Sozialpsychiatrischer Dienst
Aktuelle Kommentierung
Das PsychHG Schleswig-Holstein regelt Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen und ihre Unterbringung in einem Krankenhaus.
Aktuelle Kommentierung
Das PsychHG Schleswig-Holstein regelt Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen und ihre Unterbringung in einem Krankenhaus. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Sozialpsychiatrische Dienst, der die benötigten Hilfsangebote plant, koordiniert und durchführt. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige und kann in Krisensituationen eingreifen. Das Aufgabenspektrum umfasst auch Prävention und Nachsorge, insbesondere die Förderung offener, niedrigschwelliger Hilfen.
Das Produkt umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für regionale Versorgungsangebote im Kreis, die Ausgaben sind stetig angestiegen und betrugen 2023 ca. 3,7 Mio. Euro. Die Interdisziplinäre Trauma-Ambulanz Westholstein, die vom Kreis mitfinanziert wird, hat sich weiter etabliert und verbessert die Versorgungssituation hochbelasteter oder traumatisierter Menschen dauerhaft.
Die vorläufige Planung für den Doppelhaushalt 2025/26 sieht unter Berücksichtigung der geltenden Beschlüsse zur Anpassung von Personal- und Sachkosten eine jährliche Steigerung gegenüber dem Ansatz für 2024 von ca. 3,3 % vor.
Als Folge anhaltender Krisen nimmt die Anzahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen in allen Bevölkerungsgruppen weiter zu. Dies zeigt sich z.B. auch in der deutlichen Zunahme von Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen bei allen Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund sind zur Gegensteuerung gezielte aufeinander abgestimmte Angebote möglichst dezentral und gemeindenah vorzuhalten. Ein weiteres wesentliches Element zur Verbesserung der künftigen Versorgungssituation ist die Umsetzung der Methode des Offenen Dialogs und ihrer therapeutischen Haltung der menschlichen Begegnung analog der Forderungen des Bundesteilhabegesetzes. Das bereits entstandene institutions- und rechtskreisübergreifende Netzwerk aus Kreis, Klinik und Trägern bezieht auch Psychiatrieerfahrene und deren Erfahrung und Wissen mit ein, um kostenintensive Einzelfallhilfen möglichst zu begrenzen.
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Der Sozialpsychiatrische Dienst bildet einen wichtigen Grundstein des Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) in Schleswig-Holstein. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige. Neben der niedrigschwelligen Unterstützung ist er auch in den Bereichen Prävention, Krisenintervention und Nachsorge tätig. Er plant und koordiniert die im Einzelfall erforderliche Hilfen, um dauerhaft ein gemeinschaftliches Leben zu ermöglichen.
Das Produkt umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Versorgungsangebote vor Ort, die Ausgaben betrugen 2022 ca. 3,5 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr berät der Anstieg ca. 3%. Er beruht zum einen auf der Mitfinanzierung der interdisziplinären Traumaambulanz Westholstein in Elmshorn sowie der Anpassung von Personal- und Sachkosten. Auf dieser Basis wird für den Haushalt 2023/24 mit einem jährlichen Kostenanstieg von ca. 2% geplant.
Die Anzahl der Personen, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, nimmt auch als Folge der aktuellen Krisen weiter zu. Dies wirkt sich auch auf die Arbeitswelt aus, psychisch bedingte Fehlzeiten sind in den letzten Jahren deutlich häufiger zu verzeichnen. Um hier gegenzusteuern, müssen gezielte Angebote wohnortnah vorgehalten und gut aufeinander abgestimmt werden.
Der gesetzliche Auftrag des PsychHG sieht auch vor, das soziale Umfeld Betroffener verstärkt zur Unterstützung mit einzubeziehen. Um hier Synergieeffekte zu ermöglichen ist das Thema Sozialraumorientierung deshalb rechtskreisübergreifend weiter zu entwickeln. Kostenintensivere Einzelfallhilfen können durch eine gute niedrigschwellig präventive Angebotsstruktur begrenzt werden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er koordiniert und vermittelt alle erforderlichen Hilfen, um langfristig ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Anzahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen nimmt nicht zuletzt als Folge der Pandemie und des Ukraine-Kriegs weiter zu, wohnortnahe Angebote müssen bestmöglich aufeinander abgestimmt vorgehalten werden. Das Produkt umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für örtliche Versorgungsangebote, die Ausgaben betrugen 2021 ca. 3,3 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr. Neben der Anpassung von Personal- und Sachkosten resultiert sie aus der neu geschaffenen Institution der Traumaambulanz.