Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahmen und Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII
Aktuelle Kommentierung
Das Produkt bündelt Unterstützungsangebote für ein gelingendes Aufwachsen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Aktuelle Kommentierung
Das Produkt bündelt Unterstützungsangebote für ein gelingendes Aufwachsen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Das breit angelegte Hilfespektrum der Jugend- und Eingliederungshilfe umfasst beratende, niedrigschwellige und kurzzeitige familienunterstützende Hilfen als auch längerfristige Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie.
Die Ausgabenentwicklung wird maßgeblich durch die Ausweitung der gesetzlichen Aufgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes für eine inklusive Jugendhilfe und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen beeinflusst. Durch eine Verbesserung des institutionellen Kinderschutzes, die Schaffung von Verfahrenslotsen oder den Rechtsanspruch auf Beratung ist auch die Inanspruchnahme von Leistungen gestiegen. Mit der letzten Reformstufe soll die Kinder- und Jugendhilfe ab 2028 die Zuständigkeit für alle jungen Menschen übernehmen, unabhängig von Behinderungen. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Ausgaben haben können, sind die Effizienz der Organisation und der Leistungsgewährung des Jugendamtes.
Die Ausgaben für das Produkt beliefen sich 2024 auf ca. 90 Mio. Euro und sind damit seit 2023 gegenüber den Vorjahren deutlich stärker angestiegen. Insgesamt entspricht dies dem Verlauf bei Land und Bund. Neben höheren Entgelten durch Tarifsteigerungen, Inflation und Energiekosten ist auch die Hauptzielgruppe „Junge Menschen von 0 bis 21 Jahren“ durch den anhaltenden Zuzug junger Familien aus Hamburg seit 2020 um ca. 1.500 Personen angewachsen. Weiterhin werden häufiger psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen als Spätfolge der Pandemie und Auswirkungen von Fluchterfahrungen diagnostiziert und Hilfen installiert. Die dritte Kommunale Gesundheitskonferenz im November 2025 findet demgemäß zum Thema „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ mit dem Schwerpunkt Essstörungen statt.
Ein erheblicher Anteil der Kostensteigerungen ist auf die stark steigende Anzahl von Schulbegleitungen zur Sicherstellung eines inklusiven Bildungsangebots zurückzuführen. In einem Letter of Intent haben sich das Land, der Landkreistag und der Städteverband über das gemeinsame Vorgehen zur Erreichung einer Kostendämpfung im Bereich der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX und der Sozialhilfe durch gezielteren Mitteleinsatz vereinbart. Eine Expertise des Sozialministeriums soll als valide Grundlage für ein anschließendes grundlegendes Gutachten für konkrete landes- und bundespolitische Maßnahmen dienen.
Für das im Kreis entwickelte Modell der Klassenassistenz an Grundschulen wurde zum aktuellen Doppelhaushalt 2025/26 ein Moratorium beschlossen, um eine zukunftssichere Finanzierungsgrundlage zu entwickeln. Dabei sollen Überlegungen in anderen Kreisen und Beteiligungsmöglichkeiten des Landes einbezogen werden. Der Vorstand des schleswig-holsteinischen Landkreistages hat ein Konzept zur Bündelung schulischer Assistenzsysteme unter Trägerschaft des Bildungsministeriums vorgeschlagen. Dies erscheint aktuell die einzig realistische Variante um ein Modell der Klassenassistenz unter finanzieller Beteiligung des Landes tatsächlich umsetzen zu können ohne zusätzliche freiwillige Mittel des Kreises einzusetzen.
Bis zur möglichen Umsetzung einer Landeslösung plant der Kreis Pinneberg in diesem Kontext mit einem Übergangskonzept im Rahmen von Regionalbudgets für Poollösungen den Weg für eine zukünftige systemische Lösung auf Landesebene zu ermöglichen. Dabei sind die im November 2025 zu erwartenden Erkenntnisse der Prüfung des Landesrechnungshofs im Bereich der Hilfen zur Teilhabe an Bildung nach SGB IX und SGB VIII (Schulbegleitungen) als Nachschau der Jahre 2021 bis 2024 mit einzubeziehen.
Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 besteht dann auch ein Anspruch auf Hilfe zur Teilhabe an Bildung. Hierdurch ist mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu rechnen.
Innerhalb des Jugendamtes wurden weitere Organisationsveränderungen und qualitative Verbesserungen auf den Weg gebracht, wie die Bildung einer Abteilung Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, in der sich die beiden Teams Verwaltung und Pädagogik jeweils für die Rechtskreise SGB VIII und IX spezialisieren. Hierdurch werden auch positive fiskalische Effekte erwartet. Daneben wird die Wirkungsoptimierung von eingesetzten Hilfen weiter vorangetrieben, um Steuerungsimpulse für relevante Wirkfaktoren, wie z.B. den Personaleinsatz oder die Angebotsstruktur, ableiten zu können. Mittel- bis langfristig kann die Wirkungsüberprüfung auch fiskalische Effekte generieren. Mit Hilfe von Analysen und Auswertungen auf Basis des neu entwickelten Datenkonzepts kann auch die Jugendhilfeplanung wichtige strategische Impulse zur Art und Ausgestaltung erforderlicher Maßnahmen geben.
Zur Abmilderung des Fachkräftemangels werden neben der Bezuschussung des dualen Studiums Soziale Arbeit mit der Imagekampagne „Jugendämter zwischen den Meeren“ auch Maßnahmen in Kooperation mit anderen Jugendämtern umgesetzt. Um dieses erfolgreiche Vorgehen zu vertiefen, haben die Jugendämter der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Stormarn, Segeberg und die Stadt Norderstedt eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Neben der Entwicklung von Lösungen für fachliche und strukturelle Herausforderungen soll insbesondere die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung ermöglicht werden. Auch der 17. Kinder- und Jugendbericht betont die spezielle Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe in dynamischen und unsicheren Zeiten, um jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen im Sinne einer Investition in die Zukunft zu bieten.
Die Planung für den Haushalt 2025/26 weist für 2025 Ausgaben in Höhe von ca. 85 Mio. Euro aus. Dieser Wert berücksichtigt bereits, dass das Modell der Einführung von Klassenassistenzen an Grundschulen zunächst nicht umgesetzt wird. Nicht einbezogen sind die dadurch nicht erzielbaren Einsparungen und zu erwartenden Aufwüchse im Bereich der Schulbegleitungen, ggf. wird der Wert noch angepasst.
Hinweis: Die aktuelle Kommentierung erfolgt auf Basis der im Dezember 2024 beschlossenen und vom Land genehmigten Planwerte für den Doppelhaushalt 2025/26.
Archiv
Das Produkt bündelt Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe, die ein breites Spektrum sozialpädagogischer Hilfen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien umfassen. Dies erstreckt sich von beratenden, niedrigschwelligen und kurzzeitigen familienunterstützenden Hilfen bis hin zu längerfristigen Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie.
Im Jahr 2023 lagen die Transferaufwendungen für das Produkt bei 74,2 Mio. Euro und damit mehr als 10 % deutlich über dem Vorjahresniveau. Tarifsteigerungen, anhaltende Krisen und ihre Folgen, wie z.B. die Inflation oder eine Zunahme psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie, führen weiter zu einem Anstieg der Beratungen und Unterstützungsleistungen, die die Ausgabenentwicklung beeinflussen. Dies gilt auch für das Anwachsen der Zielgruppe, vor allem durch den Zuzug junger Familien.
Seit 2022 steigen die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen wieder kontinuierlich an. Es ist nach wie vor schwierig, geeignete Anschlussmaßnahmen in Form stationärer Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) konnten die Platzkapazitäten für Inobhutnahmen in Kooperation mit anderen Jugendämtern ausgebaut werden.
Von einem auskömmlichen Ansatz 2024 ausgehend, wird für den Doppelhaushalt 2025/26 vorläufig mit einem durchschnittlichen jährlichen Kostenanstieg von ca. 8 % geplant. Dieser berücksichtigt realistische minimale Kostensteigerungen z.B. für tarifliche Anpassungen oder die Einführung des Modells der Klassenassistenz.
Im Zuge der im zweiten Halbjahr 2023 begonnenen Wirkungsmessung von Hilfen mit ersten Reportings für die Fallarbeit werden mögliche Effekte erst nachgelagert erwartet. Die schrittweise Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hin zu einer inklusiven Jugendhilfe erfordert neben organisatorischen Änderungen auch die Neugestaltung von Angeboten, wie z.B. die Einführung von Verfahrenslotsen oder niedrigschwelliger Hilfen. Hierdurch steigt auch die Anzahl der zu erwartenden Leistungs- und Entgeltverhandlungen, was aufgrund des zunehmenden Mangels an Fachkräften strukturelle Veränderungen erfordert. Als strategisches Instrument kann eine beteiligungs- und lebenslagenorientierte Jugendhilfeplanung ihre Potenziale entfalten, indem sie die Schnittstellen zu anderen Planungsbereichen wie z. B. Bildung oder Gesundheit integriert gestaltet.
Hilfen zur Erziehung und die weiteren Leistungsarten dieses Produkts ermöglichen ein gelingendes Aufwachsen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen. Die angebotenen Hilfen unterstützen Familien, ihre Erziehungsverantwortung selbständig wahrzunehmen. Mit Leistungen der Eingliederungshilfe wird die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung sichergestellt, Inobhutnahmen gewährleisten den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Im Jahr 2022 lagen die Transferaufwendungen für das Produkt knapp unter 67 Mio. Euro und damit erwartungsgemäß ca. 4% über dem Vorjahresniveau. Seit dem Abklingen der Pandemie sind vermehrt Beratungsanfragen zu verzeichnen. Auch die komplexen Herausforderungen des Ukraine-Krieges und seiner Folgen, wie z.B. der Inflation, beeinflussen die Ausgabenentwicklung in diesem Bereich.
Seit Beginn des Jahres 2023 steigen die Fallzahlen für die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen wieder leicht an. Die Anzahl der Inobhutnahmen liegt aktuell über dem durchschnittlichen Fallaufkommen der letzten 12 Monate. Dabei gestaltet es sich zunehmend schwieriger Anschlussperspektiven in Form von Pflegestellen oder anderen stationären Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen zu finden. Die Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen sind seitdem ersten Quartal 2022 leicht rückläufig. Die Anzahl der bestätigten Fälle bleibt auf dem bisherigen Niveau. Zur Unterbringung der steigenden Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) mussten kurzfristig Inobhutnamekapazitäten erweitert werden.
Bis 2024 wird mit einem durchschnittlichen jährlichen Kostenanstieg von ca. 12% geplant, der neben allgemeinen Kostensteigerungen tarifliche Anpassungen, den Anstieg der zu versorgenden umA sowie die Einführung des Modells der Klassenassistenz mit berücksichtigt. Mögliche fiskalische Effekte der Wirkungsmessung, die im zweiten Halbjahr 2023 beginnt, werden nicht vor 2025 erwartet. Mit neu gebildeten Projektstrukturen werden das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der Aufbau einer inklusiven Jugendhilfe schrittweise umgesetzt. Eine zukunftsfähige Sicherung und Gestaltung der sozialen Angebotsstruktur erfordert eine personelle Verstärkung der Jugendhilfeplanung aber auch die Entwicklung weitergehender Planungen, ggf. in Kooperation mit anderen Kreisen und Kommunen. Parallel dazu wird im landesweiten Benchmarking die Entwicklung zu einem Benchlearning forciert.
Hilfen zur Erziehung und weitere Leistungsarten ermöglichen ein gelingendes Aufwachsen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen und unterstützen Familien ihre Erziehungsverantwortung selbständig wahrzunehmen. Der Anstieg von Inobhutnahmen in 2021 ist ein Indikator für erhöhte Hilfebedarfe in Familien. Die weitreichenden Änderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes für eine inklusive sozialräumliche Jugendhilfe werden in den nächsten ca. 10 Jahren schrittweise umgesetzt. Im Jahr 2021 lagen die Transferaufwendungen für das Produkt mit knapp über 64 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis ist auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, da Leistungen zum Teil nur sehr eingeschränkt erbracht werden konnten.