Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Aktuelle Kommentierung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung, z.B. aufgrund einer Behinderung, ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Aktuelle Kommentierung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung, z.B. aufgrund einer Behinderung, ihren Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig und stellen das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben der Hilfebedürftigen sicher.
Im Kreis konnten Ende 2024 etwa 2.640 Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und damit 90 mehr als im Vorjahr ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen. Hinzu kommen 1.840 Personen im Alter zwischen 18 und der Regelaltersgrenze, insgesamt also 4.480. Bundesweit lag die Anzahl der Leistungsberechtigten mit 1,26 Mio. Ende 2024 um 4,1 % höher als im Vorjahr. Dabei stieg ausschließlich die Empfängerzahl bei der Grundsicherung im Alter und zwar um 7,1 %.
Einen relevanten Einflussfaktor stellt die demographische Entwicklung dar. Auch im Kreis Pinneberg zeigt diese eine weiter steigende Anzahl älterer Menschen mit geringen Rentenbezügen. Parallel zu steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten wird die Anzahl der Leistungsberechtigten somit mittel- bis langfristig weiter zunehmen.
Die Ausgaben für das Produkt betrugen im Kreis 2024 bei leicht abgeschwächtem Anstieg etwas über 46,6 Mio. Euro. Vor allem Rentenbeziehende mit geringen Einkommen sind von der Inflation sowie steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten betroffen, was zu einer Bedürftigkeit führen kann. Zudem vergrößerte die überdurchschnittliche Anhebung der Regelsätze zum 01.01.2024 den Kreis der Leistungsberechtigten. In der Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2025/26 wird ein weiterer jährlicher Anstieg von ca. 3,3 % im Durchschnitt auf 49,6 Mio. Euro veranschlagt.
Hinweis: Die aktuelle Kommentierung erfolgt auf Basis der im Dezember 2024 beschlossenen und vom Land genehmigten Planwerte für den Doppelhaushalt 2025/26.
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Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung, z.B. aufgrund einer Behinderung, auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Leistungen stellen das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben der Hilfebedürftigen sicher.
Die Ausgaben für das Produkt lagen im Kreis Pinneberg 2023 bei etwas über 40 Mio. Euro. Der Anstieg hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren noch einmal um ca. 5 auf über 17 % erhöht. Vor allem Rentenbeziehende mit geringem Einkommen sind von der Inflation und steigenden Energiekosten betroffen und können dadurch bedürftig werden.
Ende 2022 konnten etwa 2.550 Personen über 65 Jahre und damit 250 mehr als im Vorjahr ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen. Bundesweit lag die Anzahl der Leistungsberechtigten mit 1,2 Mio. Ende 2022 um 6 % höher als im Vorjahr. Das Verhältnis zu allen Personen über 65 Jahren, als Indikator für Altersarmut, ist im Kreis auf 3,6 % gestiegen, die Werte von Land und Bund liegen jeweils bei 3,5 %.
Einen weiteren relevanten Einflussfaktor stellt die demographische Entwicklung dar. Auch im Kreis Pinneberg weist diese auf eine weiter steigende Anzahl älterer Menschen mit geringen Rentenbezügen hin. Parallel zu steigenden Wohnkosten wird die Anzahl der Leistungsberechtigten mittel- bis langfristig zunehmen.
Davon ausgehend, dass der Ansatz 2024 im Wesentlichen auskömmlich sein wird, ist auf dieser Basis in der vorläufigen Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2025/26 ein weiterer jährlicher Anstieg von ca. 5 % im Durchschnitt veranschlagt.
Für Menschen, die aus Alters- oder anderen Gründen, z.B. wegen einer Behinderung, dauerhaft erwerbsunfähig sind, stellen die Leistungen der Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben der Hilfebedürftigen sicher.
Die Ausgaben für das Produkt betragen im Kreis Pinneberg 2022 ca. 34,7 Mio. Euro. Der Anstieg liegt damit zum zweiten Jahr in Folge bei ca. 12%. In der Finanzplanung ist bis 2024 ein weiterer Anstieg von jährlich ca. 4% vorgesehen.
Von den stark gestiegenen Lebensmittelpreisen und Energiekosten sind insbesondere Rentner mit geringen Einkommen betroffen, die zu einer Bedürftigkeit führen. Bundesweit lag die Anzahl der Leistungsberechtigten Ende 2022 um 6% höher als im Vorjahr (Statistisches Bundesamt 2023).
Einen weiteren relevanten Einflussfaktor für die Ausgabenentwicklung stellt die demographische Entwicklung dar. Auch im Kreis deutet diese weiter auf eine steigende Anzahl älterer Menschen mit geringen Rentenbezügen hin. Parallel steigen die Wohnkosten, zuletzt durch die Energiekrise, immer weiter an. Beide Einflussfaktoren führen mittel- bis langfristig zu einer zunehmenden Anzahl Leistungsberechtigter. Diese war Ende 2021 gegenüber dem Vorjahr bereits um ca. 150 Personen gestiegen und Ende 2022 konnten im Kreis ca. 2.700 Personen über 65 Jahre ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben von Hilfebedürftigen sicher. Erneut weist die demographische Entwicklung auf eine größer werdende Anzahl älterer Menschen mit geringen Rentenbezügen hin, parallel steigen die Wohnkosten immer weiter an. Beide Einflussfaktoren führen mittel- bis langfristig zu einer steigenden Anzahl Leistungsberechtigter. Ende 2021 waren dies im Kreis etwa 2.400 Personen über 65 Jahre. Die Ausgaben für das Produkt betragen 2021 gut 30 Mio. Euro. Nach einer durchschnittlichen Steigerungsrate von ca. 6% in den letzten fünf Jahren liegt sie nun bei fast 12%.