Fokus 2026
Zuwanderung und Integration
Das Handlungskonzept Integration 4.0 bietet weiterhin den Rahmen für die Steuerung der Integrationsmaßnahmen. Schwerpunkte sind auch zukünftig die soziale und Arbeitsmarktintegration. Beide werden durch Bereitstellung von Informationen, proaktive Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung unterstützt. Geflüchtete sind einem hohen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt. Das Wissen über Diskriminierung, Schutzmaßnahmen für einen gleichberechtigten Zugang zu Arbeit, Wohnraum und Bildung sowie eine Sensibilisierung in der Gesellschaft sind zu stärken.
20,1 %
Menschen mit Einwanderungsgeschichte
1.108
Einbürgerungen
30,5 %
ausländische Bevölkerung aus EU-Staaten
6,0 %
Empfehlung DaZ-Klasse
Die Aktivitäten des Teams Integration orientieren sich weiterhin am Handlungskonzept Integration 4.0. Ein wichtiger Meilenstein war der Launch der Integreat App 2025, die sich als zentrale Plattform für lokale Informationen etabliert hat und von Neuzugewanderten und dem gesamten Helfersystem genutzt wird. Vorteile sind vor allem die Mehrsprachigkeit, leichte Sprache, der Veranstaltungskalender und die Möglichkeit des Feedbacks.
Die überwiegend koordinierenden Aufgaben der Netzwerkarbeit wurden ausgebaut, indem zusätzlich Akteure wie z.B. die Frauenhäuser im Netzwerk der Integrationsbeauftragten mitwirken. Als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit wird u.a. regelmäßig die Interkulturelle Woche als Zeichen für Diversität und Vielfalt begleitet.
Bestehende Monitoring-Systeme in den Bereichen Bildung, Gesundheit, soziale Sicherung und Arbeit werden genutzt, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte abzubilden. Die landesweite Abstimmung eines Datenkonzepts für ein Integrationsmonitoring wurde zurückgestellt, da die Definition neuer Indikatoren zur Messung des Integrationsstandes sehr aufwendig und kostenintensiv ist.
Die letzte Sonderauswertung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrates für Integration und Migration hat als wichtige Aufgabenfelder in Schleswig-Holstein Partizipationslücken im Bereich der politischen Beteiligung und bei Benachteiligungen aufgrund der Herkunft identifiziert.
Insgesamt wird auch die soziale Integration weiter durch Bausteine wie Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen, Ehrenamt und die Einbindung in Freizeitaktivitäten im Blick behalten. Der Kreis hat z.B. die Gründung eines Austauschformates für Integration im und durch Sport initiiert, um Beteiligte miteinander zu vernetzen, den Erfahrungsaustausch zu stärken und gemeinsam neue Impulse für eine nachhaltige Integrationsarbeit im Vereinssport zu entwickeln.
Um das Potenzial von Geflüchteten für den Arbeitsmarkt noch mehr zu entfalten, wurden zahlreiche Aktivitäten unternommen. Weiterhin wird der Job Turbo des Bundes beworben, mit dem in drei Phasen eine stabile Beschäftigung erreicht werden soll. Das Jobcenter bietet zahlreiche Unterstützungs- und Förderangebote zur Beschäftigung an. Nachhaltig wirken diese, wenn möglichst schnell eine bildungsadäquate Beschäftigung realisiert werden kann. Themen waren u.a. bürokratische Hürden und Sprachprobleme, Schwierigkeiten bei der Anerkennung der ausländischen beruflichen Qualifikationen aber auch die Notwendigkeit und der Wille von Unternehmen, neue Wege zu beschreiten. An der beruflichen Integration eingewanderter Fachkräfte sind viele Akteure beteiligt, wodurch diese sich sehr komplex gestaltet. Bereits vor Abreise im Herkunftsland sind die Deutsche Botschaft und in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Ausländerbehörden involviert. Später kommen Anbieter von Sprachkursen und interkulturellen Trainings sowie Institutionen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen hinzu. In Deutschland spielen dann Akteure wie Wohnungsanbieter, Meldebehörden, Krankenkassen, Finanzämter oder z.B. auch Institutionen wie Kindertagesstätten und Schulen eine Rolle. Aufklärung und Informationen zum Bildungssystem erleichtern die Zugänge und ermöglichen, dass die Zielgruppe Kinder mit Zuwanderungsgeschichte noch besser erreicht wird. Trotz dieser komplexen Rahmenbedienungen hat sich das Welcome Center Schleswig Holstein auch im Kreis Pinneberg als wirksame Anlaufstelle zwischen Arbeitgebenden und –suchenden etabliert.
Zusätzlich wird in gezielten Projekten wie z.B. der Fachkräfteallianz Pflege mitgewirkt (Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege).
Neben Information und Beratung als zentrale Dienstleistung des Teams Integration steht die Vernetzung der Akteure im Mittelpunkt. Zusätzlich zur Integreat App werden Informationen regelmäßig über die Internetseite des Kreises, einen Newsletter, gezielte Mailings, soziale Medien und die Lokalpresse verbreitet. In regionalen und überregionalen Netzwerken werden Aspekte wie z.B. Möglichkeiten von Frauen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt und Themen wie Fachkräfteeinwanderung oder die allgemeine Integration auf dem Arbeitsmarkt behandelt.
Neben diversen Fachveranstaltungen, z.B. auch gezielt für Frauen, werden immer wieder best practice Beispiele für eine gelungene Integration kommuniziert. Auf den Netzwerktreffen der kommunalen Integrationsbeauftragten wird in der Regel ein Schwerpunktthema näher beleuchtet. Zuletzt fand ein Fachaustausch mit Vertretenden des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LAZUF) zu deren Aufgaben statt, wie bspw. Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Geflüchteten oder integriertes Rückkehrmanagement. Die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung ist beim LAZUF angesiedelt. Als Herausforderungen in den Kommunen werden aktuell fehlender geeigneter Wohnraum, Fragen rund um Abschiebungen, der Umgang mit straffälligen Asylbewerbenden und die eingeschränkt funktionsfähige Bezahlkarte benannt. Immer mehr werden auch die strukturellen Probleme bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sichtbar.
Die Fokusgruppe Integration hat u.a. das Thema Sicherheit im öffentlichen Raum diskutiert, bei der zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsempfinden unterschieden werden muss. Auch häusliche Gewalt sollte als Teil der Sicherheitsstrategie fokussiert werden. Diskriminierungen und pauschale Zuschreibungen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund müssen konsequent adressiert werden. Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor hat seinen Monitoringbericht 2026 „Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland“ veröffentlicht. Danach ist Rassismus in Deutschland kein Randphänomen und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu begreifen. Rassistische Einstellungen sind in unterschiedlichen Formen in der Bevölkerung verbreitet. Konkrete Diskriminierungserfahrungen, sowohl direkte als auch indirekte, hängen mit Unterschieden im Vertrauen in staatliche Institutionen zusammen. Daher wird empfohlen, rassismuskritische Bildungsarbeit zu vertiefen, Diskriminierung zu reduzieren und Schutz für Betroffene auszuweiten. Auch indirekte Betroffenheit muss anerkannt werden, z.B. wenn Vermietende Personen ohne festes Arbeitsverhältnis grundsätzlich ablehnen, trifft dies überproportional oft Personen mit Einwanderungsgeschichte, aber auch Alleinerziehende oder Wohnungslose. Für Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt oder Abweisung in Arztpraxen existiert keine Diskriminierungsstelle. Denn auch die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete bleibt eine Herausforderung, da sie häufig keinen Zugang zu fachärztlichen Terminen erhalten und zudem bei deren Wahrnehmung vor erheblichen Hürden, insbesondere durch Sprachbarrieren, stehen. Generell können Prävention, Begegnung, Dialog und Aufklärung zu einem höheren Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft beitragen.
Im Bereich Mobilität wurden z.B. Fahrradkurse für Frauen angeregt. Festgestellt wurde auch, dass Leistungsberechtigte im Bürgergeld aufgrund von späten Bescheiden oder Nachzahlungen besonders von Überschuldung betroffen sein können.
Dem geäußerten Wunsch nach einem intensiveren Austausch mit Politik wurde nicht nur punktuell, sondern künftig strukturiert und fortlaufend Rechnung getragen. Mit dem Workshop „Impulse zur Steuerung der Sozialpolitik“ sowie dem jährlichen Bericht und Dialog im Fachausschuss wurde ein erster Rahmen geschaffen, der den Auftakt für einen verstetigten, regelmäßigeren Austausch bildet.
- Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) werden Ende 2025 etwa 51.500 Personen mit ausländischem Pass von der Ausländerbehörde im Kreis betreut und sind dort ausländerrechtlich registriert (+400 ggü. Vj.)
- Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich für Ende 2024 ein Anteil der ausländischen Personen an der Gesamtbevölkerung von 13,7 % (+0,7 % ggü. Vj.)
- In diesem Kontext wird bei der großen Abweichung zwischen beiden Werten auf die Stellungnahme des Statistischen Bundesamts hingewiesen; auch bundesweit gibt es zwischen den Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen, die auch durch den ZENSUS 2022 nicht korrigiert werden konnten
- Nach den Zensus-Daten von Mitte 2022 haben 20,1 % der Einwohnenden im Kreis eine Einwanderungsgeschichte, d.h. diese Menschen sind nach 1950 in die Bundesrepublik eingewandert oder sind deren direkte Nachkommen
- Die Grafik zeigt weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Altersgruppen in %
- Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 55,5 % (-0,2 % ggü. Vj.), während der Anteil in der deutschen Bevölkerung nur 33,8 % (unverändert ggü. Vj.) beträgt
- Ein umgekehrtes Verhältnis ist in den Altersgruppen ab 50 Jahren erkennbar, in der deutschen Bevölkerung sind es 49,4 % (unverändert ggü. Vj.), während der Anteil der ausländischen Bevölkerung nur 25,2 % (+0,8 % ggü. Vj.) beträgt
- Eine deutliche Mehrheit der ausländischen Bevölkerung befindet sich im erwerbsfähigen Alter, bei den Integrationsmaßnahmen ist daher ein Schwerpunkt auf die Bereiche Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation zu setzen
- Etwa 5.100 Personen mit ukrainischem Pass leben Ende 2025 im Kreisgebiet (+300 ggü. Vj.)
- Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 30,5 % (-0,5 % ggü. Vj.)
- Aus Staaten außerhalb der EU haben weiterhin Personen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,2 % (-0,1 % ggü. Vj.), danach folgen wie bisher Menschen aus der Ukraine mit 9,9 % (+0,6 % ggü. Vj.) sowie aus Syrien mit 8,4 % (-0,3 % ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Einbürgerungen hat sich mit 1.108 in 2025 deutlich erhöht (+567 ggü. Vj.), allerdings wurde in 2025 als Sondereffekt ein neues digitales Verfahren eingeführt, womit Wartezeiten abgebaut und bestehende Anträge abgearbeitet werden konnten
- Etwa 1.100 Menschen im Kreisgebiet erhalten Ende 2025 Asylbewerberleistungen (-150 ggü. Vj.)
- Eine Vielzahl dieser Personen wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug sind im Kapitel Armut zu finden
- Insgesamt 6,0 % der Kinder in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2024/2025 haben aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (-0,3 % ggü. Vj.)
Quellenangaben
Statistikamt Nord 2024 // Kreis Pinneberg 2025 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024 // Zensus 2022 // AZR 2025 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2024/2025
Die ausländische Bevölkerung ist deutlich jünger, über 55 % gehören hier zur Altersgruppe zwischen 18 und 49 Jahren. Bei der deutschen Bevölkerung ist knapp die Hälfte über 50 Jahre. Die Zuwanderung ausländischer Bevölkerung vermindert den demographischen Wandel im Kreis deutlich. Entsprechend der Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung sind neben Spracherwerb, frühkindlicher und schulischer Bildung auch Maßnahmen im Bereich Ausbildung und Arbeitsmarkt zu intensivieren.
Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
Die Aktivitäten des Teams Integration orientieren sich weiterhin am Handlungskonzept Integration 4.0. Ein wichtiger Meilenstein war der Launch der Integreat App 2025, die sich als zentrale Plattform für lokale Informationen etabliert hat und von Neuzugewanderten und dem gesamten Helfersystem genutzt wird. Vorteile sind vor allem die Mehrsprachigkeit, leichte Sprache, der Veranstaltungskalender und die Möglichkeit des Feedbacks.
Die überwiegend koordinierenden Aufgaben der Netzwerkarbeit wurden ausgebaut, indem zusätzlich Akteure wie z.B. die Frauenhäuser im Netzwerk der Integrationsbeauftragten mitwirken. Als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit wird u.a. regelmäßig die Interkulturelle Woche als Zeichen für Diversität und Vielfalt begleitet.
Bestehende Monitoring-Systeme in den Bereichen Bildung, Gesundheit, soziale Sicherung und Arbeit werden genutzt, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte abzubilden. Die landesweite Abstimmung eines Datenkonzepts für ein Integrationsmonitoring wurde zurückgestellt, da die Definition neuer Indikatoren zur Messung des Integrationsstandes sehr aufwendig und kostenintensiv ist.
Die letzte Sonderauswertung des Integrationsbarometers des Sachverständigenrates für Integration und Migration hat als wichtige Aufgabenfelder in Schleswig-Holstein Partizipationslücken im Bereich der politischen Beteiligung und bei Benachteiligungen aufgrund der Herkunft identifiziert.
Insgesamt wird auch die soziale Integration weiter durch Bausteine wie Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen, Ehrenamt und die Einbindung in Freizeitaktivitäten im Blick behalten. Der Kreis hat z.B. die Gründung eines Austauschformates für Integration im und durch Sport initiiert, um Beteiligte miteinander zu vernetzen, den Erfahrungsaustausch zu stärken und gemeinsam neue Impulse für eine nachhaltige Integrationsarbeit im Vereinssport zu entwickeln.
Um das Potenzial von Geflüchteten für den Arbeitsmarkt noch mehr zu entfalten, wurden zahlreiche Aktivitäten unternommen. Weiterhin wird der Job Turbo des Bundes beworben, mit dem in drei Phasen eine stabile Beschäftigung erreicht werden soll. Das Jobcenter bietet zahlreiche Unterstützungs- und Förderangebote zur Beschäftigung an. Nachhaltig wirken diese, wenn möglichst schnell eine bildungsadäquate Beschäftigung realisiert werden kann. Themen waren u.a. bürokratische Hürden und Sprachprobleme, Schwierigkeiten bei der Anerkennung der ausländischen beruflichen Qualifikationen aber auch die Notwendigkeit und der Wille von Unternehmen, neue Wege zu beschreiten. An der beruflichen Integration eingewanderter Fachkräfte sind viele Akteure beteiligt, wodurch diese sich sehr komplex gestaltet. Bereits vor Abreise im Herkunftsland sind die Deutsche Botschaft und in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Ausländerbehörden involviert. Später kommen Anbieter von Sprachkursen und interkulturellen Trainings sowie Institutionen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen hinzu. In Deutschland spielen dann Akteure wie Wohnungsanbieter, Meldebehörden, Krankenkassen, Finanzämter oder z.B. auch Institutionen wie Kindertagesstätten und Schulen eine Rolle. Aufklärung und Informationen zum Bildungssystem erleichtern die Zugänge und ermöglichen, dass die Zielgruppe Kinder mit Zuwanderungsgeschichte noch besser erreicht wird. Trotz dieser komplexen Rahmenbedienungen hat sich das Welcome Center Schleswig Holstein auch im Kreis Pinneberg als wirksame Anlaufstelle zwischen Arbeitgebenden und –suchenden etabliert.
Zusätzlich wird in gezielten Projekten wie z.B. der Fachkräfteallianz Pflege mitgewirkt (Handlungsfeld Gesundheitsversorgung und Pflege).
Neben Information und Beratung als zentrale Dienstleistung des Teams Integration steht die Vernetzung der Akteure im Mittelpunkt. Zusätzlich zur Integreat App werden Informationen regelmäßig über die Internetseite des Kreises, einen Newsletter, gezielte Mailings, soziale Medien und die Lokalpresse verbreitet. In regionalen und überregionalen Netzwerken werden Aspekte wie z.B. Möglichkeiten von Frauen auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt und Themen wie Fachkräfteeinwanderung oder die allgemeine Integration auf dem Arbeitsmarkt behandelt.
Neben diversen Fachveranstaltungen, z.B. auch gezielt für Frauen, werden immer wieder best practice Beispiele für eine gelungene Integration kommuniziert. Auf den Netzwerktreffen der kommunalen Integrationsbeauftragten wird in der Regel ein Schwerpunktthema näher beleuchtet. Zuletzt fand ein Fachaustausch mit Vertretenden des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LAZUF) zu deren Aufgaben statt, wie bspw. Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Geflüchteten oder integriertes Rückkehrmanagement. Die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung ist beim LAZUF angesiedelt. Als Herausforderungen in den Kommunen werden aktuell fehlender geeigneter Wohnraum, Fragen rund um Abschiebungen, der Umgang mit straffälligen Asylbewerbenden und die eingeschränkt funktionsfähige Bezahlkarte benannt. Immer mehr werden auch die strukturellen Probleme bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sichtbar.
Die Fokusgruppe Integration hat u.a. das Thema Sicherheit im öffentlichen Raum diskutiert, bei der zwischen objektiver Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsempfinden unterschieden werden muss. Auch häusliche Gewalt sollte als Teil der Sicherheitsstrategie fokussiert werden. Diskriminierungen und pauschale Zuschreibungen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund müssen konsequent adressiert werden. Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor hat seinen Monitoringbericht 2026 „Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland“ veröffentlicht. Danach ist Rassismus in Deutschland kein Randphänomen und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu begreifen. Rassistische Einstellungen sind in unterschiedlichen Formen in der Bevölkerung verbreitet. Konkrete Diskriminierungserfahrungen, sowohl direkte als auch indirekte, hängen mit Unterschieden im Vertrauen in staatliche Institutionen zusammen. Daher wird empfohlen, rassismuskritische Bildungsarbeit zu vertiefen, Diskriminierung zu reduzieren und Schutz für Betroffene auszuweiten. Auch indirekte Betroffenheit muss anerkannt werden, z.B. wenn Vermietende Personen ohne festes Arbeitsverhältnis grundsätzlich ablehnen, trifft dies überproportional oft Personen mit Einwanderungsgeschichte, aber auch Alleinerziehende oder Wohnungslose. Für Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt oder Abweisung in Arztpraxen existiert keine Diskriminierungsstelle. Denn auch die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete bleibt eine Herausforderung, da sie häufig keinen Zugang zu fachärztlichen Terminen erhalten und zudem bei deren Wahrnehmung vor erheblichen Hürden, insbesondere durch Sprachbarrieren, stehen. Generell können Prävention, Begegnung, Dialog und Aufklärung zu einem höheren Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft beitragen.
Im Bereich Mobilität wurden z.B. Fahrradkurse für Frauen angeregt. Festgestellt wurde auch, dass Leistungsberechtigte im Bürgergeld aufgrund von späten Bescheiden oder Nachzahlungen besonders von Überschuldung betroffen sein können.
Dem geäußerten Wunsch nach einem intensiveren Austausch mit Politik wurde nicht nur punktuell, sondern künftig strukturiert und fortlaufend Rechnung getragen. Mit dem Workshop „Impulse zur Steuerung der Sozialpolitik“ sowie dem jährlichen Bericht und Dialog im Fachausschuss wurde ein erster Rahmen geschaffen, der den Auftakt für einen verstetigten, regelmäßigeren Austausch bildet.
- Nach dem Ausländerzentralregister (AZR) werden Ende 2025 etwa 51.500 Personen mit ausländischem Pass von der Ausländerbehörde im Kreis betreut und sind dort ausländerrechtlich registriert (+400 ggü. Vj.)
- Aus den Einwohnermeldedaten ergibt sich für Ende 2024 ein Anteil der ausländischen Personen an der Gesamtbevölkerung von 13,7 % (+0,7 % ggü. Vj.)
- In diesem Kontext wird bei der großen Abweichung zwischen beiden Werten auf die Stellungnahme des Statistischen Bundesamts hingewiesen; auch bundesweit gibt es zwischen den Daten der Einwohnermeldeämter und des AZR aufgrund verschiedener Datenquellen deutliche Unterschiede in der Anzahl der ausländischen Personen, die auch durch den ZENSUS 2022 nicht korrigiert werden konnten
- Nach den Zensus-Daten von Mitte 2022 haben 20,1 % der Einwohnenden im Kreis eine Einwanderungsgeschichte, d.h. diese Menschen sind nach 1950 in die Bundesrepublik eingewandert oder sind deren direkte Nachkommen
- Die Grafik zeigt weiter deutliche Unterschiede zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung in der Altersstruktur Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Altersgruppen in %
- Die Altersgruppen zwischen 18 und 49 Jahren haben in der ausländischen Bevölkerung einen Anteil von 55,5 % (-0,2 % ggü. Vj.), während der Anteil in der deutschen Bevölkerung nur 33,8 % (unverändert ggü. Vj.) beträgt
- Ein umgekehrtes Verhältnis ist in den Altersgruppen ab 50 Jahren erkennbar, in der deutschen Bevölkerung sind es 49,4 % (unverändert ggü. Vj.), während der Anteil der ausländischen Bevölkerung nur 25,2 % (+0,8 % ggü. Vj.) beträgt
- Eine deutliche Mehrheit der ausländischen Bevölkerung befindet sich im erwerbsfähigen Alter, bei den Integrationsmaßnahmen ist daher ein Schwerpunkt auf die Bereiche Sprache, Schule, Ausbildung und Weiterqualifikation zu setzen
- Etwa 5.100 Personen mit ukrainischem Pass leben Ende 2025 im Kreisgebiet (+300 ggü. Vj.)
- Den größten Anteil der ausländischen Bevölkerung bilden weiterhin Menschen aus EU-Staaten mit etwa 30,5 % (-0,5 % ggü. Vj.)
- Aus Staaten außerhalb der EU haben weiterhin Personen mit türkischem Pass den höchsten Anteil mit 12,2 % (-0,1 % ggü. Vj.), danach folgen wie bisher Menschen aus der Ukraine mit 9,9 % (+0,6 % ggü. Vj.) sowie aus Syrien mit 8,4 % (-0,3 % ggü. Vj.)
- Die Anzahl der Einbürgerungen hat sich mit 1.108 in 2025 deutlich erhöht (+567 ggü. Vj.), allerdings wurde in 2025 als Sondereffekt ein neues digitales Verfahren eingeführt, womit Wartezeiten abgebaut und bestehende Anträge abgearbeitet werden konnten
- Etwa 1.100 Menschen im Kreisgebiet erhalten Ende 2025 Asylbewerberleistungen (-150 ggü. Vj.)
- Eine Vielzahl dieser Personen wechseln nach einer gewissen Zeit in den Leistungsbereich des SGB II, weitere Daten zum SGB II-Bezug sind im Kapitel Armut zu finden
- Insgesamt 6,0 % der Kinder in der aktuellen Schuleingangsuntersuchung 2024/2025 haben aufgrund des Sprachstands die Empfehlung für eine DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klasse erhalten (-0,3 % ggü. Vj.)
Quellenangaben
Statistikamt Nord 2024 // Kreis Pinneberg 2025 // Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024 // Zensus 2022 // AZR 2025 // Kreis Pinneberg Schuleingangsuntersuchung 2024/2025
Die ausländische Bevölkerung ist deutlich jünger, über 55 % gehören hier zur Altersgruppe zwischen 18 und 49 Jahren. Bei der deutschen Bevölkerung ist knapp die Hälfte über 50 Jahre. Die Zuwanderung ausländischer Bevölkerung vermindert den demographischen Wandel im Kreis deutlich. Entsprechend der Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung sind neben Spracherwerb, frühkindlicher und schulischer Bildung auch Maßnahmen im Bereich Ausbildung und Arbeitsmarkt zu intensivieren.
Im Jahr 2026 gibt es keine Handlungsempfehlung aus dem Netzwerk der Sozialplanung für das Handlungsfeld Zuwanderung und Integration. Handlungsempfehlungen der Vorjahre bzw. für andere Handlungsfelder finden Sie hier .
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