Grundsicherung für Arbeitssuchende
Aktuelle Kommentierung
Grundsicherung für Arbeitssuchende soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ihren Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen.
Aktuelle Kommentierung
Grundsicherung für Arbeitssuchende soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ihren Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Verglichen wird die Ausgabenentwicklung bei den Kosten der Unterkunft mit der Entwicklung entsprechender Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf Bundes- und Landesebene. Die zu deckenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des physischen Existenzminimums.
Für die Kosten der Unterkunft wurden 2023 im Kreis etwas mehr als 74 Mio. Euro aufgewendet. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung um fast 20 %, die mit den Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz ab 2023 korreliert. Ausgehend von der bisherigen Ausgabenentwicklung in 2024 sowie realistischen Prognosen sieht die vorläufige Planung für den Doppelhaushalt 2025/26 eine durchschnittliche jährliche Steigerung von ca. 3,5 % vor.
Die Ausgaben für das Produkt stehen in direkter Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Kreis. Als Haupteinflussfaktoren gelten die Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarkts. Trotz anhaltenden Bevölkerungswachstums mit mehr Haushalten ist die Anzahl der Beschäftigten im Kreisgebiet konstant geblieben. Durch kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine, die SGB II Leistungen erhalten, ist die Arbeitslosenquote Ende 2023 merklich um 0,4 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Mietpreise für Wohnraum steigen bei einer geringen Leerstandsquote auch 2022 weiter deutlich an, eine Fortsetzung für 2023 wird erwartet. Alle zwei Jahre (beginnend 2025) wird die Wohngeldtabelle angepasst, deren Richtwerte als Orientierung für die Kosten der Unterkunft dienen. Diese Entwicklung korreliert mit einer überdurchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs im Kreis im Vergleich zu Land und Bund. Die Ausgabenentwicklung wird auch von den gestiegenen Wohnnebenkosten durch die Energiekrise beeinflusst. Demgegenüber werden die auch als Einflussfaktor geltenden Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich sinken, aber auf einem recht hohen Niveau verbleiben.
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Grundsicherung für Arbeitssuchende, seit 2023 auch als Bürgergeld bezeichnet, soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ihren Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Verglichen wird die Ausgabenentwicklung bei den Kosten der Unterkunft mit der Entwicklung entsprechender Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf Bundes- und Landesebene. Die zu deckenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des physischen Existenzminimums.
Für die Kosten der Unterkunft wurden 2022 im Kreis etwas mehr als 66 Mio. Euro aufgewendet. Mit Beginn der Corona Pandemie 2020 steigen die Ausgaben kontinuierlich an. In der Planung wird bis 2024 durchschnittlich von einer jährlichen Steigerung von 2% ausgegangen.
Die Ausgaben für das Produkt stehen in direkter Abhängigkeit zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Kreis. Als Haupteinflussfaktoren gelten die Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarkts. Durch anhaltendes Bevölkerungswachstum und mehr Haushalte steigt auch prinzipiell die Anzahl der Leistungsberechtigten. Kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten ebenso SGB II Leistungen, weshalb auch die allgemeine Arbeitslosenquote angestiegen ist. Auf dem Wohnungsmarkt steigen die Mietpreise bei einer geringen Leerstandsquote 2021 noch weiter an, dies korreliert mit einer überdurchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs im Kreis. Die Ausgabenentwicklung wird außerdem von den aufgrund der Energiekrise gestiegenen Wohnnebenkosten beeinflusst, dabei entspricht die Hälfte der Wohnungen im Kreis aufgrund ihres Alters nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Als weiterer Einflussfaktor können die 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 30% gestiegenen Asylanträge in Deutschland benannt werden, die Antragstellenden wechseln nach einer Übergangszeit in den Leistungsbereich des SGB II.
Grundsicherung für Arbeitsuchende soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Hier wird die Ausgabenentwicklung (Kosten der Unterkunft) mit der Entwicklung entsprechender Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften in Bund und Land verglichen. Größte Einflussfaktoren stellen die Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarkts dar. Die Arbeitslosigkeit ist wieder auf Werte vor der Pandemie zurückgegangen, hiervon profitieren nicht die Langzeitarbeitslosen. Die Preise am Wohnungsmarkt steigen bei einer geringen Leerstandsquote weiter deutlich an, dies spiegelt sich auch in einer überdurchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs im Kreis wider. Als weiterer Einflussfaktor können die 2021 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40% gestiegenen Asylerstanträge in Deutschland benannt werden. Für die Kosten der Unterkunft wurden 2021 im Kreis über 65 Mio. Euro aufgewendet. Nach migrationsbedingten Mehrbedarfen in 2017 haben sich die Ausgaben bei moderaten Steigerungen bis 2021 stabilisiert.