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Fokus 2024

Zuwanderung und Integration

Der Bevölkerungszuwachs im Kreis beruht weiterhin hauptsächlich auf Zuwanderung, mit der neuen Bezeichnung des Handlungsfeldes wird diesem Aspekt Rechnung getragen und mehr Bedeutung zugewiesen. Bei der Arbeitsmarktintegration bestehen speziell für Frauen noch höhere Hürden. Eine besondere Herausforderung stellt der angespannte Wohnungsmarkt im Kreis dar, inzwischen werden auch zentrale Unterkunftskonzepte in einzelnen Kommunen realisiert.

verschiedene Reisepässe

Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern:

Wohnen Bildung Arbeit

7,8 %

ausländische Bevölkerung über 65 Jahre

+ 171

Einbürgerungen

33 %

ausländische Bevölkerung aus EU-Staaten

6,3 %

Empfehlung DaZ-Klasse

Für die Neuauflage des Handlungs­konzepts Integration wurden eine Bestandsaufnahme sowie Interviews mit den politischen Fraktionen durchgeführt. Das Handlungs­konzept wird ab Juli in den politischen Gremien beraten, um die Schwerpunkte noch zu ergänzen. Geplant ist, das überarbeitete Handlungs­konzept praktisch und praxisnah zu gestalten, um größtmögliche Transparenz für die Arbeit des Teams Integration zu schaffen. Schwer­punkte liegen einerseits auf den strategischen Handlungs­feldern, wie z.B. den Themen Digitali­sierung und Öffentlichkeitsarbeit und andererseits auf den operativen Handlungs­feldern, in denen konkret beschrieben wird, welche Meilensteine in den kommenden drei Jahren erreicht werden sollen. Eine finale Fassung ist für den Sommer vorgesehen. Parallel wird ein Daten­konzept für ein Integrations­monitoring in Zusammen­arbeit mit der Sozial­planung entwickelt; es soll Indikatoren zu verschieden Bereichen der Integration beinhalten.

Im Bereich der Verwaltung hat die Fokus­gruppe Integration Hinweise zur Neu­gestaltung der Termin­vergabe und des Warte­bereichs für die Zuwanderungs­behörde gegeben, auch die Möglich­keit einer offenen Sprech­stunde im Job­center wurde aufgegriffen. Insgesamt wird der Zugang zu Ämtern von vielen zugewanderten Menschen als Heraus­forderung wahrgenommen. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Handlungs­empfehlung Ämter­lotsinnen/Ämter­lotsen ist ein Ansatz, den Zugang zu verbessern. Mit der App INTEGREAT sollen zukünftig alle relevanten Informationen für diese Personen­gruppe im Kreis auch mehr­sprachig in digitaler Form zur Ver­fügung stehen, die App soll noch 2024 veröffentlicht werden.

Die Fokusgruppe Integration hat besonders Beschäftigungs­möglichkeiten und Hindernisse im Arbeits­markt für Frauen mit Migrations­hintergrund diskutiert, so fehlt z.B. eine Übersicht über die entsprechenden Angebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. In der Regel müssen die Angebote aufwendig recherchiert werden. Es gibt zudem wenige niedrig­schwellige Angebote, wie Hospitationen, Praktika oder Stellen im Rahmen des Bundes­freiwilligen­dienstes, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Es gibt zwar eine Reihe von Förder­programmen, deren Bean­tragung aber meist aufwendig ist und deren Dauer zumeist nur auf ein Jahr begrenzt ist. Hier wären längere Förderungs­zeiträume wünschenswert. Die Zuwanderungs­behörde und das Job­center befinden sich hierzu im Austausch. Zwischen den Trägern der Migrations­beratung und dem Job­center gibt es eine Trägervereinbarung zur Unterstützung der Arbeitsmarkt­integration. Im Dezember 2023 ist die bereits seit zehn Jahren bestehende Kooperations­vereinbarung zwischen der Zuwanderungs­behörde, den Migrations­beratungs­trägern im Kreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter in einer überarbeiteten Fassung neu unter­zeichnet worden. Die Kooperations­partner treffen sich halb­jährlich und informieren sich gegen­seitig über die aktuellen Entwicklungen, Heraus­forderungen und arbeiten Kooperations­potentiale heraus. Auch bei den Integrations­kursen besteht weiterhin die Heraus­forderung, dass es gerade für Frauen häufig zu wenig Angebote gibt, die auch eine Kinder­betreuung während der Kurszeiten sicher­stellen. Die Anbieter der Integrations­kurse benötigen hier entsprechende Kooperations­partner, eine Kinder­betreuung durch die Anbieter selbst ist in der Regel nicht möglich. Fehlende Kinder­betreuung erschwert insofern auch die Integration in den Arbeits­markt.

Ein Projekt zur Demokratie­förderung, welches das Politik­interesse von Menschen mit Zuwanderungs­geschichte stärkt, wurde im vergangenen Jahr fortgesetzt. Auch Kurse, die über das politische System und die Grund­sätze des Rechts­staats und der Demokratie informieren, wurden weiter rege angenommen. Die Fokus­gruppe Integration sieht die Information und politische Beteiligung als einen wichtigen Baustein für eine gelingende Integration an. Durch die erweiterte Bezeichnung des Handlungs­feldes in „Zuwanderung und Integration“ wird auch eine Anforderung an die Ankunftsgesellschaft zu mehr Kultur­sensibilität gesehen und nicht nur der Anspruch an die zuge­wanderten Menschen zur Inte­gration. Insoweit ist Inte­gration als Prozess zu verstehen, der von beiden Seiten angegangen werden muss.

Die Teams Integration und Kommunikation und Öffentlich­keits­arbeit haben die Video­reihe „Der Kreis stellt sich mehrsprachig vor“ produziert, um Integration und Information zu fördern. Diese Reihe bietet wichtige Infor­mationen und Angebote des Kreises in sieben Sprachen und Gebärden­sprache. Mehrere Abteilungen und Teams der Kreis­verwaltung stellen darin ihre Arbeit vor und unter­stützen so die Orientierung aller Bürger*innen im Kreis – auf Deutsch, in anderen Sprachen und für gehörlose Bürger*innen. Insgesamt sind 126 Videos entstanden, die ab Sommer 2024 online über die Kreisseite abrufbar sind.

Auch im vergangenen Jahr hat sich der Wohnungs­markt gerade für zu­gewanderte Menschen als große Heraus­forderung dargestellt. Gerade für Familien mit mehreren Kindern gibt es wenig geeigneten Wohn­raum. Die Task Force Wohnen und Unter­kunft, aus Mitgliedern der Kreis­verwaltung und der Kommunen, hat im vergangenen Jahr die Möglich­keiten der Unter­bringungen in den Kommunen mit koordiniert. Auch die Etablierung einer kreis­eigenen temporären Gemeinschafts­unterkunft zur Entlastung der Kommunen ist in den politischen Gremien diskutiert, aber aufgrund der veränderten Rahmen­bedingungen seitens des Landes und stabili­sierter Flüchtlings­zahlen nicht realisiert worden. Die Unter­bringungs­möglichkeiten in den Kommunen stellen sich recht unter­schiedlich dar, einige Kommunen können aufgrund der angespannten Wohnungs­situation keine dezentrale Unter­bringung mehr ermöglichen und sind daher darauf angewiesen – zumindest vorüber­gehend – wieder zentrale Konzepte der Unter­bringung zu realisieren.

  • Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) sind Ende 2023 etwa 49.600 Menschen mit ausländischem Pass bei der Ausländerbehörde im Kreis registriert und werden von dort ausländerrechtlich betreut (+2.500 ggü. Vj.)
  • Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich Ende 2022 ein Anteil der ausländischen Menschen an der Gesamtbevölkerung von 13,1 % (+1,3 % ggü. Vj.)
  • Das Statistische Bundesamt weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es zwischen den zuvor genannten Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen (auch bundesweit) deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen gibt, mit Informationen aus dem Zensus 2022 wird eine Angleichung erwartet
  • Im Landesvergleich hat der Kreis Pinneberg damit den höchsten Ausländeranteil bei den Kreisen, nur die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein verzeichnen höhere Werte
  • Das allgemeine Bevölkerungswachstum im Kreisgebiet beruht zum großen Teil auf dem Zuwachs der ausländischen Bevölkerung
  • Der Anteil an ausländischen Personen ist in den Städten und größeren Kommunen im Kreisgebiet tendenziell höher
  • Grob geschätzt nach dem jährlichen Mikrozensus haben Ende 2022 insgesamt etwa 29 % der Einwohnenden einen Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren; mit genaueren Informationen hierzu ist nach Veröffentlichung der Daten aus dem Zensus 2022 zu rechnen
  • Wie aus der Grafik ersichtlich, sind weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur erkennbar  Bevölkerung
  • Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 56,0 % (-1,3 % ggü. Vj.), während es in der deutschen Bevölkerung nur 33,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
  • Ein umgekehrtes Verhältnis existiert in den Altersgruppen ab 50 Jahren, in der deutschen Bevölkerung sind es 43,3 % (-1 % ggü. Vj.), während es in der ausländischen Bevölkerung nur 24,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
  • Dementsprechend gilt es weiterhin Integrationsbedarfe in den jüngeren Altersgruppen zu stärken, besonders in den Bereichen Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation

  • Etwa 4.200 Menschen leben Ende 2023 mit ukrainischem Pass im Kreisgebiet (+600 ggü. Vj.)
  • Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 33 %
  • Bei Menschen aus Staaten außerhalb der EU haben Menschen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,1 %, danach folgen Menschen aus der Ukraine mit 8,5 % sowie aus Syrien mit 8,4 %
  • Die Anzahl der Einbürgerungen hat mit 836 Personen auch 2023 erneut deutlich zugenommen (+171 ggü. Vj.)  Einbürgerungen

  • Etwa 1.300 Menschen empfangen Ende 2023 Asylbewerberleistungen im Kreisgebiet (-300 ggü. Vj.)
  • Die meisten in dieser Personengruppe wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug im Handlungsfeld Armut
  • 6,3 % der Kinder haben in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2022/2023 aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (+1,1 % ggü. Vj.), eine deutliche Zunahme, auch bedingt durch mehr Schulkinder aus der Ukraine

Quellenangaben
Statistikamt Nord 2022 // Kreis Pinneberg 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022 // Mikrozensus 2022 // AZR 2023 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2022/2023

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Altersgruppen in %
Säulendiagramm

Quelle: Statistikamt Nord 2022

Einbürgerungen
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

Für die Neuauflage des Handlungs­konzepts Integration wurden eine Bestandsaufnahme sowie Interviews mit den politischen Fraktionen durchgeführt. Das Handlungs­konzept wird ab Juli in den politischen Gremien beraten, um die Schwerpunkte noch zu ergänzen. Geplant ist, das überarbeitete Handlungs­konzept praktisch und praxisnah zu gestalten, um größtmögliche Transparenz für die Arbeit des Teams Integration zu schaffen. Schwer­punkte liegen einerseits auf den strategischen Handlungs­feldern, wie z.B. den Themen Digitali­sierung und Öffentlichkeitsarbeit und andererseits auf den operativen Handlungs­feldern, in denen konkret beschrieben wird, welche Meilensteine in den kommenden drei Jahren erreicht werden sollen. Eine finale Fassung ist für den Sommer vorgesehen. Parallel wird ein Daten­konzept für ein Integrations­monitoring in Zusammen­arbeit mit der Sozial­planung entwickelt; es soll Indikatoren zu verschieden Bereichen der Integration beinhalten.

Im Bereich der Verwaltung hat die Fokus­gruppe Integration Hinweise zur Neu­gestaltung der Termin­vergabe und des Warte­bereichs für die Zuwanderungs­behörde gegeben, auch die Möglich­keit einer offenen Sprech­stunde im Job­center wurde aufgegriffen. Insgesamt wird der Zugang zu Ämtern von vielen zugewanderten Menschen als Heraus­forderung wahrgenommen. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Handlungs­empfehlung Ämter­lotsinnen/Ämter­lotsen ist ein Ansatz, den Zugang zu verbessern. Mit der App INTEGREAT sollen zukünftig alle relevanten Informationen für diese Personen­gruppe im Kreis auch mehr­sprachig in digitaler Form zur Ver­fügung stehen, die App soll noch 2024 veröffentlicht werden.

Die Fokusgruppe Integration hat besonders Beschäftigungs­möglichkeiten und Hindernisse im Arbeits­markt für Frauen mit Migrations­hintergrund diskutiert, so fehlt z.B. eine Übersicht über die entsprechenden Angebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. In der Regel müssen die Angebote aufwendig recherchiert werden. Es gibt zudem wenige niedrig­schwellige Angebote, wie Hospitationen, Praktika oder Stellen im Rahmen des Bundes­freiwilligen­dienstes, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Es gibt zwar eine Reihe von Förder­programmen, deren Bean­tragung aber meist aufwendig ist und deren Dauer zumeist nur auf ein Jahr begrenzt ist. Hier wären längere Förderungs­zeiträume wünschenswert. Die Zuwanderungs­behörde und das Job­center befinden sich hierzu im Austausch. Zwischen den Trägern der Migrations­beratung und dem Job­center gibt es eine Trägervereinbarung zur Unterstützung der Arbeitsmarkt­integration. Im Dezember 2023 ist die bereits seit zehn Jahren bestehende Kooperations­vereinbarung zwischen der Zuwanderungs­behörde, den Migrations­beratungs­trägern im Kreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter in einer überarbeiteten Fassung neu unter­zeichnet worden. Die Kooperations­partner treffen sich halb­jährlich und informieren sich gegen­seitig über die aktuellen Entwicklungen, Heraus­forderungen und arbeiten Kooperations­potentiale heraus. Auch bei den Integrations­kursen besteht weiterhin die Heraus­forderung, dass es gerade für Frauen häufig zu wenig Angebote gibt, die auch eine Kinder­betreuung während der Kurszeiten sicher­stellen. Die Anbieter der Integrations­kurse benötigen hier entsprechende Kooperations­partner, eine Kinder­betreuung durch die Anbieter selbst ist in der Regel nicht möglich. Fehlende Kinder­betreuung erschwert insofern auch die Integration in den Arbeits­markt.

Ein Projekt zur Demokratie­förderung, welches das Politik­interesse von Menschen mit Zuwanderungs­geschichte stärkt, wurde im vergangenen Jahr fortgesetzt. Auch Kurse, die über das politische System und die Grund­sätze des Rechts­staats und der Demokratie informieren, wurden weiter rege angenommen. Die Fokus­gruppe Integration sieht die Information und politische Beteiligung als einen wichtigen Baustein für eine gelingende Integration an. Durch die erweiterte Bezeichnung des Handlungs­feldes in „Zuwanderung und Integration“ wird auch eine Anforderung an die Ankunftsgesellschaft zu mehr Kultur­sensibilität gesehen und nicht nur der Anspruch an die zuge­wanderten Menschen zur Inte­gration. Insoweit ist Inte­gration als Prozess zu verstehen, der von beiden Seiten angegangen werden muss.

Die Teams Integration und Kommunikation und Öffentlich­keits­arbeit haben die Video­reihe „Der Kreis stellt sich mehrsprachig vor“ produziert, um Integration und Information zu fördern. Diese Reihe bietet wichtige Infor­mationen und Angebote des Kreises in sieben Sprachen und Gebärden­sprache. Mehrere Abteilungen und Teams der Kreis­verwaltung stellen darin ihre Arbeit vor und unter­stützen so die Orientierung aller Bürger*innen im Kreis – auf Deutsch, in anderen Sprachen und für gehörlose Bürger*innen. Insgesamt sind 126 Videos entstanden, die ab Sommer 2024 online über die Kreisseite abrufbar sind.

Auch im vergangenen Jahr hat sich der Wohnungs­markt gerade für zu­gewanderte Menschen als große Heraus­forderung dargestellt. Gerade für Familien mit mehreren Kindern gibt es wenig geeigneten Wohn­raum. Die Task Force Wohnen und Unter­kunft, aus Mitgliedern der Kreis­verwaltung und der Kommunen, hat im vergangenen Jahr die Möglich­keiten der Unter­bringungen in den Kommunen mit koordiniert. Auch die Etablierung einer kreis­eigenen temporären Gemeinschafts­unterkunft zur Entlastung der Kommunen ist in den politischen Gremien diskutiert, aber aufgrund der veränderten Rahmen­bedingungen seitens des Landes und stabili­sierter Flüchtlings­zahlen nicht realisiert worden. Die Unter­bringungs­möglichkeiten in den Kommunen stellen sich recht unter­schiedlich dar, einige Kommunen können aufgrund der angespannten Wohnungs­situation keine dezentrale Unter­bringung mehr ermöglichen und sind daher darauf angewiesen – zumindest vorüber­gehend – wieder zentrale Konzepte der Unter­bringung zu realisieren.

  • Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) sind Ende 2023 etwa 49.600 Menschen mit ausländischem Pass bei der Ausländerbehörde im Kreis registriert und werden von dort ausländerrechtlich betreut (+2.500 ggü. Vj.)
  • Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich Ende 2022 ein Anteil der ausländischen Menschen an der Gesamtbevölkerung von 13,1 % (+1,3 % ggü. Vj.)
  • Das Statistische Bundesamt weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es zwischen den zuvor genannten Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen (auch bundesweit) deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen gibt, mit Informationen aus dem Zensus 2022 wird eine Angleichung erwartet
  • Im Landesvergleich hat der Kreis Pinneberg damit den höchsten Ausländeranteil bei den Kreisen, nur die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein verzeichnen höhere Werte
  • Das allgemeine Bevölkerungswachstum im Kreisgebiet beruht zum großen Teil auf dem Zuwachs der ausländischen Bevölkerung
  • Der Anteil an ausländischen Personen ist in den Städten und größeren Kommunen im Kreisgebiet tendenziell höher
  • Grob geschätzt nach dem jährlichen Mikrozensus haben Ende 2022 insgesamt etwa 29 % der Einwohnenden einen Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren; mit genaueren Informationen hierzu ist nach Veröffentlichung der Daten aus dem Zensus 2022 zu rechnen
  • Wie aus der Grafik ersichtlich, sind weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur erkennbar  Bevölkerung
  • Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 56,0 % (-1,3 % ggü. Vj.), während es in der deutschen Bevölkerung nur 33,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
  • Ein umgekehrtes Verhältnis existiert in den Altersgruppen ab 50 Jahren, in der deutschen Bevölkerung sind es 43,3 % (-1 % ggü. Vj.), während es in der ausländischen Bevölkerung nur 24,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
  • Dementsprechend gilt es weiterhin Integrationsbedarfe in den jüngeren Altersgruppen zu stärken, besonders in den Bereichen Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation

  • Etwa 4.200 Menschen leben Ende 2023 mit ukrainischem Pass im Kreisgebiet (+600 ggü. Vj.)
  • Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 33 %
  • Bei Menschen aus Staaten außerhalb der EU haben Menschen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,1 %, danach folgen Menschen aus der Ukraine mit 8,5 % sowie aus Syrien mit 8,4 %
  • Die Anzahl der Einbürgerungen hat mit 836 Personen auch 2023 erneut deutlich zugenommen (+171 ggü. Vj.)  Einbürgerungen

  • Etwa 1.300 Menschen empfangen Ende 2023 Asylbewerberleistungen im Kreisgebiet (-300 ggü. Vj.)
  • Die meisten in dieser Personengruppe wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug im Handlungsfeld Armut
  • 6,3 % der Kinder haben in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2022/2023 aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (+1,1 % ggü. Vj.), eine deutliche Zunahme, auch bedingt durch mehr Schulkinder aus der Ukraine

Quellenangaben
Statistikamt Nord 2022 // Kreis Pinneberg 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022 // Mikrozensus 2022 // AZR 2023 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2022/2023

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Altersgruppen in %
Säulendiagramm

Quelle: Statistikamt Nord 2022

Einbürgerungen
Balkendiagramm

Quelle: Kreis Pinneberg

Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .

mehrere Personen sitzen an einem Tisch und arbeiten
Frau arbeitet an einem Schreibtisch