.

  • Die Struktur der sozialen Angebote im Kreis Pinneberg ist georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) einsehbar
  • Das HIP liefert ergänzende Informationen zu sozialen Angeboten, die Suchfunktion wird auch über den Wohnort oder in neun weiteren Sprachen ermöglicht
  • Ergänzend liefert die INTEGREAT App einen Überblick über soziale Angebote besonders für Neuzugewanderte

  • Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis nimmt in 2025 zu auf 38,8 % (+2,5 % ggü. Vj.) und wächst damit stärker als der Landesschnitt befindet sich aber weiterhin unter dem Landesschnitt von 41,3 % (+1,3 % ggü. Vj.) 
  • Innerhalb dieser Altersgruppe sind die Werte sehr unterschiedlich und steigen mit dem Lebensalter an, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahren nur 1,2 % (+0,1 % ggü. Vj.) und zwischen 1 und 2 Jahren 42,5 % betreut werden (+2,5 % ggü. Vj.), ist der Wert bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren bei 69,1 % (+7,2 % ggü. Vj.)
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
  • Für die Kinderbetreuung im U3 Bereich stehen im Kreisgebiet Ende 2025 insgesamt 3.438 Plätze zur Verfügung (-123 ggü. Vj.), der Rückgang ist dabei auch im Kontext der rückläufigen Geburten zu betrachten
  • Während die Krippenplätze in Kitas nahezu unverändert bei 2.490 (+5 ggü. Vj.) liegen, sind es in der Kindertagespflege 948 genutzte Plätze (-128 ggü. Vj.)
  • Die Versorgungsquote im U3 Bereich wurde im Rahmen der letzten Kita-Bedarfsplanung ermittelt und lag Ende 2024 bei 66,5 % 
  • Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippen- und Betreuungsplätze zu den 0 bis 2-Jährigen
  • In der Bedarfsplanung wird auf eine gewisse statistische Unschärfe verwiesen, zudem orientiert sich die Versorgungsquote auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt erneut auf 945 (+89 ggü. Vj.) Meldungen Kindeswohlgefährdung
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt

  • In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt wurden in 2025 insgesamt 11.302 Übernachtungen gezählt (+ 3.055 ggü. Vj.)
  • Anfang 2026 verfügen 606 Personen über eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica) im Kreisgebiet (-8 ggü. Vj.)
  • In 2025 wurden 133 Juleicas neu erworben und 78 durch Fortbildungen verlängert (beides unverändert ggü. Vj.)

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2025 // Kreisjugendring 2025 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2025

Meldungen Kindeswohlgefährdung

Quelle: Kreis Pinneberg

Die gemeldeten Fälle steigen weiter. Die bestätigten Kindeswohlgefährdungen steigen nicht in gleichem Maße und sind 2025 sogar leicht zurückgegangen. Die meisten Meldungen erfolgen durch Polizei und Gerichte. Als Gefährdungsmerkmal wird am häufigsten häusliche Gewalt und Vernachlässigung genannt. Die Anstiege können auf Änderungen im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, verbesserte Kooperation sowie eine höhere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zurückgeführt werden.

U3-Betreuungsquote

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, liegt aber immer noch etwa 2,5 % unter dem Landesschnitt. Der Kindertagespflege kommt im Kreisgebiet eine deutlich höhere Bedeutung zu als im Landesdurchschnitt. Nicht nur die Betreuungsquote ist ansteigend, sondern auch die Anzahl der betreuten Kinder, was für einen bestehenden Bedarf an Plätzen spricht. Hinsichtlich des Alters der Kinder ist deutlich erkennbar, dass mit Beginn des 2. Lebensjahres die Quote externer Betreuung steigt.

Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Ein zweiter Fachaustausch im Netzwerk Frühe Hilfen thematisierte 2025 den Umgang mit sozialen Medien, die schon früh die Lebenswelten prägen. Beleuchtet wurden der direkte Umgang von Kleinkindern mit Medien und der indirekte Einfluss auf ihre Entwicklung durch das Medienverhalten der Eltern. Die Fachkräfte erhielten Impulse zur Unterstützung von Eltern, wie diese einen verantwortungsvollen Umgang vorleben und ihre Kinder zugleich beim Erwerb eigener Medienkompetenzen begleiten können. Dabei spielen auch sozialer Druck durch digitale Idealbilder sowie rechtliche Aspekte wie z.B. das „Recht am eigenen Bild“ eine wichtige Rolle.

2026 wurden das Netzwerk selbst sowie Aktivitäten und das Wirken der Frühen Hilfen in den Blick genommen. Die Angebotsstruktur wird laufend flexibel an die Bedarfe der Zielgruppe angepasst. Neu wird z.B. eine Sprechstunde für Familien mit Kindern ab der Schwangerschaft bis zum Alter von 3 Jahren in einer Frauenarztpraxis angeboten. Generell wird angestrebt, Social-Media-Kanäle im Netzwerk aufzubauen, um die Zielgruppe schneller und besser zu informieren.

Vor allem aufgrund ansteigender und sich verschärfender Armutslagen in Familien (s. Handlungsfeld Armut) verzeichnet das Netzwerk steigende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe. Mit dem sozialen Druck durch Medien nehmen Unsicherheiten von Eltern weiter zu. Um hier gegenzusteuern, werden die Angebote der Frühen Hilfen und Familienzentren weiter ausgebaut, dies betrifft insbesondere niedrigschwellige offene Treffs oder Frühstücke, in denen nicht nur viele Fragen beantwortet werden, sondern die oft auch als Brücke zur Bearbeitung und Lösung bereits vorhandener Probleme dienen. Auch die häufig erforderliche Unterstützung bei behördlichen Antragstellungen schafft Vertrauen und ermöglicht einen Einstieg in Beratungsprozesse.

Bei besonderen Bedarfen können z.B. auch sog. „Mütterpfleger*innen“ Familien befristet entlasten. Diese werden in bestimmten Fallkonstellationen von den Krankenkassen finanziert. Parallel werden nach konzeptioneller Vorarbeit erste Erfahrungen mit „Willkommensbesuchen“ gesammelt. Diese werden als zentrales Ergebnis der bundesweiten Evaluation von Eltern als wertschätzend und hilfreich bewertet. Weiterhin soll eine Kooperation mit der Geburtsklinik etabliert werden, um durch einen niedrigschwelligen Zugang ein gesundes Aufwachsen des Kindes durch präventive Hilfe von Anfang an zu sichern.

Die Familien im Kreis Pinneberg erhalten durch die Arbeit der Frühen Hilfen und der Familienzentren die benötigte Unterstützung. Die Anordnung der neun Familienzentren, Rahmenbedingungen bei Trägern und Kooperationen mit den Kommunen vor Ort sind regional unterschiedlich ausgeprägt.

Der Arbeitsbereich Frühe Hilfen ist bereits von Mittelkürzungen betroffen, sodass bei steigenden Bedarfen weniger Familien erreicht werden und dadurch mit höheren Folgekosten in späteren Lebensphasen zu rechnen ist.

Ein Schwerpunkt der Fachkraft Kinderschutz ist weiterhin die Etablierung gesetzlich vorgeschriebener Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Kitas, Schulen sowie Vereinen und Verbänden. Alle Einrichtungen, die von Kindern genutzt werden, sind hierzu verpflichtet. Ziel ist es, sichere und gewaltfreie Strukturen systematisch zu verankern. Ergänzend werden auf Bundesebene weitere Maßnahmen wie Kinderrechte im Grundgesetz oder eine unabhängige Ombudsstelle diskutiert. Im organisierten Sport sowie in der Jugendarbeit ist Kinderschutz seit Jahren Bestandteil von Qualifizierungsangeboten. Zunehmend integrieren auch Vereine im Kreis Pinneberg Maßnahmen des präventiven Kinderschutzes in ihre Strukturen. Auch weitere Bereiche, wie z.B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit, entwickeln entsprechende Konzepte und setzen diese im pädagogischen Alltag um. Die Erarbeitung und Umsetzung erfordert jedoch fortlaufend fachliche Beratung zur praxisgerechten Ausgestaltung.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt im intervenierenden Kinderschutz. Unter dem Motto „Kinderschutz aus einem Guss“ wurden in der AG Kinderschutz gemeinsame Begrifflichkeiten, abgestimmte Verfahren und unterstützende Materialien für alle beteiligten Akteure entwickelt. Die Schritte der Gefährdungseinschätzung wurden zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt und werden durch insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFas) beratend begleitet. Die meisten Anfragen zur Beratung durch InsoFas kommen weiterhin aus dem System Schule. Zur Unterstützung wurde ein „Informationshandbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ erstellt. Es bündelt zentrale Informationen und fördert ein einheitliches Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen. Ergänzend wurde ein einheitliches Meldewesen entwickelt: Beratungs- und Meldebögen strukturieren die notwendigen Informationen, unterstützen den Beratungsprozess und dienen ggf. abschließend der Meldung an das Jugendamt. So erhalten ASD und Familiengericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Zur weiteren Qualifizierung wird derzeit die Fortbildung „Basiswissen Kinderschutz im Kreis Pinneberg“ entwickelt, die auf die regionalen Strukturen abgestimmt ist und sich an alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen richtet. Sie startet im November 2026 und kann über die VHS Elmshorn gebucht werden. Die Veröffentlichung aller Materialien auf der Kreishomepage ist in 2026 vorgesehen. Zudem beteiligt sich der Kreis an einem Pilotprojekt zur Unterstützung von Fachkräften durch KI-basierte Software, insbesondere zur Verbesserung von Dokumentation und Reflexion sowie zur administrativen Entlastung.

Inhaltlich befasste sich die AG Kinderschutz u. a. mit „Gewalt unter Kindern und Jugendlichen“, insbesondere (Cyber-)Mobbing, Prävention und Handlungsmöglichkeiten. Auch das Thema „Kindheit/Jugend und Medien“ wurde vertieft: Im Fokus standen gesellschaftliche Veränderungen durch Social Media, Elternarbeit und Medienkompetenz. Angesichts der Auswirkungen früher Mediennutzung auf die Gehirnentwicklung und psychische Gesundheit bei problematischem Konsum besteht Handlungsbedarf, etwa durch Konzepte zur Medienkompetenz, Präventionskonzepte und Beratung. Ein zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gleichstellung als Querschnittsthema erfordert aufgrund der begrenzten Ressourcen eine stetige Abwägung und Priorisierung der zu bearbeitenden gleichstellungsrelevanten Themenfelder. Ein Fokus liegt weiterhin auf der strukturierten und kontinuierlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Pinneberg, um Netzwerkstrukturen zu verankern, Hilfestrukturen weiterzuentwickeln und Gewalt gegen Frauen zu reduzieren bzw. zu beenden. Dabei übernehmen die Frauenfacheinrichtungen im Kreis eine Schlüsselrolle in der Beratung und Betreuung. Das von der Bundesregierung und dem Bundeskriminalamt veröffentlichte differenzierte Lagebild zu Gewalt gegen Frauen verdeutlicht den Fallanstieg und die strukturellen Ursachen.

Auf dem diesjährigen Workshop zum Thema „Gewalt gegen alte und hochaltrige Frauen“ wurden steigende Beratungsbedarfe benannt. Durch die Sensibilisierung für diese besonders vulnerable Zielgruppe haben mehr Betroffene Hilfe gesucht. Als deutliche Schutz- und Versorgungslücken wurden fehlende aufsuchende bzw. mobile spezifische Beratung sowie niedrigschwellige Zugänge über ärztliche Praxen oder Apotheken identifiziert. Aktuell bietet der Prozess zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes den Ländern die Chance, ihre Hilfesysteme anzupassen und auszubauen. Ab 2032 gilt ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. So könnte z.B. ein „Kompetenzzentrum“ zur Beratung von älteren Frauen in Schleswig-Holstein aufgebaut werden. Weitere Aspekte wie Aufklärung, Schulungen, Schutzkonzepte in Pflegeheimen und die Bereitstellung von Schutzplätzen sind zu berücksichtigen. Neben bereits mitarbeitenden Akteuren wie Polizei oder Seniorenbeiräten sind weitere Beteiligte in das Netzwerk einzubeziehen, wie z.B. therapeutische Berufe oder ambulante Pflegedienste. Seit 2024 werden Frauen durch ein im Land verbindliches Hochrisikomanagement besser vor besonders schweren Fällen häuslicher Gewalt geschützt. Ein Leitfaden beschreibt standardisierte Abläufe von Fallkonferenzen verschiedener Beteiligter.

Als Ergänzung der Angebotsstruktur im Kreis ist 2025 das landesweit erste Gewaltschutzhaus - Übergangswohnen für Frauen und Ihre Kinder nach häuslicher Gewalt - in Betrieb gegangen. Das niedrigschwellige Angebot richtet sich an Frauen mit geringem bis mittlerem Betreuungsbedarf aus Halstenbek sowie dem Kreis. Es bietet betroffenen Frauen und ihren Kindern gemäß der Istanbul-Konvention schnell und wirksam Schutz und Stabilität. Zudem soll es Eskalation vorbeugen sowie die Unterversorgung mit Frauenhausplätzen bei einem äußerst angespannten Wohnungsmarkt abfedern. Gefördert wurde die Einrichtung des Hauses durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die laufenden Kosten werden z. Zt. durch die Gemeinde Halstenbek getragen.

Seit 2020 werden fortlaufend Mittel zur Übernahme der Verhütungskosten als freiwillige Leistung bereitgestellt. Davon wurden 2025 insgesamt 175 Anträge durch die Schwangerenberatungsstellen bewilligt. Die Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil einer individuellen, selbstbestimmten und sicheren Familienplanung für Familien mit geringem Einkommen. Deutlich gestiegen ist die Anzahl von Beratungen nach der Geburt aufgrund finanzieller Schwierigkeiten. Für viele Familien und insbesondere für Alleinerziehende reichen die verfügbaren Einkünfte trotz Sozialleistungen wie Elterngeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten aus. Im präventiven Bereich haben die Schwangerenberatungsstellen an mehreren Orten Veranstaltungen zu den Themen Familienplanung, Verhütung, Elternzeit und -geld sowie FASD (Fetales Alkoholsyndrom) durchgeführt.

Die freiwilligen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit knüpfen an die Stärken und Lebenswirklichkeit junger Menschen an, um ihre Entwicklung zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neben dem Abbau von Benachteiligungen soll Demokratie als soziale Form des Zusammenlebens durch Partizipation und Diskussion erlernt werden.

Im Rahmen einer Neuausrichtung der Fokusgruppe Kinder- und Jugendarbeit wurden Akteure aller drei Säulen - Verbandliche, Offene und Kommunale Kinder- und Jugendarbeit – breiter beteiligt, Themen gesammelt und für die Weiterarbeit priorisiert. Aktuell wird eine Handlungsempfehlung für ein explizites Bekenntnis der Kreispolitik zur UN-Kinderrechtskonvention erarbeitet, die sich noch im Abstimmungsprozess mit weiterer Fachexpertise, z.B. der Fokusgruppe AG § 78 Hilfen zur Erziehung, befindet. Um einen kontinuierlichen Qualitätsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Kreis anzustoßen, wurde das Kommunalpädagogische Institut Hamburg mit einer Bestandserhebung und Bedarfsanalyse beauftragt. Der Abschlussbericht und eine Kurzfassung wurden im Juni 2026 veröffentlicht. Der Bericht bewertet die quantitative und qualitative Angemessenheit der Infrastruktur und der Angebote der OKJA. In sechs thematischen Bedarfsdimensionen macht er die zentralen Entwicklungsbedarfe der OKJA sichtbar und formuliert Diskussionsanregungen und Empfehlungen auf Ebene des Kreises und der Kommunen. Diese sollen mit allen Akteuren diskutiert, priorisiert und im weiteren Prozess ggf. umgesetzt werden.

Im Kontext des Ganztagsausbaus kann der Rechtsanspruch in Ferienzeiten auch durch Angebote der anerkannten freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit erfüllt werden. Neben der bereits gelebten Kooperation mit Schulen gilt es, die Stärken der Jugendarbeit einzubringen und gleichzeitig in der Kooperation wichtige Prinzipien der Jugendarbeit wie Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Partizipation zu erhalten. Angebote der Jugendarbeit leisten einen bereits erprobten Beitrag, Kindern Raum für eigenständige Freizeitgestaltung und Selbstverwirklichung zu ermöglichen.

Mit der Fachveranstaltungsreihe OFFEN! für die Offene und Kommunale Kinder- und Jugendarbeit unterstützt der Kreis u.a. die Qualitätsentwicklung im Arbeitsfeld. Im Laufe eines Jahres werden mehrere Veranstaltungen angeboten und damit flexibel auf aktuelle sich gesetzlich verändernde Anforderungen und Wünsche aus den Kommunen reagiert. In den letzten beiden Jahren standen u.a. die Themen Inklusion sowie Sexuelle Bildung mit erweitertem Blick auf den Kinderschutz im Mittelpunkt. 

Mit geringfügig gestiegenen Anträgen im Bereich der Allgemeinen Jugendpflegemittel konnten 2025 erneut über 30.000 Kinder durch die Teilnahme an Aktivitäten von Sportvereinen, Pfadfindern und Kirchen gefördert werden. Die Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden ist leicht ansteigend. Ebenso wurden 2025 Freizeit- und Ferienmaßnahmen für über 12.500 Kinder gefördert. Aus dem 2022 eingerichteten Sozialfonds, der auch noch 2026 besteht, konnten zusätzlich 165 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen, kinderreichen oder sozial benachteiligten Familien an Kinder- und Jugendfreizeitfahrten teilnehmen. In 16 Kommunen wurden 2025 die Personalkosten für Beratungsleistungen sowie zur Stärkung und dem Erhalt der Infrastruktur in der Offenen und Kommunalen Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst. Die Lebenshilfe führt auch 2026 insgesamt drei integrative Freizeiten in den Schulferien durch. Qualifizierte Betreuungskräfte dafür zu gewinnen, stellt weiterhin eine Herausforderung dar.

Der AK Offene Kinder- und Jugendarbeit betreibt weiterhin Lobbyarbeit, z.B. durch Aktionen wie die Nacht der Jugend. Über Möglichkeiten für Praktika erhält die Berufliche Schule regelmäßig Informationen. Alles Wissenswerte zur PiA-Ausbildung in der OKJA ist online auf der Kreisseite zu finden. Bisher bilden in diesem Bereich nur zwei Kommunen aus, hier zeigen sich Auswirkungen durch den Fachkräftemangel bereits deutlich. Es fehlen vielerorts Anleitende wegen unbesetzter Stellen. Hier setzt auch die Kampagne „Fachkräfteinitiative für die OKJA“ des Landes an, die ab Sommer 2026 realisiert wird.

Der Kreis Pinneberg setzt sich weiter aktiv für die Umsetzung und Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Dabei sollen Angebote und Räume geschaffen werden, in denen Kinder und Jugendliche sich unabhängig von Vorerfahrungen einbringen können. Ende 2025 existieren in 10 von insgesamt 49 Kommunen regelmäßig stattfindende Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Neben den strukturell verankerten Beteiligungsformaten findet auch projektorientierte Beteiligung statt.

Das Team Prävention und Jugendarbeit verantwortet die Steuerung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des seit 2008 bestehenden Präventionskonzeptes im Kreis. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig, verlässlich und bedarfsgerecht Unterstützung zu bieten. Grundlage bilden die Beschlüsse der politischen Selbstverwaltung im Kreis zur Steuerung des bestehenden Konzepts. Zum Präventionskonzept gehören Frühe Hilfen (s.o.), Elternberatung in Kitas, schulische Gewalt- und Suchtprävention, Kreisjugendpflege, Schulsozialarbeit, Jugendschutz sowie finanzielle Förderungen.

Die Arbeit basiert auf der Analyse der Lebenslagen junger Menschen und Familien. Das Team beobachtet soziale Entwicklungen, identifiziert Bedarfe und entwickelt ein sozialräumlich orientiertes Präventionssystem. Dieses soll junge Menschen über alle Lebensphasen hinweg durchgängig begleiten.

Kindern, Jugendlichen und Familien in belastenden Situationen werden Zugänge zu Angeboten erleichtert, um durch frühzeitige Unterstützung ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Daher gestaltet und steuert das Team die Beratung und Unterstützung der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, Projekte im Jugendschutz, die Förderung von Jugendgruppen und Ehrenamt sowie kreiseigene Ferienfreizeiten.

Die Präventionsarbeit lebt von Kooperation und Vernetzung. Daher besteht eine enge Zusammenarbeit mit Schulen, Kitas, Vereinen und Verbänden, Kommunen und weiteren Beteiligten. Gemeinsame Projekte und verbindliche Strukturen im Netzwerk stärken die Sichtbarkeit präventiver Angebote, schließen Lücken und nutzen Synergien. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote. Durch Evaluationen, einen konstanten Blick auf Bedarfe und die regelmäßige Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen bleibt die präventive Strategie zukunftsorientiert.

 

Erstmals führen seit längerem sinkende Geburtenzahlen zu weniger Kindern bei Tagespflegepersonen und in Kindertagesstätten. Erste freie Plätze zeigen Überkapazitäten in Kita und Kindertagespflege an. Es geben erste Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit auf. In Kita betrifft das Überangebot regional überwiegend den Ü3-Bereich, dem durch Umwandlungen entgegengewirkt wird. Aktuell werden u.a. in der Fokusgruppe AG § 78 Förderung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung verschiedene Lösungsoptionen für diese Herausforderungen und den Einsatz überschüssiger Finanzmittel diskutiert: z.B. die Zugänge zu verbessern, mehr bildungsferne Familien in das System Kita zu integrieren, die Betreuungsqualität auszubauen oder Gebühren zu senken. Einige Maßnahmen sind auch Teil des Landesinvestitionsprogramms „Kita für Alle“. Dies legt einen seiner Schwerpunkte auf zusätzliche Fachkräfte, die vor Ort direkt mit den Kindern inklusiv arbeiten. Sinnvoll könnte auch die Einrichtung zusätzlicher heilpädagogischer Kleingruppen sein, um örtlich bestehende Bedarfe zu decken. Eine Unterarbeitsgruppe der AG § 78 befasst sich mit den Strukturen und Angeboten im Bereich der ambulanten heilpädagogischen Leistungen, um Empfehlungen für Steuerungsmöglichkeiten zur Versorgung möglichst vieler Kinder mit dem vorhandenen Fachpersonal zu entwickeln. Viele der durch Eingliederungshilfe versorgten Kinder mit vorrangig präventiven Bedarfen im Bereich Sprache und Motorik könnten bereits durch andere Maßnahmen wie z.B. Präventionskräfte in Kitas oder den Ausbau und die Nutzung der Sprach-Kitas gut aufgefangen werden. Das Kompetenzteam Inklusion hat sich etabliert und spürt in der Arbeit mit den Fachkräften in Kitas aufgrund der generell hohen Alltagsbelastung beim Thema Inklusion oftmals das Gefühl der Überforderung. Durch Unterstützungsangebote des Kompetenzteams kann den Bedarfen der Kinder entsprochen werden und der Ablehnung bzw. Beendigung von Betreuungsverhältnissen entgegengewirkt werden. Perspektivisch sollte der Wechsel von der frühkindlichen in die schulische Bildung mehr Berücksichtigung finden.

Das Fachkräftekonzept des Fachbereichs Familie, Teilhabe und Soziales bildet weiterhin einen Rahmen für eine gezielte Bewältigung des Fachkräftemangels im Bereich der sozialen Arbeit. Inklusive Angebote fehlen insbesondere im Bildungssystem an Regelschulen und Förderzentren, auch dadurch nehmen die Unterstützungsleistungen weiter zu Schulbegleitungen und Integrationshilfen. Nach dem Moratorium zum Modell der Klassenassistenz plant der Kreis an einem Modellvorhaben des Landes und der kommunalen Landesverbände im Bereich der schulischen Unterstützung mit multiprofessionellen Teams und wissenschaftlicher Begleitung teilzunehmen. Im Rahmen eines politischen Prüfauftrags werden parallel Möglichkeiten zur Ausweitung und Weiterentwicklung von Pool- oder Budgetlösungen unter Beteiligung der Leistungserbringer entwickelt, um zwischenzeitlich Fallzahlen- und Kostenaufwüchse zu begrenzen. Landesweit werden langfristige Lösungen in systemischen Ansätzen gesehen, die im Rahmen des Modellvorhabens erprobt werden sollen.

Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe sieht ein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor, durch die der individuelle Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllt wird. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht auch die Bündelung individueller Leistungen zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen (Pooling). Gleichzeitig bestehen Risiken bezüglich einer auskömmlichen Finanzierung und praktischen Umsetzbarkeit auf kommunaler Ebene. Weiter bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen sich ggf. aus der Umsetzung von Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ergeben. Diese sehen z.B. vor, umgesetzte Reformen rückgängig zu machen, das Wunsch- und Wahlrecht einzuschränken, neue Rechtsansprüche zu verschieben und individuelle Rechtsansprüche zu streichen.

Die Wirkungsmessung in der Jugendhilfe als Baustein der Qualitätsentwicklung nach § 79 SGB VIII wird weiter umgesetzt, die Instrumente sollen vom Jugendamt und den freien Trägern flächendeckend genutzt werden. Im Workshop „Steuerungsimpulse für die Sozialpolitik im Kreis Pinneberg“ wurde u.a. die gezielte Weiterentwicklung bestehender Präventions- und Beratungsangebote thematisiert, vor allem im Bereich Social Media. Dies gilt besonders für den Aufgabenbereich der Frühen Hilfen (s.o.) aber auch für die ältere Bevölkerung.

Der „Kooperationsverbund der Jugendämter in der Metropolregion“ betreibt weiterhin ein gemeinsames Jugendschutzhaus in Norderstedt für Inobhutnahmen. Aktuell wird im Rahmen der Zusammenarbeit und einer aufgabenkritischen Betrachtung geprüft, welche Aufgaben zukünftig gebündelt durch nur ein Jugendamt (Shared Services) erbracht werden könnten. Dabei gilt es zunächst rechtliche und bürokratische Hürden abzubauen, um auf Basis systematischer Strukturen eine rechtssichere Zusammenarbeit der Landkreise zu etablieren. 

Die Fokusgruppe Teilhabe befasst sich weiterhin intensiv mit der Schließung von Angebotslücken für Menschen mit Behinderung im Sozialraum. Eine strukturierte systematische Bedarfserhebung ist nur eingeschränkt möglich. Transparenz über bestehende Angebote und Vernetzung wird über eine Workshop-Reihe zu einzelnen Themen wie z.B. „Besondere Wohnformen“ oder „Teilhabe am Arbeitsleben/Werkstätten“ hergestellt. Wie die Leistungserbringer für die Rettung von Menschen mit Behinderung im Krisenfall aufgestellt sind wurde ebenfalls thematisiert.

Zentrales Thema ist jedoch die Frage, wie die Kostendynamik in der Eingliederungshilfe gedämpft werden kann. Im Bereich der ambulanten Assistenz wird z.B. ein gemeinsames Kooperationsmodell mit Budgetlösung entwickelt. Das Modell soll neben finanziellen Aspekten auch neue Spielräume für die individuelle Gestaltung von Hilfen eröffnen. Zudem wird weiter über mögliche Synergien z.B. durch Poollösungen bei Fahrdiensten beraten. Auch die Erkenntnisse aus dem Projekt KI@PI zur Steuerung von teuren Einzelfällen und eine Zusammenführung von Fach- und Haushaltsdaten für Prognosen werden weiter angewandt.

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Pinneberg sind bereit einen Beitrag zur Erreichung der kommunalen und landesweiten Klimaschutzziele zu leisten. Hier besteht ein Spannungsfeld, da entsprechende Investitionen im leistungsrechtlichen Kontext häufig nicht als wirtschaftlich notwendig anerkannt und öffentliche Mehrwerte z.B. von nachhaltigen Mobilitätskonzepten wenig berücksichtigt werden. Die Fokusgruppe Teilhabe arbeitet zurzeit an einem Positionspapier zur wirtschaftlichen Förderung von klimaschonenden Lösungsstrategien der Träger, aus dem künftig Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.

Auch der initiierte Austausch mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen Schleswig-Holstein (KOSOZ) trägt zur Klärung offener Fragen zum Landesrahmenvertrag oder der Ermessensrichtlinie und besserem gegenseitigen Verständnis bei. Das Projekt Vertragsmanagement-Portal wurde noch einmal digital vorgestellt. Nach Abschluss des Modellprojekts „Übernahme Vertragsmanagement SGB VIII“ besteht für alle Kreise in Schleswig-Holstein die Möglichkeit das Vertragsmanagement SGB VIII in Teilen oder insgesamt an die KOSOZ zu übertragen. Eine Entscheidung hierüber wurde für den Kreis Pinneberg bislang nicht getroffen.

  • Die Struktur der sozialen Angebote im Kreis Pinneberg ist georeferenziert über das Hilfeportal (HIP) einsehbar
  • Das HIP liefert ergänzende Informationen zu sozialen Angeboten, die Suchfunktion wird auch über den Wohnort oder in neun weiteren Sprachen ermöglicht
  • Ergänzend liefert die INTEGREAT App einen Überblick über soziale Angebote besonders für Neuzugewanderte

  • Die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen im Kreis nimmt in 2025 zu auf 38,8 % (+2,5 % ggü. Vj.) und wächst damit stärker als der Landesschnitt befindet sich aber weiterhin unter dem Landesschnitt von 41,3 % (+1,3 % ggü. Vj.) 
  • Innerhalb dieser Altersgruppe sind die Werte sehr unterschiedlich und steigen mit dem Lebensalter an, während bei Kindern zwischen 0 und 1 Jahren nur 1,2 % (+0,1 % ggü. Vj.) und zwischen 1 und 2 Jahren 42,5 % betreut werden (+2,5 % ggü. Vj.), ist der Wert bei den Kindern zwischen 2 und 3 Jahren bei 69,1 % (+7,2 % ggü. Vj.)
  • Die statistischen Ämter ermitteln im Vergleich die Betreuungsquote, also das Verhältnis von tatsächlich betreuten Krippen-Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu allen Kindern zwischen 0 und unter 3 Jahren nach Jahrgang, obwohl im Laufe des Kalenderjahres ein Teil in den Elementarbereich wechselt
  • Für die Kinderbetreuung im U3 Bereich stehen im Kreisgebiet Ende 2025 insgesamt 3.438 Plätze zur Verfügung (-123 ggü. Vj.), der Rückgang ist dabei auch im Kontext der rückläufigen Geburten zu betrachten
  • Während die Krippenplätze in Kitas nahezu unverändert bei 2.490 (+5 ggü. Vj.) liegen, sind es in der Kindertagespflege 948 genutzte Plätze (-128 ggü. Vj.)
  • Die Versorgungsquote im U3 Bereich wurde im Rahmen der letzten Kita-Bedarfsplanung ermittelt und lag Ende 2024 bei 66,5 % 
  • Die Versorgungsquote beschreibt das Verhältnis der Krippen- und Betreuungsplätze zu den 0 bis 2-Jährigen
  • In der Bedarfsplanung wird auf eine gewisse statistische Unschärfe verwiesen, zudem orientiert sich die Versorgungsquote auch an den von den Kommunen festgelegten Quoten

  • Die Anzahl der Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen steigt erneut auf 945 (+89 ggü. Vj.) Meldungen Kindeswohlgefährdung
  • Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht jede Meldung eine bestätigte Kindeswohlgefährdung darstellt

  • In der Jugendbildungsstätte in Barmstedt wurden in 2025 insgesamt 11.302 Übernachtungen gezählt (+ 3.055 ggü. Vj.)
  • Anfang 2026 verfügen 606 Personen über eine gültige Jugendleiterkarte (Juleica) im Kreisgebiet (-8 ggü. Vj.)
  • In 2025 wurden 133 Juleicas neu erworben und 78 durch Fortbildungen verlängert (beides unverändert ggü. Vj.)

Quellenangaben
Kreis Pinneberg 2025 // Kreisjugendring 2025 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2025

Meldungen Kindeswohlgefährdung

Quelle: Kreis Pinneberg

Die gemeldeten Fälle steigen weiter. Die bestätigten Kindeswohlgefährdungen steigen nicht in gleichem Maße und sind 2025 sogar leicht zurückgegangen. Die meisten Meldungen erfolgen durch Polizei und Gerichte. Als Gefährdungsmerkmal wird am häufigsten häusliche Gewalt und Vernachlässigung genannt. Die Anstiege können auf Änderungen im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, verbesserte Kooperation sowie eine höhere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zurückgeführt werden.

U3-Betreuungsquote

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, liegt aber immer noch etwa 2,5 % unter dem Landesschnitt. Der Kindertagespflege kommt im Kreisgebiet eine deutlich höhere Bedeutung zu als im Landesdurchschnitt. Nicht nur die Betreuungsquote ist ansteigend, sondern auch die Anzahl der betreuten Kinder, was für einen bestehenden Bedarf an Plätzen spricht. Hinsichtlich des Alters der Kinder ist deutlich erkennbar, dass mit Beginn des 2. Lebensjahres die Quote externer Betreuung steigt.

Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Infrastruktur sozialer Angebote. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Familie sitzt einer Frau an einem Tisch gegenüber
vier lachende Jugendliche

Archiv

Hier finden Sie die Berichte dieses Handlungsfeldes der vergangenen Jahre.

Infrastruktur sozialer Angebote Fokus 2025

Infrastruktur sozialer Angebote Fokus 2024

Infrastruktur sozialer Angebote Fokus 2023

Infrastruktur sozialer Angebote Fokus 2022