Fokus 2024
Zuwanderung und Integration
Der Bevölkerungszuwachs im Kreis beruht weiterhin hauptsächlich auf Zuwanderung, mit der neuen Bezeichnung des Handlungsfeldes wird diesem Aspekt Rechnung getragen und mehr Bedeutung zugewiesen. Bei der Arbeitsmarktintegration bestehen speziell für Frauen noch höhere Hürden. Eine besondere Herausforderung stellt der angespannte Wohnungsmarkt im Kreis dar, inzwischen werden auch zentrale Unterkunftskonzepte in einzelnen Kommunen realisiert.
7,8 %
ausländische Bevölkerung über 65 Jahre
+ 171
Einbürgerungen
33 %
ausländische Bevölkerung aus EU-Staaten
6,3 %
Empfehlung DaZ-Klasse
Für die Neuauflage des Handlungskonzepts Integration wurden eine Bestandsaufnahme sowie Interviews mit den politischen Fraktionen durchgeführt. Das Handlungskonzept wird ab Juli in den politischen Gremien beraten, um die Schwerpunkte noch zu ergänzen. Geplant ist, das überarbeitete Handlungskonzept praktisch und praxisnah zu gestalten, um größtmögliche Transparenz für die Arbeit des Teams Integration zu schaffen. Schwerpunkte liegen einerseits auf den strategischen Handlungsfeldern, wie z.B. den Themen Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit und andererseits auf den operativen Handlungsfeldern, in denen konkret beschrieben wird, welche Meilensteine in den kommenden drei Jahren erreicht werden sollen. Eine finale Fassung ist für den Sommer vorgesehen. Parallel wird ein Datenkonzept für ein Integrationsmonitoring in Zusammenarbeit mit der Sozialplanung entwickelt; es soll Indikatoren zu verschieden Bereichen der Integration beinhalten.
Im Bereich der Verwaltung hat die Fokusgruppe Integration Hinweise zur Neugestaltung der Terminvergabe und des Wartebereichs für die Zuwanderungsbehörde gegeben, auch die Möglichkeit einer offenen Sprechstunde im Jobcenter wurde aufgegriffen. Insgesamt wird der Zugang zu Ämtern von vielen zugewanderten Menschen als Herausforderung wahrgenommen. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Handlungsempfehlung Ämterlotsinnen/Ämterlotsen ist ein Ansatz, den Zugang zu verbessern. Mit der App INTEGREAT sollen zukünftig alle relevanten Informationen für diese Personengruppe im Kreis auch mehrsprachig in digitaler Form zur Verfügung stehen, die App soll noch 2024 veröffentlicht werden.
Die Fokusgruppe Integration hat besonders Beschäftigungsmöglichkeiten und Hindernisse im Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationshintergrund diskutiert, so fehlt z.B. eine Übersicht über die entsprechenden Angebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. In der Regel müssen die Angebote aufwendig recherchiert werden. Es gibt zudem wenige niedrigschwellige Angebote, wie Hospitationen, Praktika oder Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Es gibt zwar eine Reihe von Förderprogrammen, deren Beantragung aber meist aufwendig ist und deren Dauer zumeist nur auf ein Jahr begrenzt ist. Hier wären längere Förderungszeiträume wünschenswert. Die Zuwanderungsbehörde und das Jobcenter befinden sich hierzu im Austausch. Zwischen den Trägern der Migrationsberatung und dem Jobcenter gibt es eine Trägervereinbarung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration. Im Dezember 2023 ist die bereits seit zehn Jahren bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Zuwanderungsbehörde, den Migrationsberatungsträgern im Kreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter in einer überarbeiteten Fassung neu unterzeichnet worden. Die Kooperationspartner treffen sich halbjährlich und informieren sich gegenseitig über die aktuellen Entwicklungen, Herausforderungen und arbeiten Kooperationspotentiale heraus. Auch bei den Integrationskursen besteht weiterhin die Herausforderung, dass es gerade für Frauen häufig zu wenig Angebote gibt, die auch eine Kinderbetreuung während der Kurszeiten sicherstellen. Die Anbieter der Integrationskurse benötigen hier entsprechende Kooperationspartner, eine Kinderbetreuung durch die Anbieter selbst ist in der Regel nicht möglich. Fehlende Kinderbetreuung erschwert insofern auch die Integration in den Arbeitsmarkt.
Ein Projekt zur Demokratieförderung, welches das Politikinteresse von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärkt, wurde im vergangenen Jahr fortgesetzt. Auch Kurse, die über das politische System und die Grundsätze des Rechtsstaats und der Demokratie informieren, wurden weiter rege angenommen. Die Fokusgruppe Integration sieht die Information und politische Beteiligung als einen wichtigen Baustein für eine gelingende Integration an. Durch die erweiterte Bezeichnung des Handlungsfeldes in „Zuwanderung und Integration“ wird auch eine Anforderung an die Ankunftsgesellschaft zu mehr Kultursensibilität gesehen und nicht nur der Anspruch an die zugewanderten Menschen zur Integration. Insoweit ist Integration als Prozess zu verstehen, der von beiden Seiten angegangen werden muss.
Die Teams Integration und Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit haben die Videoreihe „Der Kreis stellt sich mehrsprachig vor“ produziert, um Integration und Information zu fördern. Diese Reihe bietet wichtige Informationen und Angebote des Kreises in sieben Sprachen und Gebärdensprache. Mehrere Abteilungen und Teams der Kreisverwaltung stellen darin ihre Arbeit vor und unterstützen so die Orientierung aller Bürger*innen im Kreis – auf Deutsch, in anderen Sprachen und für gehörlose Bürger*innen. Insgesamt sind 126 Videos entstanden, die ab Sommer 2024 online über die Kreisseite abrufbar sind.
Auch im vergangenen Jahr hat sich der Wohnungsmarkt gerade für zugewanderte Menschen als große Herausforderung dargestellt. Gerade für Familien mit mehreren Kindern gibt es wenig geeigneten Wohnraum. Die Task Force Wohnen und Unterkunft, aus Mitgliedern der Kreisverwaltung und der Kommunen, hat im vergangenen Jahr die Möglichkeiten der Unterbringungen in den Kommunen mit koordiniert. Auch die Etablierung einer kreiseigenen temporären Gemeinschaftsunterkunft zur Entlastung der Kommunen ist in den politischen Gremien diskutiert, aber aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen seitens des Landes und stabilisierter Flüchtlingszahlen nicht realisiert worden. Die Unterbringungsmöglichkeiten in den Kommunen stellen sich recht unterschiedlich dar, einige Kommunen können aufgrund der angespannten Wohnungssituation keine dezentrale Unterbringung mehr ermöglichen und sind daher darauf angewiesen – zumindest vorübergehend – wieder zentrale Konzepte der Unterbringung zu realisieren.
- Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) sind Ende 2023 etwa 49.600 Menschen mit ausländischem Pass bei der Ausländerbehörde im Kreis registriert und werden von dort ausländerrechtlich betreut (+2.500 ggü. Vj.)
- Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich Ende 2022 ein Anteil der ausländischen Menschen an der Gesamtbevölkerung von 13,1 % (+1,3 % ggü. Vj.)
- Das Statistische Bundesamt weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es zwischen den zuvor genannten Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen (auch bundesweit) deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen gibt, mit Informationen aus dem Zensus 2022 wird eine Angleichung erwartet
- Im Landesvergleich hat der Kreis Pinneberg damit den höchsten Ausländeranteil bei den Kreisen, nur die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein verzeichnen höhere Werte
- Das allgemeine Bevölkerungswachstum im Kreisgebiet beruht zum großen Teil auf dem Zuwachs der ausländischen Bevölkerung
- Der Anteil an ausländischen Personen ist in den Städten und größeren Kommunen im Kreisgebiet tendenziell höher
- Grob geschätzt nach dem jährlichen Mikrozensus haben Ende 2022 insgesamt etwa 29 % der Einwohnenden einen Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren; mit genaueren Informationen hierzu ist nach Veröffentlichung der Daten aus dem Zensus 2022 zu rechnen
- Wie aus der Grafik ersichtlich, sind weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur erkennbar Bevölkerung
- Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 56,0 % (-1,3 % ggü. Vj.), während es in der deutschen Bevölkerung nur 33,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
- Ein umgekehrtes Verhältnis existiert in den Altersgruppen ab 50 Jahren, in der deutschen Bevölkerung sind es 43,3 % (-1 % ggü. Vj.), während es in der ausländischen Bevölkerung nur 24,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
- Dementsprechend gilt es weiterhin Integrationsbedarfe in den jüngeren Altersgruppen zu stärken, besonders in den Bereichen Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation
- Etwa 4.200 Menschen leben Ende 2023 mit ukrainischem Pass im Kreisgebiet (+600 ggü. Vj.)
- Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 33 %
- Bei Menschen aus Staaten außerhalb der EU haben Menschen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,1 %, danach folgen Menschen aus der Ukraine mit 8,5 % sowie aus Syrien mit 8,4 %
- Die Anzahl der Einbürgerungen hat mit 836 Personen auch 2023 erneut deutlich zugenommen (+171 ggü. Vj.) Einbürgerungen
- Etwa 1.300 Menschen empfangen Ende 2023 Asylbewerberleistungen im Kreisgebiet (-300 ggü. Vj.)
- Die meisten in dieser Personengruppe wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug im Handlungsfeld Armut
- 6,3 % der Kinder haben in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2022/2023 aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (+1,1 % ggü. Vj.), eine deutliche Zunahme, auch bedingt durch mehr Schulkinder aus der Ukraine
Quellenangaben
Statistikamt Nord 2022 // Kreis Pinneberg 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022 // Mikrozensus 2022 // AZR 2023 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2022/2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
Für die Neuauflage des Handlungskonzepts Integration wurden eine Bestandsaufnahme sowie Interviews mit den politischen Fraktionen durchgeführt. Das Handlungskonzept wird ab Juli in den politischen Gremien beraten, um die Schwerpunkte noch zu ergänzen. Geplant ist, das überarbeitete Handlungskonzept praktisch und praxisnah zu gestalten, um größtmögliche Transparenz für die Arbeit des Teams Integration zu schaffen. Schwerpunkte liegen einerseits auf den strategischen Handlungsfeldern, wie z.B. den Themen Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit und andererseits auf den operativen Handlungsfeldern, in denen konkret beschrieben wird, welche Meilensteine in den kommenden drei Jahren erreicht werden sollen. Eine finale Fassung ist für den Sommer vorgesehen. Parallel wird ein Datenkonzept für ein Integrationsmonitoring in Zusammenarbeit mit der Sozialplanung entwickelt; es soll Indikatoren zu verschieden Bereichen der Integration beinhalten.
Im Bereich der Verwaltung hat die Fokusgruppe Integration Hinweise zur Neugestaltung der Terminvergabe und des Wartebereichs für die Zuwanderungsbehörde gegeben, auch die Möglichkeit einer offenen Sprechstunde im Jobcenter wurde aufgegriffen. Insgesamt wird der Zugang zu Ämtern von vielen zugewanderten Menschen als Herausforderung wahrgenommen. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Handlungsempfehlung Ämterlotsinnen/Ämterlotsen ist ein Ansatz, den Zugang zu verbessern. Mit der App INTEGREAT sollen zukünftig alle relevanten Informationen für diese Personengruppe im Kreis auch mehrsprachig in digitaler Form zur Verfügung stehen, die App soll noch 2024 veröffentlicht werden.
Die Fokusgruppe Integration hat besonders Beschäftigungsmöglichkeiten und Hindernisse im Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationshintergrund diskutiert, so fehlt z.B. eine Übersicht über die entsprechenden Angebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. In der Regel müssen die Angebote aufwendig recherchiert werden. Es gibt zudem wenige niedrigschwellige Angebote, wie Hospitationen, Praktika oder Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Es gibt zwar eine Reihe von Förderprogrammen, deren Beantragung aber meist aufwendig ist und deren Dauer zumeist nur auf ein Jahr begrenzt ist. Hier wären längere Förderungszeiträume wünschenswert. Die Zuwanderungsbehörde und das Jobcenter befinden sich hierzu im Austausch. Zwischen den Trägern der Migrationsberatung und dem Jobcenter gibt es eine Trägervereinbarung zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration. Im Dezember 2023 ist die bereits seit zehn Jahren bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Zuwanderungsbehörde, den Migrationsberatungsträgern im Kreis, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter in einer überarbeiteten Fassung neu unterzeichnet worden. Die Kooperationspartner treffen sich halbjährlich und informieren sich gegenseitig über die aktuellen Entwicklungen, Herausforderungen und arbeiten Kooperationspotentiale heraus. Auch bei den Integrationskursen besteht weiterhin die Herausforderung, dass es gerade für Frauen häufig zu wenig Angebote gibt, die auch eine Kinderbetreuung während der Kurszeiten sicherstellen. Die Anbieter der Integrationskurse benötigen hier entsprechende Kooperationspartner, eine Kinderbetreuung durch die Anbieter selbst ist in der Regel nicht möglich. Fehlende Kinderbetreuung erschwert insofern auch die Integration in den Arbeitsmarkt.
Ein Projekt zur Demokratieförderung, welches das Politikinteresse von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärkt, wurde im vergangenen Jahr fortgesetzt. Auch Kurse, die über das politische System und die Grundsätze des Rechtsstaats und der Demokratie informieren, wurden weiter rege angenommen. Die Fokusgruppe Integration sieht die Information und politische Beteiligung als einen wichtigen Baustein für eine gelingende Integration an. Durch die erweiterte Bezeichnung des Handlungsfeldes in „Zuwanderung und Integration“ wird auch eine Anforderung an die Ankunftsgesellschaft zu mehr Kultursensibilität gesehen und nicht nur der Anspruch an die zugewanderten Menschen zur Integration. Insoweit ist Integration als Prozess zu verstehen, der von beiden Seiten angegangen werden muss.
Die Teams Integration und Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit haben die Videoreihe „Der Kreis stellt sich mehrsprachig vor“ produziert, um Integration und Information zu fördern. Diese Reihe bietet wichtige Informationen und Angebote des Kreises in sieben Sprachen und Gebärdensprache. Mehrere Abteilungen und Teams der Kreisverwaltung stellen darin ihre Arbeit vor und unterstützen so die Orientierung aller Bürger*innen im Kreis – auf Deutsch, in anderen Sprachen und für gehörlose Bürger*innen. Insgesamt sind 126 Videos entstanden, die ab Sommer 2024 online über die Kreisseite abrufbar sind.
Auch im vergangenen Jahr hat sich der Wohnungsmarkt gerade für zugewanderte Menschen als große Herausforderung dargestellt. Gerade für Familien mit mehreren Kindern gibt es wenig geeigneten Wohnraum. Die Task Force Wohnen und Unterkunft, aus Mitgliedern der Kreisverwaltung und der Kommunen, hat im vergangenen Jahr die Möglichkeiten der Unterbringungen in den Kommunen mit koordiniert. Auch die Etablierung einer kreiseigenen temporären Gemeinschaftsunterkunft zur Entlastung der Kommunen ist in den politischen Gremien diskutiert, aber aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen seitens des Landes und stabilisierter Flüchtlingszahlen nicht realisiert worden. Die Unterbringungsmöglichkeiten in den Kommunen stellen sich recht unterschiedlich dar, einige Kommunen können aufgrund der angespannten Wohnungssituation keine dezentrale Unterbringung mehr ermöglichen und sind daher darauf angewiesen – zumindest vorübergehend – wieder zentrale Konzepte der Unterbringung zu realisieren.
- Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) sind Ende 2023 etwa 49.600 Menschen mit ausländischem Pass bei der Ausländerbehörde im Kreis registriert und werden von dort ausländerrechtlich betreut (+2.500 ggü. Vj.)
- Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich Ende 2022 ein Anteil der ausländischen Menschen an der Gesamtbevölkerung von 13,1 % (+1,3 % ggü. Vj.)
- Das Statistische Bundesamt weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es zwischen den zuvor genannten Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen (auch bundesweit) deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen gibt, mit Informationen aus dem Zensus 2022 wird eine Angleichung erwartet
- Im Landesvergleich hat der Kreis Pinneberg damit den höchsten Ausländeranteil bei den Kreisen, nur die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein verzeichnen höhere Werte
- Das allgemeine Bevölkerungswachstum im Kreisgebiet beruht zum großen Teil auf dem Zuwachs der ausländischen Bevölkerung
- Der Anteil an ausländischen Personen ist in den Städten und größeren Kommunen im Kreisgebiet tendenziell höher
- Grob geschätzt nach dem jährlichen Mikrozensus haben Ende 2022 insgesamt etwa 29 % der Einwohnenden einen Migrationshintergrund, d.h. mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren; mit genaueren Informationen hierzu ist nach Veröffentlichung der Daten aus dem Zensus 2022 zu rechnen
- Wie aus der Grafik ersichtlich, sind weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur erkennbar Bevölkerung
- Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 56,0 % (-1,3 % ggü. Vj.), während es in der deutschen Bevölkerung nur 33,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
- Ein umgekehrtes Verhältnis existiert in den Altersgruppen ab 50 Jahren, in der deutschen Bevölkerung sind es 43,3 % (-1 % ggü. Vj.), während es in der ausländischen Bevölkerung nur 24,5 % (unverändert ggü. Vj.) sind
- Dementsprechend gilt es weiterhin Integrationsbedarfe in den jüngeren Altersgruppen zu stärken, besonders in den Bereichen Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation
- Etwa 4.200 Menschen leben Ende 2023 mit ukrainischem Pass im Kreisgebiet (+600 ggü. Vj.)
- Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 33 %
- Bei Menschen aus Staaten außerhalb der EU haben Menschen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,1 %, danach folgen Menschen aus der Ukraine mit 8,5 % sowie aus Syrien mit 8,4 %
- Die Anzahl der Einbürgerungen hat mit 836 Personen auch 2023 erneut deutlich zugenommen (+171 ggü. Vj.) Einbürgerungen
- Etwa 1.300 Menschen empfangen Ende 2023 Asylbewerberleistungen im Kreisgebiet (-300 ggü. Vj.)
- Die meisten in dieser Personengruppe wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug im Handlungsfeld Armut
- 6,3 % der Kinder haben in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2022/2023 aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (+1,1 % ggü. Vj.), eine deutliche Zunahme, auch bedingt durch mehr Schulkinder aus der Ukraine
Quellenangaben
Statistikamt Nord 2022 // Kreis Pinneberg 2023 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2022 // Mikrozensus 2022 // AZR 2023 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2022/2023
Im Jahr 2024 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .